(Bern) Die Schweizerische Bundeskanzlei bestätigte am vergangenen 30. Januar die Gültigkeit der 110.040 Unterschriften von Schweizer Stimmbürgern für die Eidgenössische Volksinitiative Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule. Damit wird das Schweizer Wahlvolk in einer Volksabstimmung über die staatliche Sexualerziehung und den Vorrang des elterlichen Erziehungsrechts vor dem Staat zu entscheiden haben.
Am 19. Juni 2012 startete die Volksinitiative, deren Träger vor allem besorgte Mütter sind. Das Anliegen wird parteiübergreifend von Politikern verschiedener Partei unterstützt und fand die notwendigen Unterstützungsunterschriften, um eine Volksabstimmung einzuleiten. Die Initiative entstand aus Widerstand gegen die staatliche Sex Box, die an Kindergärten und Volksschulen eingeführt wurde (siehe eigenen Bericht Staatliche Kinderpornographie in der Schweiz – Sex Box für den Kindergarten, Sex Boxen für den Straßenstrich).
Die Initiative fordert eine Änderung der Schweizer Bundesverfassung. Die Erziehungsfreiheit der Eltern soll in der Bundesverfassung verankert werden. Die Schweizer Wähler werden demnächst darüber zu entscheiden haben, ob sie folgende Änderung der Bundesverfassung zustimmen oder ablehnen.
Erziehungsrecht der Eltern in Bundesverfassung verankern
Geändert werden soll Artikel 11, Absatz 3–7 der Bundesverfassung gemäß folgendem Wortlaut:
- Absatz 3: Sexualerziehung ist Sache der Eltern.
- Absatz 4: Unterricht zur Prävention von Kindsmissbrauch kann ab dem Kindergarten erteilt werden. Dieser Unterricht beinhaltet keine Sexualkunde.
- Absatz 5: Freiwilliger Sexualkundeunterricht kann von Klassenlehrpersonen an Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten neunten Altersjahr erteilt werden.
- Absatz 6: Obligatorischer Unterricht zur Vermittlung von Wissen über die menschliche Fortpflanzung und Entwicklung kann von Biologielehrpersonen an Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten zwölften Altersjahr erteilt werden.
- Absatz 7: Kinder und Jugendliche können nicht gezwungen werden, weitergehendem Sexualkundeunterricht zu folgen.
Der Protest ging von empörten Eltern aus, nachdem im Schuljahr 2011/2012 ein Schulexperiment “Wissenslücken“ der Kinder in Sachen “Sexualkunde“ schließen sollte. Das Experiment wurde an 30 Kindergärten und Grundschulen im Halbkanton Basel-Stadt durchgeführt. Verantwortlich war das Erziehungsdepartement des Kantons. Für Inhalte verantwortlich zeichnete das inzwischen aufgelöste Zentrum Sexualpädagogik und Schule an der Pädagogischen Hochschule Luzern. Die Stelle stand in engem Kontat mit dem Schweizerischen Ableger des internationalen Abtreibungslobbyisten International Planned Parenthood Federation (IPPF).
Der Widerstand der Eltern im Kanton Basel-Stadt wurde schnell in der ganzen Schweiz bekannt. Regierungsrat Christoph Eymann, seit 2004 Vorsteher des Erziehungsdepartements im Kanton Basel-Stadt und Mitglied der Liberalen Partei der Schweiz (LPS), erhielt innerhalb kürzester Zeit mehrere Tausend Protestschreiben, was die Kantonsregierung zu einer Vertiefung der Frage veranlaßte.
Der Bundesrat hat nunmehr bis Dezember 2014 Zeit die Volksinitiative zu prüfen und gegebenenfalls einen Gegenentwurf zur Abstimmung zu stellen.
Die Volksinitiative gilt in der Schweiz als probates Instrument der direkten Bürgermitbestimmung, um umstrittene Gesetze von Politikern oder Bürokraten zu korrigieren.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Corrispondenza Romana