Die Zeugung und Erziehung von Kindern ist eine ernste Verantwortung der Eltern – Interview mit Raymond Leo Kardinal Burke (2. Teil)


BurkeAuf Polen wird zuneh­mend Druck aus­ge­übt, die „In vitro“-Fertilisation zu lega­li­sie­ren. Öffent­li­che Gel­der wur­den bereits aus­ge­wähl­ten Kli­ni­ken zuge­teilt, um ver­zwei­fel­ten Paa­ren zu „hel­fen“. Katho­li­sche Ärz­te, die öffent­lich für das mensch­li­che Leben ein­tre­ten und nicht zögern, es zu schüt­zen, wer­den häu­fig als Wahn­sin­ni­ge oder Beses­se­ne bezeich­net, selbst wenn sie ihre Posi­ti­on durch soli­de, gut fun­dier­te und ehr­li­che For­schung unter­mau­ern. Die glei­chen Bezeich­nun­gen wer­den nor­ma­len Leu­ten auf­ge­drückt, die sich in pro-life-Ange­le­gen­hei­ten enga­gie­ren. Wel­che Argu­men­te kann man ver­wen­den, um die wut­ent­brann­ten (und häu­fi­gen ver­wirr­ten) Gei­ster zu über­zeu­gen, die nicht auf die „Papi­sten“ hören wollen?

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Es ist wich­tig zu unter­strei­chen dass die Oppo­si­ti­on der Kir­che zu „in vitro“-Verfahren hin­sicht­lich der mensch­li­chen Emp­fäng­nis auf dem natür­li­chen Sit­ten­ge­setz basiert und kein spe­zi­fisch katho­li­scher Grund­satz ist. Wenn man die­se Fra­ge öffent­lich dis­ku­tiert, ist es wich­tig zu zei­gen, wie das kor­rek­te Ver­ständ­nis in Bezug auf die unver­letz­li­che Wür­de des mensch­li­chen Lebens und die Inte­gri­tät der mensch­li­chen Fort­pflan­zung die künst­li­che Erzeu­gung mensch­li­chen Lebens – selbst für einen guten Zweck – immer und über­all ernst­lich falsch macht. Bezüg­lich der „in vitro“-Fertilisation soll­te man auf die Instruk­ti­on „Donum Vitও der Kon­gre­ga­ti­on für die Glau­bens­leh­re ver­wei­sen, die auf Anwei­sung des seli­gen Pap­stes Johan­nes Paul II. am 22. Febru­ar 1987 ver­öf­fent­licht wur­de. Sie prä­sen­tiert die Fun­die­rung der kirch­li­chen Leh­re im natür­li­chen Sit­ten­ge­setz und the­ma­ti­siert dann spe­zi­fi­sche Fra­gen wie „In vitro“-Fertilisation.

Die Welt ist heu­te oft her­ab­las­send gegen­über kin­der­rei­chen Fami­li­en (beson­ders gegen­über den „unver­ant­wort­li­chen“ Eltern). Auf der ande­ren Sei­te ver­su­chen vie­le Fami­li­en, ihren Kin­dern die best­mög­li­che Erzie­hung und Bil­dung ange­dei­hen zu las­sen – und um dies in einer Zeit der wirt­schaft­li­chen Pro­ble­me tun zu kön­nen, ent­schei­den sie sich, nicht „zu vie­le“ Kin­der zu haben. Zwei­fel­los hat das Wis­sen um emp­fäng­nis­ver­hü­ten­de Metho­den (sei­en sie von der Kir­che geneh­migt oder nicht) das Leit­bild der moder­nen Fami­lie beein­flusst. Wie soll man die Offen­heit gegen­über neu­em Leben unter­stüt­zen, wenn so vie­le Fami­li­en, sowohl in Indu­strie- als auch in Ent­wick­lungs­län­dern, sich finan­zi­el­len Unwäg­bar­kei­ten gegen­über­se­hen? Suchen wir nicht nach Ent­schul­di­gun­gen, unse­ren Aus­schluss von neu­em Leben zu rechtfertigen?

Zwei fun­da­men­ta­le ethi­sche und reli­giö­se Prin­zi­pi­en müs­sen beach­tet wer­den. Zunächst ist das ehe­li­che Band von Natur aus frucht­bar. Ein Gat­te und eine Gat­tin begrü­ßen daher die Zeu­gung und Erzie­hung von Kin­dern als die „Krö­nung“ ihrer ehe­li­chen Lie­be, um die „Pasto­ral­kon­sti­tu­ti­on über die Kir­che in der Welt von heu­te“ (Gau­di­um et Spes) des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zils zu zitie­ren (Nr. 48). Zwei­tens ist die Zeu­gung und Erzie­hung von Kin­dern eine ern­ste Ver­ant­wor­tung der Eltern, die sie mit vol­lem Respekt für die Natur der mensch­li­chen Fort­pflan­zung aus­üben, indem sie weder Che­mi­ka­li­en, noch ande­re Mit­tel ein­set­zen, um die Ehe unfrucht­bar zu machen. Papst Paul VI. lie­fer­te uns die bestän­di­ge Leh­re der Kir­che, was ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te Eltern­schaft betrifft, in sei­ner Enzy­kli­ka „HumanঠVitও (25. Juli 1968). Der seli­ge Papst Johan­nes Paul II. wid­me­te sei­nen Mitt­wochs­au­di­en­zen wäh­rend der ersten Jah­re sei­nes Pon­ti­fi­kats der Dis­kus­si­on ehe­li­cher Lie­be und ihrer beson­de­ren Aus­drucks­form in der Zeu­gung von Nach­kom­men­schaft. Es ist lehr­reich zu sehen, dass Papst Bene­dikt XVI. in sei­ner Enzy­kli­ka „Cari­tas in Veri­ta­te“ spe­zi­ell Bezug nimmt auf die Enzy­kli­ka HumanঠVitঠPapst Paul VI., indem er unter­streicht, dass die Leh­re in HumanঠVitঠ(…)nicht nur eine Ange­le­gen­heit „indi­vi­du­el­ler Moral“ ist und dass ein rich­ti­ges Ver­ständ­nis mensch­li­cher Sexua­li­tät uner­läss­lich ist für wah­re mensch­li­che Ent­wick­lung (Nr. 15). Mit den Wor­ten von Papst Bene­dikt XVI. ist es nötig, „den jun­gen Gene­ra­tio­nen wie­der die Schön­heit der Fami­lie und der Ehe vor Augen zu stel­len sowie die Über­ein­stim­mung die­ser Ein­rich­tun­gen mit den tief­sten Bedürf­nis­sen des Her­zens und der Wür­de des Men­schen“ (Nr. 44).

Letz­ten Endes unent­behr­lich ist das Ver­ständ­nis, dass ehe­li­che Lie­be die sakra­men­ta­le Teil­ha­be an der gött­li­chen Lie­be ist, die rein und selbst­los, also voll­kom­men frei­gie­big ist. Eltern – wäh­rend sie dafür Sor­ge tra­gen, all das zu bie­ten, was für die kor­rek­te Erzie­hung ihrer Kin­der erfor­der­lich ist – sind ent­spre­chend frei­gie­big in ihrer Annah­me jedes Geschenks neu­en mensch­li­chen Lebens von Gott. Sie erken­nen im Zeu­gungs­akt eine aus­drück­lich ihnen zukom­men­de Mit­ar­beit im Myste­ri­um der Lie­be Got­tes. Auf die­se Wei­se brin­gen sie ihren Kin­dern bei, auf die glei­che Art zu lie­ben, das Opfer mate­ri­el­ler Güter zu akzep­tie­ren, um Gott und den Näch­sten zu lie­ben. Die emp­fäng­nis­ver­hü­ten­de Men­ta­li­tät, die die Schön­heit von Ehe und Fami­lie radi­kal ent­stellt, lehrt uns, vor allem nach mate­ri­el­len Gütern zu stre­ben und somit selbst­süch­tig zu wer­den. Es ist kei­ne Über­ra­schung, dass die emp­fäng­nis­ver­hü­ten­de Men­ta­li­tät Ein­zel­per­so­nen dazu führt, in ihrem Geist Abtrei­bung – eine wesen­haft schlech­te Hand­lung – zu rechtfertigen.

In den letz­ten 50 Jah­ren wur­de die kirch­li­che Annul­lie­rung zu einem ver­gleichs­wei­se ein­fa­chen Weg aus einer schwie­ri­gen oder unan­ge­neh­men Ehe. Berech­ti­ge Grün­de für die Erklä­rung einer Ehe als ungül­tig wer­den oft ver­wech­selt mit blo­ßen Ent­schul­di­gun­gen, um einen Neu­be­ginn im Leben zu machen. Es hat Fäl­le gege­ben, in denen einer oder bei­de Ehe­part­ner fik­tiv ihre Adres­sen ändern, um eine posi­ti­ve Ent­schei­dung eines ande­ren, schnell han­deln­den oder welt­of­fe­ne­ren diö­ze­sa­nen Gerichts zu erlan­gen. Es kommt auch vor, dass, wäh­rend ein Ehe­part­ner sich um eine Annul­lie­rung bemüht, der ande­re nega­tiv ein­ge­stellt ist und – wenn die Annul­lie­rung gewährt wird – schließ­lich sehr dar­un­ter lei­det oder sogar den Glau­ben ver­liert. Außer­dem scheint es eine neue Markt­ni­sche für Anwäl­te zu geben, die sich auf der­lei Fäl­le von Annul­lie­run­gen spe­zia­li­sie­ren. Emi­nenz, könn­ten Sie uns einen Ein­blick gewäh­ren in die Fra­ge, wie die höch­sten recht­spre­chen­den Auto­ri­tä­ten der Kir­che den Miss­brauch der Ein­rich­tung der Annul­lie­rung ver­hin­dern? Wie kön­nen Lai­en der Ver­su­chung wider­ste­hen, die Annul­lie­rung als einen „Not­aus­gang“ aus der bin­den­den Ehe zu gebrauchen?

Der Ober­ste Gerichts­hof der Apo­sto­li­schen Signa­tur hat die Ver­ant­wor­tung, die kor­rek­te Recht­spre­chung in der Kir­che zu über­wa­chen. Dies umfasst die Recht­spre­chung der Ehe­ge­rich­te im Fal­le des Vor­wurfs der Nich­tig­keit einer Ehe von Sei­ten einer oder bei­der Par­tei­en in der Ehe. Mit­tels des Ver­fah­rens, das an den Ehe­ge­rich­ten Anwen­dung fin­det – ein Ver­fah­ren, das im uni­ver­sa­len Kir­chen­recht nie­der­ge­legt ist –, kom­men die Rich­ter zu einer Ent­schei­dung bezüg­lich der Wahr­heit der Behaup­tung, dass eine Ehe von Beginn an ungül­tig war, auch wenn sie den Anschein einer gül­ti­gen Ehe hat­te. Das uni­ver­sa­le Kir­chen­recht legt auch die Grund­la­gen fest, gemäß denen eine oder bei­de Par­tei­en eine sol­che Behaup­tung auf­stel­len kön­nen. Das Ver­fah­ren zielt ein­zig auf die Offen­le­gung der Wahr­heit in Bezug auf die Behaup­tung der Nich­tig­keit, denn nur die Wahr­heit kann dem Wohl der invol­vier­ten Par­tei­en die­nen. Die Ent­schei­dung des Gerichts wird kor­rek­ter­wei­se als „Nich­tig­keits­er­klä­rung“ oder „Annul­lie­rung“ bezeich­net, um nicht den Ein­druck zu ver­mit­teln, dass die Kir­che eine gül­ti­ge Ehe auf­he­be. Die Erklä­rung gibt zu ver­ste­hen, dass die Rich­ter mit­tels eines Ver­fah­rens, in dem alle Argu­men­te für die Gül­tig­keit der Ehe und alle Argu­men­te für die Nich­tig­keit der Ehe sorg­fäl­tig abge­wo­gen wur­den, mit mora­li­scher Sicher­heit zu dem Schluss gelangt sind, dass die Ehe von Beginn an ungül­tig war. Mora­li­sche Sicher­heit bedeu­tet, dass die Rich­ter, nach­dem sie alle Argu­men­te erwo­gen haben – wobei ihnen Gott allein vor Augen steht –, kei­nen begrün­de­ten Zwei­fel an der Ungül­tig­keit haben. Das Ver­fah­ren schließt auch Wege für die Par­tei­en ein, effek­ti­ve Rechts­be­hel­fe ein­zu­ho­len, sofern sie glau­ben, dass der Wahr­heit in dem Ver­fah­ren nicht gedient wird.

Das Ver­sa­gen einer Ehe kann zurück­ge­führt wer­den auf eine ande­re Ursa­che als die Nich­tig­keit des Ein­ver­ständ­nis­ses zur Ehe von Beginn der Ehe an. Bei­spiels­wei­se kann es zurück­ge­führt wer­den auf die Sünd­haf­tig­keit einer oder bei­der Par­tei­en. Eine Par­tei soll­te ledig­lich die Behaup­tung der Ehe­nich­tig­keit auf­stel­len, wenn sie über­zeugt ist, dass ihre Ehe, von deren Gül­tig­keit sie zuvor über­zeugt war, in Wirk­lich­keit ungül­tig war.

Außer Beschwer­den über mög­li­che Unge­rech­tig­kei­ten, die an ört­li­chen Gerich­ten began­gen wur­den, erhält der Ober­ste Gerichts­hof der Apo­sto­li­schen Signa­tur auch einen jähr­li­chen Bericht über den Sta­tus und die Akti­vi­tät eines jeden Ehe­ge­richts. Nach dem Stu­di­um die­ses Berichts sen­det er Bemer­kun­gen an das Ehe­ge­richt, um ihm dabei zu hel­fen, sei­ne Arbeit bes­ser aus­zu­füh­ren. Die Apo­sto­li­sche Signa­tur erbit­tet auch manch­mal eine Kopie der end­gül­ti­gen Ent­schei­dung in einem Ehe­nich­tig­keits­ver­fah­ren, um zu bestä­ti­gen, dass der Gerech­tig­keit und somit der Wahr­heit in dem Ver­fah­ren, das zu der Ent­schei­dung führ­te, gedient wur­de. Auf der ande­ren Sei­te hat die Apo­sto­li­sche Signa­tur die Kom­pe­tenz, Gerich­ten gewis­se Begün­sti­gun­gen für eine wir­kungs­vol­le­re Recht­spre­chung zu gewähren.

Das Inter­view führ­te Iza­bel­la Parowicz (Polo­nia Chri­stia­na) und wur­de von M. Bene­dikt Buer­ger (Katho​li​sches​.info) ins Deut­sche über­tra­gen. Im Auf­trag von Kar­di­nal Bur­ke wur­de die deut­sche Über­set­zung von Kanon Karl W. Len­hardt vom Insti­tut Chri­stus König und Hoher­prie­ster geprüft und für Katho​li​sches​.info autorisiert.
Bild: Archiv

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