Die tragische Geschichte von Della, dem Kind mit drei „Eltern“


Kind mit drei "Eltern"(Toron­to) Im kana­di­schen Van­cou­ver lebt die klei­ne Del­la Wolf Wiley Richards Kan­gro, das erste Kind der Pro­vinz Bri­tish Colum­bia, die im Geburts­schein drei Eltern ein­ge­tra­gen hat. Der lan­ge Fami­li­en­na­me des heu­te fünf Mona­te alten Mäd­chens ist die Sum­me der Fami­li­en­na­men ihrer drei „Eltern“. Das Kind ist laut Stan­des­amt die Toch­ter der bei­den Les­ben Dani­elle Wiley und Anne Richards und ihres Freun­des Shawn Kangro.

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Letz­te­rer ist der bio­lo­gi­sche Vater des Mäd­chens. Für Kan­gro ist die Drei­ecks­be­zie­hung zur Kin­des­zeu­gung etwas „ganz Nor­ma­les“, wie er der CBC sag­te: „Da ist nichts selt­sam dar­an. Wir füh­len uns wirk­lich wie jede ande­re Art von Fami­lie. Mit einem Schlag ist die gan­ze Fami­lie von Anna und die gan­ze Fami­lie von Dani­elle im Grun­de auch mei­ne Fami­lie gewor­den. Durch Del­la und hof­fent­lich noch wei­te­re Kin­der ver­ei­nen wir drei Familien.“

Family Law Act will klären, wer Elternteil ist und wer nicht

Um ihren Kin­der­wunsch zu ermög­li­chen, hat das Les­ben­paar ein neu­es Gesetz, den Fami­ly Law Act genützt, der seit März 2013 in Bri­tish Colum­bia in Kraft ist. Das neue Fami­li­en­recht erlaubt es auf dem Geburts­schein drei Eltern zu ver­zeich­nen. Das Gesetz wur­de erlas­sen, so die Begrün­dung, um in der gro­ßen Rol­len­kon­fu­si­on, die durch die künst­li­che Befruch­tungs­tech­ni­ken herr­sche, zu klä­ren, wer wirk­li­cher Eltern­teil ist und wer nicht. Der Fami­ly Law Act sieht vor, daß bei Vor­lie­gen einer schrift­li­chen Ver­ein­ba­rung vor der Zeu­gung auch Samen- oder Eis­pen­der offi­zi­ell als Zusatz­el­tern aner­kannt wer­den können.

Genau davon haben die Les­be Dani­elle Wiley und ihre “Frau“ Anne Richards Gebrauch gemacht. Die Geschich­te begann, als die bei­den Les­ben vor der für alle homo­se­xu­el­len Paa­re unüber­wind­li­chen Hür­de einer natür­li­chen Kin­des­zeu­gung stan­den. Obwohl Homo­se­xu­el­le durch ihre Lebens­ent­schei­dung frei­wil­lig und bewußt auf Kin­der­zeu­gung ver­zich­ten, wol­len sie sich damit nicht abfin­den. Die künst­li­chen Repro­duk­ti­ons­tech­ni­ken, die eigent­lich für kin­der­lo­se Ehe­paa­re ent­wickelt wur­den, kom­men ihnen jedoch ent­ge­gen. Dani­elle und Anne woll­ten auf ihrer Suche, wie eine der bei­den schwan­ger wer­den könn­te, nicht ein­fach nur einen männ­li­chen Samen­spen­der. „Wir woll­ten jeman­den, der dann auch teil­nimmt am wei­te­ren Leben unse­res Kin­des“, sagt Wiley.

Langjähriger Freund als Samenspender

Sie such­ten kei­nen anony­men Samen­spen­der, son­dern jeman­den, der auch in der Rol­le des Vaters an der Kin­des­er­zie­hung mit­wirkt. Wiley sag­te gegen­über CBC: „Ich ken­ne vie­le ande­re les­bi­sche Paa­re, die so etwas ganz und gar nicht wol­len. Sie wol­len einen anony­men Spen­der. Aber uns gefiel die Idee, daß wir für unse­re Kin­der auch eine Vater­fi­gur hät­ten“. So fiel ihre Ent­schei­dung auf Kan­gro, einen alten Freund von Anne Richards.

Kan­gro war zwar anfangs erstaunt über den Vor­schlag, der Samen­spen­der für ein Kind sei­ner les­bi­schen Freun­din zu wer­den, doch schließ­lich akzep­tier­te er. „Die Sache hat doch einen beson­de­ren Reiz“, sag­te er der CBC. „Aller­dings habe ich lan­ge dar­über nach­ge­dacht.“ Vor der künst­li­chen Zeu­gung von Del­la haben Kan­gro und die bei­den Les­ben gemäß Fami­liy Law Act einen regel­rech­ten Ver­trag unter­schrie­ben, der die Moda­li­tä­ten der Drei­ecks­be­zie­hung regelt. Die elter­li­che Obsor­ge für das Mäd­chen steht ver­trag­lich den bei­den Les­ben zu. Das gilt auch für den finan­zi­el­len Unter­halt des Kin­des. Kan­gro wur­den ver­trag­lich Rech­te zuge­stan­den, die es ihm erlau­ben, sei­ne Toch­ter zu sehen. Sei­ne Posi­ti­on ähnelt in gewis­ser Wei­se der eines Vaters nach einer Scheidung.

„Revolutionäre Tragweite“: nicht mehr Biologie, sondern Willen entscheidend

Die Rechts­an­wäl­tin Bar­ba­ra Find­lay, die den Ver­trag auf­setz­te, zeig­te sich gegen­über CBC begei­stert von der „revo­lu­tio­nä­ren Trag­wei­te“ des Fami­ly Law Act: „Die wirk­lich gro­ße Ver­än­de­rung, die durch den Fami­ly Law Act ein­ge­führt wur­de, ist die Art, mit der ent­schie­den wird, wer die Eltern sind. In der Ver­gan­gen­heit haben wir auf die bio­lo­gi­sche Sei­te der Abstam­mung geschaut. Das ist heu­te aber nicht mehr wahr. Heu­te schau­en wir auf die Wil­lens­ent­schei­dung der ver­schie­de­nen Tei­le, die an der Zeu­gung eines Kin­des mit­wir­ken und die­ses Kind auf­zie­hen wol­len. Und das ist wirk­lich eine gro­ße und rea­le Veränderung.“

Das Natur­ge­setz wird damit durch ein Men­schen­ge­setz ersetzt. In Pha­sen der Deka­denz kann­te die mensch­li­che Gesell­schaft For­men der Poly­ga­mie oder auch der Poly­an­drie. Grund­la­ge blieb dabei jedoch die Ehe. Im kon­kre­ten Fall der klei­nen Del­la ist man einen Schritt wei­ter gegan­gen, weil die Drei­ecks­be­zie­hung eine Form von Pseu­do-Fami­lie dar­stellt, weil das kon­sti­tu­ti­ve Ele­ment die Leug­nung der Ehe als Vor­aus­set­zung und Rah­men zur Zeu­gung von Kin­dern und deren Erzie­hung ist. Es geht nur um die tech­ni­sche Über­win­dung einer natür­li­chen Hür­de, die es Homo­se­xu­el­len mit gutem Grund nicht ermög­licht, Kin­der zu zeu­gen. Das Recht Del­las, in einer nor­ma­len Fami­lie, bestehend aus ihrem Vater und ihrer Mut­ter auf­zu­wach­sen, bleibt unbe­rück­sich­tigt. Was zählt, ist letzt­lich nur der Wil­le der bei­den les­bi­schen Frau­en, ein Kind haben zu wol­len. Der Rest ist nur Varia­ti­on und Drauf­ga­be rund um die künst­li­che Befruchtung.

Abschaffung von Vater und Mutter durch „Elter 1“ und „Elter 2“ und nun auch „Elter 3“

In den west­li­chen Staa­ten Euro­pas wird für die Til­gung der natür­lich­sten Begrif­fe und ersten Wor­te eines jeden Kin­des dis­ku­tiert. „Mut­ter“ und „Vater“ sol­len aus Geset­zen und Ver­wal­tungs­an­ord­nun­gen getilgt und durch ste­ri­le Tech­ni­ker­be­grif­fe wie „Elter 1“ und „Elter 2“ ersetzt wer­den. Die klei­ne Del­la in Kana­da hat jedoch, zumin­dest laut Geburts­ur­kun­de, drei „Eltern“. Ein Alarm­si­gnal, das auf­rüt­teln soll­te, über die künf­ti­gen Fol­gen einer Gen­der-Ideo­lo­gie, die sich von jeder mora­li­schen Rück­bin­dung abzu­kop­peln ver­sucht und den Anspruch erhebt, eine fik­ti­ve Rea­li­tät zu schaf­fen, deren ein­zi­ger Maß­stab und Antrieb die Ver­wirk­li­chung des indi­vi­du­el­len Wil­lens ist, der natür­lich flie­ßend von Mal zu Mal sich ändern kann.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Cor­ri­spon­den­za Romana

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