Bischof spricht von Mann und Frau – „Gaystapo“ beschuldigt ihn der „Homophobie“


Bischof Juan Antonio Reig Zielscheibe von Homo-Kampagnen
Bischof Juan Anto­nio Reig Ziel­schei­be von Homo-Kampagnen

(Madrid) Die Chri­sten­ver­fol­gung kennt vie­le Gesich­ter. Eines ist die Blut­or­gie selbst­er­nann­ter Kali­fen. Ein ande­res ist jenes west­eu­ro­päi­scher Lai­zi­sten. Eine Form der Chri­sten­ver­fol­gung erlebt der­zeit Bischof Juan Anto­nio Reig Plà  von Alcalá de Hena­res in Spa­ni­en. Die katho­li­sche spa­ni­sche Nach­rich­ten­sei­te Info­Ca­to­li­ca zögert ange­sichts der Radi­ka­li­tät der Ver­fol­gung nicht von einer „Gay­sta­po“ zu spre­chen. Der Ver­folg­te ist katho­li­scher Bischof, die Ver­fol­ger sind Homo-Verbände.

Anzei­ge

Bischof Reig hat­te es gewagt, öffent­lich von einem „Unter­schied des Geschlechts zwi­schen Mann und Frau“ zu spre­chen. Er tat es im Rah­men der Pre­digt bei der am ver­gan­ge­nen 3. August von ihm zele­brier­ten und vom Fern­seh­sen­der La2 direkt über­tra­ge­nen Hei­li­gen Messe.

Bischof Reig bereits einmal von Homo-Lobby vor Gericht gezerrt

Offen­sicht­lich beein­druck­te die Homo­se­xua­li­sten ein Prä­zen­denz­fall nicht. Die Homo-Lob­by hat­te Bischof Reig bereits ein­mal vor Gericht gezerrt. Ein Ver­fah­ren, das vor drei Mona­ten mit einem Frei­spruch für den Bischof ende­te. Die Audi­en­cia Pro­vin­cial von Madrid, ver­gleich­bar einem Ober­lan­des­ge­richt hat­te das Recht des Bischofs bestä­tigt, auch zum The­ma Homo­se­xua­li­tät pre­di­gen zu dür­fen, was die Kir­che lehrt. Die LGBT-Lob­by scheint, wenn nicht mit einem Schuld­spruch, so doch damit gerech­net zu haben, daß der Bischof durch die Anzei­ge, die Erfah­rung mit dem Gericht und durch den homo­phi­len media­len Pran­ger, an den der Ober­hir­te gestellt wur­de, ein­ge­schüch­tert wird.

Bischof Reig ließ sich jedoch nicht ein­schüch­tern, son­dern nütz­te die Gele­gen­heit der spa­ni­en­wei­ten Fern­seh­über­tra­gung, um die katho­li­sche Leh­re von Mann und Frau zu bekräftigen.

Kardinal Aguilar wegen „Anstiftung zum Haß“ von Staatsanwaltschaft verfolgt

Für Spa­ni­en mit einer lan­gen Tra­di­ti­on radi­ka­ler anti­kle­ri­ka­ler Strö­mun­gen sind sol­che Situa­tio­nen nicht neu. Am ver­gan­ge­nen 6. Febru­ar wur­de gegen den kurz zuvor von Papst Fran­zis­kus zum Kar­di­nal nomi­nier­ten, eme­ri­tier­ten Erz­bi­schof von Pam­plo­na, Fer­nan­do Seba­stián Agui­lar, im Alter von 84 Jah­ren von der Staats­an­walt­schaft Mala­ga Ankla­ge wegen „Homo­pho­bie“ erho­ben (sie­he Bericht Es geht los: Erst­mals Kar­di­nal wegen „Homo­pho­bie“ ange­klagt – Papst-Freund Seba­stián Agui­lar soll vor Gericht). Der Kar­di­nal und ehe­ma­li­ge Rek­tor der Uni­ver­si­tät Sala­man­ca hat­te es gewagt, in einem Zei­tungs­in­ter­view auf die Fra­ge des Jour­na­li­sten zu ant­wor­ten, daß Homo­se­xua­li­tät heil­bar sei und geheilt wer­den sol­le, weil sie eine Patho­lo­gie wie ande­re hei­lungs­be­dürf­ti­ge Krank­hei­ten sei (sie­he Bericht Neo-Kar­di­nal Fer­nan­do Agui­lar: „Homo­se­xua­li­tät kann geheilt wer­den“). Der Stadt­rat von Mala­ga faß­te ein­stim­mig eine Reso­lu­ti­on gegen den Erz­bi­schof. Eine  Reso­lu­ti­on, der auch die Ver­tre­ter der christ­de­mo­kra­ti­schen Volks­par­tei (PP) zustimm­ten, was zu hef­ti­gen Kon­tro­ver­sen in Spa­ni­en führte.

Die Aus­sa­gen und die staats­an­walt­schaft­li­che Ver­fol­gung des Neo-Kar­di­nals sorg­ten in der Katho­li­schen Kir­che für beson­de­res Auf­se­hen, da Agui­lar nach­ge­sagt wird, Papst Fran­zis­kus sehr nahe­zu­ste­hen. Die­sel­be Homo-Lob­by, die gegen den Kar­di­nal hetz­te, beruft sich ger­ne auf Papst Fran­zis­kus seit des­sen umstrit­te­ner Aus­sa­ge zur Homo­se­xua­li­tät: „Wer bin ich, um zu urtei­len?“ (sie­he Bericht Par­la­ment von Illi­nois beschließt „Homo-Ehe“ – Wegen Papst Fran­zis­kus?). Obwohl die Staats­an­walt­schaft gegen den hoch­be­tag­ten Kir­chen­ver­tre­ter vor­ging, trat Papst Fran­zis­kus bis­her nicht sei­ner Ver­ein­nah­mung durch die Homo-Lob­by ent­ge­gen (sie­he Berich­te Homo-Zeit­schrift kürt Papst Fran­zis­kus zum „Mann des Jah­res“ und Öster­reichs homo­phi­ler Umwelt­mi­ni­ster beruft sich auf Papst Fran­zis­kus).

Richter bekräftigen Meinungsfreiheit, kirchliche Lehre verkünden zu dürfen

Bereits damals hat­ten die Rich­ter jedoch fest­ge­hal­ten, daß der spa­ni­sche Kir­chen­fürst sei­ne Aus­sa­gen nicht als „per­sön­li­che Mei­nungs­äu­ße­rung“, die straf­bar wäre, son­dern „aus­drück­lich als Wie­der­ga­be des kirch­li­chen Lehr­am­tes“ und des Kate­chis­mus der Katho­li­schen Kir­che getä­tigt habe. Für die Katho­li­sche Kir­che aber „wider­spre­chen homo­se­xu­el­le Hand­lun­gen dem Natur­recht“ und kön­nen „in kei­nem Fall gut­ge­hei­ßen wer­den“, da es sich um „eine objek­tiv unge­ord­ne­te Nei­gung“ handelt.

Der Rich­ter füg­te hin­zu, daß „natür­lich nicht alle den Kate­chis­mus der Katho­li­schen Kir­che tei­len müs­sen“, den­noch han­delt es sich dabei um „ein Buch, das von der spa­ni­schen Gesetz­ge­bung geschützt wird, die sei­ne Ver­öf­fent­li­chung und Ver­brei­tung in jeder Form erlaubt“. Ein­schließ­lich dem, was dar­in zur Homo­se­xua­li­tät gesagt wird. Einen Monat spä­ter schloß sich auch der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te die­sem Stand­punkt an.

Neue Kampagne gegen Bischof Reig

Die Homo-Akti­vi­sten las­sen sich durch die­se Nie­der­la­gen nicht beein­drucken. Sie sehen dar­in besten­falls momen­ta­ne Rück­schlä­ge und hof­fen durch fort­schrei­ten­de Homo­se­xua­li­sie­rung der Gesell­schaft frü­her oder spä­ter ande­re Rich­ter zu fin­den, die das Recht auf Mei­nungs­frei­heit ein­schrän­ken. So mach­ten sie auch die Pre­digt vom 3. August von Bischof Reig zum Schlacht­feld. Erneut beschul­di­gen sie mit einer neu­en Kam­pa­gne den Bischof, „homo­pho­be Ansich­ten zu ver­brei­ten“ und die „Men­schen­rech­te zu ver­let­zen und das Leben vie­ler Homo­se­xu­el­ler, Bise­xu­el­ler und Trans­se­xu­el­ler in Gefahr zu bringen“.

„Jede Form oder Rede, die homo­pho­bes Den­ken ver­brei­tet, lei­stet einer aggres­si­ven Haß­kam­pa­gne Vor­schub, die bis zum Mord füh­ren kann“, und die „Eli­mi­nie­rung sol­cher Bot­schaf­ten bedeu­tet nicht Zen­sur, son­dern Beach­tung der Men­schen­rech­te“, so die Homo-Lob­by in einer arro­gan­ten dia­lek­ti­schen Selbst­ver­klä­rung, die weit über einen nor­ma­len öffent­li­chen Dis­kurs hin­aus­geht, da sie offen die Ein­schrän­kung grund­le­gen­der Men­schen­rech­te for­dert. Daß sie dies im Namen der Men­schen­rech­te tut, macht den Vor­stoß um so schwerwiegender.

Was hat der Bischof gesagt?

Liest man den Text der Pre­digt von Bischof Reig fin­det sich nichts Außer­ge­wöhn­li­ches, schon gar nicht belei­di­gen­de oder zum Haß auf­ru­fen­de Töne. Der Bischof äußer­te am 3. August nur Wor­te des gesun­den Men­schen­ver­stan­des, die Aus­druck der Wirk­lich­keit und der Wahr­heit sind. So heißt es zum Bei­spiel: „Du bist ein Kind Got­tes. Du wur­dest nach dem Eben­bild Got­tes geschaf­fen und wur­dest als Mann und als Frau geschaf­fen. Das aber ver­sucht man heu­te in Spa­ni­en zu ver­dun­keln. Vie­le, der in jüng­ster Zeit ver­ab­schie­de­ten Geset­ze haben die­se Grund­wahr­heit ver­ges­sen und min­dern die Hei­lig­keit der Per­son, die Groß­ar­tig­keit der Lie­be und ver­dun­keln den Geschlech­ter­un­ter­schied zwi­schen Mann und Frau!“. Eben­so: „Man respek­tiert die Hei­lig­keit des mensch­li­chen Lebens nicht, weil man Gott ver­ges­sen hat und das, was die Pro­phe­ten gesagt haben. Das Leben wird in sei­nem Ursprung und in sei­nem Ende nicht mehr aner­kannt. Die Bestim­mun­gen nen­nen die Eutha­na­sie für alte Men­schen und sol­che, die eine schwie­ri­ge Situa­ti­on erle­ben „wür­di­gen Tod“. Auf die­sel­be Wei­se wird man Geset­ze erlas­sen zugun­sten dem, was man „Trans­se­xua­li­tät“ nennt, die die Groß­ar­tig­keit des­sen, was der Mensch ist und des ihm inne­woh­nen­den Unter­schieds des Geschlechts weder gut­hei­ßen noch respek­tie­ren. Vie­le Din­ge gesche­hen in Spa­ni­en, die Gott nicht gutheißt!“

Mit sol­chen Aus­sa­gen des „gesun­den Haus­ver­stan­des“ brach­te Bischof Reig die Homo-Lob­by bereits zur Weiß­glut, sodaß sie laut­stark nach Staats­an­walt­schaft und Gefäng­nis schreit und einen neu­en wil­den Angriff gegen die Kir­che, die Natur und die Ver­nunft vom Zaun brach. Juan Anto­nio Reig Plà  emp­fing 1971 die Prie­ster­wei­he und wur­de in die Erz­diö­ze­se Valen­cia inkar­di­niert. 1996 ernann­te ihn Papst Johan­nes Paul II. zum Bischof von Segor­be-Castel­lón de la Pla­na. 2005 beför­der­te ihn Papst Bene­dikt XVI. zum Bischof von Car­te­ge­na (Kir­chen­pro­vinz Gra­na­da) und 2009 zum Bischof von Alcalá de Hena­res, einer klei­ne­ren Diö­ze­se als Car­ta­ge­na, die jedoch zur bedeu­ten­de­ren Kir­chen­pro­vinz Madrid gehört, wo inzwi­schen der Erz­bi­schofs­stuhl vakant ist.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Cor­ri­spon­den­za Romana

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10 Kommentare

  1. Kaum zu fas­sen wie dreist und unver­schämt von eini­gen beson­ders eif­ri­gen Lakai­en des Gen­de­ris­mus-Irr­sinns die heim­tücki­sche Stra­te­gie der Homo-Lob­by-Ver­bän­de vor­an­ge­trie­ben wird. LGBT Grup­pie­run­gen ( Les­bi­an, gay, bise­xu­al and trans­gen­der rights) ver­su­chen durch ihre kläg­li­chen Mario­net­ten­po­li­ti­ker gleich­sam einen klamm­heim­li­chen gesell­schaft­li­chen Umsturz. Der sog. „Gen­de­ris­mus“ hat zum Ziel, die Poli­tik auf den
    „Gen­der Main­strea­ming“ zu lot­sen mit dem Ziel die Geschlechts­rol­len von Mann und Frau auf­zu­lö­sen ! Eine Kul­tur­re­vo­lu­ti­on mit der Absicht, die Gesell­schaft in ihrem „Her­zen“ zu ver­än­dern und somit das christ­lich gepräg­te Wer­te­fun­da­ment – die­ses ist frei­lich vie­ler­orts ohne­hin bloss nur noch ein Tor­so – voll­ends zu zerstören !

    Das völ­li­ge „Auf den Kopf­stel­len“ der Ord­nung der aller­hei­lig­sten Drei­fal­tig­keit, GOTTES !
    Die damit ein­her­ge­hen­den „Zie­le“:

    - Hete­ro-Sexua­li­tät soll als Norm „über­wun­den“ (?!)wer­den…..

    - das Ziel ist die „Gleich­wer­tig­keit“ (?!) jeder sexu­el­len Orientierung

    Die Stra­te­gie:

    - Hin­ter dem Rücken der Oef­fent­lich­keit wird eine „Umer­zie­hung“ von Kin­dern und Jugend­li­chen in die Wege geleitet

    - Begin­nend an der Basis….in Kin­der­gär­ten und Schulen

    - fort­ge­führt in den Ausbildungseinrichtungen

    - ver­fei­nert an Universitäten

    - hofiert von staat­li­chen Institutionen

    - reprä­sen­tiert von der mehr­heit­lich wahr­heits­feind­li­chen EU und UNO (!)

    Let­ze­re trei­ben die­se Teu­fe­lei mit Hil­fe der „auf­ge­klär­ten“ v.a. west­li­chen Regie­run­gen ver­bis­sen vor­an durch poli­ti­sche, „gesetz­li­che“ und finan­zi­el­le Mittel !

    Das durch­trie­be­ne Vor­ge­hen die­ser glau­bens- und kir­chen­feind­li­chen Fah­nen­trä­ger des Kul­tes des Todes belegt stets die Rich­tig­keit der Aus­sa­ge von Erz­bi­schof Cre­pal­di von Triest :
    -
    „Die Homo­se­xu­el­len-Lob­by defi­niert jeg­li­che Kri­tik an ihr in homo­phob und kri­mi­nell um.
    Die Homo-Ideo­lo­gie ist ein heim­tücki­sches Programm,
    das sich fort­schritt­lich und liberl aus­gibt, um allen einen Maul­korb auf­zu­set­zen und die Frei­heit zu rauben“
    -

  2. „Bereits damals hat­ten die Rich­ter jedoch fest­ge­hal­ten, daß der spa­ni­sche Kir­chen­fürst sei­ne Aus­sa­gen nicht als „per­sön­li­che Mei­nungs­äu­ße­rung“, die straf­bar wäre, son­dern „aus­drück­lich als Wie­der­ga­be des kirch­li­chen Lehr­am­tes“ und des Kate­chis­mus der Katho­li­schen Kir­che getä­tigt habe.“ – 

    Wie­so ist eine Aus­sa­ge „pri­vat“ straf­bar, „insti­tu­tio­nell“ aber nicht? Es han­delt sich doch um eine iden­ti­sche Aus­sa­ge! pri­vat geäu­ßert ist sie doch wir­kungs­los, insti­tu­tio­nell dage­gen eine tat­säch­li­che mora­li­sche Bar­rie­re für die Betrof­fe­nen?! Das ver­ste­he wer will.

    • Das ist tat­säch­lich der Knack­punkt: Das war zwar ein Frei­spruch, doch genau die­ses Urteil des Gerichts ver­kehrt es in sein Gegen­teil. Aus­drück­lich erklärt das Gericht, daß die Äuße­rung der Mei­nung, daß die (soge­nann­te*) Homo­se­xua­li­tät heil­bar sei, straf­bar ist. Das ist ungeheuerlich.
      Der Unter­schied ist leicht erklär­lich: Die Aus­sa­ge, daß die Bibel und die Kir­che leh­ren, was sie leh­ren, wird als doku­men­ta­risch ange­se­hen und ist als unbe­strit­ten zutref­fen­de Tat­sa­che nun ein­mal nicht angreif­bar. Als per­sön­li­che Mei­nung gilt dies hin­ge­gen nicht.
      Auch in Deutsch­land wäre eine Ent­schei­dung ganz ähn­lich mög­lich. Art. 5 (2) schränkt die Mei­nungs­frei­heit, wenn auch unter Geset­zes­vor­be­halt, ein. Art. 5 (3) nimmt dage­gen Kunst und Wis­sen­schaft, For­schung und Leh­re von die­sen Ein­schrän­kun­gen aus. (Aller­dings, so Satz 2 von Absatz 3 dort, nur als Leh­re: Leben darf man eine Leh­re, die von den ver­fas­sungs­mä­ßi­gen nor­ma­ti­ven Vor­ga­ben der demo­kra­ti­schen Macht­ha­ber abweicht, nicht.)**

      *Ber Begriff ist ein Wider­spruch in sich.
      **http://​www​.geset​ze​-im​-inter​net​.de/​g​g​/​a​r​t​_​5​.​h​tml

  3. Der eigent­li­che Skan­dal ist, dass die Ver­tre­ter der „Volks­par­tei“ (PP) die­sem Antrag zustimmten.

    • Wie­so? Haben Sie auf die Ihre Hoff­nung gesetzt? Das sind doch Demo­kra­ten und des Demos* Wil­le** ist ihnen hei­lig und Kra­tie*** ist das bevor­zug­te Mit­tel des Demo­kra­ten – im libe­ral-hob­bes­schen Eta­tis­mus gar mono­po­li­sier­tes „Recht“. Und da geben sich die Bol­sche­wi­sten nichts, egal ob in sozia­li­sti­scher, faschi­sti­scher, demo­kra­ti­scher, repu­bli­ka­ni­scher, neo­kon­ser­va­ti­ver oder libe­ra­ler Fa­çon. Davon sind eben­so weder die PP noch bei­spiels­wei­se die ÖVP oder CDU/​CSU aus­ge­nom­men. Über­haupt ist Par­tei­ung schon üble Tat.Christen soll­ten sich fern­hal­ten von Poli­tik. Die­se kann als unrech­tes Mit­tel**** nie­mals einem guten Zweck die­nen. Q.E.D.

      *Demos = als Enti­tät gedach­tes „Volk“
      **Vol­un­t­a­ri­sti­sche Fik­ti­on, sie­he z.B. Art. 20, Abs 2, Satz 1 GG
      ***Kra­tie = Gewalt­herr­schaft, ja gno­sti­sche Gewalt­will­kür (eben kei­ne archie)
      ****Gemeint ist das Poli­ti­sche Mit­tel (Franz Oppenheimer)

  4. Dazu die­se Mel­dung von eini­gen aktu­el­len Fäl­len aus Deutschland:
    ————————————————————————————
    Deutsch­land, Nord­rhein-West­fa­len: Eine jun­ge christ­li­che Mut­ter möch­te ihr Kind in einem staat­li­chen Kin­der­gar­ten anmel­den. Die Lei­te­rin zeigt ihr den Kin­der­gar­ten und erklärt ihr plötz­lich: „Übri­gens, wir sind auf den neue­sten Stand. Bei uns wer­den Eltern nicht mehr als ´Vater und Mut­ter‚ bezeich­net, son­dern als ´Elter 1‚ und ´Elter 2‚, also geschlechts­neu­tral. Außer­dem gibt es bei uns eine Extra-Kuschel­ecke, in der die Kin­der gemein­sam ihre Geschlecht­lich­keit ent­decken und erfor­schen kön­nen.“ Als die Mut­ter das hört, nimmt sie ihr Kind und ver­ab­schie­det sich. —
    Deutsch­un­ter­richt in einer staat­li­chen Schu­le: Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler sol­len Sät­ze zu ver­schie­de­nen Ober­be­grif­fen zuord­nen. Dem Ober­be­griff „Fami­lie“ soll der Satz zuge­ord­net wer­den: „Wir hei­ßen Peter und Klaus und sind eine beson­de­re Familie.“ —
    Baden-Würt­tem­berg: Ein christ­li­ches Ehe­paar ist als Pfle­ge­el­tern beim Jugend­amt gemel­det. Eines Tages lädt das Jugend­amt das Ehe­paar zu einem Gespräch ein. Die christ­li­chen Pfle­ge­el­tern wun­dern sich, dass die Mit­ar­bei­te­rin des Jugend­am­tes das Glau­bens­be­kennt­nis ihrer Gemein­de aus­ge­druckt auf dem Tisch lie­gen hat, in dem es heißt, dass Gott den Men­schen „als Mann und Frau“ erschuf. Bezug neh­mend auf die­se Aus­sa­ge, fragt die Beam­tin: „Wie ste­hen Sie zur Homo­se­xua­li­tät?“ Die Chri­sten ant­wor­ten: „Die Bibel bezeich­net Homo­se­xua­li­tät als Sün­de.“ Die Beam­tin wird dar­auf­hin krei­de­bleich und erwi­dert: „Wenn Sie das so sehen, kön­nen wir mit ihnen nicht mehr zusam­men­ar­bei­ten und ihnen kei­ne Kin­der mehr zur Pfle­ge anvertrauen.“ —
    Noch­mals Nord­rhein-West­fa­len: Die Kin­der einer christ­li­chen Fami­lie neh­men nicht am Sexu­al­kun­de-Unter­richt an ihrer Schu­le teil, da dort die Scham­haf­tig­keit nicht gewahrt wird. Dar­auf­hin erhal­ten die Eltern eine Anzei­ge wegen Schul­ver­wei­ge­rung und wer­den zur Zah­lung einer Geld­stra­fe ver­ur­teilt. Nach­dem die Eltern die­se Stra­fe nicht bezah­len, da sie nicht der Mei­nung sind, eine Straf­tat began­gen zu haben, wer­den sie zur Erzwin­gungs­haft ins Gefäng­nis abgeholt. —
    (http://​christ​li​cher​-gemein​de​-dienst​.de/​n​e​w​s​/​n​e​w​s​d​e​t​a​i​l​.​p​h​p​?​i​d​=​1​&​n​i​d​=​676)

  5. In Sachen Mei­nungs­frei­heit kennt die Homo-Lob­by kei­ne Gnade.
    Man stel­le sich vor, die Homo-Lob­by­isten wür­den einen isla­mi­schen Iman für die sel­be Aus­sa­ge vor Gericht zie­hen. Da ihnen dabei aber die Knie schlot­tern wür­den, las­sen sie es lie­ber ganz blei­ben. Lie­ber die Chri­sten angrei­fen, von denen sie kei­ne Mord­dro­hun­gen erhal­ten werden.
    Sol­len die Homo-Lob­by­isten doch nach Syri­en oder in den Irak gehen und dort ihren wie­der­na­tür­li­chen Unsinn ver­brei­ten. Ihr Kopf wird schnel­ler irgend­wo am Stra­ßen­rand auf­ge­spießt wer­den, als ihnen Lieb ist.
    Per Mari­am ad Christum.

  6. Herr, gib auch uns solch muti­ge Hir­ten, die Dein Wort ver­tei­di­gen, sei es gele­gen oder ungelegen.

  7. Wenn die Mus­li­me hier die Scha­ria ein­ge­führt haben,
    erle­digt sich der gan­ze Gen­der-Zir­kus in kur­zer Zeit
    von selbst!

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