Staatssekretär Parolin tritt sein Amt an – Wohnen in der Domus Santa Marta bei Papst Franziskus


Erzbischof Pietro Parolin der neue Staatssekretär(Vati­kan) Soll­te es kei­ne wei­te­ren, uner­war­te­ten Ver­zö­ge­run­gen geben, wird Kuri­en­erz­bi­schof Pie­tro Paro­lin am mor­gi­gen Sams­tag sein Amt als neu­er Staats­se­kre­tär in vol­lem Umfang antreten. 

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Am 31. August war der bis­he­ri­ge Apo­sto­li­sche Nun­ti­us für Vene­zue­la von Papst Fran­zis­kus an die Spit­ze der Römi­schen Kurie beru­fen wor­den. Er folgt Tar­cis­io Kar­di­nal Ber­to­ne nach, der bereits am 15. Okto­ber aus dem Amt geschie­den ist. An jenem Tag soll­te Erz­bi­schof Paro­lin ursprüng­lich sein Amt antre­ten. Ein not­wen­dig gewor­de­ner chir­ur­gi­scher Ein­griff ver­zö­ger­te jedoch den Amts­an­tritt. Der Erz­bi­schof woll­te die Ope­ra­ti­on jedoch vor Auf­nah­me sei­ner neu­en Auf­ga­be durch­füh­ren las­sen, um spä­ter eine län­ge­re Abwe­sen­heit im Amt zu vermeiden.

Der neue Staats­se­kre­tär wird wie Papst Fran­zis­kus im Gäste­haus Domus Sanc­tঠMar­thঠsein neu­es Quar­tier auf­schla­gen. Das hat zunächst damit zu tun, daß die Woh­nung des Staats­se­kre­tärs, direkt neben den Amts­räu­men des Staats­se­kr­ta­ri­ats, der­zeit noch von Kar­di­nal Ber­to­ne bewohnt wird. Des­sen neue Amts­woh­nung als Vor­sit­zen­der der Kar­di­nals­auf­sichts­kom­mis­si­on der Vatik­an­bank IOR ist noch nicht fer­tig. Zum ande­ren scheint Papst Fran­zis­kus es zu wün­schen, daß sei­ne eng­sten Mit­ar­bei­ter auch in sei­ner Näher woh­nen. Es ist daher nicht aus­zu­schlie­ßen, daß auch für den Staats­se­kre­tär aus dem Pro­vi­so­ri­um ein Dau­er­zu­stand wird.

Erz­bi­schof Paro­lin dürf­te als Staats­se­kre­tär gemein­sam mit Erz­bi­schof Ger­hard Lud­wig Mül­ler, dem Prä­fek­ten der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on auf der Liste der neu zu kre­ieren­den Kar­di­nä­le ganz oben ste­hen. Für den 22. Febru­ar 2014 hat Papst Fran­zis­kus das erste außer­or­dent­li­che Kon­si­sto­ri­um sei­nes Pon­ti­fi­kats ein­be­ru­fen. Ein Ver­gleich mit den Staats- und Regie­rungs­or­ga­nen ande­rer Staa­ten ist schwie­rig, erleich­tert aber viel­leicht das Ver­ständ­nis. Das Amt des katho­li­schen Staats­se­kre­tärs läßt sich mit dem eines Kanz­lers oder Mini­ster­prä­si­den­ten ver­glei­chen. Die „Mini­ster“, die an der Römi­schen Kurie als Prä­fek­ten einer Kon­gre­ga­ti­on oder als Prä­si­den­ten einem Päpst­li­chen Rat vor­ste­hen, sind jedoch nicht dem Kanz­ler, son­dern dem Papst, der auch Staats­ober­haupt ist, wei­sungs­ge­bun­den. Das Amt der Sekre­tä­re an den römi­schen Dik­aste­ri­en, ent­spricht dem des stell­ver­tre­ten­den „Mini­sters“ und damit dem, was in welt­li­chen Regie­run­gen „Staats­se­kre­tär“ genannt wird.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Vati­can Insider

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