Präambel ohne Ultimatum, Ehe ohne Naturrecht?


Papst Paul V. beendete den Gnadenstreit
Papst Paul V. been­de­te den Gnadenstreit.

Cle­mens Vic­tor Olden­dorf, von dem wir jüngst den anders­wo zen­su­rier­ten Bei­trag Dok­tri­nel­le Prä­am­bel ver­sus Gna­den­streit 2.0 ver­öf­fent­licht haben, dür­fen wir hier­mit als neu­en Autor die­ser Sei­te begrü­ßen. In sei­nem neu­en Bei­trag greift Olden­dorf noch ein­mal die Wie­der­auf­nah­me der Gesprä­che zwi­schen dem Hei­li­gen Stuhl und der Pius­bru­der­schaft auf, um eini­ge Aspek­te zu ver­tie­fen. Gleich­zei­tig pro­vo­ziert er mit eini­gen Über­le­gun­gen im Zusam­men­hang mit der in den kom­men­den bei­den Wochen in Rom tagen­den Bischofs­syn­ode über die Fami­lie. Über­le­gun­gen, die wir zur Dis­kus­si­on stel­len wollen.

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Von Cle­mens Vic­tor Oldendorf.

Vor eini­gen Tagen hat Katho​li​sches​.info einen Text von mir über­nom­men, in dem ich, aus­ge­hend von den Pres­se­mit­tei­lun­gen des Hei­li­gen Stuh­les und des Gene­ral­hau­ses der Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. zum jüng­sten Zusam­men­tref­fen von Bischof Ber­nard Fel­lay mit Kar­di­nal Ger­hard L. Mül­ler in Rom die Ver­mu­tung aus­ge­spro­chen hat­te, daß die con­di­tio sine qua non der Annah­me der soge­nann­ten Dok­tri­nel­len Prä­am­bel einer offe­ne­ren Lösung Platz gemacht habe. Dabei gab ich, anknüp­fend an eine mir bekannt­ge­wor­de­ne Aus­sa­ge Fel­lays bei der Pres­se­kon­fe­renz anläß­lich der Zaitz­kofe­ner Prie­ster­wei­hen 2009, als mög­li­ches Vor­bild einer sol­chen Lösung den Gna­den­streit des 17. Jahr­hun­derts an. Dies nicht des­halb, weil es mei­ne eige­ne Idee gewe­sen wäre, mit der man schon aus die­sem Grund ger­ne lieb­äu­gelt, son­dern, weil Bischof Fel­lay höchst­per­sön­lich bei der genann­ten Pres­se­kon­fe­renz die­ser Per­spek­ti­ve durch­aus Sub­stanz abge­win­nen konnte.

Interview vom 3. Oktober 2014

Gestern nun wur­de ein Inter­view ver­öf­fent­licht, das der Gene­ral­obe­re dem Pres­se­dienst der Prie­ster­bru­der­schaft, DICI, gege­ben hat und in dem er auf das Tref­fen mit der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on ein­geht. Die dabei gemach­ten Aus­sa­gen müs­sen hier nicht noch­mals voll­stän­dig auf­ge­li­stet wer­den, ich möch­te aber aus­ge­wähl­te Aspek­te her­aus­grei­fen und näher beleuch­ten. Dem schicke ich vor­aus, daß ich mei­ne Über­le­gun­gen selbst­ver­ständ­lich nicht mit dem Anspruch anstel­le, mit der Pro­phe­ten­ga­be aus­ge­stat­tet zu sein, daß ich sie aber den­noch von völ­lig will­kür­li­chen, unbe­weis­ba­ren Annah­men ent­schie­den abgren­zen muß. Denn wie in der Mathe­ma­tik anhand bekann­ter Grö­ßen eine Unbe­kann­te ermit­telt wer­den kann, so kann man legi­ti­mer­wei­se aus bekann­ten Tat­sa­chen und nach­prüf­ba­ren Zita­ten begrün­de­te Schluß­fol­ge­run­gen zie­hen, zumal wenn die Fak­ten und Stel­lung­nah­men, von denen man aus­geht, nicht bloß ver­ein­zelt oder unzu­sam­men­hän­gend auf­ge­tre­ten sind.

Doktrinelle Präambel: Comeback und doch nicht

Aus der Nicht­er­wäh­nung der Prä­am­bel in den Pres­se­mit­tei­lun­gen des Hei­li­gen Stuh­les und des Gene­ral­hau­ses hat­te ich geschlos­sen, sie sei gar nicht mehr the­ma­ti­siert wor­den. Mit sei­nem Inter­view kor­ri­giert mich Bischof Fel­lay in die­sem Punkt, und zugleich gibt es Fein­hei­ten, die mich bestä­ti­gen. Con­di­tio sine qua non für wei­te­re Kon­tak­te ist die Prä­am­bel näm­lich offen­sicht­lich nicht mehr, von einem Ulti­ma­tum ist eben­so­we­nig mehr die Rede, wie von nega­ti­ven Kon­se­quen­zen, wenn die Prä­am­bel bis zu einem bestimm­ten Zeit­punkt nicht unter­schrie­ben wird. Inter­es­sant ist über­dies, daß Fel­lay wie­der von der Prä­am­bel von 2011 spricht, also anschei­nend von ihrer Erst­fas­sung. Ob das eine Unge­nau­ig­keit der Aus­drucks­wei­se ist, oder aber auch in punc­to des Wort­lauts gewis­ser­ma­ßen wie­der an den Anfang zurück­ge­kehrt wird und redak­tio­nel­le Bear­bei­tun­gen dar­an erneut mög­lich wer­den, kann nur durch den Gene­ral­obe­ren selbst oder gege­be­nen­falls durch Kar­di­nal Mül­ler prä­zi­siert wer­den. Jeden­falls fehlt eine Dead­line, bis zu der unter­schrie­ben sein muß und wid­ri­gen­falls neue Sank­tio­nen drohen.

Die Par­al­le­le zum Gna­den­streit mag also nicht aus­for­mu­liert wor­den sein, doch auch der wei­te­re und mehr infor­mel­le Rah­men der künf­ti­gen Kon­tak­te, ohne kon­kret ter­mi­nier­ten Zeit­plan, deu­tet fak­tisch eine Neu­auf­la­ge die­ses Modells an. Per­sön­lich gehe ich sogar davon aus, daß es für Papst Fran­zis­kus als eini­ger­ma­ßen gene­rel­les Zukunfts­mo­dell denk­bar und favo­ri­siert sein könn­te, um inner­kirch­li­che Kon­flik­te zu ent­schär­fen und öku­me­ni­sche Eini­gungs­pro­zes­se zu erleichtern.

Im Kom­men­tar­be­reich zu die­sem Bei­trag hat­ten eini­ge Leser sogleich Beden­ken gegen­über einer sol­chen Lösung vor­ge­tra­gen, weil sie mei­nen, damit wür­de die Kri­tik am Moder­nis­mus und den kon­kre­ten, nach­kon­zi­lia­ren Refor­men mund­tot gemacht wer­den. Die­se Befürch­tung ist nicht begrün­det, denn auch im histo­ri­schen Gna­den­streit durf­ten Argu­men­te gesam­melt und wei­ter­hin aus­ge­tauscht wer­den, nur als Häre­ti­ker durf­ten und dür­fen (!) Jesui­ten und Domi­ni­ka­ner, Moli­ni­sten und Tho­mi­sten, ein­an­der nicht dis­qua­li­fi­zie­ren. Auf unse­re Gegen­wart über­tra­gen heißt das natür­lich, daß die Argu­men­te zivi­li­siert aus­ge­tauscht wer­den müs­sen, eben ohne die zelo­tisch geschwun­ge­ne Häre­sie­keu­le. Daß es Tra­di­tio­na­li­sten gibt, die sich die­ser Eti­ket­te nicht fügen könn­ten, ist ziem­lich offen­sicht­lich, doch habe ich die Zuver­sicht, daß sol­che, die ja zumeist weder Theo­lo­gen, noch Kano­ni­sten sind, von Bischof Fel­lay nicht an rele­van­ten Ver­hand­lun­gen betei­ligt und auch von Rom in ihrer reprä­sen­ta­ti­ven Bedeu­tung rich­tig ein­ge­schätzt werden.

Die Anwend­bar­keit einer Gna­den­streit­lö­sung hängt sehr weit­ge­hend davon ab, daß wir im Kon­takt der Pius­bru­der­schaft zu Rom das leben­de Bei­spiel eines klas­si­schen theo­lo­gi­schen Dis­puts vor uns haben, in dem sozu­sa­gen Posi­tio­nen ver­schie­de­ner, theo­lo­gi­scher Schu­len auf­ein­an­der­tref­fen. Ob die­se Art der Argu­men­ta­ti­on sonst über­haupt noch vor­kommt, bezwei­fe­le ich zuneh­mend, und man konn­te teil­wei­se sogar den Ein­druck gewin­nen, daß selbst in Rom die Gesprächs­part­ner schwin­den, die sich in die­se klas­si­sche Metho­de der Dis­kus­si­on hin­ein­ver­set­zen und dar­an teil­neh­men kön­nen oder wol­len. Des­halb glau­be ich mei­ner­seits erst recht nicht, daß gna­den­streit­ana­lo­ge Lösun­gen zum Bei­spiel im Dia­log des Lehr­amts mit beson­ders pro­gres­si­ven Grup­pen von Katho­li­ken über­haupt geeig­net sein könn­ten, die Kon­flik­te bei­zu­le­gen, bezie­hungs­wei­se bis auf wei­te­res auf sich beru­hen zu lassen.

Lehrmäßige Klärung vor kirchenrechtlicher Lösung

Das Inter­view, das Fel­lay gege­ben hat, ent­hält wei­ter die Infor­ma­ti­on, daß die Gesprächs­part­ner sich trotz Feh­lens eines Zeit­plans oder Ulti­ma­tums dar­über einig waren, daß die theo­lo­gi­schen Dif­fe­ren­zen aus­ge­räumt sein müs­sen, bevor es zu einer kano­ni­schen Lösung kommt. Da dies im Moment nicht der Fall ist, rech­ne ich bis auf wei­te­res nicht mit einer kir­chen­recht­li­chen (Wieder-)Errichtung der Pius­bru­der­schaft durch Rom, gleich­gül­tig, in wel­cher kon­kre­ten Rechtsform.

Wenn man von einer Stra­te­gie spre­chen darf, könn­te ich mir eher vor­stel­len, daß Rom bewußt einen Schwe­be­zu­stand bei­be­hal­ten und tole­rie­ren will und zwar nicht ganz ohne jeden Eigen­nutz. Fast zeit­gleich zu der über­ra­schend posi­tiv ver­lau­fe­nen Begeg­nung Fel­lays mit Mül­ler wur­den Maß­nah­men bekannt, die sich inner­halb der offi­zi­el­len kirch­li­chen Struk­tu­ren gegen Bischö­fe oder Grup­pen rich­ten, die sich als beson­ders tra­di­ti­ons- oder kon­ti­nui­täts­freund­lich pro­fi­liert haben oder eine spe­zi­el­le Bevor­zu­gung der soge­nann­ten außer­or­dent­li­chen Form der Römi­schen Lit­ur­gie erken­nen las­sen. Tat­säch­lich ist ja die Zuord­nung von ordent­lich und außer­or­dent­lich im Motu Pro­prio Sum­morum Pon­ti­fi­cum kir­chen­recht­lich ein­deu­tig und das Außer­or­dent­li­che im Kir­chen­recht stets die Aus­nah­me. Somit kann an sich auf Sum­morum Pon­ti­fi­cum kein exklu­si­ver Gebrauch der lit­ur­gi­schen Bücher von 1962 gestützt werden.

Auch ange­sichts des Prie­ster­man­gels glau­be ich, daß die­se augen­zwin­kern­de Inkon­se­quenz mit­tel­fri­stig inner­halb der offi­zi­el­len, insti­tu­tio­nel­len Struk­tu­ren der Kir­che nicht mehr auf­recht­erhal­ten wer­den wird, weder für ein­zel­ne Prie­ster oder Gläu­bi­ge, noch – und mög­li­cher­wei­se ins­be­son­de­re nicht – für gan­ze Gemeinschaften.

Wer also exklu­siv an der alten Lit­ur­gie fest­hal­ten will und/​oder theo­lo­gi­sche Pro­ble­me im Zwei­ten Vati­ca­num benennt, der wird an die Pius­bru­der­schaft ver­wie­sen oder zumin­dest durch die prak­ti­schen Umstän­de dort­hin fak­tisch gedrängt wer­den. Um die­se prag­ma­ti­sche Koexi­stenz recht­fer­ti­gen zu kön­nen, wür­de ich Papst Fran­zis­kus sogar zutrau­en, im Fal­le künf­ti­ger Bischofs­wei­hen in der Pius­bru­der­schaft dazu pro for­ma die Erlaub­nis zu geben. Das Pro­blem, daß die Kle­ri­ker der Pius­bru­der­schaft de iure sus­pen­diert und nicht recht­mä­ßig inkar­di­niert sind, stellt sich wahr­schein­lich aus römi­scher Sicht solan­ge nicht drän­gend, als die Bru­der­schaft kano­ni­stisch betrach­tet als Kör­per­schaft gar nicht exi­stiert. Dies wäre eben der sozu­sa­gen orga­ni­sa­to­ri­sche Aspekt der vor­läu­fig tole­rier­ten Schwe­be und könn­te Kon­flik­te Roms mit den Orts­bi­schö­fen ver­mei­den hel­fen, die einer Gemein­schaft, die es gar nicht gibt, auch kei­ne Nie­der­las­sungs­er­laub­nis in ihren Diö­ze­sen geben müssen.

Verschärfte Kirchenkrise und Bischofssynode

Als Neu­ig­keit nennt Bischof Fel­lay den Vor­stoß Kar­di­nal Kas­pers, auf der Bischofs­syn­ode zu Ehe und Fami­lie eine Zulas­sung zivil wie­der­ver­hei­ra­te­ter Geschie­de­ner zur hei­li­gen Kom­mu­ni­on zu errei­chen. Kar­di­nal Kas­per habe argu­men­tiert, man müs­se sich fra­gen, ob man nicht in sol­chen zivi­len Ver­bin­dun­gen „Ele­men­te der sakra­men­ta­len Ehe“ erken­nen kön­ne und durch Zulas­sung zum Kom­mu­nion­emp­fang auch aner­ken­nen kön­ne. Das sei, so Fel­lay, eine Über­tra­gung und Anwen­dung der öku­me­ni­schen Kon­zep­ti­on von „Ele­men­ten der Kirch­lich­keit“ außer­halb der sicht­ba­ren Struk­tu­ren der (römisch-)katholischen Kir­che auf die Ehe.

Ich bin kein Bischof, son­dern ein­fa­cher, übri­gens ver­hei­ra­te­ter Laie und nicht in die Bischofs­syn­ode ein­ge­bun­den. Doch, wenn man even­tu­ell einer Zulas­sung von zivil wie­der­ver­hei­ra­te­ten, geschie­de­nen Gläu­bi­gen zum Sakra­ment der Eucha­ri­stie errei­chen will, soll­te man mei­nes Erach­tens genau umge­kehrt wie Kar­di­nal Kas­per argu­men­tie­ren. Die Fra­ge ist nicht, ob man in einer stan­des­amt­lich erfolg­ten Wie­der­hei­rat (oder ein­fach im fak­ti­schen Zusam­men­le­ben, wäre grund­sätz­lich zu ergän­zen) Ele­men­te der sakra­men­ta­len Ehe erken­nen, son­dern, ob man im heu­ti­gen, kon­kre­ten Staat den natur­recht­li­chen Staat und somit in der aktu­el­len, staat­li­chen Ehe über­haupt noch die natur­recht­li­che Ehe erken­nen kann. Ich glau­be, man muß das fort­schrei­tend deut­li­cher verneinen.

Zunächst ist für eine stan­des­amt­li­che Ehe der Voll­zug der Ehe kein recht­li­ches The­ma, wohin­ge­gen nur die voll­zo­ge­ne, sakra­men­ta­le Ehe abso­lut unauf­lös­lich ist, die bloß geschlos­se­ne nicht. Aus die­ser Über­le­gung wür­de sich sodann erge­ben, daß die Zivil­ehe nicht per se ein sozu­sa­gen insti­tu­tio­na­li­sier­ter Ehe­bruch, somit nicht auto­ma­tisch ein fort­ge­setz­ter „Zustand schwe­rer Sün­de“ wäre. Geht aus einer sol­chen Ver­bin­dung kei­ne Nach­kom­men­schaft her­vor, kann man das Bestehen einer Geschlechts­ge­mein­schaft, die das auf­grund der ersten, kirch­li­chen Ehe­schlie­ßung bestehen­de, sakra­men­ta­le Ehe­band und die ehe­li­che Treue ver­letzt, über­haupt nicht bewei­sen und darf sie viel­leicht wirk­lich nicht pau­schal vor­aus­set­zen. Gibt es Kin­der, lie­gen höch­stens ein­zel­ne Ehe­brü­che vor, die man wie alle Tod­sün­den bereu­en und beich­ten und anschlie­ßend wie­der zur hei­li­gen Kom­mu­ni­on gehen kann, ja sogar soll, um nicht erneut in die schwe­re Sün­de zu fallen.

Mir ist die Pro­vo­ka­ti­on bewußt, die ich mit einem sol­chen Vor­schlag set­ze, und des­we­gen füge ich hin­zu, daß ich selbst es weit­aus welt­frem­der fin­den wür­de, wür­de man bei einer zivi­len Wie­der­hei­rat kei­ne sexu­el­len Kon­tak­te anneh­men. Doch, daß der aktu­el­le staat­li­che Ehe­be­griff mit dem des Natur­rechts und des Sakra­ments nur noch den Namen gemein­sam hat, fin­de ich tat­säch­lich evi­dent. Ich spit­ze die Pro­vo­ka­ti­on noch zu: Ringt man sich zu die­ser evi­den­ten Ein­sicht durch, kann man selbst nichts mehr ein­wen­den, wenn ein­ge­tra­ge­ne, gleich­ge­schlecht­li­che Part­ner­schaf­ten staat­li­cher­seits als Ehe bezeich­net oder so behan­delt wer­den. Da aus sol­chen Ver­bin­dun­gen natur­ge­mäß kei­ne Nach­kom­men­schaft her­vor­ge­hen kann, könn­te man in die­sen Fäl­len das Bestehen einer Sexu­al­ge­mein­schaft oder ein­zel­ner Sexu­al­kon­tak­te nie bewei­sen, es sei denn, die Betref­fen­den äußern dies expres­sis ver­bis, oder man wird Augen­zeu­ge. Da auch Homo­se­xu­el­le bereu­en und beich­ten kön­nen, müß­ten folg­lich auch Per­so­nen, die in solch ein­ge­tra­ge­nen Part­ner­schaf­ten leben, zum Kom­mu­nion­emp­fang prin­zi­pi­ell zuge­las­sen wer­den. Die Leh­re und Pra­xis über die sakra­men­ta­le Ehe wür­de das tat­säch­lich nicht tan­gie­ren. Las­sen wir die­se extrem erschei­nen­den Kon­se­quen­zen bei­sei­te, bleibt die Fra­ge, wie­vie­le kirch­li­che Hoch­zei­ten heu­te über­haupt noch eine sakra­men­ta­le Ehe gül­tig zustan­de­kom­men lassen.

Das scheint mir die eigent­li­che Her­aus­for­de­rung für die Bischofs­syn­ode zu sein, und die Pius­bru­der­schaft müß­te sich mei­nes Erach­tens mit der Fra­ge kon­fron­tie­ren, inwie­fern die Reli­gi­ons­frei­heit und die Auf­ga­be des Katho­li­zis­mus als Staats­re­li­gi­on über­haupt blei­ben­de Pro­ble­me dar­stel­len, wenn die real exi­stie­ren­den Staa­ten kei­ne Staa­ten im Sin­ne des Natur­rechts mehr sind und auf jeden meta­phy­si­schen Anspruch ver­zich­ten. Müs­sen nicht sogar in einem sol­chen Staat Staat und Kir­che zwangs­läu­fig getrennt sein?

Ein­lei­tung: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Alex­Pho­tos

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22 Kommentare

  1. Die vor­ge­leg­ten Über­le­gun­gen zur zivi­len Ehe und zur Mög­lich­keit des Sakra­men­ten­emp­fangs stim­men völ­lig mit der gül­ti­gem Leh­re der Kir­che über­ein. Es gibt, nicht nur theo­re­tisch, die Tat­sa­che, dass Per­so­nen ohne die Absicht des ehe­li­chen Ver­kehrs ein­an­der hei­ra­ten. Sie erhal­ten dann trotz­dem alle zivi­len Vor­tei­le einer wirk­li­chen Ehe und sind ohne Wei­te­res zu allen Sakra­men­ten zuge­las­sen. Sie leben­ja nicht im fort­ge­setz­ten Zustand der schwe­ren Sünde.
    Dies kommt im apo­sto­li­schen Schrei­ben „Fami­lia­ris con­sor­tio“ von Papst Johan­nes Paul II. in Nr. 84 klar zum Aus­druck. Hier wird die Situa­ti­on der zivil Wie­der­ver­hei­ra­te­ten bespro­chen: Sobald sie sich zur ehe­li­chen Ent­halt­sam­keit ent­schei­den, kön­nen ihnen die Sakra­men­te nicht wei­ter ver­wehrt wer­den. Ein sol­ches Zusam­men­le­ben steht „nicht mehr im Wider­spruch zur Unauf­lös­lich­keit der Ehe“, so wird es aus­drück­lich fest­ge­stellt. Aller­dings spielt die­se Mög­lich­keit in der pasto­ra­len Pra­xis kaum eine Rol­le, was im Grun­de sehr ver­wun­der­lich ist.

  2. Der Ver­gleich mit dem Gna­den­streit hinkt etwas:

    Gera­de weil es in die­ser Fra­ge noch kei­ne lehr­amt­li­che Ent­schei­dung gibt, hat­ten die betei­lig­ten Theo­lo­gen eben nicht das Recht ande­re, die nicht der­sel­ben Mei­nung waren, als Häre­ti­ker zu bezeich­nen. Hät­te ich im Jahr 1950 schon gelebt, dann wäre ich bis zum 1. Novem­ber kein Häre­ti­ker gewe­sen, wenn ich die leib­li­che Auf­nah­me Mari­ens in den Him­mel abge­lehnt hät­te. Danach aber schon.

    Hin­sicht­lich z. B. der Reli­gi­ons­frei­heit gibt es aber eine lehr­amt­li­che Ent­schei­dung (Mira­ri vos, Syl­labus, Mor­ta­li­um ani­mos etc.). Und dem „Syl­labus“ kommt als lehr­amt­li­ches Doku­ment das Ver­ur­tei­lun­gen aus­spricht auch Unfehl­bar­keits­cha­rak­ter zu. Natür­lich leug­net „Dignita­tis hum­a­nae“ (DH) nicht die Ver­ur­tei­lun­gen im „Syl­labus“ nicht for­mell, aber die Pra­xis hat sich geän­dert, genau wie es Kar­di­nal Kas­per will: die Leh­re (Theo­rie) bleibt, aber die Pra­xis ändert sich, man tut so als ob es die Leh­re gar nicht gibt.

    Wie das also gehen soll weiß ich nicht. Höch­stens viel­leicht so, dass man der FSSPX zuge­steht, dass sie wei­ter­hin, [aus der Sicht Roms gespro­chen] die in ihren Augen pro­ble­ma­ti­schen Stel­len im II. Vati­ka­num anspre­chen und anpran­gern darf, ohne dass aber Rom dann (im Sin­ne der FSSPX) reagie­ren muss. – Oder: Vati­ka­num II wird nun von Sei­ten der FSSPX tot­ge­schwie­gen, als ob es sel­bi­ges nie gege­ben hät­te, die Doku­men­te dort also schlicht­weg mit Igno­ranz zu bestra­fen („Die­ser Unsinn ist es nicht mal wert, dass man sich dar­über auf­regt.“) und war­ten bis sich ein „Pius XIII.“ dar­um küm­mern wird. Dann hät­te die FSSPX aber ihr X ver­lo­ren. Es gibt auf jeden Fall viel zu beten, was nie ver­kehrt ist.

    Zur Ehe:

    Sicher ist für die Kir­che die stan­des­amt­li­che Ehe­schlie­ssung irrele­vant, aber wenn zwei Per­so­nen (dar­un­ter min­de­stens 1 Ehe­bre­cher) eine zwei­te stan­des­amt­li­che „Ehe“ schlie­ßen, machen sie ihren Ehe­bruch doch öffent­lich. Laut Kate­chis­mus (römi­scher wie KKK) ist schon das blo­ße außer­ehe­li­che Zusam­men­le­ben schwer sünd­haft, auch wenn es zwi­schen bei­den zu kei­ner­lei sexu­el­len Hand­lun­gen kommt, es reicht, dass es die Öffent­lich­keit anneh­men muss. Und nach dem Geschlechts­ver­kehr (hete­ro wie homo) ein­fach schnell zur Beich­te zu gehen ohne etwas an der bestehen­den Situa­ti­on zu ändern, es damit auch nicht wirk­lich zu bereu­en, ist – mei­nes Erach­tens – Blas­phe­mie, ein Miss­brauch des Sakra­ments und außer­dem noch ungültig.

    Zum letz­ten Absatz:

    Weil also die mei­sten Staa­ten auf ihren meta­phy­ischen Anspruch ver­zich­ten sind es kei­ne Staa­ten mehr, wes­we­gen also die Leh­re über die Reli­gi­ons­frei­heit nicht greift. Ich fin­de das zuge­ge­ben­ma­ßen sehr inter­es­sant und das mei­ne ich nicht iro­nisch. Ich per­sön­lich hal­te das für etwas weit her­ge­holt, denn ich kann mir nicht vor­stel­len, dass die Päp­ste frü­he­rer Zei­ten nur die Staa­ten mein­ten, die es als ihre Auf­ga­be ansa­hen, am ewi­gen Heil ihrer Bür­ger mit­zu­wir­ken, son­dern alle Staa­ten. Aber: weder bin ich noch wer­de ich jemals Papst sein u. wer­de das daher auch nicht ent­schei­den. DEO GRATIAS!

    • Sie wei­sen mE mit gutem Grund auf die Pro­ble­ma­tik hin, dass Per­so­nen (dar­un­ter min­de­stens 1 Ehe­bre­cher), die eine zwei­te stan­des­amt­li­che „Ehe“ schlie­ßen, „ihren Ehe­bruch doch öffent­lich“ machen, und „dass es die Öffent­lich­keit anneh­men muss“.
      Dem­entspre­chend kann man aber die Fra­ge der Öffent­lich­keit auch bei Über­le­gun­gen zur Kom­mu­ni­ons­zu­las­sung ein­brin­gen. Ein nicht öffent­li­cher Emp­fang wäre dann allen­falls denk­bar (also zB nicht wäh­rend der Messe).

      • Bedeu­tet das, dass die Part­ner sich dazu ent­schlie­ßen, sich zu tren­nen oder, wenn dies aus wich­ti­gen Grün­den (z.B. auf Grund der Kin­der) nicht mög­lich ist, die ehe­li­chen Akte künf­tig zu unter­las­sen und wie Geschwi­ster zusammenzuleben ? 

        Das wäre aber genau das, was die Kir­che seit Jahr­hun­der­ten den Men­schen, die in einer sol­chen Situa­ti­on leben, empfiehlt.

        Was soll dann die Synode ?

      • Gehts noch?!?

        „Laut Kate­chis­mus (römi­scher wie KKK) ist schon das blo­ße außer­ehe­li­che Zusam­men­le­ben schwer sünd­haft, auch wenn es zwi­schen bei­den zu kei­ner­lei sexu­el­len Hand­lun­gen kommt.“

        So ein Unsinn! Wann trifft denn das zu? Tür an Tür? In einer WG? Keep cool alle­samt: ob ich gesün­digt habe, weiß ich immer noch am besten – nicht eine gerüch­te­ver­brei­ten­de Öffentlichkeit!
        Wie pas­sen sol­che Über­le­gun­gen zu der kirch­li­chen Anre­gun­gen, wie „Bru­der und Schwe­ster“ wei­ter­zu­le­ben, um evtl. „Zweit­fa­mi­li­en“ nicht zu gefährden??!!?

        Ist es das Pro­blem des keu­schen Freun­des­paa­res, wenn die „Öffent­lich­keit“ meint anneh­men zu müs­sen – ach: was auch immer meint anneh­men zu müssen?
        Anders: sün­di­ge ich „schwer“, wenn ande­re ihren drecki­gen Gedan­ken frei­en Lauf las­sen un sie kei­ne Hem­mun­gen haben, gegen das 8. Gebot zu verstoßen?

      • @Zeitschnur

        „Dies bedeu­tet aber mit Bezug auf die Geschie­de­nen „Wie­der­ver­hei­ra­te­ten“, dass die Part­ner sich dazu ent­schlie­ßen, sich zu tren­nen oder, wenn dies aus wich­ti­gen Grün­den (z.B. auf Grund der Kin­der) nicht mög­lich ist, die ehe­li­chen Akte künf­tig zu unter­las­sen und wie Geschwi­ster zusam­men­zu­le­ben. Genau dies aber ist das, was die Kir­che seit Jahr­hun­der­ten den Men­schen, die in einer sol­chen Situa­ti­on leben, empfiehlt.“

        Sie­he : http://​pius​.info/​a​r​c​h​i​v​-​n​e​w​s​/​8​9​2​-​k​i​r​c​h​e​n​k​r​i​s​e​/​8​7​0​4​-​k​a​r​d​i​n​a​l​-​k​a​s​p​e​r​-​a​n​t​w​o​r​t​e​t​-​a​u​f​-​k​r​i​t​i​k​-​a​n​-​s​e​i​n​e​m​-​v​o​r​t​rag

      • @Santo
        Ja, so mei­ne ich das.
        Was dann Die Syn­ode soll, weiss ich zwar auch nicht genau. Ich könn­te mir aber vor­stel­len, dass die­se Emp­feh­lung der Kir­che offen­si­ver kom­mu­ni­ziert wer­den soll (anstatt irgend­wo im Kate­chis­mus vor sich hin­zu­sclum­mern – eben ohne Kate­che­se der Hirten).
        Ausser­dem könn­te es auch in pasto­ra­len Fra­gen um dies­be­züg­li­che Prä­zi­sie­run­gen gehen. Schliess­lich muss die­se Lebens­form im Pri­va­ten und vor allem der feste Vor­satz, es so bei­zu­be­hal­ten, dem Beicht­va­ter gegen­über ja irgend­wie glaub­wür­dig dar­ge­stellt werden.

    • Let­zer­ter Absatz Oldendorf :
      „…und die Pius­bru­der­schaft müß­te sich mei­nes Erach­tens mit der Fra­ge kon­fron­tie­ren, inwie­fern die Reli­gi­ons­frei­heit und die Auf­ga­be des Katho­li­zis­mus als Staats­re­li­gi­on über­haupt blei­ben­de Pro­ble­me dar­stel­len, wenn die real exi­stie­ren­den Staa­ten kei­ne Staa­ten im Sin­ne des Natur­rechts mehr sind und auf jeden meta­phy­si­schen Anspruch ver­zich­ten. Müs­sen nicht sogar in einem sol­chen Staat Staat und Kir­che zwangs­läu­fig getrennt sein? “

      @Tradidi:

      „Weil also die mei­sten Staa­ten auf ihren meta­phy­ischen Anspruch ver­zich­ten sind es kei­ne Staa­ten mehr, wes­we­gen also die Leh­re über die Reli­gi­ons­frei­heit nicht greift.“

      Müss­te man aber zuvor dann nicht Fra­gen, was Dignita­tis Hum­a­nae für eine lehr­mä­ßi­ge Bedeu­tung haben soll ?
      Nach katho­li­scher Leh­re hat der Irr­tum kein Recht auf Dasein . Dignita­tis Hum­a­nae wäre dem­nach nur eine Erklä­rung über das Bür­ger­recht in den von der Kir­che getrenn­ten Staa­ten : das bür­ger­li­che Recht auf Kultusfreiheit.

      • Nach­trag :

        Was dafür spre­chen könn­te kommt im Schluss­wort Dignita­tis Hum­a­nae zum Ausdruck :

        die Erklä­rung im Schluss­wort ist eine „Mah­nung an die Katho­li­ken und die Bitte(keine leh­re) an alle Men­schen , „daß sie sich ange­le­gent­lich vor Augen stel­len, wie not­wen­dig die Reli­gi­ons­frei­heit ist, beson­ders in der gegen­wär­ti­gen Situa­ti­on der Mensch­heits­fa­mi­lie“, Das Schluss­wort meint und for­dert damit aber kei­ne Ver­bind­lich­keit der reli­giö­sen Frei­heit in DH selbst oder die Leh­re der jün­ge­ren Päp­ste ‚son­dern ‚wie klar aus dem Kon­text des Schluss­wor­tes zu ent­neh­men ist , „die Reli­gi­ons­frei­heit ‚die in den mei­sten Ver­fas­sun­gen schon zum bür­ger­li­chen Recht erklärt (39), und in inter­na­tio­na­len Doku­men­ten fei­er­lich aner­kannt wird“.

      • Dann müss­te sich das kon­kre­te Lehr­amt mit der Fra­ge kon­fron­tie­ren, inwie­fern die ableh­nen­de Hal­tung der Pius­bru­der­schaft zu dignita­tis hum­a­nae ein Pro­blem dar­stellt , wenn sie doch bekannt­lich an der Leh­re der jün­ge­ren Päp­ste festhalten .

        Dies könnt viel­leicht nur dort zustan­de kom­men, wo dignita­tis hum­a­nae­an an die Leh­re anknüpft , näm­lich da wo es lehr­mä­ßig wie­der­ho­lend erklärt , dass pri­vat nie­mand zum Glau­ben gezwun­gen wer­den darf usw. . In der öffent­li­chen Kul­tus­frei­heit erklärt es dem­nach nicht lehr­mä­ßig son­dern umschreibt – mit ver­kürz­ten Sät­zen des Evan­ge­li­ums und welt­psy­cho­lo­gisch – das Bür­ger­recht, was in vie­len moder­nen (zur Kir­che getrenn­ten) Staa­ten besteht und emp­fiehlt die öffent­li­che Nicht­be­hin­der­rung aller Religionen .

        Aber wie ver­bind­lich soll das für Katho­li­ken und so auch für die Pius­bru­der­schaft sein ?

  3. Kar­di­nal Mül­ler bewahrt das Erbe von Bene­dikt XVI.
    Zumin­dest ist kei­ne neue Exkom­mu­ni­ka­ti­on zu befürchten.

    • Kar­di­nal Mül­ler , der gro­ße Rela­ti­vie­rer der Unbe­fleck­ten Emp­fäng­nis, war zum leve­brveiani­schen Prie­ster­se­mi­nar in Zaitz­kofen in sei­ner Diö­ze­se Regens­burg immer sehr gehässig

    • Dass Kar­di­nal Mül­ler ein Bewah­rer des Erbes des nun­meh­ri­gen Dr. Ratz­in­ger ist, kann ich bestä­ti­gen, sie­he mein Posting unten!

    • Wäre es nach Em Mül­ler gegan­gen, wäre die FSSPX längst exkom­mu­ni­ziert. Er droh­te ja bereits unver­hoh­len im Juli 2013, als die 3 Bischö­fe eine Erklä­rung abge­ge­ben haben.
      Daß man sich jetzt auf die For­mel der frü­hen 80er Jah­re ver­stän­digt hat, muß der aus­drück­li­che Wunsch des Pap­stes sein. Em Mül­ler­kann hier abso­lut nicht wie er will.

      • Kar­di­nal Mül­ler scheint sei­ne Hal­tung zur Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. geän­dert zu haben (auf die Linie von Bene­dikt XVI) ange­sichts des Cha­os, das er in Rom vor­ge­fun­den hat.

  4. „Per­sön­lich gehe ich sogar davon aus, daß es für Papst Fran­zis­kus als eini­ger­ma­ßen gene­rel­les Zukunfts­mo­dell denk­bar und favo­ri­siert sein könn­te, um inner­kirch­li­che Kon­flik­te zu ent­schär­fen und öku­me­ni­sche Eini­gungs­pro­zes­se zu erleichtern.“
    Ja das inter­es­siert mich auch was der öku­me­ni­sche Eini­gungs­pro­zess so dar­stellt. Wie­vie­le Sakra­men­te wird er noch haben?
    “ Daß es Tra­di­tio­na­li­sten gibt, die sich die­ser Eti­ket­te nicht fügen könn­ten, ist ziem­lich offen­sicht­lich, doch habe ich die Zuver­sicht, daß sol­che, die ja zumeist weder Theo­lo­gen, noch Kano­ni­sten sind, von Bischof Fel­lay nicht an rele­van­ten Ver­hand­lun­gen betei­ligt und auch von Rom in ihrer reprä­sen­ta­ti­ven Bedeu­tung rich­tig ein­ge­schätzt werden.“
    Na dann kann ich ja wie­der ruhig schla­fen das ich nicht zu den Theo­lo­gen zäh­le und von Rom rich­tig ein­ge­schätzt wer­de. Das letz­te­re bezweif­le ich doch stark.
    „Kar­di­nal Kas­per habe argu­men­tiert, man müs­se sich fra­gen, ob man nicht in sol­chen zivi­len Ver­bin­dun­gen „Ele­men­te der sakra­men­ta­len Ehe“ erken­nen kön­ne und durch Zulas­sung zum Kom­mu­nion­emp­fang auch aner­ken­nen könne.“
    Also ich bin selbst geschie­den und Kar­di­nal Kas­par ist die letz­te Adres­se von der ich einen nicht abge­lau­fen Park­schein neh­men wür­de um Kosten zu sparen.
    „Müs­sen nicht sogar in einem sol­chen Staat Staat und Kir­che zwangs­läu­fig getrennt sein?“
    Nie­mals! Denn wer nicht für Chri­stus ist, ist gegen ihn. Es gibt kei­ne ein­ver­nehm­li­che Tren­nung. Auge um Auge und Zahn um Zahn. War­um treibt den der deut­sche Staat die Kir­chen­steu­er wei­ter ein. Weil er Chri­stus liebt?
    „Die Leh­re und Pra­xis über die sakra­men­ta­le Ehe wür­de das tat­säch­lich nicht tan­gie­ren. Las­sen wir die­se extrem erschei­nen­den Kon­se­quen­zen bei­sei­te, bleibt die Fra­ge, wie­vie­le kirch­li­che Hoch­zei­ten heu­te über­haupt noch eine sakra­men­ta­le Ehe gül­tig zustan­de­kom­men las­sen.“ Dar­über habe ich auch schon nach­ge­dacht. Viel­leicht hab ich ganz gro­ßes Glück gehabt. Der Kon­zils­geist ist wahr­lich ein Idi­ot vor Christus.
    „Denn wie in der Mathe­ma­tik anhand bekann­ter Grö­ßen eine Unbe­kann­te ermit­telt wer­den kann, so kann man legi­ti­mer­wei­se aus bekann­ten Tat­sa­chen und nach­prüf­ba­ren Zita­ten begrün­de­te Schluß­fol­ge­run­gen zie­hen, zumal wenn die Fak­ten und Stel­lung­nah­men, von denen man aus­geht, nicht bloß ver­ein­zelt oder unzu­sam­men­hän­gend auf­ge­tre­ten sind.“
    Der Begriff „Ube­kann­te“ fas­zi­niert mich, ich wür­de von einem „Unbe­kann­ten“ spre­chen. Und wenn der „Nicht­er­kann­te“ Jesus Chri­stus ist war der gan­ze Bei­trag umsonst.
    Per Mari­am ad Christum.

  5. Papst Fran­zis­kus‘ (befremd­li­che) Wor­te bei der gest­ri­gen Gebets-Vigil anläss­lich der begin­nen­den „Syn­ode über die Familie“:
    -
    [.…]
    „Die Syn­oden­vä­ter sollen
    nah dran blei­ben an den Sor­gen und Bedürf­nis­sen der Men­schen von heu­te, sie sol­len den
    „Herz­schlag der Zeit“ wahrnehmen.
    [.…]
    Vom Hei­li­gen Geist erbit­ten wir für die Syn­oden­vä­ter vor allem die Gabe des Zuhö­rens. (…) Dane­ben erbit­ten wir die Bereit­schaft für eine ehr­li­che Auseinandersetzung,
    offen und brü­der­lich, die uns die Fra­gen ange­hen lässt,
    die sich in die­ser Zeit des Wan­dels ( „Zei­ten­wech­sel“) stellen.“
    [.…]
    So tre­ten auch die Inhal­te des abend­li­chen Gebets für die Syn­ode hervor
    „den Hei­li­gen Geist bit­ten wir für die Syn­oden­vä­ter vor allem
    um die Gabe des Hörens:
    Hören auf Gott, bis man mit ihm den Schrei des Vol­kes hört;
    Hören auf das Volk, bis der Wil­le ein­ge­at­met wird, zu dem uns Gott ruft“.
    -

    • Gott spricht zu uns durch die Stim­me des Vol­kes. Der eigent­li­che Trä­ger geist­li­cher Gewalt und Trä­ger der Offen­ba­rung Got­tes ist das Volk. – - Berg­o­glio ist ein Febro­nia­nist rein­sten Was­sers. Des­halb auch rief er gleich nach sei­ner Wahl auf der Mit­te­log­gia des Peters­doms, dass das Volk zuerst Gott bit­ten möge, damit er es seg­nen kön­ne.. Furchtbar!

  6. Das Ver­zich­ten der Staa­ten auf einen meta­phy­si­schen Anspruch stimmt so nicht!
    Man hat einen Anspruch der auch oft genug von Poli­tik­dar­stel­lern oder öffent­li­chen Per­so­nen gesagt wur­de, und zwar in den Wor­ten Rosa Luxem­burgs, die Frei­heit eines jeden ende dort wo die des Näch­sten anfan­ge. Kurz gesagt in eso­te­ri­schem Sprach­ge­wand, tu was du willst ist das Gesetz, die Sachen mit Rosa Luxem­burgs Meta­phy­sik hat nur den Haken man ver­schenkt Ansprü­che bis ins Ulti­ma­ti­ve und blen­det die gesell­schaft­li­che Ver­ant­wor­tung aus. Das Resul­tat ist der Zer­fall der Gemein­den und auch der Zer­fall der Gesell­schaft. Dort muss eine Hand­streich­ak­ti­on durch­ge­führt wer­den, genau an die­sem Punkt, an der Ursa­che des Übels. Die Ehe in kirch­lich und zivil zu unter­schei­den zeigt eigent­lich schon genug auf wie schi­zo­phren die­ser erschaf­fe­ne Golem eines mensch­li­chen Kol­lek­tiv­gei­stes wirk­lich ist. Die­ser Golem muss ver­nich­tet wer­den, es han­delt sich um eine Muta­ti­on (!!!) und sie ist wie ein Virus wie eine Hure die ihr Gift nach Dir aus­speit, über den Geist kommt sie, den Kör­per und die See­le nimmt sie sich! Wie war das noch mit dem gor­di­schen Kno­ten und dem Schwert?

  7. Ncht böse sein, aber ich hal­te die­se Aus­füh­run­gen für nomi­na­li­sti­sche Sophisterei!
    Wer in schwe­rer Sün­de lebt, kann die hl. Kom­mu­ni­on nicht empfangen.
    Wer daher in einem ehe­bre­che­ri­schen Ver­hält­nis lebt, egal ob mit oder ohne staat­li­che Sank­tio­nie­rung, und nicht wil­lens ist, die­ses Ver­hält­nis zu lösen, kann daher weder absol­viert wer­den, noch zur hl. Kom­mu­ni­on zuge­las­sen werden.

    Die wider­na­tür­li­che Sün­de con­tra sex­t­um wird zu den him­mel­schrei­en­den Sün­den gezählt. Wie der Staat sol­che Ver­hält­nis­se benamst ist voll­kom­men uner­heb­lich, nicht uner­heb­lich aber ist die Ver­pflich­tung der Kir­che, die­sen Per­so­nen ohne wenn und aber ihren sta­tus ani­mae unge­schminkt vor Augen zu füh­ren, daß sie näm­lich der ewi­gen Ver­damm­nis anheim­fal­len, soll­ten sie in die­sem unbe­reu­ten Zustand vor ihren Rich­ter tre­ten müssen.
    Drit­tens ist es uner­heb­lich, wie sich der Staat im ein­zel­nen defi­niert. Fak­tum ist, daß die staat­li­che Auto­ri­tät auf­grund des öffent­li­chen Rech­tes der Kir­che die Pflicht hat, sich am Natur­recht aus­zu­rich­ten und die katho­li­sche Reli­gi­on als die ein­zig wah­re anzu­er­ken­nen. Ob und wie­weit das heu­te rea­li­stisch ist, steht auf einem ande­ren Blatt, aber gemäß den katho­li­schen Prin­zi­pi­en ist die frei­mau­re­risch-libe­ra­le Staats­auf­fas­sung, die seit dem Pasto­ral­kon­zil als „Leh­re der Kir­che“ ver­kauft wir, völ­lig unannehmbar.

    • Völ­lig rich­tig. Und voll­ends zum Skan­dal wird dies, wenn man bedenkt, dass hier­zu­lan­de die mei­sten Bischö­fe vor ihrem Amts­an­tritt einen „Eid“ auf die frei­mau­re­risch-libe­ra­len Lan­des­ver­fas­sun­gen able­gen müs­sen – und dies auch ohne mit der Wim­per zu zucken, tun. Was allein schon drauf hin­deu­tet, dass die­se Bischö­fe die Leh­re der Kir­che ent­we­der nicht mehr ken­nen oder aber Häre­ti­ker sind. Bei­des dis­qua­li­fi­ziert sie gleichermassen.

  8. @Oldendorf
    „Tat­säch­lich ist ja die Zuord­nung von ordent­lich und außer­or­dent­lich im Motu Pro­prio Sum­morum Pon­ti­fi­cum kir­chen­recht­lich ein­deu­tig und das Außer­or­dent­li­che im Kir­chen­recht stets die Aus­nah­me. Somit kann an sich auf Sum­morum Pon­ti­fi­cum kein exklu­si­ver Gebrauch der lit­ur­gi­schen Bücher von 1962 gestützt werden.“

    Aber der hl. Pius V. hat im Jah­re 1570 durch die Bul­le „Quo pri­mum“ die triden­ti­ni­sche Mes­se für ewig kodi­fi­ziert. Ist sie dann nicht – unab­hän­gig von der Ver­laut­ba­rung des Kir­chen­rechts- immer ordentlich .

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