Belgisches Abgeordnetenhaus entscheidet über Euthanasie von Kindern


(Brüs­sel) Am Don­ners­tag, den 13. Febru­ar ent­schei­det das bel­gi­sche Abge­ord­ne­ten­haus über die Neu­fas­sung des Eutha­na­sie­ge­set­zes. Damit soll die Eutha­na­sie­rung von Min­der­jäh­ri­gen und psy­chisch Kran­ken erlaubt wer­den. Der Senat, die zwei­te Kam­mer des Par­la­ments, stimm­te der Ände­rung bereits zu. Auf­grund der Posi­tio­nen der Par­tei­en gilt eine Annah­me durch das Abge­ord­ne­ten­haus als sicher. Anschlie­ßend muß der Senat noch ein­mal in zwei­ter Lesung dar­über befin­den. In einer Video-Bot­schaft appel­lier­te die vier­jäh­ri­ge Toch­ter eines kana­di­schen Arz­tes an König Phil­ipp der Bel­gi­er, dem Gesetz die zum Inkraft­tre­ten not­wen­di­ge Unter­schrift zu ver­wei­gern (sie­he „Von einem Mäd­chen an einen König“ – Appell an König Phil­ip­pe das Eutha­na­sie­ge­setz nicht zu unter­zeich­nen). Erz­bi­schof Leo­nard von Brüs­sel rief die Katho­li­ken zum Gebet gegen das Gesetz auf.

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