Rußland verbietet Abtreibungswerbung – Gesetz von Putin unterzeichnet


Rußlands dynamisches Duo: Präsident und Patriarch(Mos­kau) Ruß­land, damals „Rus­si­sche Sowjet­re­pu­blik“ genannt, lega­li­sier­te 1920 als erstes Land welt­weit die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der. Die Bol­sche­wi­ken, die im Novem­ber 1917 die Macht in Ost­eu­ro­pa über­nom­men hat­ten, stell­ten sofort die Men­schen­feind­lich­keit ihrer Ideo­lo­gie unter Beweis. Heu­te kämpft Ruß­land gegen den eige­nen Volks­tod. Das Erbe des Kom­mu­nis­mus hat das Land an den Rand des demo­gra­phi­schen Kol­laps geführt. Am Mon­tag, dem Tag, an dem Ruß­lands Staats­prä­si­dent Wla­di­mir Putin Papst Fran­zis­kus in Rom besuch­te, unter­zeich­ne­te er ein neu­es Gesetz, das „die Wer­bung und För­de­rung“ der Abtrei­bung ver­bie­tet, unab­hän­gig davon, ob es sich um moder­ne „medi­zi­ni­sche Dienst­lei­stung“ oder um „tra­di­tio­nel­le Prak­ti­ken“ handelt.

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Das Wer­be­ver­bot für Abtrei­bung wur­de auf der Inter­net­sei­te des Kremls ver­öf­fent­licht und ist Teil eines umfang­rei­che­ren Bun­des­ge­set­zes, mit dem die öffent­li­che Wer­bung gere­gelt wird.

Seit 2011 schränkt ein Gesetz die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der auf die ersten zwölf Schwan­ger­schafts­wo­chen ein. Im Ver­gleich zur vor­he­ri­gen Pra­xis bereits ein gro­ßer Fort­schritt für Ruß­land, wo Abtrei­bung als Ver­hü­tungs­me­tho­de prak­ti­ziert wur­de. Laut Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um beläuft sich die Zahl der Tötun­gen durch Abtrei­bung jähr­lich auf rund eine Mil­li­on Kin­der. Die rus­si­sche Staats­füh­rung betrach­tet die Bekämp­fung die­ser Pra­xis und die För­de­rung der Gebur­ten­ra­te als eigent­li­chen Über­le­bens­kampf für Ruß­land. Die Regie­rung sucht und fin­det Unter­stüt­zung in ihren Bemü­hun­gen bei der rus­sisch-ortho­do­xen Kir­che, die seit Jah­ren ein noch här­te­res Vor­ge­hen gegen die Abtrei­bung fordert.

Der rus­si­sche Abge­ord­ne­te Wita­li Milo­now von der Regie­rungs­par­tei Eini­ges Ruß­land, der Ein­brin­ger des inzwi­schen inkraft­ge­tre­te­nen Geset­zes, das Homo-Pro­pa­gan­da in der Öffent­lich­keit und unter Min­der­jäh­ri­gen ver­bie­tet, brach­te vor kur­zem einen Gesetz­ent­wurf ein, mit dem unge­bo­re­nen Kin­dern ab der Zeu­gung die rus­si­sche Staats­bür­ger­schaft ver­lie­hen wer­den soll. Damit wären sie im recht­li­chen Sinn gebo­re­nen Men­schen gleich­ge­stellt. Nie­mand hät­te damit mehr eine Ver­fü­gungs­ge­walt über sie und könn­te ihre Tötung durch Abtrei­bung ver­an­las­sen oder durch­füh­ren. Abtrei­bung wür­de damit auto­ma­tisch wie Mord unter erschwe­ren­den Umstän­den geahndet.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Asianews

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