Warum staatliche Zwangssexualisierung von Kindern!?


von Gabrie­le Eckermann

Anzei­ge

Anläß­lich der erneu­ten Ver­haf­tung und Inhaf­tie­rung von zwei Vätern am 15.11.2013, die es wie­der­holt wag­ten, die Rech­te ihrer Kin­der und ihr elter­li­ches Erzie­hungs­recht der staat­li­chen Zwangs­se­xua­li­sie­rung ent­ge­gen­zu­hal­ten, drängt sich die Fra­ge auf, die bei sol­chen Mel­dun­gen immer wie­der gestellt wird: War­um liegt dem Staat so viel dar­an, 12jährige Schü­ler gegen ihren erklär­ten Wil­len rigo­ros in sei­nen Sexu­al­kun­de­un­ter­richt zu zwin­gen und Eltern mit Buß­gel­dern und Haft zu bele­gen, weil sie sich schüt­zend vor ihre Kin­der stel­len und die scham­zer­stö­ren­de, radi­kal dere­gu­lie­ren­de staat­li­che Sexu­al­erzie­hung als mas­si­ven Ein­griff in das Per­sön­lich­keits­recht ihrer Kin­der (Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG) und in ihr vor­ran­gi­ges elter­li­ches Erzie­hungs­recht (Art. 6 II Satz 1 GG) nicht hinnehmen?!

Die Durch­set­zung der Sexu­al­erzie­hung gegen den Wil­len von Schü­lern und Eltern hat gezeigt, daß es dem Staat nicht um jene geht, son­dern um die Umer­zie­hung in eine neue Gesell­schaft. Die Sexu­al­erzie­hung ist das Vehi­kel dazu. Dar­um will er sei­ne Sexu­al­vor­stel­lun­gen mög­lichst lücken­los und durch die schu­li­sche, fächer-über­grei­fen­de Sexu­al­erzie­hung zum Sexu­al­ver­ständ­nis der Gesell­schaft  machen. War­um? Ein kur­zer geschicht­li­cher Rückblick:

In der Mit­te der 60er Jah­re erreich­te die Sexu­al­wel­le (gleich­zei­tig mit der Frei­ga­be der Anti-Baby-Pil­le) von den USA her­kom­mend Euro­pa. In Deutsch­land mach­te 1968 die Stu­den­ten­re­vol­te, die es sich zum Ziel setz­te, die Gesell­schaft zur Anar­chie zu ver­än­dern, die „Befrei­ung zur Sexua­li­tät“ zu einem Pro­gramm­punkt ihres „Mar­sches durch die Insti­tu­tio­nen“. Die Herr­schafts- und Gesetz­lo­sig­keit (Anar­chie) soll nach die­ser Welt­sicht zur Befrie­di­gung der Bedürf­nis­se des Men­schen führen.

„Die 1969 von SPD/​FDP über­nom­me­ne Regie­rung öff­ne­te die­ser … staats­feind­li-chen Idee alle Tore. Die Sexua­li­tät wur­de ihrer Tabu­zo­ne ent­ho­ben. Die Lust avan­cier­te zum höch­sten Garan­ten des Lebens­glücks. Alle her­kömm­li­chen Bastio­nen der Ein­gren­zung wur­den als eine zu über­win­den­de ‚Leib­feind­lich­keit‘ dis­kri­mi­niert“ (Chri­sta Meves, Tho­mas Schirr­ma­cher: „Aus­ver­kauf­te Wür­de?“ 2000, S.15/16).

Die Sexu­al­erzie­hung avan­cier­te durch Beschluß der Kul­tus­mi­ni­ster­kon­fe­renz 1968 zum revo­lu­tio­nie­ren­den, fächer­über­grei­fen­den Unter­richts­fach – ein Tro­ja­ni­sches Pferd, von eini­gen durch­schaut, bekämpft bis zum Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt (1977), aber ohne Erfolg.

„Gemäß der mar­xi­sti­schen Ideo­lo­gie wur­de die Paro­le aus­ge­ge­ben, daß das Kind vom Säug­lings­al­ter an in Sexua­li­tät ein­zu­üben sei (denn alles sei eine Fra­ge von Lern­pro­zes­sen), um das hohe Lust­ziel auch zu errei­chen. Eine Schwem­me von Auf­klä­rungs­ak­tio­nen setz­te ein, um spä­te­stens vom Kin­der­gar­ten ab die Kin­der so ein­zu­stim­men, daß sie bis zum Beginn der Puber­tät für jeg­li­che sexu­el­le Betä­ti­gung auf­be­rei­tet sei­en; denn so war und ist bis zum heu­ti­gen Tag der Tenor (bis in die Auf­klä­rungs­schrif­ten der Regie­rung hin­ein). Alle For­men von Sexua­li­tät die­nen glei­cher­ma­ßen hedo­ni­sti­scher Lebens­stei­ge­rung. Sie haben des­halb alle eine gleich gute Gül­tig­keit, wenn sie nur gekonnt so gehand­habt wer­den, daß kei­ne Kin­der dabei gezeugt wer­den“ (Meves/​Schirrmacher, ebd).

Die mensch­li­che Sexua­li­tät in die­ser ent­ta­bui­sier­ten Wei­se mit Kin­dern und Jugend­li­chen in Wort, Schrift, Bild, Ton und ande­rem Anschau­ungs­ma­te­ri­al im Schul­un­ter­richt zu behan­deln, führt zum – gewoll­ten – Ver­lust der Scham.

Der Mensch ver­liert mit dem Ver­lust der Scham den Schutz, den ihm die Scham gibt, näm­lich scham­lo­se Über­grif­fe abzu­weh­ren und selbst sol­che zu unterlassen.

Durch die Ent­eig­nung des Scham­emp­fin­dens sind nicht nur alle sexu­el­len Tabus (Aus­nah­me die Pädo­phi­lie) gebro­chen wor­den, son­dern alle ande­ren mora­li­schen Nor­men, Über­ein­künf­te, ja die gan­ze Gesell­schafts­ord­nung ist zur Dis­po­si­ti­on gestellt. Der Scham­ver­lust ist der Boden aller Dere­gu­lie­run­gen, denen wir seit der 1968 begin­nen­den Revo­lu­ti­on mehr und mehr aus­ge­setzt sind. Anar­chie oder Tota­li­ta­ris­mus sind die alter­na­ti­ven Folgen.

Die staat­li­che Sexu­al­erzie­hung ist die Initi­al­zün­dung zur Gesell­schafts­re­vo­lu­ti­on, die 1968 für alle erkenn­bar begon­nen hat, aber dann still ihren Gang durch die Insti­tu­tio­nen, unbe­merkt von der brei­ten Mas­se, voll­endet hat.

Die­se ste­tig fort­schrei­ten­de Auf­he­bung gel­ten­der Ord­nun­gen erle­ben wir sehr deut­lich seit der Ein­füh­rung der staat­li­chen Sexu­al­erzie­hung 1968 an der juri­sti­schen Dere­gu­lie­rung der Sexua­li­tät. Hier eini­ge der Veränderungen:

  • Ein­füh­rung der staat­li­chen fächer­über­grei­fen­den Sexu­al­erzie­hung an den Schu­len 1968 (bestä­tigt durch das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt 1977),
  • teil­wei­se Abschaf­fung der Straf­bar­keit der Homo­se­xua­li­tät (1969),
  • Frei­ga­be der Por­no­gra­phie (1973),
  • Libe­ra­li­sie­rung der Abtrei­bung (1967),
  • Weg­fall des Schuld­prin­zips bei Schei­dun­gen (1977),
  • voll­stän­di­ge Abschaf­fung der Straf­bar­keit der Homo­se­xua­li­tät (1994),
  • Gen­der-Main­strea­ming wird Leit­prin­zip und Quer­schnitts­auf­ga­be der Poli­tik, d.h. Auf­lö­sung der bipo­la­ren Geschlechts­iden­ti­tät (1999),
  • gleich­ge­schlecht­li­che Lebens­part­ner­schaft (2001) … .

Par­al­lel dazu fand eine Dere­gu­lie­rung des Rechts statt, die fast gänz­lich zur Auf­he­bung des elter­li­chen Erzie­hungs­rechts (Art. 6 II Satz 1 GG) geführt hat.

Art. 6 II Satz1 GG lau­tet: „Die Pfle­ge und Erzie­hung der Kin­der ist das  natür­li­che Recht der Eltern und die  zuvör­derst ihnen oblie­gen­de Pflicht.“

Im Zwei­ten Fami­li­en­be­richt der Bun­des­re­gie­rung (1974) ist das Pro­gramm zur Dere­gu­lie­rung des Eltern- und Kin­des­rechts zu lesen (zitiert nach I. Lück, „Alarm um die Schu­le“, 1980, S. 374/​75):

„‚Erzie­hung der Kin­der ist eine gesamt­ge­sell­schaft­li­che Auf­ga­be beson­de­rer Art und Bedeu­tung. Die Wahr­neh­mung die­ser Auf­ga­be über­trägt unse­re Gesell­schaft Fami­li­en und außer­fa­mi­liä­ren Einrichtungen.‘

Es ver­schlägt einem den Atem. Die Gesell­schaft über­trägt den Fami­li­en die gesamt­ge­sell­schaft­li­che Auf­ga­be der Kin­der­er­zie­hung! Dar­um setz­te die Kom­mis­si­on ‚leib­li­che Eltern‘ in Anfüh­rungs­zei­chen, dar­um nennt sie die Eltern ‚Dau­er­pfle­ge­per­so­nen‘, dar­um will sie die­se Dau­er­pfle­ge­per­so­nen für die päd­ago­gi­schen Dienst­lei­stun­gen durch ein Erzie­hungs­geld ent­loh­nen, daher befür­wor­tet sie die Tages­müt­ter und for­dert Ser­vice­zen­tren für Kin­der­be­treu­ung, daher for­dert sie Ganz­tags­schu­len … . Sobald die Erzie­hung der Kin­der als eine gesamt­ge­sell­schaft­li­che Auf­ga­be ange­se­hen und durch­ge­führt wird, ist die Frei­heit des Ein­zel­nen und die der Fami­lie been­det. Eltern und Kin­der gehö­ren dann nicht mehr ursprüng­lich zusam­men, bei­de wären bereits vom Augen­blick der Geburt des Kin­des von­ein­an­der durch die Gesell­schaft getrennt. Die Gesell­schaft als Erzie­hungs­in­sti­tu­ti­on hebt das ‚natür­li­che Recht der Eltern‘ auf Pfle­ge und Erzie­hung der Kin­der auf.“

Daß die­ses Pro­gramm der Ver­staat­li­chung der Kin­der heu­te mit Macht rea­li­siert wird, kann nicht über­se­hen werden.

Mit § 1631 Abs. 2 BGB hat der Staat das „natür­li­che“ und den Eltern „zuvör­derst“ zuste­hen­de Erzie­hungs­recht sei­ner eige­nen Kon­trol­le unter­wor­fen. § 1631 Abs. 2 BGB lautet:

„Kin­der haben ein Recht auf gewalt­freie Erzie­hung. Kör­per­li­che Bestra­fun­gen, see­li­sche Ver­let­zun­gen und ande­re ent­wür­di­gen­den Maß­nah­men sind unzulässig.“

Auf Grund die­ser Norm hat sich der Staat die Mög­lich­keit geschaf­fen, Erzie­hungs­maß­nah­men der Eltern straf­recht­lich (der Klapps auf das Gesäß als Kör­per­ver­let­zung) und/​oder durch Ent­zug (auch Teil­ent­zug) des elter­li­chen Erzie­hungs­rechts zu verfolgen.

Die Recht­spre­chung för­dert die Dere­gu­lie­rung des Eltern­rechts und das der Kinder.

Die Inhaf­tie­rung der bei­den Väter beweist dies. Die­se Gerichts­pra­xis vom Amts­ge­richt bis zum Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt beob­ach­tet und kri­ti­sie­ren SchuzH und auch ande­re seit Jah­ren. Recht­li­che und wis­sen­schaft­li­che Argu­men­te wer­den ignoriert.

Der Bun­des­ge­richts­hof urteil­te – allen wis­sen­schaft­li­chen Bewei­sen zum Trotz –, z.B. Pri­vat­un­ter­rich­tung (Haus­un­ter­rich­tung, Home­schoo­ling) ver­let­ze per se das Kin­des­wohl (BGH XII ZB 42/​07). Damit gel­ten weder die wis­sen­schaft­li­che Beweis­füh­rung noch offen­sicht­li­che Fak­ten, denn in den mei­sten Län­dern der Welt wer­den Kin­der zu Hau­se unter­rich­tet, ohne daß dadurch ihr Wohl gefähr­det wird. Anstel­le die­ser offen­sicht­li­chen Bewei­se tritt die Ideo­lo­gie. Das ist Dere­gu­lie­rung von Gesetz, Recht, Fak­ten und Wis­sen­schaft. Die Fol­ge ist Willkür.

Die Kra­bat-Ent­schei­dung des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­rich­tes (6 C 12.12) ver­fügt scham­los über das „natür­li­che“ und „zuvör­derst“ den Eltern zuste­hen­de Erzie­hungs­recht, indem es ent­schied (S.11):

„Mit ihr (der Schul­pflicht) haben die Eltern hin­zu­neh­men, daß der Staat als Bil­dungs- und Erzie­hungs­trä­ger im Umfang des schu­li­schen Wir­kungs­fel­des an ihre Stel­le tritt, womit ihre Mög­lich­keit, unmit­tel­bar in eige­ner Per­son päd­ago­gisch auf ihre Kin­der ein­zu­wir­ken, auf den außer­schu­li­schen Bereich beschränkt wird.“

Das heißt, die Schü­ler, die noch das natur­ge­ge­be­ne Scham­emp­fin­den haben, müs­sen – so der Staat – an der Sexu­al­erzie­hung teil­neh­men, um ihre Scham­emp­fin­dun­gen abzu­trai­nie­ren, damit sie sich den staat­li­chen Dere­gu­lie­rungs­maß­nah­men nicht widersetzen.

Haber­mas, einer der nam­haf­te­sten Ver­tre­ter der soge­nann­ten 1968er Revo­lu­ti­on, sprach von drei Pha­sen für die Revo­lu­tio­nie­rung unse­rer Gesell­schaft im Sin­ne des Neo-Mar­xis­mus (I. Lück: „Alarm um die Schu­le, 1980, S.58):

  • „Pha­se der Kri­tik und der Umdeu­tung der Über­lie­fe­rung im Sin­ne des Mar­xis­mus als Theo­rie der Geschich­te und der Wirklichkeit.
  • Pha­se der Erschüt­te­rung der Nor­men und Welt­bil­der bis zum Brü­chig­wer­den der Legi­ti­ma­ti­on des bestehen­den Systems.
  • Mani­fest geführ­ter Klas­sen­kampf als ein­zi­ge Pra­xis zur Über­win­dung des fal­schen Systems.“

Mit „fal­sches System“ ist in die­sem Sin­ne unse­re Gesell­schaft gemeint, wie sie noch 1968 bestand.

Text: Gabrie­le Ecker­mann ist Mit­glied im Schul­un­ter­richt zu Hau­se e.V. (SchuzH)
Bild: istockphoto

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8 Kommentare

  1. Die Dar­stel­lung von Homo­se­xua­li­tät als „nor­mal“ ist nicht in Ord­nung, son­dern sie ist und bleibt Fehl­lei­tung. Auch mög­lichst viel Sex mit Ver­hü­tung zu haben, ist ein unzu­läs­si­ger Ein­griff in die natür­li­che Ord­nung. Frei sein kann der Mensch nur im Ein­klang mit der natür­li­chen Ord­nung, nicht gegen sie.

  2. Weil die Hier­ar­chie schweigt, sind wir schutz­los den Wöl­fen aus­ge­lie­fert. Die Sexua­li­sie­rung der Päd­ago­gik ist letzt­lich eine Kon­se­quenz der Pasto­ral­kon­zils. So nüch­tern soll­te man das sehen.

    • Es hat kei­nen Sinn, alles dem Pasto­ral­kon­zil in die Schu­he zu schieben.

      Der „Geist des Kon­zils“ bekam bereits wäh­rend des Kon­zils Auf­trieb und wur­de danach Leit­ideo­lo­gie, von den Medi­en geför­dert. Das durch den GdK , der nicht mit dem Hei­li­gen Geist iden­tisch ist, bewirk­te Den­ken ent­spricht der in allen Ideo­lo­gien vor­lie­gen­den gei­sti­gen Ver­en­gung. Wider­spre­chen­des wird a la Faschi­sten (rot, grün,gelb, braun) bekämpft.

      Weil „die Kir­che“ so inten­siv mit sich selbst beschäf­tigt ist, wird in den Pre­dig­ten nur noch das Evan­ge­li­um wie­der­ge­kaut. Kein Wort mehr über Sün­de, Tod und Teufel.

    • Ja, wo ist denn DA der ‚empör­te Auf­schrei‘ etwa der HERREN Zol­lit­sch oder Marx … oder „noch eine Eta­ge höher“ …? Kann nicht soviel essen, wie ich […] [Max Liebermann]!

  3. Ja, es ist schon sehr bezeich­nend, dass kei­ner unse­rer Bischö­fe und Kar­di­nä­le hier­zu sich hier­zu äußert und die Umer­zie­hung zu einer Hedo­ni­sti­schen Gesell­schaft taten­los gesche­hen läßt. Aber nach­dem Kar­di­nal Marx (C8) jetzt auch noch die Sün­den­stra­fen gegen ein Well­ness­chri­sten­tum ein­tauscht, ist dies ja auch nicht ver­wun­der­lich und die homo­se­xu­el­len Prie­ster und Netzt­wer­ke ver­hin­dern ja gera­de ein Con­tra in die­ser Fra­ge. Aber was wird aus die­ser Gen­der­ideo­lo­gie, wenn der muslimísche Anteil der Bevöl­ke­run­gen eine kri­ti­sche Grö­ße erreicht hat? Das Buch „Die sexu­el­le Revo­lu­ti­on“ von Gabrie­le Kuby kann ich allen ver­nunft­be­gab­ten Men­schen drin­gendst emp­feh­len. Aber lei­der wird die­ses immer grö­ßer wer­den­de Pro­blem von den aller­mei­sten Bür­gern nicht gese­hen, und wenn gese­hen, dann bewußt übersehen.

  4. „An Ihren Früch­ten sollt ihr Sie erkennen!“
    Wer davon aus­geht das Reich Got­tes von die­ser Welt ist, das er es selbst gestal­ten kann es wird es eben verweltlichen.
    Da gab es ja schon vie­le Strö­mun­gen in der Kir­che und den Kir­chen, auch im Juden­tum, wel­che das Reich, auch Ihren per­sön­li­chen Reich­tum Besitz und Macht, in die­ser Welt rea­li­sie­ren wollten.
    Der Fels hat­te aber immer Bestand und hat die­se Ent­wick­lung nicht geför­dert, ja die­sen Weg wahr­heits­ge­mäß verurteilt.
    Der irdi­sche Weg wur­de von der Frei­mau­re­rei, den Illu­mi­na­tin in die Welt gebracht und mit den Jako­bi­nern in eine Staats­form über­führt. Die­ser fran­zö­si­sche Irr­weg (Revo­lu­ti­on) wel­che der Maß­stab für die Kir­chen­mo­der­ni­sie­rer ist, deren „Wer­te“ wol­len die „Moder­ni­sie­rer und Ver­welt­li­cher in die Kir­che über­neh­men. (II Vatikanum).
    Sei­her ist der „Huma­nis­mus“ in der Welt, der Mensch bestimmt über den Men­schen. Und wie die Jako­bi­ner wird er ent­spre­chend umer­zo­gen oder getö­tet, wenn er der Dik­ta­tur der Men­schen­be­glückung nicht folgt. Wir sehen das die­se Gift auch in der „Demo­kra­tie“ von heu­te, wo ja der Mensch über den Men­schen ent­schei­det mit dem Ziel das Glück auf der Erde zu rea­li­sie­ren, ange­kom­men ist. Man setzt nicht mehr offen die Waf­fen der Jako­bi­ner ein, die Waf­fen der Macht haben sich geän­dert. An das Wort Got­tes ist das Wort der Medi­en getreten.
    Die 68iger Pro­fes­so­ren brach­ten aus Ihren US Auf­ent­hal­ten nach 1945 an der ame­ri­ka­ni­schen Rocke­fel­ler-Uni­ver­si­tät die „sexu­el­le Befrei­ung“ mit, wel­che dann von den 68-er gie­rig auf­ge­grif­fen wurde.
    Rocke­fel­ler sagt: die sexu­el­le Befrei­ung hat­te und hat das Ziel die Fami­lie zu zer­stö­ren und damit die Men­schen steu­er­bar zu machen. Also miss­brau­chen zu können.
    Die 68-er selbst pre­dig­ten: zuerst gilt es die von den Män­nern bestimm­ten Fami­li­en zu zer­stö­ren, die Zer­stö­rung der Gesell­schaft folgt dann automatisch.
    Wir wis­sen das die Illuminatin/​Freimaurer die Mensch­heit redu­zie­ren wol­len, da sie ja die Welt vor der Über­be­völ­ke­rung ret­ten wol­len. Wenn es kei­ne Ehe und Fami­lie mehr gibt, son­dern Homo­se­xua­li­tät an deren Stel­le tritt, dann wer­den die Gebur­ten dra­ma­tisch zurück­ge­hen und zusätz­lich durch die Krank­hei­ten der unter dem Sexis­mus lei­den­den zu einer wei­te­ren Redu­zie­rung beitragen.
    Durch künst­li­che Befruch­tung wer­den dann lebens­wer­te Men­schen gezüchtet.
    Hin­ter die­sem Kon­zept steckt ein welt­weit mäch­ti­ges Netz­werk, ste­hen Wis­sen­schaft­ler und Medi­en, die Satel­li­ten von UN und EU und von die­sen sub­ven­tio­nier­te geför­der­te „NGO-Exper­ten“ und „NGO-Akti­vi­sten“. Die vor­der­grün­dig „schüt­zens­wer­te“ Zie­le ver­fol­gen und dabei die christ­li­che Näch­sten­lie­be und Wer­te miss­brau­chen. Wir schüt­zen den Näch­sten, den Ande­ren, Lei­den­den, Verfolgten…..
    Die mei­sten Irre­ge­führ­ten glau­ben ihrem eige­nen Welt­bild ihrem eige­nen Ver­stand zu fol­gen. Nein, sie wer­den mani­pu­liert, sie sind nütz­li­che Idioten.
    In kei­nem Fal­le sind sie in der Nach­fol­ge Christi.
    Beten wir, beten wir auch für sie, denn das Gebt ist das ein­zi­ge und mäch­ti­ge Mit­tel das den Scha­den für die See­len ver­hin­dern oder lin­dern kann.

  5. „Mit ihr (der Schul­pflicht) haben die Eltern hin­zu­neh­men, daß der Staat als Bil­dungs- und Erzie­hungs­trä­ger im Umfang des schu­li­schen Wir­kungs­fel­des an ihre Stel­le tritt, womit ihre Mög­lich­keit, unmit­tel­bar in eige­ner Per­son päd­ago­gisch auf ihre Kin­der ein­zu­wir­ken, auf den außer­schu­li­schen Bereich beschränkt wird.“
    Und der schu­li­sche Bereich wird immer wei­ter aus­ge­dehnt, sodaß selbst der Halb­tei­lungs­grund­satz des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, der die ver­meint­li­che „Schul­pflicht“ als ver­fas­sungs­ge­mäß ansieht, weil die Schu­le nur halb­tags ist, aus­ge­he­belt wird – so lang­sam aus­ge­dehnt wird, daß es nicht einen angreif­ba­ren Punkt gibt, an dem das in die Ver­fas­sungs­wid­rig­keit kippt. Am Ende wird dann die Staats­rä­son auch beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt obsie­gen und man auch dies polit­ge­richt­lich absegnen.
    Es ist schlicht und ein­fach ein Ver­bre­chen, wel­ches an Kin­dern und Fami­li­en began­gen wird. Die Eltern, die sich in Beu­ge­haft neh­men las­sen, anstatt ihre Kin­der Polit­kri­mi­nel­len aus­zu­lie­fern, haben mei­nen höch­sten Respekt. Gott seg­ne sie – und ich habe kei­nen Zwei­fel, daß er dies tun wird. Die Unge­rech­ten aber wer­den ihrer Stra­fe nicht entgehen.

  6. Zitat:

    „Die Herr­schafts- und Gesetz­lo­sig­keit (Anar­chie) soll nach die­ser Welt­sicht zur Befrie­di­gung der Bedürf­nis­se des Men­schen führen.“

    Das ist aber ein Wider­spruch in sich selbst!

    Wer Anar­chie will, muss natür­lich die­ses staat­li­che Dik­tat zur Sexua­li­sie­rung ableh­nen. Anar­chie ist das Gegen­teil der athe­isti­schen Staats­hö­rig­keit, die letzt­lich die Lai­zi­tät zu ihrem Gott erhebt.

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