Studentin stirbt an Herzinfarkt – Islam verbietet Arzt Zutritt zum Frauencampus


Studentin stirbt an Herzinfarkt weil männlichem Notarzt Zutritt zum Frauencampus untersagt wird: "Der Islam verbietet das".(Riad) Jun­ge sau­di­sche Stu­den­tin stirbt an Herz­in­farkt. Die Uni­ver­si­tät ver­wei­ger­te dem zu Hil­fe eilen­den Not­arzt den Zutritt zum Frau­en­cam­pus, weil „der Islam es ver­bie­tet“. Die stren­gen Regeln des Islam erlau­ben es männ­li­chen Ärz­ten nicht, Frau­en ohne Auf­sicht zu unter­su­chen. Ein hoher isla­mi­scher Rechts­ge­lehr­ter sag­te zum Vor­fall: „Es ist Frau­en nicht erlaubt, Tei­le ihres Kör­pers einem Arzt zu zei­gen, auch nicht in einem Notfall“.

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“Der Islam ver­bie­tet es Frau­en, sich ohne Beglei­tung durch eine Auf­sichts­per­son von einem männ­li­chen Arzt unter­su­chen zu las­sen“. Mit die­sen Wor­ten kom­men­tier­te ein füh­ren­der isla­mi­scher Rechts­ge­lehr­ter des sau­di­schen Rats der Ule­ma den Vor­fall. Der Gelehr­te war auf­ge­for­dert wor­den, eine Fat­wa zu erlas­sen, die fest­legt, was im kon­kre­ten Fall erlaubt und was für das isla­mi­sche Recht unter­sagt ist. Der Ule­ma bestä­tig­te die Ent­schei­dung des Frau­en­cam­pus der King Saud Uni­ver­si­ty, dem männ­li­chen Not­arzt den Zutritt zu ver­wei­gern, der her­bei­ge­eilt war, um das Leben der Stu­den­tin zu retten.

Eintritt für Ärzte verboten

Amna hat­te am ver­gan­ge­nen 10. Febru­ar auf dem Cam­pus einen Herz­in­farkt erlit­ten. Das her­bei­ge­ru­fe­ne Not­arzt­team war schnell zur Stel­le. Weil es jedoch aus Män­nern bestand, wur­de ihm der Zutritt zum Uni­ver­si­täts­ge­län­de für Frau­en ver­wei­gert. Der Not­arzt muß­te zwei Stun­den war­ten, bis eine Son­der­er­laub­nis ein­lang­te. Für die Stu­den­tin kam jede Hil­fe zu spät. Amna sei zum Zeit­punkt des Herz­in­farkts nicht „ange­mes­sen“ geklei­det, wes­halb eine Unter­su­chung durch einen männ­li­chen Arzt nicht mög­lich gewe­sen sei. So lau­tet die Begrün­dung für das Zutrittsverbot.

Der Fall löste im sau­di­schen König­reich gro­ßes Auf­se­hen aus. Meh­re­re sau­di­sche Medi­en frag­ten, ob ein Men­schen­le­ben nicht mehr zäh­le, als die Beach­tung von Regeln. Doch der damit befaß­te Ule­ma Scheich Qays al-Muba­rak kam zu einem ande­ren Schluß. „Die Frau­en wer­den nach­lä­ßig. Sie haben begon­nen, ohne Auf­sichts­per­son Ärz­te auf­zu­su­chen und das ist ver­bo­ten“. Es sei Frau­en „nicht erlaubt, Tei­le ihres Kör­pers einem männ­li­chen Arzt zu zei­gen, auch nicht in einem Notfall“.

2002 starben 15 Schülerinnen in den Flammen: ohne Abaya durften sie sich nicht retten

Die Geschich­te von Amna erin­nert an ein ande­res tra­gi­sches Ereig­nis, als im Jahr 2002 15 Schü­le­rin­nen in einer Schu­le in Mek­ka ums Leben kamen. Die Mäd­chen im Alter von 12 bis 14 Jah­ren befan­den sich im Schul­ge­bäu­de, als ein Brand aus­brach. In der Panik ver­lie­ßen sie flucht­ar­tig das Gebäu­de ohne ihren Aba­ya, ein schwar­zes, für Sau­di-Ara­bi­en typi­sches man­tel­ähn­li­ches Über­ge­wand anzu­le­gen, der den gesam­ten Kör­per bedeckt. Die Mäd­chen hat­ten sich noch recht­zei­tig in Sicher­heit brin­gen kön­nen. Die Reli­gi­ons­po­li­zei trieb sie jedoch gewalt­sam wie­der in die Schu­le zurück, weil es ihnen nicht erlaubt sei, ohne Aba­ya auf die Stra­ße zu gehen. Die Mäd­chen star­ben qual­voll in den Flammen.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Tempi

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