Das Strafurteil gegen den ehemaligen Bischof der Priesterbruderschaft St. Pius X. Richard Williamson wird demnächst Karlsruhe beschäftigen. Einen Tag nach dem Urteil des Nürnberger Oberlandesgericht (OLG) kündigten Williamsons Anwälte am Freitag eine Verfassungsbeschwerde an. Dies sei notwendig, um im Falle einer Ablehnung den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen zu können.
Williamson ist erstmals wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilt. Er muss eine Geldstrafe von 1.800 Euro zahlen. Das OLG hatte mit Beschluß vom 10. April den Einspruch des Bischofs gegen ein zweitinstanzliches Urteil des Landgerichts Regensburg vom 23. September vergangenen Jahres verworfen.
(LS)