Drei Tage diskutiert C8-Rat Reform der Kongregationen an der Römischen Kurie


Der C8-Kardinalsrat zur Kurienreform mit Papst Franziskus(Vati­kan) Von Diens­tag bis Don­ners­tag, den 3.–5. Dezem­ber tagt in Rom zum zwei­ten Mal der von Papst Fran­zis­kus errich­te­te C8-Kar­di­nals­rat. Er berät den Papst bei der Reform der Römi­schen Kurie und der Lei­tung der Kir­che. Koor­di­niert wird der C8-Rat vom hon­du­ra­ni­schen Kar­di­nal Oscar Rodri­guez Mara­dia­ga. Ein­zi­ger Kuri­en­ver­tre­ter ist Giu­sep­pe Kar­di­nal Ber­tel­lo, der Prä­si­dent des Gover­na­torats der Vati­kan­stadt. Euro­pa wird im Kar­di­nals­rat von Rein­hard Kar­di­nal Marx, dem Erz­bi­schof von Mün­chen-Frei­sing und Vor­sit­zen­den der Kom­mis­si­on der Bischofs­kon­fe­ren­zen in der EU (Come­ce) vertreten.

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In den drei Tagen wer­den die acht Kar­di­nä­le die Zustän­dig­kei­ten der Römi­schen Kon­gre­ga­tio­nen, also die „Mini­ste­ri­en“ ersten Ran­ges über­prü­fen. Die Päpst­li­chen Räte, die eben­falls zur Grup­pe der Dik­aste­ri­en zäh­len, aber deren jün­ge­re Gene­ra­ti­on bil­den, wer­den erst Gegen­stand des drit­ten Tref­fens sein. Beim ersten Tref­fen Anfang Okto­ber stand die Reform der Bischofs­syn­ode und des Staats­se­kre­ta­ri­ats im Mit­tel­punkt. Es ist vor­ge­se­hen, daß Papst Fran­zis­kus stän­dig bei den Sit­zun­gen anwe­send sein wird, die jeweils am Vor­mit­tag und am Nach­mit­tag statt­fin­den. Nur am Mitt­woch­vor­mit­tag wird der Papst wegen der Gene­ral­au­di­enz abwe­send sein.

Mög­li­che Kom­pe­tenz­ver­schie­bun­gen wer­den geprüft. So gibt es Bestre­bun­gen, die gericht­li­chen Zustän­dig­kei­ten der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on an die kirch­li­chen Gerichts­hö­fe zu verlagern.

Für den 17. und 18. Febru­ar ist das drit­te Tref­fen des C8-Rats vor­ge­se­hen. Dabei sol­len mög­li­che Zusam­men­le­gun­gen von Päpst­li­chen Räten geprüft wer­den. Das drit­te Tref­fen geht dem ersten außer­or­dent­li­chen Kon­si­sto­ri­um mit der Ernen­nung neu­er Kar­di­nä­le im Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus vor­aus, das am 22. Febru­ar statt­fin­den wird. Dem außer­or­dent­li­chen wird am 21. Febru­ar ein ordent­li­ches Kon­si­sto­ri­um vor­aus­ge­hen, bei dem den ver­sam­mel­ten Kar­di­nä­len bereits die Grund­li­ni­en der Kuri­en­re­form vor­ge­legt wer­den sollen.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Fami­glia Cristiana

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