Im baden-württembergischen Kirchensteuerrecht sind gleichgeschlechtliche Partnerschaften künftig der Ehe gleichgestellt. Der Ministerrat beschloß am Dienstag entsprechende gesetzliche Änderungen.
Damit bekommen homosexuell praktizierende die gleichen Vorteile beim Steuerrecht, wie Eheleute. Die Kirche billigt die Entscheidung.