Medjugorje-Dossier dem Papst übergeben – Franziskus und die argentinischen „Erscheinungen“


Kardinal Camillo Ruini war von Papst Benedikt XVI. beauftragt worden, das Phänomen Medjugorje zu untersuchen. Nun übergab der Kardinal Papst Franziskus das Ergebnis der Untersuchung.
Kardinal Camillo Ruini war von Papst Benedikt XVI. beauftragt worden, das Phänomen Medjugorje zu untersuchen. Nun übergab der Kardinal Papst Franziskus das Ergebnis der Untersuchung.

(Vati­kan) Kar­di­nal Camil­lo Rui­ni, der von Papst Bene­dikt XVI. ein­ge­setz­te Vor­sit­zen­de der inter­na­tio­na­len Med­jug­or­je-Unter­su­chungs­kom­mis­si­on wur­de von Papst Fran­zis­kus in Audi­enz emp­fan­gen. Bei die­ser Gele­gen­heit über­gab der Kar­di­nal dem Papst per­sön­lich den Abschluß­be­richt der Kom­mis­si­on, die seit 2010 das Phä­no­men der „Erschei­nun­gen“ von Med­jug­or­je unter­such­te. Papst Fran­zis­kus gab das noch streng gehei­me Doku­ment an die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on wei­ter. Dort befin­det sich bereits zahl­rei­ches Mate­ri­al zum Ort in der Her­ze­go­wi­na, an dem seit mehr als 30 Jah­ren die Got­tes­mut­ter erschei­nen soll, und der zum Ziel zahl­rei­cher Pil­ger gewor­den ist. Die „Erschei­nun­gen“ dau­ern nach wie vor an und ein Ende ist nicht abzu­se­hen. Argen­ti­ni­en kennt zwei ähn­li­che Phä­no­me­ne, die Papst Fran­zis­kus aus unmit­tel­ba­rer Nähe kennt. Wel­che Aus­wir­kun­gen kann ihr Bei­spiel für eine Ent­schei­dung zu Med­jug­or­je haben?

Glaubenspräfekt Müller: kirchliche Entscheidung zu Medjugorje respektieren

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Der Prä­fekt der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on, der ernann­te Kar­di­nal Ger­hard Lud­wig Mül­ler hat­te vor weni­gen Mona­ten für Auf­se­hen gesorgt, als er die ame­ri­ka­ni­schen Bischö­fe anhielt, die Gläu­bi­gen an die gel­ten­den kirch­li­chen Stel­lung­nah­men zu Med­jug­or­je zu erin­nern. Solan­ge es kei­ne ande­re Ent­schei­dung gebe, gel­te die Erklä­rung der ehe­ma­li­gen Jugo­sla­wi­schen Bischofs­kon­fe­renz von 1991, die zum Schluß kam, daß dem Phä­no­men Med­jug­or­je kei­ne Über­na­tür­lich­keit zuge­schrie­ben wer­den kön­ne. Aus die­sem Grund sei jede öffent­li­che Erklä­rung, die eine Authen­ti­zi­tät des Phä­no­mens annimmt, für Katho­li­ken unter­sagt. Spa­ni­ens Bischö­fe folg­ten kurz dar­auf und rie­fen eben­falls die gel­ten­de kirch­li­che Ableh­nung in Erinnerung.

Im Sep­tem­ber und Novem­ber 2013 sorg­ten zudem Aus­sa­gen von Papst Fran­zis­kus im Rah­men sei­ner mor­gend­li­chen Kurz­pre­dig­ten für Unru­he unter Med­jug­or­je-Anhän­gern. Im Sep­tem­ber sprach er von einer Sucht nach Neu­ig­kei­ten und mehr wis­sen zu wol­len, als durch die Offen­ba­rung den Men­schen von Gott bekannt­ge­macht und davon, daß Men­schen des­halb da und dort­hin zie­hen wür­den, um [bei „Erschei­nun­gen] Neu­es zu erfah­ren. Als Bei­spiel nann­te er Med­jug­or­je. Der Hin­weis wur­de aller­dings weder von Radio Vati­kan noch vom Osser­va­to­re Roma­no in die Kurz­zu­sam­men­fas­sung auf­ge­nom­men. Am 14. Novem­ber sag­te der Papst, daß Maria kei­ne „Lei­te­rin eines Post­am­tes“ sei, die „jeden Tag Bot­schaf­ten ver­schickt“ und die Zukunft vor­aus­sa­ge. Die Wor­te wur­den als Anspie­lung auf die bereits mehr als 30.000 „Erschei­nun­gen“ und „Bot­schaf­ten“ von Med­jug­or­je verstanden.

Umfangreiches Material und Abschlußbericht zu Medjugorje liegen vor

Der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on lie­gen nun umfang­rei­che Anhö­rungs­pro­to­kol­le vor. Dazu gehö­ren jene der „Seher“, die von der Unter­su­chungs­kom­mis­si­on ein­zeln ver­nom­men wur­den, von Fran­zis­ka­nern, von denen die Seel­sor­ge in Med­jug­or­je betreut wird und zahl­rei­chen ande­ren Per­so­nen, dar­un­ter auch der Orts­bi­schof von Mostar.

Laut dem Vati­ka­ni­sten Andrea Tor­ni­el­li sei­en kei­ne siche­ren Bewei­se für Betrug und Mani­pu­la­ti­on gefun­den wor­den. Den­noch sei­en bei eini­gen Kom­mis­si­ons­mit­glie­dern ent­spre­chen­de Zwei­fel nicht zer­streut wor­den. Einen zen­tra­len Punkt der Unter­su­chung stellt auch die Fra­ge nach den geist­li­chen Früch­ten dar.

Die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on prüft der­zeit die Unter­la­gen und wird die Sache wahr­schein­lich noch in die­sem Früh­jahr in der Voll­ver­samm­lung behan­deln. Das Ergeb­nis wird Papst Fran­zis­kus mit­ge­teilt, bevor die­ser eine Ent­schei­dung in der Ange­le­gen­heit tref­fen wird.

Keine Entscheidung „beste“ Entscheidung?

Da das Phä­no­men wei­ter­hin andau­ert, die „Erschei­nun­gen“ je nach „Seher“ täg­lich, wöchent­lich, monat­lich statt­fin­den, ist eine Ent­schei­dung schwer mög­lich, sofern nicht offen­sicht­li­che Bewei­se für Betrug oder nega­ti­ve Früch­te erbracht wer­den konn­ten. Es ist daher nicht aus­zu­schlie­ßen, daß der Papst eine Ent­schei­dung bis zum Abschluß des Phä­no­mens auf­schiebt. Kri­ti­ker behaup­ten, die „Erschei­nun­gen“ wür­den sich bis ans Lebens­en­de der „Seher“ fort­set­zen, weil damit eine Letzt­ent­schei­dung durch die Kir­che solan­ge ver­zö­gert werde.

Aller­dings blie­be damit die Ableh­nung der Über­na­tür­lich­keit durch die Bischö­fe Jugo­sla­wi­ens von 1991 in Gül­tig­keit, die sich nega­tiv über Med­jug­or­je äußer­ten. Da dies jedoch kei­ne signi­fi­kan­ten Ein­schrän­kun­gen mit sich brach­te, könn­ten die Anhän­ger der „Erschei­nung“ damit zufrie­den sein. Eine Opti­on, für die Wiens Erz­bi­schof Chri­stoph Kar­di­nal Schön­born, in der Voll­ver­samm­lung der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on ein­tre­ten dürf­te nach dem Mot­to: Kei­ne Ent­schei­dung ist die beste Entscheidung.

Der Med­jug­or­je-freund­li­che Vati­ka­nist Andrea Tor­ni­el­li macht in die­sem Zusam­men­hang auf zwei Phä­no­me­ne in Argen­ti­ni­en auf­merk­sam, die für Papst Fran­zis­kus ein Ori­en­tie­rungs­punkt sein könn­ten. Ein Phä­no­men err­eig­ne­te sich in San Nico­las, das ande­re in Sal­ta. An die­ser Stel­le kann nicht näher auf die bei­den Phä­no­me­ne ein­ge­gan­gen wer­den. Weni­ge Hin­wei­se müs­sen genügen.

„Erscheinungen“ von San Nicolás – positives Urteil des Ortsbischofs

San Nicolas de los Arroyos, in der Mitte gut sichtbar die große Wallfahrtskirche, die am Fluß Parana errichtet wurdeSan Nicolás de los Arro­yos liegt rund 250 Kilo­me­ter nord­west­lich von Bue­nos Aires und ist der Haupt­ort eines eige­nen Bis­tums der Kir­chen­pro­vinz Rosa­rio. Seit 1983 soll dort die Got­tes­mut­ter Maria der Fami­li­en­mut­ter und inzwi­schen schon Groß­mutter Gla­dys Qui­ro­ga de Mot­ta erschei­nen. Die ein­fa­che Frau weist die Wund­ma­le Jesu auf. Sie unter­warf sich von Anfang der kirch­li­chen Auto­ri­tät und befolg­te deren Anwei­sun­gen. Jähr­lich wie­der­holt sich am sel­ben Tag eine „Erschei­nung“, zu der sich zuletzt mehr als 250.000 Gläu­bi­ge versammelten.

Gla­dys Qui­ro­ga de Mot­ta lebt in größ­ter Zurück­ge­zo­gen­heit und ver­bringt die mei­ste Zeit des Tages im Gebet. Der amtie­ren­de Bischof von San Nicolás de los Arro­yos, Msgr. Hec­tor Saba­ti­no Car­del­li zele­brier­te bereits Hei­li­ge Mes­sen und führ­te Pro­zes­sio­nen zu dem Ort am Fluß Paraná an, an dem eine gro­ße Kir­che gebaut wird, wie es die „Erschei­nung“ ver­langt hat­te. An dem besag­ten Ort wur­de, wie von der „Erschei­nung“ ange­ge­ben, eine Quel­le gefun­den. Die Kir­chen­ge­schich­te kennt zahl­rei­che sol­che Visio­nen, in denen die Got­tes­mut­ter Gläu­bi­gen erschien, die Errich­tung einer Kir­che ver­lang­te und den genau­en Bau­platz benannte.

Die kirch­li­che Auto­ri­tät erkann­te auch ein wei­ßes Ska­pu­lier an, das – laut „Erschei­nung“ beson­ders für die an Kör­per und See­le Lei­den­den bestimmt ist. Pater Car­los Pérez, der See­len­füh­rer der „Sehe­rin“, ist von der Echt­heit ihrer Aus­sa­gen über­zeugt. Bis­her wur­den mehr als 1.800 Bot­schaf­ten ver­öf­fent­licht, die der „Sehe­rin“ über­mit­telt wor­den sei­en. Die Her­aus­ga­be wur­de vom dama­li­gen Bischof von San Nico­las, Dom­in­go Sal­va­dor Casta­gna, Bischof von 1984–1994, auto­ri­siert. Bischof Casta­gna erklär­te damals: „Ich glau­be fest, daß es sich um ein Ereig­nis der Jung­frau Maria handelt.“

„Erscheinungen“ von Salta – negatives Urteil des Ortsbischofs

Rechts im Bild Maria Livia de Obeid beim RosenkranzgebetDas zwei­te Phä­no­men betrifft „Erschei­nun­gen“ in Sal­ta, der Haupt­stadt der gleich­na­mi­gen Pro­vinz rund 1.500 Kilo­me­ter nord­west­lich von Bue­nos Aires. Im Unter­schied zu San Nico­las steht der Orts­bi­schof, Erz­bi­schof Mario Car­ni­el­lo, wie im Fall Med­jug­or­je, den „Erschei­nun­gen“ kri­tisch gegen­über. Ein Ver­tei­di­ger des Phä­no­mens Sal­ta ist hin­ge­gen der bekann­te fran­zö­si­sche Mario­lo­ge René Lau­ren­tin. Lau­ren­tin war bereits der wich­tig­ste Ver­brei­ter des Phä­no­mens Med­jug­or­je außer­halb des ein­sti­gen Jugoslawien.

Der Mario­lo­ge erklär­te am Ende einer Erkun­dungs­wo­che in der argen­ti­ni­schen Pro­vinz Ende 2011: „Es ist alles sehr posi­tiv“. „Sehe­rin“ von Sal­ta ist Maria Livia de Obeid. Die „Erschei­nun­gen“ erfol­gen in der Mari­en­wall­fahrts­kir­che Vir­gen del Cer­ro von Sal­ta. Mehr als eine Mil­li­on Men­schen suchen jedes Jahr den Ort auf, um mit der „Sehe­rin“ zu beten. Jeden Sams­tag zwi­schen März und Dezem­ber bestei­gen zwi­schen 30.000 und 40.000 Men­schen den 300 Meter hohen Hügel, auf dem sich die Mari­en­wall­fahrts­kir­che befin­det, die auf Wunsch der „Erschei­nung“ im Jahr 2000 ein­ge­weiht wur­de. Wie in Med­jug­or­je, bestä­ti­gen auch in Sal­ta zahl­rei­che Prie­ster, daß am Cer­ro nicht prak­ti­zie­ren­de Katho­li­ken ihren Glau­ben wie­der­fin­den und Ungläu­bi­ge zum Glau­ben kommen.

Erz­bi­schof Car­ni­el­lo kam nach drei­jäh­ri­ger Unter­su­chung aller­dings, wie sei­ner­zeit der Bischof von Mostar und dann die gan­ze Bischofs­kon­fe­renz zum Schluß, daß „es kei­nen Beweis oder objek­ti­ves Zeug­nis für die Über­na­tür­lich­keit der angeb­li­chen Erschei­nun­gen der Jung­frau Maria“ gebe. Wie im Fall Med­jug­or­je ent­schied die zustän­di­ge kirch­li­che Auto­ri­tät auch im Fall Sal­ta „non cons­tat de supernaturalitate“.

Dem­entspre­chend for­der­te Jor­ge Mario Berg­o­glio als Erz­bi­schof von Bue­nos Aires sei­ne Prie­ster im Zusam­men­hang mit Sal­ta zur Vor­sicht auf und dazu, sich immer mit dem Orts­kle­rus gemäß den Anwei­sun­gen des zustän­di­gen Erz­bi­schofs zu ver­hal­ten. Aller­dings wur­den auch im Fall Sal­ta, trotz der nega­ti­ven Stel­lung­nah­me der zustän­di­gen kirch­li­chen Auto­ri­tät kei­ne Maß­nah­men ergrif­fen, den Zustrom der Pil­ger zu behin­dern oder gar zu ver­bie­ten. „Im Vor­der­grund steht die seel­sorg­li­che Betreu­ung der Pil­ger“, heißt es auch in der Erz­diö­ze­se Salta.

Kirchliche Einbindung durch Errichtung einer Gebetsstätte?

Die Ableh­nung von „Erschei­nun­gen“ durch die Kir­che, manch­mal ver­bun­den mit dra­sti­schen Maß­nah­men, ging immer ein­her mit der Seel­sor­ge für die Gläu­bi­gen, die von der Kir­che gelei­tet und geführt wer­den, not­falls von fal­schen Wegen abge­hal­ten und wie­der auf den rech­ten Weg zurück­ge­führt wer­den müs­sen. Angeb­li­che „Erschei­nungs­or­te“ wur­den des­halb zu Gebets­stät­ten erho­ben und damit zu Orten des Gebets und der Wall­fahrt für die Volks­fröm­mig­keit gemacht, ohne daß „Erschei­nungs­bot­schaf­ten“ jedoch eine Rol­le spielen.

Zu welchem Zeitpunkt?

Die­sen Weg für Med­jug­or­je oder Sal­ta zu gehen, gilt jedoch als schwie­rig. Die Tat­sa­che, daß die „Erschei­nun­gen“ fort­dau­ern, steht einer sol­chen kirch­li­chen Nicht-Aner­ken­nung als Erschei­nungs­ort, aber kir­chen­recht­li­chen Ein­glie­de­rung und damit offi­zi­el­le „Ver­kirch­li­chung“ eines umstrit­te­nen Ortes mit kirch­li­cher Recht­gläu­big­keits­kon­trol­le im Weg. Soll­te das Phä­no­men Med­jug­or­je nicht echt sein, und gemäß kirch­li­chem Urteil kann seit der Erklä­rung von Zara von 1991 nichts ande­res behaup­tet wer­den, wür­de zwar durch die Fort­dau­er der „Erschei­nun­gen“ eine end­gül­ti­ge Ent­schei­dung durch den Papst ver­hin­dert und hin­aus­ge­zö­gert wer­den, damit aber auch eine kirch­li­che „Nor­ma­li­sie­rung“ durch die Errich­tung einer Gebets­stät­te ver­hin­dert wer­den. Der Ver­weis auf eine „end­gül­ti­ge“ Ent­schei­dung bezieht sich auf die unter Med­jug­or­je-Anhän­gern ver­brei­te­te, aller­dings irri­ge Mei­nung, die Kir­che habe solan­ge nicht über eine „Erschei­nung“ geur­teilt, solan­ge nicht der Papst dazu ent­schie­den hat. In die­ser Sicht der Din­ge wird das nega­ti­ve Urteil des Bischofs von Mostar zuerst und der Jugo­sla­wi­schen Bischofs­kon­fe­renz dann igno­riert und nicht aner­kannt. Kir­chen­recht­lich ist die Situa­ti­on jedoch umge­kehrt. Die Kir­che hat durch die zustän­di­ge Auto­ri­tät bereits eine Ent­schei­dung getrof­fen und die ist im Fal­le Med­jug­or­jes nega­tiv aus­ge­fal­len. Die­ses nega­ti­ve Urteil gilt bis auf Widerruf.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: ACI Prensa/​Traditio Catholica

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