Fontgombault: „Empörte“ lassen Mönche aus Wählerlisten streichen


Benediktinerabtei Fontgombault Zentrum des überlieferten Ritus(Paris) Das klei­ne Dorf Font­gom­bau­lt in Ber­ry in Zen­tral­frank­reich ist vor allem durch die alt­ri­tu­el­le Bene­dik­ti­ner­ab­tei bekannt. Aber auch durch sei­nen streit­ba­ren katho­li­schen Bür­ger­mei­ster. Trotz lai­zi­sti­scher Staats­dok­trin beginnt er Gemein­de­rats­sit­zun­gen mit einem Gebet. Font­gom­bau­lt bil­det eine eigen­stän­di­ge Gemein­de und zählt 258 Wäh­ler. 70 Wäh­ler sind Mön­che der Abtei. Das treibt eini­gen Kir­chen­fein­den die Wut ins Gesicht. Erst recht seit Jac­ques Tis­sier, der lang­jäh­ri­ge Bür­ger­mei­ster von Font­gom­bau­lt, gegen das neue Gesetz zur „Homo-Ehe“ Stel­lung bezog. Die Geg­ner des Bür­ger­mei­sters las­sen nun Mön­che aus den Wäh­ler­li­sten strei­chen, um die anste­hen­de Kom­mu­nal­wahl zu beeinflussen.

Bürgermeister: „Es gibt ein Naturrecht, das über den Gesetzen der Menschen steht“

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Im Mai 2013 war die „Homo-Ehe“ in Frank­reich gegen hef­ti­ge Wider­stän­de aus dem Volk von der sozia­li­sti­schen Regie­rung durch­ge­drückt wor­den. Jac­ques Tis­sier, seit 1977  Bür­ger­mei­ster von Font­gom­bau­lt und prak­ti­zie­ren­der Katho­lik, sag­te im ver­gan­ge­nen Novem­ber in einem Zei­tungs­in­ter­view: „Es gibt ein Natur­recht, das über den Geset­zen der Men­schen steht.“ Am 24. Okto­ber hat­te der Gemein­de­rat auf sei­nen Antrag hin ein­stim­mig einen Beschluß gefaßt, daß Gemein­de­re­gie­rung und Gemein­de­rat geschlos­sen zurück­tre­ten, soll­te die Gemein­de gezwun­gen wer­den, eine „Trau­ung“ von zwei Homo­se­xu­el­len durch­füh­ren zu müs­sen. Es ist bekannt, daß sich der Bür­ger­mei­ster vor wich­ti­gen Ent­schei­dun­gen mit dem Abt des Klo­sters bespricht.

Durch den Beschluß wur­den auch Befür­wor­ter der „Homo-Ehe“ und Kir­chen­geg­ner auf das klei­ne Dorf auf­merk­sam. Sie rie­fen öffent­lich Homo­se­xu­el­le dazu auf, sich absicht­lich im Rat­haus der zen­tral­fran­zö­si­schen Gemein­de „trau­en“ zu las­sen, um den Rück­tritt des „skan­da­lö­sen“ Bür­ger­mei­sters mit sei­nen „schockie­ren­den“ The­sen zu erzwin­gen. Doch bis­her fand sich nie­mand, die­se Pro­vo­ka­ti­on in die Tat umzu­set­zen. So ver­wal­ten Jac­ques Tis­sier und sei­ne katho­li­sche Rats­mehr­heit noch immer den beschau­li­chen zehn­ein­halb Qua­drat­ki­lo­me­ter gro­ßen Ort.

Kommunalwahlen: Wählerlisten verändern, um neue Mehrheiten zu schaffen

Am 23. und 30. März fin­den in Frank­reich jedoch Kom­mu­nal­wah­len statt. Die Abset­zung des Bür­ger­mei­sters ist nicht gelun­gen und die Aus­sich­ten auf eine ande­re Mehr­heit schei­nen nicht son­der­lich groß zu sein. So wol­len die poli­ti­schen Geg­ner Tis­siers und der Mön­che, die sich als „Liste der Empör­ten“ kon­sti­tu­iert haben, das Gewicht der Katho­li­ken auf dem Ver­wal­tungs­weg ver­rin­gern, indem sie Mön­chen das Wahl­recht absprechen.

„Wir haben genug von den katholischen Talaren“

Die Wahl­i­ste „Empör­te von Font­gom­bau­lt“ behaup­tet, daß ein Teil der Mön­che nicht wahl­be­rech­tigt sei. „Die Mön­che haben schon zu lan­ge ein poli­ti­schen Gewicht in unse­rer Gemein­de. Das muß sich ändern. Wir haben genug von den katho­li­schen Tala­ren“, so André Antigny, der Anfüh­rer der „Empör­ten“ im anti­kle­ri­ka­len Ton­fall, der als Bür­ger­mei­ster­kan­di­dat sei­ner Liste antritt. Bereits vor sechs Jah­ren hat­te er Tis­sier erfolg­los her­aus­ge­for­dert. Nun sucht er einen ande­ren Weg. Er wand­te sich an das Gericht von Cha­teau­roux und ver­lang­te die Strei­chung von Mön­chen aus den Wäh­ler­li­sten von Fontgombault.

Starker Nachwuchs in Abtei: bereits fünf Tochtergründungen

Die Rich­ter gaben dem „empör­ten“ Antigny nicht in allem recht, ord­ne­ten aber die Strei­chung von zehn Mön­chen an. Immer­hin vier Pro­zent der Wäh­ler­schaft. Begrün­det wur­de die Maß­nah­me damit, daß die­se Mön­che nicht mehr in Font­gom­bau­lt leben wür­den, son­dern in der Abtei Saint-Paul de Wis­ques. Von der Abtei Font­gom­bau­lt wur­den wegen des zahl­rei­chen Nach­wu­ches in den ver­gan­ge­nen 40 Jah­ren fünf Toch­ter­grün­dun­gen geschaf­fen, vier Abtei­en und ein Prio­rat. Die Bene­dik­ti­ner­ab­tei von Wis­ques ist die jüng­ste Neu­grün­dung. Um genau zu sein, wur­den die alt­ri­tu­el­len Mön­che von Font­gom­bau­lt von den neu­ri­tu­el­len Mön­chen von Wis­ques gebe­ten, die Abtei zu über­neh­men, da deren Kon­vent man­gels Nach­wuch­ses zu klein gewor­den war.

Der Anwalt der Abtei Font­gom­bau­lt erhob Ein­spruch gegen den Gerichts­ent­scheid, weil die Über­sied­lung der Mön­che nach Wiques noch nicht defi­ni­tiv sei. Die Wie­der­be­le­bung der dor­ti­gen Abtei ist am 10. Okto­ber 2013 erfolgt, doch die Zusam­men­set­zung des dor­ti­gen neu­en Kon­vents sei noch nicht defi­ni­tiv. Die Mön­che sind daher noch immer in der Gemein­de Font­gom­bau­lt gemeldet.

„Mönche behindern Laizität unserer Gemeinde“

Die „Liste der Empör­ten“ ent­stand nach dem Gemein­de­rats­be­schluß vom 24. Okto­ber gegen das „Homo-Ehe“-Gesetz. Es han­delt sich um den Zusam­men­schluß der alten Lin­ken und Anti­kle­ri­ka­len des Dor­fes unter neu­er Bezeich­nung. Tra­di­tio­nell sit­zen zwei Mön­che im Gemein­de­rat. „Das ist nur ange­mes­sen“, sagt Bür­ger­mei­ster Tis­sier. „Wir legen wert auf die­se Prä­senz. Die Abtei macht ein Vier­tel unse­rer Gemein­schaft aus. Damit sind die Mön­che mit zwei Ver­tre­tern sogar deut­lich unter­re­prä­sen­tiert.“ Ganz ande­rer Mei­nung ist der „empör­te“ Antigny: Die Mön­che „behin­dern die Lai­zi­tät unse­rer Gemeinde“.

Der Anwalt der Abtei leg­te Ein­spruch beim Kas­sa­ti­ons­ge­richts­hof in Paris ein. Für ihn steht fest: „Das ein­zi­ge Ziel der ‚Empör­ten‘ ist es, Wäh­ler des geg­ne­ri­schen Lagers zu eli­mi­nie­ren. Das aber wider­spricht Geist und Buch­sta­be unse­rer Demokratie.“

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Abbey de Fontgombault

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8 Kommentare

  1. Die sog. „Empör­ten“ sind der „huma­nen“ Meinung:
    -
    „Wer immer es wagt zu behaup­ten, ausser­halb der Kir­che kein Heil, der muss aus dem Staat aus­ge­schlos­sen werden“
    -

    Könn­te von M. Hol­lan­de stammen….ist aber ein Zitat des Glau­bens- und Kir­chen­fein­des Rousseau. 

    Der Wahr­heits­be­ken­ner-Bür­ger­mei­ster von Font­gom­bau­lt han­delt ganz im Sin­ne der Leh­re der Kirche:

    Aus­zü­ge aus:
    KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE

    ERWÄGUNGEN ZU DEN ENTWÜRFEN
    EINER RECHTLICHEN ANERKENNUNG
    DER LEBENSGEMEINSCHAFTEN
    ZWISCHEN HOMOSEXUELLEN PERSONEN

    [.…]
    4.
    Es gibt kei­ner­lei Fun­da­ment dafür, zwi­schen den homo­se­xu­el­len Lebens­ge­mein­schaf­ten und dem Plan Got­tes über Ehe und Fami­lie Ana­lo­gien her­zu­stel­len, auch nicht in einem wei­te­ren Sinn. Die Ehe ist hei­lig, wäh­rend die homo­se­xu­el­len Bezie­hun­gen gegen das natür­li­che Sit­ten­ge­setz ver­sto­ßen. Denn bei den homo­se­xu­el­len Hand­lun­gen bleibt « die Wei­ter­ga­be des Lebens […] beim Geschlechts­akt aus­ge­schlos­sen. Sie ent­sprin­gen nicht einer wah­ren affek­ti­ven und geschlecht­li­chen Ergän­zungs­be­dürf­tig­keit. Sie sind in kei­nem Fall zu bil­li­gen ».(4)

    Homo­se­xu­el­le Bezie­hun­gen wer­den « in der Hei­li­gen Schrift als schwe­re Ver­ir­run­gen ver­ur­teil­t… (vgl. Röm 1,24–27; 1 Kor 6,10; 1 Tim 1,10). Die­ses Urteil der Hei­li­gen Schrift erlaubt zwar nicht den Schluss, dass alle, die an die­ser Anoma­lie lei­den, per­sön­lich dafür ver­ant­wort­lich sind, bezeugt aber, dass die homo­se­xu­el­len Hand­lun­gen in sich nicht in Ord­nung sind ».(5) Die­ses mora­li­sche Urteil, das man bei vie­len kirch­li­chen Schrift­stel­lern der ersten Jahrhunderte(6) fin­det, wur­de von der katho­li­schen Tra­di­ti­on ein­mü­tig angenommen.
    [.…]
    6.
    Wer­den homo­se­xu­el­le Lebens­ge­mein­schaf­ten recht­lich aner­kannt oder wer­den sie der Ehe gleich­ge­stellt, indem man ihnen die Rech­te gewährt, die der Ehe eigen sind, ist es gebo­ten, klar und deut­lich Ein­spruch zu erhe­ben. Man muss sich jed­we­der Art for­mel­ler Mit­wir­kung an der Pro­mul­ga­ti­on und Anwen­dung von so schwer­wie­gend unge­rech­ten Geset­zen und, soweit es mög­lich ist, auch von der mate­ri­el­len Mit­wir­kung auf der Ebe­ne der Anwen­dung ent­hal­ten. In die­ser Mate­rie kann jeder das Recht auf Ein­spruch aus Gewis­sens­grün­den gel­tend machen.
    [.…]
    7.
    Wie die Erfah­rung zeigt, schafft das Feh­len der geschlecht­li­chen Bipo­la­ri­tät Hin­der­nis­se für die nor­ma­le Ent­wick­lung der Kin­der, die even­tu­ell in sol­che Lebens­ge­mein­schaf­ten ein­ge­fügt wer­den. Ihnen fehlt die Erfah­rung der Mut­ter­schaft oder der Vater­schaft. Das Ein­fü­gen von Kin­dern in homo­se­xu­el­le Lebens­ge­mein­schaf­ten durch die Adop­ti­on bedeu­tet fak­tisch, die­sen Kin­dern Gewalt anzu­tun in dem Sinn, dass man ihren Zustand der Bedürf­tig­keit aus­nützt, um sie in ein Umfeld einzuführen,
    [.…]
    10.
    Wenn alle Gläu­bi­gen ver­pflich­tet sind, gegen die recht­li­che Aner­ken­nung homo­se­xu­el­ler Lebens­ge­mein­schaf­ten Ein­spruch zu erhe­ben, dann sind es die katho­li­schen Poli­ti­ker in beson­de­rer Wei­se, und zwar auf der Ebe­ne der Ver­ant­wor­tung, die ihnen eigen ist. Wenn sie mit Geset­zes­vor­la­gen zu Gun­sten homo­se­xu­el­ler Lebens­ge­mein­schaf­ten kon­fron­tiert wer­den, sind fol­gen­de ethi­sche Anwei­sun­gen zu beachten.

    Wird der gesetz­ge­ben­den Ver­samm­lung zum ersten Mal ein Geset­zes­ent­wurf zu Gun­sten der recht­li­chen Aner­ken­nung homo­se­xu­el­ler Lebens­ge­mein­schaf­ten vor­ge­legt, hat der katho­li­sche Par­la­men­ta­ri­er die sitt­li­che Pflicht, klar und öffent­lich sei­nen Wider­spruch zu äußern und gegen den Geset­zes­ent­wurf zu votie­ren. Die eige­ne Stim­me einem für das Gemein­wohl der Gesell­schaft so schäd­li­chen Geset­zes­text zu geben, ist eine schwer­wie­gend unsitt­li­che Handlung.

    Wenn ein Gesetz zu Gun­sten homo­se­xu­el­ler Lebens­ge­mein­schaf­ten schon in Kraft ist, muss der katho­li­sche Par­la­men­ta­ri­er auf die ihm mög­li­che Art und Wei­se dage­gen Ein­spruch erhe­ben und sei­nen Wider­stand öffent­lich kund­tun: Es han­delt sich hier um die Pflicht, für die Wahr­heit Zeug­nis zu geben. Wenn es nicht mög­lich wäre, ein Gesetz die­ser Art voll­stän­dig auf­zu­he­ben, könn­te es ihm mit Beru­fung auf die in der Enzy­kli­ka Evan­ge­li­um vitae ent­hal­te­nen Anwei­sun­gen « gestat­tet sein, Geset­zes­vor­schlä­ge zu unter­stüt­zen, die die Scha­dens­be­gren­zung eines sol­chen Geset­zes zum Ziel haben und die nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen auf das Gebiet der Kul­tur und der öffent­li­chen Moral ver­min­dern ». Vor­aus­set­zung dafür ist, dass sein « per­sön­li­cher abso­lu­ter Wider­stand » gegen sol­che Geset­ze « klar­ge­stellt und allen bekannt » ist und die Gefahr des Ärger­nis­ses ver­mie­den wird.(18) Dies bedeu­tet nicht, dass in die­ser Sache ein restrik­ti­ve­res Gesetz als ein gerech­tes oder wenig­stens annehm­ba­res Gesetz betrach­tet wer­den könn­te. Es geht viel­mehr um einen legi­ti­men und gebüh­ren­den Ver­such, ein unge­rech­tes Gesetz wenig­stens teil­wei­se auf­zu­he­ben, wenn die voll­stän­di­ge Auf­he­bung momen­tan nicht mög­lich ist.

    11.
    Nach der Leh­re der Kir­che kann die Ach­tung gegen­über homo­se­xu­el­len Per­so­nen in kei­ner Wei­se zur Bil­li­gung des homo­se­xu­el­len Ver­hal­tens oder zur recht­li­chen Aner­ken­nung der homo­se­xu­el­len Lebens­ge­mein­schaf­ten füh­ren. Das Gemein­wohl ver­langt, dass die Geset­ze die ehe­li­che Gemein­schaft als Fun­da­ment der Fami­lie, der Grund­zel­le der Gesell­schaft, aner­ken­nen, för­dern und schüt­zen. Die recht­li­che Aner­ken­nung homo­se­xu­el­ler Lebens­ge­mein­schaf­ten oder deren Gleich­set­zung mit der Ehe wür­de bedeu­ten, nicht nur ein abwe­gi­ges Ver­hal­ten zu bil­li­gen und zu einem Modell in der gegen­wär­ti­gen Gesell­schaft zu machen, son­dern auch grund­le­gen­de Wer­te zu ver­dun­keln, die zum gemein­sa­men Erbe der Mensch­heit gehö­ren. Die Kir­che kann nicht anders, als die­se Wer­te zu ver­tei­di­gen, für das Wohl der Men­schen und der gan­zen Gesellschaft.

    Rom, am Sitz der Kon­gre­ga­ti­on für die Glau­bens­leh­re, am 3. Juni 2003, dem Gedenk­tag der hei­li­gen Mär­ty­rer Karl Lwan­ga und Gefährten.
    Joseph Card. Ratzinger
    Präfekt
    Ange­lo Ama­to, S.D.B.
    Titu­lar­erz­bi­schof von Sila
    Sekretär
    -

    Schliess­lich noch ein Zitat von Papst Leo XIII.:

    -
    „Wo Recht zu Unrecht wird, wird Wider­stand zur Pflicht, Gehor­sam aber Verbrechen!“

    • Lei­der kom­men die­se Typen damit durch… Und der Bei­fall der Medi­en ist denen auch noch sicher.

  2. Das ist dann genau­so wie bei den Nazis, wo Juden das Wahl­recht abge­spro­chen wor­den ist. Eine sol­che Hal­tung ist typisch jako­bi­nisch. Die­se „indign­ents“ sind es, die „Wür­de­los“ sich ver­hal­ten, bes­ser die Men­schen­wür­de mit Füßen tre­ten. „Indi­gnee“ 1) „wür­de­los sein“ 2) „sich empören“
    Wie hätten’s gerne?!
    Soll­te sich die­se Grup­pie­rung durch­set­zen, so könn­te man Fran­cois Hol­lan­de und sei­ne lai­zi­sti­sche Hetz­ban­de schon mit den Nazis ver­glei­chen. 1933 ist schon ein­mal einer Bevöl­ke­rungs­grup­pe das Wahl­recht genom­men wor­den. Wenn das im Euro­pa von 2014 wie­der gesche­hen kann, so haben die­se Län­der, wo das geschieht nichts ande­res als die „Her­me­neu­tik der Kon­ti­nii­tät“ zu den Nazis im Sin­ne. Das Gilt für das Ver­ei­nig­te König­reich, wie für Schwe­den, wie für Frank­reich. By the way: „1) Das Vor­ent­hal­ten des akti­ven sowie pas­si­ven Wahl­rech­tes auf­grund der Ras­se, der Her­kunft, der Reli­gi­on, der Welt­an­schau­ung, der sexu­el­len Iden­ti­tät und des Berufs­stan­des ist men­schen­rechts­wid­rig und damit nicht zuläs­sig. 2) Die Geset­ze des jewei­li­gen Lan­des haben inso­weit Gel­tung, wie die nach Art. 27. LVerffEU gemach­ten Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bo­te ein­ge­hal­ten wer­den. 3) Ver­stö­ße gegen die­se Bestim­mun­gen wer­den als Ver­stoß gegen die Char­ta der Men­schen­rech­te der Ver­ein­ten Natio­nen vom 31.05.1945 in der Fas­sung vom 24.08.2006 gese­hen. 4)Bestimmungen, die sich gegen oben genann­te Ver­fü­gun­gen rich­ten, sind inak­zep­ta­bel und wer­den gemäß den Geset­zen der Euro­päi­schen Uni­on offi­zi­al (!. Anm d. Komm.) geahn­det.“ So steht das in Art. 34 LVerffEU. Die­ser Ver­trag hat auch in Frank­reich Gültigkeit.
    Also, atten­ti­on mes indignees!
    So, und nun beru­hi­gen Sie sich wie­der! Die paar armen Mönch­lein am Wäh­len zu hindern…Wie dumm!
    Mer­ken die Homo-Akti­vi­sten nicht, daß sie ach schon längst den Kon­takt zu den Men­schen­rech­ten, die sie für SICH rekla­mie­ren, ver­lo­ren haben und selbst ele­men­ta­re Men­schen­rech­te ande­ren abspre­chen?? Das ist Eli­ta­ris­mus, Dar­wi­nis­mus und vom sel­ben übeln Stamm wie der Natio­nal­so­zia­lis­mus und der Anti­se­mi­tis­mus. Das trau­ri­ge Bei­spiel eines gefal­le­nen Gut­men­schen kann man bei Roger Waters (ex Pink Floyd!) beob­ach­ten, der vor lau­ter Kampf gegen Armut und Ent­frem­dung zum wasch­ech­ten Anti­se­mi­ten gewor­den ist.
    Und so tau­meln sie dahin…
    PRINCIPIIS OBSTATE!!!

  3. Wenn Mön­che nicht mehr vor Ort leben, ist klar, daß sie nicht mehr Wahl­be­rech­tigt sind. Es wäre inter­es­sant zu wis­sen, auf­grund wel­cher gesetz­li­cher Grund­la­ge Mön­che im Gemein­de­rat ver­tre­ten sind.

  4. @Thomas Kovacs.
    Nein, ob jemand vor Ort (in der Gemein­de) lebt oder nicht, hat zunächst kei­ner­lei Aus­wir­kung auf die Wahl­be­rech­ti­gung in die­ser Gemein­de: Wahl­be­rech­tigt ist der, der in der Gemein­de gemel­det ist. Es ist ja durch­aus denk­bar, dass man nur zeit­wei­lig (z. B. in sei­nen Neben­wohn­sitz) umge­zo­gen ist. (cf. den rich­ti­gen Ein­wand des Anwal­tes der Abtei „Der Anwalt der Abtei Font­gom­bau­lt erhob Ein­spruch gegen den Gerichts­ent­scheid, weil die Über­sied­lung der Mön­che nach Wiques noch nicht defi­ni­tiv sei. Die Wie­der­be­le­bung der dor­ti­gen Abtei ist am 10. Okto­ber 2013 erfolgt, doch die Zusam­men­set­zung des dor­ti­gen neu­en Kon­vents sei noch nicht defi­ni­tiv. Die Mön­che sind daher noch immer in der Gemein­de Font­gom­bau­lt gemeldet.“).
    Die gesetz­li­che Grund­la­ge für die Mön­che im Gemein­de­rat wird wohl das Wahl­ge­setz sein?!

  5. Wor­te des Herrn JESUS CHRISTUS zur Hl. Sr. Fausti­ne Kowal­s­ka: „Dies ist ein Zei­chen für die letz­ten Zei­ten. Nach­her wir der Tag der Gerech­tig­keit kom­men.“ Also leben wir in den letz­ten Zei­ten (Tagen), und das wird mit jedem Tag offen­sicht­li­cher. Dia­men­tral dage­gen steht das hae­re­ti­sche „Gau­di­um et Spes“ mit sei­nem neo­mo­der­ni­sti­schen Kau­der­welsch und frei­mau­re­ri­schen, pseo­do­ka­tho­li­schen Kau­tschuck­for­mu­lie­run­gen. Und es ist offen­sicht­lich, dass unter dem Pon­ti­fi­kat von Berg­o­glio alles noch zum schlim­me­ren kommt. Er hat Sei­ne Absicht offen ver­kün­det, die „Fen­ster“ zur WELT NOCH WEITER AUFZUREISSEN, auf dass her­ein­strömt der Rauch Satans. Dan­ke Berg­o­glio. Du bist wirk­lich ein schlau­er Jesu­it. Aber pass auf,d ass dann der Schusss nicht nach hin­ten losgeht.

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