Verbot für Halskette einer Nachrichtensprecherin: „Kreuz beleidigt den Islam“


Bekannteste Nachrichtensprecherin des norwegischen Fernsehens trug kleines Kreuz um den Hals: Ein Skandal. "Das Kreuz beleidigt den Islam". Das Tragen des Kreuzes wurde verboten.(Oslo) Es genüg­te Siv Kri­stin Sà¦llmann nicht, eine der belieb­te­sten und aner­kann­te­sten Jour­na­li­stin­nen Nor­we­gens zu sein. Sie beging einen „unver­zeih­li­chen“ Feh­ler. Sie trug wäh­rend einer Nach­rich­ten­sen­dung im öffent­lich-recht­li­chen Fern­seh­sen­der NRK an einer Hals­ket­te ein klei­nes Kreuz. Das genüg­te, um sie sofort zu rügen und ein Ver­bot auszusprechen.

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Laut Anga­ben der Direk­ti­on des Sen­ders, hät­ten eini­ge Zuschau­er, vor allem eini­ge Ver­tre­ter einer isla­mi­schen Orga­ni­sa­ti­on, pro­te­stiert: „Die­ses Kreuz­chen belei­digt den Islam“, „Die­ses Sym­bol garan­tiert nicht, daß der Sen­der unpar­tei­isch ist“.

Es heißt hin­ter den Kulis­sen, daß es nur eine Hand­voll Pro­te­st­an­ru­fe gab, doch die Ent­schei­dung der Füh­rungs­spitz des Sen­ders kam den­noch sofort: Der Jour­na­li­stin wur­de ver­bo­ten, sich noch ein­mal mit die­sem klei­nen Kreuz von 1,4 Zen­ti­me­tern Grö­ße im Bild zu zei­gen, wie Siv Kri­stin Sà¦llmann selbst bekanntgab.

Der Fall erin­nert an Nadia Ewei­da, eine Hosteß von Bri­tish Air­ways, der eben­so das Tra­gen eines klei­nen Kreu­zes an einer Hals­ket­te ver­bo­ten wor­den war. Die Frau klag­te gegen ihren Arbeit­ge­ber und bekam nach einem sie­ben Jah­re dau­ern­den Recht­streit recht. Im ver­gan­ge­nen Janu­ar wur­de ihr zuer­kannt, daß das Ver­bot ihres Arbeits­ge­bers am Arbeits­platz die Hals­ket­te mit dem Kreuz tra­gen zu dür­fen, eine Dis­kri­mi­na­ti­on war.

Im Urteil zum Fall Nadia Ewei­da beton­te Straß­burg die „Bedeu­tung der Reli­gi­ons­frei­heit als grund­le­gen­des Ele­ment der Iden­ti­tät der Gläu­bi­gen“ und daß es sich dabei um „einen Grund­satz der plu­ra­li­sti­schen demo­kra­ti­schen Gesell­schaf­ten“ han­delt. Aller­dings warn­te der Gerichts­hof gleich­zei­tig vor Fäl­len, wo die „reli­giö­se Pra­xis die Rech­te ande­rer berührt“. In sol­chen Fäl­len kön­ne die Reli­gi­ons­frei­heit „ein­ge­schränkt“ wer­den. Wer weiß, ob die Ket­te von Siv Kri­stin Sà¦llmann für die Rich­ter der einen oder der ande­ren Mög­lich­keit zugehört.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Vati­can Insider

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