Caritas: Kirche soll bei offenen sündhaften Verhalten nicht auf Vertragserfüllung bei Arbeitnehmern bestehen


(Mün­ster) Die Kir­che soll nach dem Wil­len der Cari­tas auf arbeits­recht­li­che Dizi­pli­nie­run­gen ver­zich­ten, wenn Mit­ar­bei­ter ihrer Ein­rich­tun­gen nach Schei­dung wie­der hei­ra­ten oder in ihre homo­se­xu­el­len Nei­gun­gen aus­le­ben. Eine Kün­di­gung wegen Ver­let­zung der Loya­li­täts­pflich­ten soll­te es in die­sen Fäl­len nicht mehr geben, sag­te der Vize­prä­si­dent des Deut­schen Cari­tas­ver­ban­des, Heinz-Josef Kess­mann, am Mon­tag der KNA in Mün­ster. Er for­der­te die Bischö­fe zu einer „muti­gen“ Ent­schei­dung auf. Was dar­an mutig sein soll, sag­te Kess­mann nicht. Loya­li­täts­pflich­ten wei­ter­hin ein­zu­for­dern könn­te  als mutig bezeich­net werden.

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