„Reden wir nicht drumherum: Mit Euthanasiegesetz sollen behinderte Kinder umgebracht werden“


Nein zur Euthanasie(Brüs­sel) Heu­te stimmt das bel­gi­sche Abge­ord­ne­ten­haus über die Aus­wei­tung der Eutha­na­sie auf Kin­der ab. Eine Mehr­heit scheint sicher. Die befür­wor­ten­den Par­tei­ver­tre­ter spre­chen von einem „Akt der Mensch­lich­keit“ für Kin­der, die „schreck­li­che Schmer­zen lei­den“. Ein „unzu­tref­fen­der Euphe­mis­mus, der an den Fak­ten vor­bei­geht“ so Joan Mar­s­ton, Direk­to­rin des inter­na­tio­na­len Netz­werks der Pal­lia­tiv­me­di­zin für Kin­der: „Die Eutha­na­sie ist unnö­tig, da die Pal­lia­tiv­me­di­zin bereits die Schmer­zen lin­dert und eine gute Lebens­qua­li­tät sichert. Die Regie­rung soll das Gesetz zurück­zie­hen“. Noch deut­li­cher sagt es Roger Wou­ters von der Initia­ti­ve Nein zur Eutha­na­sie: „Reden wir nicht drum­her­um: Das Gesetz soll dazu die­nen, behin­der­te Kin­der umbrin­gen zu können“.

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Der Senat und der Justiz­aus­schuß des Abge­ord­ne­ten­hau­ses haben bereits grü­nes Licht für das „Recht den eige­nen Tod selbst bestim­men zu kön­nen“ gege­ben. Heu­te wird das Abge­ord­ne­ten­haus fol­gen. Die Par­tei­en, die sich dafür aus­ge­spro­chen haben, ver­fü­gen über eine deut­li­che Mehr­heit. Ein Teil der bel­gi­schen Gesell­schaft mobi­li­sier­te gegen das Gesetz und for­der­te von der Regie­rung das Gesetz zurück­zu­neh­men oder die Abstim­mung zumin­dest auf­zu­schie­ben. Bei­des gilt den­noch als sehr unwahrscheinlich.

Das inter­na­tio­na­le Netz­werk der Pal­lia­tiv­me­di­zin für Kin­der for­der­te eben­falls in einer Erklä­rung die bel­gi­sche Regie­rung auf, das Gesetz zurück­zu­zie­hen. „Heu­te braucht es kei­ne Eutha­na­sie mehr“, so Joan Mar­s­ton. „Die Pal­lia­tiv­me­di­zin kann auf effi­zi­en­te Wei­se auch bei soge­nann­ten uner­träg­li­chen Schmer­zen von Kin­dern Lin­de­rung verschaffen.“

Ver­län­gert die Pal­lia­tiv­me­di­zin aber nicht nur das Lei­den der Pati­en­ten, wird die Direk­to­rin des Netz­werks gefragt. „Nein, sie sind eine effi­zi­en­te Ant­wort auf die Eutha­na­sie, die unnö­tig ist. Wir kön­nen die Lei­den der Kin­der lin­dern und den Fami­li­en hel­fen, die­se schwie­ri­ge Zeit zu bewäl­ti­gen. Wir ver­fü­gen über die Kennt­nis­se, die Fähig­kei­ten und die Medi­ka­men­te, um auf die Bedürf­nis­se der Kran­ken zu ant­wor­ten. Die Fak­ten spre­chen heu­te ein­deu­tig für die Pal­lia­tiv­me­di­zin und gegen die Eutha­na­sie“, so Marston.

War­um aber will Bel­gi­en dann unbe­dingt die Eutha­na­sie aus­wei­ten und ver­kauft dies als „Akt der Mensch­lich­keit“ und als „Recht“? Um die „uner­träg­li­chen Schmer­zen“ geht es dabei jeden­falls nicht. Die sei­en nur ein vor­ge­scho­be­nes Argu­ment, wie die Eutha­na­sie­geg­ner sagen. Erz­bi­schof André-Joseph Leo­nard von Mecheln-Brüs­sel rief zum Gebet gegen das Gesetz auf. „Man sug­ge­riert den Men­schen, daß es ein ‚Recht‘ gibt, den eige­nen Todes­zeit­punkt zu bestim­men. So soll auch das Kind ein ‚Recht‘ haben zu ster­ben. Dem ist aber nicht so: Ein Kind hat ein Recht zu leben.“ Mar­s­ton ergänzt: „Die Pal­lia­tiv­me­di­zin ver­län­gert nicht auf unge­bühr­li­che Wei­se das Leben, son­dern ermög­licht dem Pati­en­ten, in Wür­de und ohne Schmer­zen zu leben.“

Die Ver­ab­schie­dung des neu­en Geset­zes sei „äußerst gefähr­lich“, sag­te Erz­bi­schof Leo­nard. Das Gesetz sehe einer­seits kei­ne Alters­gren­ze vor, ande­rer­seits sind Kin­der gar nicht ent­schei­dungs­fä­hig. Das Gesetz schreibt ihnen in der Fra­ge um Leben und Tod eine Fähig­keit zu, selbst dem Kleinst­kind, die der­sel­be Gesetz­ge­ber anson­sten bis zur Voll­jäh­rig­keit in allen wesent­li­chen Din­gen ver­wei­gert, selbst bei Straftaten.

„Reden wir nicht drum her­um: das Gesetz soll dazu die­nen, behin­der­te Kin­der umbrin­gen zu kön­nen. Wird ein Kind, das nicht den gewünsch­ten Effi­zi­enz-Nor­men ent­spricht, nicht schon im Mut­ter­leib durch Abtrei­bung getö­tet, soll es lebend getö­tet wer­den kön­nen. Dar­auf läuft die gan­ze Sache hin­aus. Nicht das Kind soll von einem Lei­den, son­dern die Eltern oder Erzie­hungs­ver­ant­wort­li­chen von einer Last befreit wer­den. So sagt es natür­lich nie­mand, aber dar­auf zielt das Gesetz ab. Nur nicht reden soll man dar­über. Und mor­gen wird es hei­ßen: Es ist alles vom Gesetz erlaubt!“ Es wer­de durch „trü­ge­ri­sche“ Begrif­fe wie „Ster­be­hil­fe“ in den Men­schen ein Den­ken des „schnell­sten Aus­we­ges“ geför­dert. Nie­mand möch­te lei­den und daher neigt der Mensch dazu, das, was er als Bedro­hung emp­fin­det zu ver­drän­gen. „Eutha­na­sie ist ein sol­cher Ver­drän­gungs­me­cha­nis­mus und zwar für die Nicht-Betrof­fe­nen: Ver­schwin­den­las­sen, was nicht ins Bild paßt. Aller­dings auf töd­li­che Wei­se für die Betrof­fe­nen“, so Wouters.

Mar­s­ton for­dert statt­des­sen von der bel­gi­schen Regie­rung „Zugang für alle Kin­der zur Pal­lia­tiv­me­di­zin und dadurch Respekt vor dem Recht auf Leben. Die Eutha­na­sie löst nichts, son­dern raubt den Betrof­fe­nen nur das wirk­li­che Recht zu leben durch ein trü­ge­ri­sches ‚Recht‘ zu sterben.“

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Initia­ti­ve Nein zur Euthanasie

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