UN-Kinderrechtskomitee: Wie sich die Kirche „ändern“ sollte – Abtreibung, Homo-Ehe, Gender-Ideologie


Kurienerzbischof Tomasi, ständiger Beobachter bei der UNO in Genf: "erstaunt" über "ideologisch motivierte Haltung"(Genf) Als „über­ra­schend“ bezeich­ne­te der Vati­kan-Ver­tre­ter die Anschul­di­gun­gen des UN-Kin­der­rechts­ko­mi­tees (UNCRC) gegen die Katho­li­sche Kir­che. Die Schluß­fol­ge­run­gen schei­nen „bereits im vor­aus fest­zu­ste­hen“ und „ideo­lo­gisch“ moti­viert zu sein. Die Maß­nah­men, die vom Hei­li­gen Stuhl gegen den sexu­el­len Miß­brauch von Kin­dern unter­nom­men wur­den, „sind Fak­ten, offen­sicht­li­che Fak­ten, die nicht unter­schla­gen wer­den kön­nen“, so Erz­bi­schof Sil­va­no Maria Toma­si, der stän­di­ge Beob­ach­ter des Vati­kans bei den UN-Ein­rich­tun­gen in Genf gegen­über Radio Vati­kan.

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Gestern leg­te das UN-Kin­der­rechts­ko­mi­tee Anmer­kun­gen vor, die den Vati­kan „über­rasch­ten“. Das Komi­tee, bestehend aus 18 „unab­hän­gi­gen Exper­ten“ behaup­tet, der Hei­li­ge Stuhl wür­de wei­ter­hin die Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on ver­let­zen. Die Medi­en sti­li­sier­ten dar­aus erwar­tungs­ge­mäß umge­hend „neue har­te Ankla­gen gegen die Kirche“.

Kirche hat „Hausaufgaben“ gemacht – „Hier geht es aber um Ideologie“

Dabei hat die Kir­che ihre „Haus­auf­ga­ben“ bes­ser gemacht als alle ande­ren Staa­ten, wie es um Umfeld von Kuri­en­erz­bi­schof Sil­va­no Maria Toma­si heißt. Der Vati­kan hat die Maß­nah­men zum Schutz der Kin­der in den ver­gan­ge­nen Jah­ren kon­se­quent umge­setzt. Was nicht umge­setzt wur­de, sind inak­zep­ta­ble ideo­lo­gi­sche Vor­ga­ben, die man ver­sucht, in die „Kin­der­rech­te“ einzuschmuggeln.

Der Vati­kan­di­plo­mat selbst gab sich offi­zi­ell zurück­hal­ten­der: „Der Hei­li­ge Stuhl nimmt die Schluß­fol­ge­run­gen des Berichts zur Kennt­nis und wird sie aus Respekt vor der inter­na­tio­na­len Kon­ven­ti­on einer genau­en Über­prü­fung unter­zie­hen“. Die Kir­che „bedaue­re jedoch, sehen zu müs­sen, daß das Komi­tee mit eini­gen Anmer­kun­gen den Ver­such unter­nimmt, sich in die Leh­re der Katho­li­schen Kir­che über die mensch­li­che Per­son und die Aus­übung der Reli­gi­ons­frei­heit ein­zu­mi­schen“, so der Erzbischof.

UNO-Kinderrechtskomitee verlangt Tötung ungeborener Kinder durch Abtreibung„Sehr unkorrekte Bemerkungen“ des UN-Komitees

Die Anmer­kung bezieht sich auf „Emp­feh­lun­gen“ des Komi­tees, daß die Katho­li­sche Kir­che ihre Hal­tung zur Abtrei­bung ändern soll­te. Der Erz­bi­schof spricht von „sehr unkor­rek­ten Bemer­kun­gen“. Man kön­ne den Ein­druck gewin­nen, daß der Bericht nicht das Ergeb­nis der Begeg­nung zwi­schen dem Komi­tee und dem Hei­li­gen Stuhl vom 16. Janu­ar 2014 ist, son­dern eine „ideo­lo­gisch vor­ge­faß­te Mei­nung“. Der Hei­li­ge Stuhl lie­fer­te damals auf alle Fra­gen exak­te Ant­wor­ten, wie im Vor­wort des Komi­tee-Berichts sogar anmer­kend her­vor­ge­ho­ben wird. Doch in den Schluß­fol­ge­run­gen und Emp­feh­lun­gen wur­de dem in kei­ner Wei­se Rech­nung getragen.

Mit ande­ren Wor­ten: das UNO-Komi­tee ver­tritt den Stand­punkt der Abtrei­bung-Lob­by. Obwohl es eigent­lich um den Schutz von Kin­dern vor sexu­el­lem Miß­brauch geht, ver­sucht das Komi­tee die Kir­che mit dem Pädo­phi­lie­skan­dal von Kle­ri­kern unter Druck zu set­zen, die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der zu akzeptieren.

Das offi­zi­el­le Komi­tee der Ver­ein­ten Natio­nen zum Schutz der Kin­der, ver­langt deren Tötung. Der Wunsch der Frau auf Abtrei­bung ist in der ideo­lo­gi­schen Per­spek­ti­ve des Komi­tees ein „höhe­res Gut“ als das Leben eines Kin­des. Mit einer sol­chen Ein­stel­lung die Kir­che wegen „Fehl­ver­hal­tens“ eini­ger Kle­ri­ker unter Ankla­ge zu stel­len, ist ein gewag­tes Unterfangen.

Homo-Lobby im Hintergrund aktiv

„Die­ses Komi­tee hat den Ver­ein­ten Natio­nen kei­nen guten Dienst erwie­sen, indem es vom Hei­li­gen Stuhl eine Ände­rung sei­ner nicht ver­han­del­ba­ren Leh­re for­dert. Wahr­schein­lich haben Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen, die Inter­es­sen in Sachen Homo­se­xua­li­tät, Homo-Ehe und ande­re sol­che The­men ver­tre­ten, ihre Posi­tio­nen gel­tend gemacht und damit eine gewis­se ideo­lo­gi­sche Linie verstärkt.“

Das Komi­tee ver­langt von der Kir­che „Schul­se­xu­al­erzie­hung, Homo­se­xua­li­tät, Gen­der-Ideo­lo­gie, Ver­hü­tungs­mit­tel und Abtrei­bung“ (repro­duk­ti­ve Gesund­heit) zu akzep­tie­ren. Gleich­zei­tig wird die Kir­che dar­ge­stellt, als wür­de und könn­te sie jeman­den ver­fol­gen, dis­kri­mi­nie­ren oder sogar „bestra­fen“, was an der Rea­li­tät völ­lig vorbeigeht.

Einige „ideologisch motivierte“ Empfehlungen des UN-Kinderrechtskomitees

Punkt 25: Das Komi­tee ver­langt die Til­gung des „dis­kri­mi­nie­ren­den“ Aus­druck „nicht­ehe­li­che Kin­der“ aus dem Kir­chen­recht, beson­ders Canon 1139. Sie nimmt posi­tiv zur Kennt­nis, daß der Hei­li­ge Stuhl mit der Revi­si­on begon­nen hat und erwähnt in die­sem Zusam­men­hang ein Dekret von Papst Fran­zis­kus vom Juli 2013. Die Kom­mis­si­on gibt sich jedoch „besorgt“ wegen der „frü­he­ren Erklä­run­gen des Hei­li­gen Stuhls zur Homo­se­xua­li­tät, die zur sozia­len Stig­ma­ti­sie­rung und zur Gewalt gegen die les­bi­schen, schwu­len, bise­xu­el­len und trans­se­xu­el­len Jugend­li­chen und gegen die Kin­der, die von gleich­ge­schlecht­li­chen Paa­ren auf­ge­zo­gen wer­den“ bei­getra­gen haben.

Punkt 26: Die Kom­mis­si­on „emp­fiehlt dem Hei­li­gen Stuhl alle sei­ne Geset­ze und Bestim­mun­gen zu ändern […] und sofort die dis­kri­mi­nie­ren­de Klas­si­fi­zie­rung der außer­halb einer Ehe gebo­re­nen Kin­der als unehe­li­che Kin­der“. Die Kom­mis­si­on „for­dert den Hei­li­gen Stuhl zudem dazu auf, sei­ne mora­li­sche Auto­ri­tät ein­zu­set­zen, um jede Form der Belä­sti­gung, Dis­kri­mi­nie­rung oder Gewalt gegen Min­der­jäh­ri­ge auf­grund ihrer sexu­el­len Ori­en­tie­rung oder der sexu­el­len Ori­en­tie­rung ihrer Eltern zu ver­ur­tei­len und sich auf inter­na­tio­na­ler Ebe­ne für die Straf­frei­heit von Homo­se­xua­li­tät einzusetzen.“

Punkt 27: Die Kom­mis­si­on beklagt die katho­li­sche Geschlech­ter­leh­re von der Kom­ple­men­ta­ri­tät der Geschlech­ter, die sich ergän­zen, und ihrer glei­chen Wür­de, denn dies „wider­spricht der fak­ti­schen und recht­li­chen Gleich­heit“, die im Arti­kel 2 der Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on fest­ge­schrie­ben sei. Die Kom­mis­si­on beklagt, daß der Hei­li­ge Stuhl kei­ne Infor­ma­tio­nen lie­fer­te, wel­che „kon­kre­ten Maß­nah­men“ er ergrif­fen habe, „um die Geschlech­ter­ste­reo­ty­pe aus den Schul­bü­chern katho­li­scher Schu­len zu ent­fer­nen“, wie es das Komi­tee bereits 19995 ver­langt habe.

Punkt 35: Die Kom­mis­si­on „ist besorgt wegen der fort­ge­setz­ten Pra­xis der anony­men Kin­des­weg­le­gung von Neu­ge­bo­re­nen, die katho­li­scher­seits in ver­schie­de­nen Län­dern durch soge­nann­te Baby-Klap­pen orga­ni­siert wird“.

Punkt 36: Die Kom­mis­si­on „emp­fiehlt“ der Kir­che die Pra­xis der Kin­des­weg­le­gung zu unter­bin­den und statt des­sen „ange­mes­se­ne bera­ten­den und sozia­le Unter­stüt­zung anzu­bie­ten und Maß­nah­men zur Fami­li­en­pla­nung und repro­duk­ti­ven Gesund­heit zu för­dern, die uner­wünsch­te Schwan­ger­schaf­ten vermeidet“.

Punkt 48: Die Kom­mis­si­on „ist besorgt“, daß „der Hei­li­ge Stuhl und die Kir­che nicht die Exi­stenz ver­schie­de­ner For­men von Fami­li­en aner­kennt und häu­fig die Kin­der auf­grund ihrer fami­liä­ren Situa­ti­on diskriminieren“.

Punkt 49: Die Kom­mis­si­on „emp­fiehlt dem Hei­li­gen Stuhl sicher­zu­stel­len, daß die Bestim­mun­gen des Kir­chen­rechts die Diver­si­tät der fami­liä­ren Zusam­men­set­zun­gen aner­kennt und Kin­der nicht auf­grund ihres Fami­li­en­ty­pus in dem sie leben, diskriminieren.

Punkt 54: Die Kom­mis­si­on „bringt ihre Besorg­nis zum Aus­druck“, daß 2009 in Bra­si­li­en der Arzt und die Mut­ter vom Erz­bi­schof von Per­nam­bu­co bestraft wur­den, weil sie eine Abtrei­bung an einem neun­jäh­ri­gen Mäd­chen durch­ge­führt hat­ten, das vom Stief­va­ter ver­ge­wal­tigt wor­den war. „Eine Ver­ur­tei­lung, die spä­ter von der Bischofs­kon­gre­ga­ti­on der Katho­li­schen Kir­che bestä­tigt wurde.“

Punkt 55: Die Kom­mis­si­on „for­dert den Hei­li­gen Stuhl auf, sei­ne Posi­ti­on zur Abtrei­bung zu über­den­ken, die das Leben und die Gesund­heit schwan­ge­rer Mäd­chen in Gefahr bringt, und den Canon 1298 über die Abtrei­bung zu ändern, in dem Umstän­de genannt wer­den, die eine Abtrei­bung erlauben.“

Punkt 56: Die Kom­mis­si­on „ist ernst­haft besorgt über die nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen der Posi­ti­on und der Pra­xis des Hei­li­gen Stuhls, die Jugend­li­chen den Zugang zu Ver­hü­tungs­mit­teln ver­wei­gern eben­so zu Infor­ma­tio­nen über die sexu­el­le und repro­duk­ti­ve Gesundheit“.

Punkt 57: Die Kom­mis­si­on „erin­nert den Hei­li­gen Stuhl“ an die „Gefah­ren der uner­wünsch­ten Schwan­ger­schaf­ten und der ille­ga­len Abtrei­bun­gen, die sich für jun­ge Mäd­chen in einer sehr hohen Sterb­lich­keits­ra­te nie­der­schla­gen, eben­so wie das Risi­ko, daß sich Jugend­li­che mit sexu­ell über­trag­ba­ren Krank­hei­ten ein­schließ­lich HIV/​AIDS anstecken.“
Daher emphiehlt die Kom­mis­si­on dem Hei­li­gen Stuhl: „alle Hin­der­nis­se und Tabus zu über­win­den, die den Zugang für Jugend­li­che zu sexu­el­ler und repro­duk­ti­ver Infor­ma­ti­on behin­dern, ein­schließ­lich der Fami­li­en­pla­nung und Ver­hü­tungs­mit­tel, den Gefah­ren einer zu frü­hen Schwan­ger­schaft […]; die Inter­es­sen der Jugend­li­chen in den Mit­tel­punkt der Ent­schei­dun­gen zu stel­len […]; Sicher­stel­lung, daß Sexu­al­kun­de­un­ter­richt und HIV/AIDS-Prä­ven­ti­on obli­ga­to­risch an Teil des Pro­gramms an katho­li­schen Schu­len ist; das Inter­es­se der schwan­ge­ren Mäd­chen zu garan­tie­ren, ihren Stand­punkt anzu­hö­ren und im Bereich der repro­duk­ti­ven Gesund­heit zu akzeptieren“.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Tempi

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