Todesstrafe auch für Siebenjährige – Auf Malediven gilt nun die Scharia


Islamischer Scharfrichter bald auch auf den Malediven im Einsatz(Malé) Im Inter­net fin­det eine Mobi­li­sie­rung statt, die zum Boy­kott von Urlaubs­rei­sen auf die Male­di­ven auf­for­dert. Die Insel­re­pu­blik im Indi­schen Oze­an gehört zu den bevor­zug­ten Rei­se­zie­len für Strand­ur­lau­ber. Seit 27. April gilt auf den Inseln nahe dem Äqua­tor die Scha­ria, das isla­mi­sche Gesetz. Mit dem Inkraft­tre­ten des neu­en Gesetz­bu­ches wur­de auch die Todes­stra­fe ein­ge­führt, bei bestimm­ten Delik­ten auch für Minderjährige.

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Staats­prä­si­dent Abdul­la Yameen, der seit dem 17. Novem­ber 2013 als „Ret­ter des Islams“ an die Spit­ze der Repu­blik getre­ten ist, gab bekannt, daß die Insel­re­pu­blik „die Scha­ria buch­sta­ben­ge­treu“ erfül­len wer­de. Nach 60 Jah­ren endet damit die 1953 beschlos­se­ne Aus­set­zung der Todesstrafe.

Auf den Male­di­ven, einem Archi­pel aus mehr als 1.100 Inseln, gilt unein­ge­schränk­te Straf­mün­dig­keit bereits für zehn­jäh­ri­ge Kin­der. Bei bestimm­ten Delik­ten wie Dieb­stahl, Unzucht, Alko­hol­kon­sum und Abfall vom Islam gilt die Straf­mün­dig­keit sogar für sie­ben­jäh­ri­ge Kin­der. Damit droht nun auch Sie­ben­jäh­ri­gen die Todes­stra­fe. Exe­ku­tiert wer­den kann der Ver­ur­teil­te aller­dings erst mit Errei­chung der Voll­jäh­rig­keit mit 18 Jahren.

Im Urlau­ber­pa­ra­dies süd­lich des indi­schen Sub­kon­ti­nents ist der sun­ni­ti­sche Islam Staats­re­li­gi­on. Kult­frei­heit gibt es kei­ne. Nicht-Mos­lems dür­fen kei­ne reli­giö­sen Hand­lun­gen vor­neh­men. Die Ein­fuhr von reli­giö­sem Mate­ri­al ande­rer Reli­gio­nen ist streng ver­bo­ten. Seit 2008 unter­sagt die Ver­fas­sung zudem, daß NIcht-Mos­lems die Staats­bür­ger­schaft der Insel­re­pu­blik erwer­ben kön­nen. Alko­hol und Schwei­ne­fleisch dür­fen nur am Flug­ha­fen und in Hotel­an­la­gen ser­viert wer­den, in denen kein ein­hei­mi­sches Per­so­nal arbeitet.

Text: Asianews/​Giuseppe Nardi
Bild: Asianews

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