Lunacek-Bericht angenommen – Europaparlament öffnet Gender-Ideologie die Tore


Homo-, Gender- und Abtreibung-EU: Linke Mehrheit des Europäischen Parlaments beschließt Lunacek-Bericht(Straß­burg) Der homo- und gen­der-ideo­lo­gi­sche Lun­acek-Bericht wur­de vom Euro­päi­schen Par­la­ment ange­nom­men. 394 Abge­ord­ne­ten stimm­ten dafür, 176 dage­gen und 72 ent­hiel­ten sich der Stim­me. Die Rech­nung lin­ken Behar­rungs­ver­mö­gens, wie sie Ideo­lo­gen eigen ist, wonach die bür­ger­li­chen Kräf­te lahm sind, die Chri­sten matt und ihr Wider­stand nach einem Auf­bäu­men bereits nach­läßt, weil sie wie­der in Ruhe gelas­sen oder sich dem Geld­ver­die­nen zuwen­den wol­len, ist auf­ge­gan­gen. Nach dem Mot­to „Abstim­men, bis das Ergeb­nis paßt“ konn­te die Homo-Agen­da nach zwei Fehl­schlä­gen beim drit­ten Anlauf ihren Erfolg erzie­len. Die Appel­le und Bür­ger­pe­ti­tio­nen, die eine Ableh­nung des Lun­acek-Berichts ver­lang­ten, wur­den von der Mehr­heit der Abge­ord­ne­ten igno­riert. Eben­so die fast 1,9 Mil­lio­nen Unter­schrif­ten des Euro­päi­schen Bür­ger­be­geh­rens One of Us – Einer von uns. Deren Peti­ti­on war zwar nicht Gegen­stand der Abstim­mung, stand aber inhalt­lich zur Debatte.

Im dritten Anlauf setzt sich LGBT-Agenda durch

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Am Diens­tag Vor­mit­tag stimm­te das Euro­päi­sche Par­la­ment über den Lun­acek-Bericht ab. Der Bericht, benannt nach und ein­ge­bracht von der öster­rei­chi­schen Grü­nen Ulri­ke Lun­acek, ersetz­te den im Dezem­ber vom Par­la­ment abge­lehn­ten Est­re­la-Bericht. Mit deut­li­cher Mehr­heit von 394 gegen 176 Stim­men bei 72 Ent­hal­tun­gen gelang der grü­nen Öster­rei­che­rin, was der roten Por­tu­gie­sin ver­wehrt blieb. Sowohl Lun­acek als auch Est­re­la sind Mit­glie­der der LGBT-Inter­gup­pe homo­se­xu­el­ler, bise­xu­el­ler und trans­se­xu­el­ler Europaabgeordneter.

Die lin­ken Frak­tio­nen im Euro­päi­schen Par­la­ment hat­ten es im Spät­som­mer 2013 eilig bekom­men. Die in euro­päi­schen Par­tei- und Staats­kanz­lei­en umge­hen­de Sor­ge vor grö­ße­ren Umwäl­zun­gen bei den im Mai anste­hen­den Euro­pa­wah­len ließ auf das Gas­pe­dal drücken. Im drit­ten Anlauf ist das Unter­neh­men gelun­gen. Mit dem Lun­acek-Bericht nimmt das Euro­päi­sche Par­la­ment höchst bedenk­li­che ideo­lo­gi­sche Posi­tio­nen ein und macht sich die Homo- und Gen­der-Ideo­lo­gie zu eigen. Dazu gehö­ren die Yog­ya­kar­ta-Prin­zi­pi­en, die nun – geht es nach der lin­ken Par­la­ments­mehr­heit in Straß­burg – in allen Staa­ten Grund­la­ge der Rechts­ord­nung wer­den sollten.

Abtreibung zum „Frauenrecht“ erklärt

Dazu gehört in erster Linie die Ver­an­ke­rung der Abtrei­bung als „Frau­en­recht“, mit dem Schie­len nach dem Straf­recht, um die Mei­nung der Lebens­recht­ler am lieb­sten mit einem Maul­korb zu ver­bie­ten und unter Stra­fe zu stel­len. Dazu gehört die Abschaf­fung per Mehr­heits­be­schluß des bio­lo­gi­schen Geschlechts und die Ein­füh­rung des sozia­len Geschlechts nach Lust und Lau­ne des Indi­vi­du­ums. Eben­so die irri­ge Posi­ti­on, daß Pri­vi­le­gi­en und Son­der­re­geln für Homo­se­xu­el­le Teil der all­ge­mein­gül­ti­gen Men­schen­rech­te sei­en und daher alle, bis­her 120 von der Homo-Lob­by gefor­der­ten Son­der­rech­te für Homo­se­xu­el­le, gesetz­lich anzu­er­ken­nen und durch­zu­set­zen seien.

Der Lun­acek-Bericht for­dert die EU-Kom­mis­si­on auf, die Lega­li­sie­rung der „Homo-Ehe“ in allen EU-Mit­glieds­staa­ten zur „Prio­ri­tät“ zu erhe­ben und Druck auf Nicht-EU-Staa­ten aus­zu­üben, sie eben­falls ein­zu­füh­ren. Eben­so sol­len Son­der­be­stim­mun­gen für „Trans­gen­der“ für Per­so­nal­aus­wei­se ein­ge­führt wer­den. „Trans­gen­der“ sind Per­so­nen, die ihr eige­nes Geschlecht ableh­nen und ein „eige­nes“ Geschlecht wäh­len wol­len. Die Behör­den soll­ten die­sen Lau­nen jeweils entsprechen.

Linker Ruf nach dem Strafrecht gegen Andersdenkende

Der Lun­acek-Bericht beschränkt sich aber kei­nes­wegs dar­auf, Pri­vi­le­gi­en für Homo­se­xu­el­le und eine neue Gesell­schafts­ord­nung durch­zu­set­zen. Er ver­langt auch eine straf­recht­li­che Ver­fol­gung Anders­den­ken­der. Wer die Son­der­rech­te für Homo­se­xu­el­le ablehnt, wird als „homo­phob“ ein­ge­stuft und des­sen Mei­nung unter Stra­fe gestellt wer­den. Aus­drück­lich heißt es im Bericht der grü­nen Abge­ord­ne­ten, daß die EU-Mit­glieds­staa­ten im Zusam­men­hang mit der „sexu­el­len Ori­en­tie­rung“ Maß­nah­men zur „Ein­schrän­kung der Mei­nungs­frei­heit“ ergrei­fen soll­ten. Die Bekämp­fung der „Homo­pho­bie“, ein Begriff und Tat­be­stand, der von der Homo-Lob­by erst vor kur­zem erfun­den wur­de, soll­te dem Kampf gegen Ras­sis­mus und Anti­se­mi­tis­mus gleich­ge­stellt wer­den. In Groß­bri­tan­ni­en wur­de die Ableh­nung von Homo­se­xua­li­tät bereits unter Stra­fe gestellt. Frank­reich und Ita­li­en sind gera­de dabei, sol­che Geset­ze zu erlassen.

Gender-Umerziehung an Schulen, Umschulung von Polizei und Richterschaft

Gemäß dem nun ver­ab­schie­de­ten Lun­acek-Bericht soll die Gen­der-Ideo­lo­gie an den Schu­len gelehrt, die Kin­der umer­zo­gen und das Lehr­per­so­nal umge­schult wer­den. Eben­so sol­len Poli­zei­be­am­te, Staats­an­walt­schaft und Rich­ter­schaft ent­spre­chen­den Umer­zie­hungs­kur­sen unter­wor­fen wer­den, Homo­se­xu­el­le immer als Opfer zu schüt­zen und Anders­den­ken­de als „homo­pho­be“ Straf­tä­ter zu verfolgen.

Therapierungsverbot bei sexuellen Identitäts- und Verhaltensstörungen

Und nicht zuletzt soll jeder Ver­such einer The­ra­pie­rung von Homo­se­xua­li­tät und ande­ren sexu­el­len Iden­ti­täts- und Ver­hal­tens­stö­run­gen gesetz­lich unter­bun­den werden.

Wie der Est­re­la-Bericht ist auch der Lun­acek-Bericht recht­lich nicht bin­dend. In der lin­ken Stra­te­gie der klei­nen Schrit­te ist der Beschluß durch das Euro­päi­sche Par­la­ment jedoch ein „Mei­len­stein“ für die Homo- und Gen­der-Ideo­lo­gen. Er hat ihre Ideo­lo­gie zur offi­zi­ell vom Euro­pa­par­la­ment emp­foh­le­nen poli­ti­schen Linie erho­ben, nach der sich die EU rich­ten soll­te. Der näch­ste Schritt ist die recht­li­che Ver­bind­lich­keit unter Beru­fung auf den ange­nom­me­nen Lun­acek-Bericht. Damit wur­de das Kampf­feld auf alle EU-Mit­glieds­staa­ten aus­ge­wei­tet. Die Stoß­rich­tung ist vor­ge­ge­ben. Zumin­dest sofern die Euro­pa­wah­len im Mai 2014 nicht doch die von der Lun­acek-Mehr­heit im Euro­pa­par­la­ment gefürch­te­ten Ver­schie­bun­gen brin­gen sollten.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Tempi

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