Im Kirchsteuerrecht wird die Homo„ehe“ eingeführt


Im baden-würt­tem­ber­gi­schen Kir­chen­steu­er­recht sind gleich­ge­schlecht­li­che Part­ner­schaf­ten künf­tig der Ehe gleich­ge­stellt. Der Mini­ster­rat beschloß am Diens­tag ent­spre­chen­de gesetz­li­che Änderungen.

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Damit bekom­men homo­se­xu­ell prak­ti­zie­ren­de die glei­chen Vor­tei­le beim Steu­er­recht, wie Ehe­leu­te. Die Kir­che bil­ligt die Entscheidung. 

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Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

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6 Kommentare

  1. Es ist mir bekannt, dass „die Kir­che“ das bil­ligt. Schließ­lich argu­men­tier­te Berg­o­glio vor kur­zem, dass sol­che Ver­bin­dun­gen ein lega­les Mit­tel wären, Eigen­tums­rech­te zu sichern und Zugang zum Gesund­heits­sy­stem zu bekom­men. Aus öko­no­mi­scher Sicht müs­se man ein­ge­ste­hen, so Berg­o­glio, dass auch die­se Art von Ver­bin­dun­gen ihre Vor­tei­le hät­ten. (laut einem Inter­view in „Cor­rie­re del­la Sera“)

  2. Ich bin mit der For­mu­lie­rung, dass Ehe­paa­re steu­er­li­che Vor­tei­le bei der Ein­kom­men­steu­er erhal­ten, nicht ein­ver­stan­den. Da liegt ein immer wie­der behaup­te­ter Grund­irr­tum vor.
    Ehe­paa­re mit glei­chem Gesamt­ein­kom­men wer­den gleich behan­delt. Das ist ein Gebot der Verfassung.
    Neh­men wir an, es arbei­tet nur einer und ver­dient 3000 Euro.
    Dann sind für 3000 Euro Ein­kom­men­steu­er zu zahlen.
    Ver­dient der eine 2000 Euro und der Ande­re 1000 Euro. So beträgt das Gesamt­ein­kom­men auch 3000 Euro. So sind für 3000 Euro Steu­ern zu zahlen.
    Wäre dem nicht so, wäre das Ehe­paar mit dem Allein­ver­die­ner wegen der Pro­gres­si­on schlech­ter gestellt. Das kann es nicht sein.

  3. Nach­trag zur Ein­kom­men­steu­er: Da die Kir­chen­steu­er sich nach der Ein­kom­men­steu­er rich­tet, ist der­glei­che Effekt auch dort festzustellen.
    Bei den Homo­se­xu­el­len muss aller­dings auch ange­merkt wer­den, dass sie Pflich­ten erhal­ten wie zur Unter­halts­lei­stung. Das soll­te auch nicht ver­ges­sen werden.

  4. Alex: Das ist kein April­scherz, die­ser Schritt wur­de schon Mit­te März angekündigt. 

    Got­tes und Mari­ens Segen auf allen Wegen

  5. Wun­dert mich nicht, das die bei­den Baden-Würt­tem­ber­gi­schen Bis­tü­mer das billigen.
    Ein­fach nur noch krank das gan­ze. Wie soll die Mut­ter Got­tes wei­ter ihre schüt­zen­de Hand über das sün­di­ge Euro­pa halten ?

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