Wer erinnert sich nicht an die berühmte Stellungnahme von Papst Franziskus: „Wer bin ich, darüber zu urteilen?“ Raymond Kardinal Burke, Präfekt des Obersten Gerichtshofs der Apostolischen Signatur, gewährte kürzlich ein langes Interview, in dem er ein falsches Verständnis jener rhetorischen Frage korrigiert. Häufig wird das Zitat verwendet, um eine grundsätzlich positive Haltung der Kirche zu Themen wie praktizierter Homosexualität zu signalisieren – so auch vor einiger Zeit durch den Erzbischof von New York, Timothy Kardinal Dolan.
„Wir müssen über Handlungen urteilen, das müssen wir“, so Kardinal Burke im Interview mit Thomas McKenna von der Organisation Catholic Action, deren bischöflicher Berater neben Burke auch Erzbischof Salvatore Cordileone von San Francisco ist. „Jeden Tag fällen wir Urteile hinsichtlich bestimmter Handlungen. Das ist es, was das Naturrecht ist – das Gute zu wählen und das Böse zu vermeiden.“ Man könne Handlungen als schwer sündhaft beurteilen, aber nicht gleichzeitig sagen, dass eine bestimmte Person im Stand schwerer Sünde lebt. Es bestehe schließlich etwa die Möglichkeit, dass eine Person eine schwere Sünde begeht, ohne zu wissen, dass es sich um eine solche handelt.
Zum Thema Homosexualität sagte Kardinal Burke, er sei nicht intolerant gegenüber solchen Menschen: „Ich habe großes Mitgefühl für sie und speziell in unserer Gesellschaft heute, in der viele junge Leute zu gleichgeschlechtlicher [sexueller] Aktivität hingeführt werden, was in der Vergangenheit vielleicht nicht der Fall gewesen wäre, wegen einer vollkommenen Lockerung der Moral und einer Verderbnis.“ Großes Mitgefühl bedeute aber auch, dass „ich will, dass sie die Wahrheit wissen, um sündhafte Handlungen zu vermeiden“, was ihrem eigenen Heil diene. Zwar werde dies durch eine „aggressive homosexuelle Agenda“ nicht gut aufgenommen, doch bedeute dies nicht, dass es sich nicht um einen richtigen Ansatz handelt.
Text: M. Benedikt Buerger
Bild: Catholic News
Schön wäre es gewesen, wenn man die Aussagen des Hl. Vaters und S.Em. Kardinal Burkes richtig zu beurteilen willens bzw. imstande gewesen wäre. Dann hätte man zweifellos bemerkt, daß hier keinerlei Widerspruch vorliegt. Ein Urteil über (objektive) Handlungen einer Person und über die (subjektive) Zurechenbarkeit dieser Handlungen sind zwei zu unterscheidende Dinge. Wer nicht einmal über soviel Urteilsvermögen verfügt, diese beiden Sachverhalte auseinanderzuhalten, sollte sich jeden Urteils über moraltheogisch-naturrechtliche Fragen und erst recht über kirchliche Autoritäten enthalten.
Ihr Kommentar ist schwachsinnig.
Mit genau diesem wortreichen Blabla hat in Nordbelgien von 1984 bis 1999 die theologische Maffia aus Löwen-Antwerpen (und verdeckt Brügge) versucht die Pädophilie komplett salonfähig zu machen und parallel ein riesiger Homosumpf beim Klerus entstehen lassen.
Moraltheologisch sind hier besonders die Werke und Aussagen (teils auch mit Videofilmen) von Roger Burggraeve „interessant“.
Was Mene mene tekel u’pharsin betrifft: jene Gegend ist mit am meisten entchristlicht worden- umso verdienstlicher und auffallendr der Einsatz der St. Pius-X-Priesterbroederschap aldort.
(Ich persönlich wäre stolz den ZUnahme „Febronius“ zu tragen)
Gemäß den Richtlinien der Redaktion sind beleidigende Äußerungen in diesem Forum nicht erlaubt. Aber dies nur nebenbei.
Wer die Unterscheidung zwischen objektivem Tatbestand und subjektiver Zurechenbarkeit für „schwachsinnig“ hält, widerspricht der lehramtlich niedergelegten katholischen Sittenlehre ‚der Moraltheologie, dem Naturrecht und dem gesunden Menschenverstand. Einem Beichtvater, der diese Unterscheidung nicht kennen oder berücksichtigen würde, wäre von der kirchlichen Autorität sofort wegen evidenter Unfähigkeit die Jurisdiktion zu entziehen.
Daß diese Fakten jemanden nicht stören, der stolz wäre, den „Zunamen“ eines kirchlich verurteilten Irrlehrers zu tragen (Febronius war das Pseudonym des Johann Nikolaus von Hontheim, dieser hat allerdings seine Irrtümer vor seinem Tode widerrufen), verwundert eigentlich nicht. Interessierte mögen in den altbewährten moraltheologischen Kompendien (z.B. Prümmer, Liguori, Elbel usw.) die Ausführungen zur imputabilitas actuum humanorum nachlesen. Eine Person, die behauptet, daß die dort dargelegten Prinzipien etwas mit den Umtrieben modernistischer Irrlehrer oder „klerikalen Homosümpfen“ in Belgien zu schaffen hätte, verdient sicher Mitleid, aber keine Widerlegung.
Den Priestern der „Priesterbruderschaft St. Pius X.“ dürfte es peinlich sein, hier solche „Verteidiger“ zu finden. Das muß gerechterweise bemerkt werden.
Wozu man heute offenbar allseits(!) nicht mehr willens oder imstande ist, werter Antifebronius, ist die Erkenntnis, dass es zur fundamentalen Aufgabe der Kirche gehört, aus der Offenbarung des Glaubens objektive Normen/Handlungskriterien abzuleiten, diese – gelegen oder ungelegen – zu verkünden (was nichts anderes heißt, als die Sinn-/Wahrhaftigkeit dieser Normen sich selbst und den Menschen immer wieder neu zu erschließen) und an ihnen somit unbeirrt festzuhalten. Urteile über die „subjektive Zurechenbarkeit“, Beurteilungen über Schuld oder Unschuld eines Menschen, finden im Beichtstuhl statt. Da ist es letztlich der Pönitent selbst, der anhand der objektiven Normen ein Gewissensurteil fällt/fällen kann. Der Priester hat nur die Macht loszusprechen von der erkannten Schuld, die Disposition, diese Lossprechung zu empfangen, muss der Pönitent aufbringen. Das letzte Urteil spricht ohnehin Gott. Aber als Verkünder des Glaubens quasi schulterzuckend verlauten zu lassen: „Wer bin ich, darüber zu urteilen?“, ohne auf die Normen der Kirche zu verweisen und diese einsichtig zu machen, verunmöglicht das Gewissensurteil, leistet, wie wir sehen, dem Relativismus Vorschub. Solche Glaubensverkünder geben den Menschen Steine statt Brot.
Daß das von Ihnen eingangs festgestellte eben nicht allseits gilt, können Sie u.a. obigem Artikel entnehmen. Und Kardinal Burke ist auch nicht der einzige, der sich klarer Verkündigung verpflichtet weiß.
Der Beichtvater ist in seinem Amt Richter, Lehrer und Arzt. Wenn man das dem „schwachsinnigen Antifebronius“ , der seit einer nicht ganz kleinen Reihe von Jahren dieses Amt ausübt, nicht glaubt, dann lese man es bei den Moraltheologen nach, z.B. bei Oppermanns oder Jone. In erstgenannter Eigenschaft (Richter) hat der Beichtvater u.a. über die Zurechenbarkeit der Sünden zu urteilen ‑z.B. ob etwas, was genere suo Todsünde ist, im konkreten Fall nur eine läßliche Sünde war- sowie darüber, ob die zur Absolution notwendige Disposition vorhanden ist. Es ist nicht (!!!) Aufgabe des Pönitenten (!), über sich selbst zu urteilen – übrigens auch nicht eines Priesters, der beichtet. Nemo (!) iudex in propria causa.
Die von Ihnen (und im obigen Artikel) angesprochene Äußerung, die der Hl. Vater, wenn auch öffentlich, als „doctor privatus“ getätigt hat, ist dem tatsächlichen und vollständigen (!!!) Wortlaut nach ‑auch hier sollten manche nicht gleich wieder lospoltern, sondern es einfach nachlesen- mit der katholischen Sittenlehre vereinbar. Aber daß die Medien das daraus machen würden, was tatsächlich daraus gemacht wurde, hätte man eigentlich voraussehen können, ja müssen. Was dem Hl. Vater also leider- salva reverentia- vorgeworfen werden kann, ist, daß er (leider nicht nur hier) offenbar die Wirkung seiner Äußerungen nicht richtig einschätzt. Natürlich wird jetzt wieder umgehend jemand erwidern, das sei „Schwachsinn“, all das sei Bestandteil „des teuflischen Planes Bergoglios“ usw. Darauf wäre dann wieder ganz „schwachsinnig“ antworten: Nemo malus nisi probetur.
Zur Verdeutlichung des zweiten Absatzes: Der Pönitent hat natürlich sein Gewissen sorgffältig zu erforschen und sich entsprechend anzuklagen. Zu beurteilen hat die Anklage dann der Beichtvater – soweit dies eben menschenmöglich ist. Das letzte Urteil hat natürlich Gott, was ja auf der Hand liegt. Wenn jemand z.B. absichtlich den Beichtvater in die Irre führt, Reue nur heuchelt usw. dann ist die Absolution ungültig, was wohl Gott (und der Pönitent) weiß, nicht aber der Beichtvater.
Danke für den Nachsatz, so kann ich mir eine lange Erwiderung ersparen, denn im Nachgang werden Sie, den ich, auch aufgrund von anderen Kommentaren zu Artikeln auf dieser Seite, in denen Sie sich, wenn es mir recht erinnerlich ist, fundiert kritisch zu Bergoglio äußerten, keineswegs für schwachsinnig halte, festgestellt haben, dass wir genau dasselbe aussagen, nur mit anderen Akzentuierungen. Und wir erkennen daran, welchen Stellenwert eine wahrhaftige Verkündigung des Glaubens für eine Gewissensbildung zukommt, denn in der Tat gehört zu einer wirksamen Beichte eine gute Gewissenserforschung, echte Reue und aufrichtiger Vorsatz. Vorsichtig wäre ich mit dem Argument der privaten Äußerung. Ein Papst ist in seinen Äußerungen und Handlungen niemals privat, schon gar nicht, wenn er öffentliche Interviews gewährt. Ein kirchlicher Amtsträger, der sich fortwährend grob missverständlich bis häresieverdächtig äußert, ist seines Amtes nicht gewachsen.
Wenn Sie erlauben noch eine kleine Ergänzung:
In bezug auf den Hl. Vater scheint mir persönlich das, was Herr Dr. Obenauer in seinem letzten Artikel hier auf katholisches.info ausführte, im allgemeinen die Situation, wie sie sich vom Standpunkt der gesunden Lehre aus darstellt, gut wiederzugeben. Ohne es an dem gebührenden Respekt fehlen zu lassen werden die Dinge dort auf den Punkt gebracht. (Es wäre allerdings wünschenswert, daß Herr Dr. Obenauer ein wenig mehr auf sprachliche Klarheit und, soweit möglich, Allgemeinverständlichkeit achten würde. Ein Confrater sprach ‑etwas übertreibend- von der „Unlesbarkeit“ seiner Ausführungen.)
Das fällt in der Tat direkt auf, dass da ein Kategorienfehler gemacht und ein Scheinwiderspruch konstruiert wurde. Aber ich denke, das liegt ja durchaus in der Aussageabsicht des interviewten Kardinals selbst und ist nicht erst in Manipulationen oder einseitigen Wiedergaben irgendwelcher Berichterstatter begründet, oder? Kdl. Burke äußerte sich ja unter offenkundiger, zumindest indirekter Bezugnahme auf das bekannte päpstliche Bonmot und begründet seine insofern klar als Replik erkennbare Aussage (man müsse durchaus urteilen) mit eben dieser Erwägung (es sei ganz unverzichtbar, fremde Taten nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen). Dass die Äußerung des Papstes seiner Feststellung überhaupt nicht widerspricht, erwähnt er nicht. Von daher sehe ich den Kern der irreführenden Gegenüberstellung schon beim Kardinal selbst.
Ein weiterer Punkt scheint mir eine im traditionellen Milieu verbreitete harmatologische Unklarheit, die ich gerne mal vom Fachmann aufgedröselt hätte. In dem Artikel steht, Burke habe gesagt:
„Es bestehe schließlich etwa die Möglichkeit, dass eine Person eine schwere Sünde begeht, ohne zu wissen, dass es sich um eine solche handelt.“
Wenn ich das richtig verstehe, besteht aber genau diese Möglichkeit gerade nicht. Wenn jemand eine materielle Tat begeht, die unter normalen Umständen als schwere Sünde zu qualifizieren wäre, aber (schuldlos) nicht weiß, dass es eine Sünde ist, kann man ihm das nicht als schwere Sünde anrechnen (gerade das will der Kardinal ja klarstellen). Dann kann man aber auch nicht sagen, die Person begehe quasi unwissentlich eine schwere Sünde. Vielmehr begeht sie eben keine schwere Sünde, sondern nur eine objektiv als schlecht zu qualifizierende Tat, die an ihrem Gnadenstand aber nichts ändert. Oder?
Die einzigen, die Bergoglio wirklich haßt, verurteilt und ausgrenzt sind die treugebliebenen Katholiken, wie man bei den Franziskanern der Immakulata sehen kann. Alle anderen können sich des rotarischen Wohlwollens des Herrn aus Buenos Aires sicher sein! Aber auch für ihn gilt: Mene, tekel, upharsin!
Schon interessant, wie sich hier so manche auf den Richterstuhl Gottes zu setzen dürfen vermeinen.
„Quid sum miser tunc dicturus,
quem patronum rogaturus
cum vix justus sit securus.“
Schon mal gehört?
Man muß unterscheiden zwischen Sünde und Sünder. Der Sünder begeht objektiv Sünden, ist sich dessen aber nicht immer wirklich bewußt- manchmal gar nicht.
Das bedeutet für jeden, sich etwa anhand des Katechismus schlau zu machen und auch mal in aller Stille (ohne Stille und Ruhe gehts nicht) das Gewissen zu befragen und zu erforschen. Oder man wendet sich direkt an den Herrn und sagt: Was meinst Du? Gib mir bitte Einsicht.
Die Priester ihrerseits sollten nicht damit geizen, die objektiven Sünden immer wieder anzusprechen. Das ist schwierig und erfordert selbst immer weider Buße und Umkehr.
Die Priester und Bischöfe müssen sich m.Er. auch in die „persönlichen Angelegenheiten“ (aber was heißt hier persönlich?) einmischen und nicht nachlassen, für das Gut der Keuschheit etwa zu werben und andererseits Verfehlungen anzusprechen, auch anzuprangern. Das geht dann bis in die Politik hinein, die ja heute bereits Kinder im frühen Alter verderben will und sonst nichts.
Aber die Bischöfe schlafen, schlafen und schlafen- meist.
Vom Papst Franziskus würde ich mir erwarten, daß er seine Aussagen zurücknimmt und ganz klar das Unrecht der prak. Homosexualität anspricht. Es gilt ja auch insbesondere Kinder und Jugendliche und auch Erwachsene vor den Gefahren zu schützen. Papst Franziskus gilt als zwinkernder, halbwegs Unterstützer der Agenda der Homolobbies. Diesen weitverbretebnden Eindruck kann nur er korrigieren. Wer weiß wie es im Vatikan selbst damit bestellt ist!
Wissen Sie, lieber Franzel, vielleicht ist es gerade dieses „anprangern“, was die vom Individualismus geprägten Menschen heutigentags weniger vertragen. Man kann die Wahrheit der Gebote Gottes auch ganz nüchtern und sachlich ohne sektenartigen Bekehrungsdruck verkünden (eigentlich hat das Jesus auch so getan, es ging ihm nicht vorrangig um schnelle Überzeugung, um Zuwachs an Zahl – und gerade das zog die Menschen an; auch den frühen Christen ging es nicht darum, alle und jeden ins Boot zu holen, man musste schon etwas leisten, um Christ werden zu können) und viele würden vielleicht dafür sogar dankbar sein, aber man muss sie eben (unverkürzt!) verkünden und vor allem selbst von der Wahrheit der Gebote Gottes überzeugt sein. Und gerade da liegt der Hase im Pfeffer, wie man so sagt. Die Glaubensverkündiger, egal welcher Weihestufe, scheinen wenig bis gar nicht von der Wahrheit des Glaubens überzeugt, denn wie anders könnte man sich den Umstand erklären, dass selbige derart vor dem Zeitgeist angefressen sind und vor anderen geistigen Strömungen, Konfessionen und Religionen, ja selbst vor Atheisten wie Eugenio Scalfari zusammenknicken und den Glauben zu Discountpreisen verhökern oder ihn gleich verleugnen, in dem sie ihn als vermeintlich gemeinsame Suche nach der Wahrheit allen anderen (Glaubens-)Überzeugungen gleichstellen und das dann Ökumene oder Dialog nennen. Im Grunde ist niemanden mit solchen Anbiedereien geholfen, denn da, wo man die Wahrheit des Glaubens so lange „neu aussagt“, bis sie von allen akzeptiert wird und man alles akzeptieren kann, schneidet man sich eben von der Wahrheit des Glaubens ab, verliert seine Wurzeln und treibt zerstiebend ins Alles und Nichts. Genau diesen Weg aber beschreitet die Kirche seit dem Konzil und verliert sich dabei immer mehr und immer schneller, wie man sieht.
Wenn der Nachfolger von Petrus nicht weiß, wer er ist, dann ist es um die Kirche ganz ganz schlimm bestellt. Aber wir wissen ja schon seit der Marienerscheindung in La Salette in Frankreich 1846, dass der Sohn des Antichristen in Rom residieren wird. Er wird der Sohn eines Bischofs und einer … Nonne sein. Man sollte die deutschen Bischöfe hinsichtlich ihrer Nachkommenschaft genau beobachten.