(Cagliari) Ein dreizehnjähriges Mädchen wurde am vergangenen Sonntag der Polizei wegen Beleidigung der Religion angezeigt. Anlaß war eine Hostienschändung während der Heiligen Messe.
Das Mädchen hatte in Capoterra auf der Mittelmeerinsel Sardinien an einer Heiligen Messe teilgenommen, die zu Ehren der Gefallenen aller Kriege gefeiert wurde. Das Mädchen empfing die Heilige Kommunion und kehrte zu einer Gruppe von Jugendlichen zurück. Vor diesen spuckte es den Leib Christi wieder aus und trat mit den Füßen darauf herum. Der Vorfall löste unter den umstehenden Gläubigen größtes Entsetzen aus. Warum das Mädchen ein solches Sakrileg begangen hat, ist unklar. Ob es sich um eine Geste des Vandalismus oder des Satanismus handelte, oder einfach nur um mangelndes Bewußtsein für die Realpräsenz Jesu Christi, die heute kaum mehr vermittelt wird, möchte der Pfarrer im direkten Gespräch klären. In der Pfarrei St. Elphisius von Capoterra bemüht sich seit 2010 ein traditionsverbundener Priester um die Neuevangelisierung des Ortes, der in den Jahrzehnten zuvor unter progressiven Ordensleuten im „Geist des Konzils“ ziemlich verwahrloste.
Text: Unione Sarda/Giuseppe Nardi
Bild: Messa in Latino
Keine Frage, diese Göre wurde von Satan angeleitet, solches zu tun. Gegen eine 13Jährige Strafanzeige wegen Religionsbeleidigung zu stellen, dürfte das Sakrileg jedoch nicht rückgängig machen, hingegen den Kirchenfeinden wieder viel Zündstoff gegen ihr Hassobjekt liefern.
Ehe der Teufel selbst bemüht wird, denke ich an einen dummen Streich der Wichtigmacherei. Die
Verwahrlosung spielt wohl auch eine Rolle. Zu große Bedeutung würde in diesem Vorfall nicht beimessen, aber auch kein Übergang zur tagesordnung, als wenn nichts geschehen wäre.
Hinter diesem „dummen Streich“ steckt ein Anschlag auf Christus selbst. Solches kann nur der Satan hervorrufen, auch wenn es dem Kinde selbst nicht bewusst ist, ein Werkzeug des Bösen zu sein. Diesem Vorfall muss man überdies sehr wohl höchste Bedeutung beimessen, denn durch diese Schändung des Allerheiligsten wird Gott, der sich in unsere Hände gibt, auf das Schwerste beleidigt. Allerdings sollte man die Mittel, dagegen vorzugehen, klug auswählen. Die Strafanzeige gegen eine Dreizehnjährige ist weder ein effizientes noch kluges Mittel.
Da schreiben Sie noch, dass die Mittel klug ausgewählt werden sollen. Später gibt es bei Ihnen dann Höllenstrafe ! Dass es verschiedene „Strafordnungen“ sind, brauche ich nicht zu sagen. Nach kanonischem Recht sollte man
can. 1367 lesen. Die Tatstrafe ist dem Apostolischen Stuhl vorbehalten.
Nicht phantasieren, das CIC schafft die wahren Erkenntnisse.
stimme dir bei – vielleicht eine Mutprobe, da sie es ja in einer Gruppe von Jugendlichen gemacht hat. Kein großes Tamtam darum, der Pfarrer, die Eltern und ihr soziales Umfeld sollen sich des Mädchens und ihrer Freunde annehmen. In Liebe.
Sehe das auch so. Pubertät ist halt zu allen Zeiten eine schwere Last – das weiss jeder vernünftige Mensch, dazu kommen Freundinnen, Freunde, aber auch massive Bedrohungen der Seele, Drogen, harter Sound, Rock mit satanischen Botschaften, die Hilflosigkeit der Eltern – ganz allgemein fehlen starke, überzeugende Beispiele.
Für uns eine herrliche Aufgabe zu beten für diesen jungen Menschen und alle, die in so bedrückenden Verhältnissen leben. Der heilige Erzengel Michael möge sie auf den Weg Christi leiten – den Schmerz, den sie bei diesem Entzug leiden als Busse annehmen – denn die Verunehrung des Heilgsten Sakramentes ist kein Pappenstil. Dass doch Gottes Freude über jeden reumütigen Sünder aufstrahle – dann können wir uns alle mitfreuen.
Wann wachen die Lauen endlich auf, in den ob genannten Beispiel speit eine 13 jährige den Fleisch und But gewordenen Gott dem Herrn Jesus Christus aus und tritt mit Füßen auf ihn. Und dann wird diese mit Worten eigentlich nicht zu beschreibende SÜNDE auch noch Verharmlost. Also wenn das nicht einmal mehr als satanisch erkannt wird, dann Gute Nacht Christenheit.
Denn vermutlich hat diese Satanistin neben den Heiligen Sakrament der Taufe auch das Heilige Sakrament der Erstkommunion erhalten (vielleicht sogar auch das Heilige Sakrament der Firmung) und hat daher gewusst was sie da getan hat. Verharmlost nicht ständig alles in eurer Lauheit und es ist zu hoffen das diese Satanistin der Beugestrafe der „Exkommunikation“ und sie, ihre Eltern eine saftige Geldstrafe erhalten.
Offenbarung 3,15–16:
Sendschreiben an Laodizea
Und dem Engel der Gemeinde zu Laodizea schreibe: Das sagt, der Amen heißt, der treue und wahrhaftige Zeuge, der Anfang der Kreatur Gottes. Ich weiß deine Werke, daß du weder kalt noch warm bist. Ach, daß du kalt oder warm wärest! Weil du aber lau bist und weder kalt noch warm, werde ich dich ausspeien aus meinem Munde.
Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
Haltet ein !
Offensichtlich war wegen fehlenden Glaubens die Wandlung nicht erfolgt. Somit handelte es sich weiterhin um das, nach dem es aussieht.
Ich kenne auch den Fall, dass die per Hand ausgeteilte Hostie dem Kommunionempfänger unabsichtlich entglitten ist. Da war auch der teufel nicht im Spiel. Er bedient sich effektiverer Methoden und das nicht bei randfiguren wie dem Mädchen.
Armin, aus dir klingt Unbarmherzigkeit. Das Mädchen hat etwas getan, dessen Tragweite es nicht erkannt hat. Und Jesus hat sogar denen vergeben, die ihn gefoltert und gekreuzigt hatten. Jesus wird auch dem Mädchen vergeben.
Den Sünder lieben und die Sünde hassen. Wer von uns kennt denn die näheren Umstände? Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet Mt 7,1
Das ist ein schweres Delikt und mit Pupertät, Mutprobe usw. hat das ganz sicher nichts zu tun.
Das Kirchenrecht jedenfalls stellt dazu fest, daß jenen Gläubigen, die die eucharistischen Gestalten wegwerfen oder in sakrilegischer Absicht entwenden oder behalten, sich die Tatstrafe der Exkommunikation zuziehen.
@Armin, ich stimme Ihnen zu. Sie sagen es mit scharfen Worten und das ist richtig. Solchen Frevel darf man nicht verharmlosen.
In dem Alter habe ich 1984 noch mit kindlicher Phantasie gespielt. Unsere verrotteten Gesellschaften und der allgegenwärtige Kirchenhaß muß eine entscheidende Rolle spiele.
Wahrscheinlich war der Herr bei diesem sakrilegischen Akt überhaupt nicht gegenwürtig in der hl,Hostie.Da der HERR Allwissend ist,hat ER diesen FREVEL vorausgesehen.Trotzdem wird dieser Frevel äusserst schwerwiegende Folgen für dieses Mädchen,ihre Freunde und für das Land haben.….….
Wie kommen Sie denn auf diesen Quatsch? Dürfen wir also jetzt der eucharistischen Gegenwart des Herrn nicht mehr gewiss sein, weil mit dieser oder jener Hostie eventuell ein Sakrileg begangen werden könnte? Braucht es also keinen würdigen Kommunionempfang mehr, weil der Herr ja ohnehin erkennt, wer würdig ist, ihn zu empfangen oder nicht und sich daher beim Sünder diskret und schnell aus der Hostie zurückzieht, wenn er in Gefahr gerät, verunehrt zu werden? Also, ich bin über das Niveau der Kommentare hier wirklich entsetzt. Sie spiegeln eine Unkenntnis des Sachverhalts wieder, dass es einem nur mehr graust. Es geht doch bei diesem Sakrileg nicht um die Motive dieser Jugendlichen, sondern darum, dass durch sie das Böse handelte, denn nur Satan kann ein Interesse daran haben, den Herrn in der eucharistischen Gestalt zu erniedrigen. Was hier manche zu Entschuldigung dieses Mädchens vorbringen, ist so naiv, dass man meinte, jene könnten im selben Atemzug auch Adam und Evas Sündenfall damit bemänteln, dass ein Biss in den Apfel ja nun wirklich kein so großen Drama darstellen und Gott ihnen dafür schon nicht böse sein würde. Manchmal glaube ich, wir haben uns alle, mehr als wir selber glauben, rundum einlullen lassen, von dieser postkonziliar-protestantischen Allbarmherzigkeitsdudelei, die Gott zum Nickneger unserer Teufeleien degradiert. Das wird ein schlimmes Erwachen geben. Dies ire, dies illa, hedi züger!
In einem gebe ich Ihnen Recht: durch die Wandlung ist Jesus in der Eucharistie gegenwärtig.
Aber das Böse ist auch in anderen Handlungen gegenwärtig: bei der Gewalt gegen den Mitmenschen (was ihr einem eurer Brüder tut, habt ihr mir getan).
Aber wir sollten die Handlung des Mädchens jetzt nicht überbewerten, das wird in ihrem Umfeld gemacht.
Was mir widerlich ist, ist dass man sich so schön erzürnt über eine dumme Handlung eines Mädchens, aber zusieht, wie Menschen einander umbringen (Krieg, Terror), andere verleumdet – das ist genauso ein Trampeln auf Jesus Christus.
Ich verstehe, @Mim, was Sie meinen und kann Ihnen im Grunde auch nur zustimmen. Aber diese Tat hat doch noch eine andere Qualität, sie beleidigt Gott direkt, während das Böse, was man Menschen antut, viele Motive und nicht unbedingt in erster Linie das hat, Gott zu beleidigen. Ob dem Mädchen bewusst war, was es tat, ist zunächst sekundär. Ich kritisiere auch nicht das Bemühen, die Handlung des Mädchens zu erklären oder zu verstehen. Meine Kritik richtet sich dagegen, im Zuge dessen diese Tat an sich zu verharmlosen. Auch hier gilt, die Sünde hassen, den Sünder lieben.
responsio:dies irae (non ire)dies illa solvet saeclum in favilla, teste David cum Sibylla
quantus tremor est futurus, quando Judex est venturus cuncta stricte(!) discussurus
qui mariam absolvisti et latronem exaudisti(!)
mihi quoque spem dedisti
judicandus homo reus
huic ergo parce Deus.
Ecce nunc tempus salutis et paenitentiae ecce nunc tempus acceptabile, fleamus ergo
etploremus pro tantum sacrilegium ad savandam animam puellae quam Dominus Jesus sic dilexit in sua passione.
Schon recht, @hedi züger! *schmunzel und pax tecum*
Den „Nickneger“ wollen wir einmal ganz schnell vergessen. In der Tat ist die Kommunion nur wirksam, wenn der sie Empfangene im rechten Glauben ist. Eine Kommunion an einen Ungläubigen ist schlicht wirkungslos.
Beim zitierten Biß in den Apfel war es doch gerade umgekehrt. Hier bestand ein ausdrückliches Verbot, das überschritten wurde. Wir wollen auch nicht jedes unwürdige Verhalten mit Aussagen aus der Genesis gleichhalten.
Was soll denn das heißen, den „Nickneger“ vergessen!!!??? Wissen Sie nicht, was ein „Nickneger“ ist, sie übereifriger Sprachpolizist??Und zu ihren übrigen hanebüchenen Auslassungen spare ich mir jeden Kommentar!
Sie kennen sich schlicht nicht aus. Hier werden elementare Lücken sichtbar. „Nickneger“ ist eine dreckige Bezeichnung und hat unter Christen nichts verloren.
Nickneger – war ursprünglich eine Sammelbüchse für die Mission, der Kopf der Figur (Schwarzafrikaner oder wie man das heute korrekt sagt, Negro ist eigentlich Schwarzer) nickte jedes Mal, wenn man eine Münze hineinwarf.
@ Ralph,Ssie verwechseln da was. Das, die Gültigkeit der Kommunion vom Glauben des Empfängers abhängt, ist zwar bei den Protestanten so, aber bei den Katholiken nicht!
Kommunion an einen Ungläubigen ist gültig! Unwürdige Kommunion bedeutet Gericht, steht bei Paulus!
Das ist doch unlogisch, dass etwas gültig sein kann, was Strafe nach sich zieht. Die Protestanten in ihren zahlreichen Ausprägungen kennen das grundverschiedene Abendmahl.
Selbst die Ehe kann nichtig sein, wie wir doch alle (hoffentlich) wissen.
Wie wär’s mit der Unterscheidung von objektiv gültiger Konsekration/Transsubstantiation und der Kommunion der Gläubigen (und deren versch. Wirkungen) …?
Das ist doch unlogisch, dass etwas gültig sein kann, was Strafe nach sich zieht. … genauso ist es aber.
Protestanten haben prinzipiell keine gültige Eucharistie, weil kein Weihpriestertum das nur zur Erklärung.
Aber wie gesagt Paulus im ersten Korinterbrief:
hr von diesem Brot esst und aus dem Kelch trinkt, verkündet ihr den Tod des Herrn, bis er kommt.
27Wer also unwürdig von dem Brot isst und aus dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich schuldig am Leib und am Blut des Herrn.
28Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken.
29Denn wer davon isst und trinkt, ohne zu bedenken, dass es der Leib des Herrn ist, der zieht sich das Gericht zu, indem er isst und trinkt.
30Deswegen sind unter euch viele schwach und krank und nicht wenige sind schon entschlafen.
31Gingen wir mit uns selbst ins Gericht, dann würden wir nicht gerichtet.
32Doch wenn wir jetzt vom Herrn gerichtet werden, dann ist es eine Zurechtweisung, damit wir nicht zusammen mit der Welt verdammt werden.
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Natürlich war da nichts, da das Mädchen offenbar ungläubig oder unwillig war. Die Kommunion muss vom Spender und vom Empfänger her im rechten Glauben erfolgen. Beim Spender kann man mittlerweile auch nicht mehr davon in allen Fällen ausgehen.
Dann lesen Sie mal Karl Maria Harrer, Eucharistische Wunder.
Man fragt sich, ob einige hier noch Katholiken sind oder Protestanten oder was es sonst noch gibt?
Das sind zT furchtbare Aussagen, Relativismus pur.
Karl-Maria Harrer war ein guter langjähriger Priester in St. Bruder Klaus und ist meinen Münchner Bekannten von daher noch ein Begriff. Danke für den Hinweis.
Die ganze Diskussion hier rührt doch von der derzeitigen Praxis der Handkommunion, die derartige Probleme mit sich bringt.
Mir leuchtet nicht ein, wieso der Kommunionempfang mit dem Mund schon deshalb unbedingt würdiger sein soll. Kommt über die Zunge nicht manch böses, gehäßige und lügenhafte Wort ! Ich kann auch nicht verstehen, wie jemand, der, während er doch persönlich auf seinen heiligen Moment zugeht, in dem er selbst Jesus real empfängt, der ihn jetzt tatsächlich ganz persönlich besucht, daß er dann jedoch noch darauf achtet und sich davon ablenkt, wie ein anderer gläubiger Mensch seine eigene persönliche Vereinigung mit Jesus vollzieht. Ausschlaggebend ist doch gerade das, was sich für uns Menschen zum Beurteilen letztlich entzieht: nämlich was sich im Innersten, in dessen Herzen eigentlich ereignet. Das kann doch alleine nur Gott, ins Herz eines anderen Menschen schauen und auch noch gerecht und mit Liebe beurteilen. Ich habe da oft den Eindruck und entnehme das entsprechend der Art der geäußerten Worte, daß es da an Liebe mangelt und geistige Anmaßung vorherrscht. Man hat eher den Eindruck, da wird jemand von einem Vorurteil beherrscht als Folge einer eigenen engen Denkschablone.
Die Realpräsens ist nicht erst davon abhängig, ob wir Menschen auch daran glauben. Sie „geschieht“ durch die Einsetzungsworte Jesu; „Das i s t mein Leib!“ Das heißt dann für uns Menschen, die Wirksamkeit der Worte Jesu ist nicht davon abhängig, ob wir auch daran glauben. Sondern sie geschieht auch dann, wenn wir etwa diesen Einsetzungsworten Jesu nicht glauben wollen. Jesus lädt uns glaubensschwache Menschen ein, seinem Wort absolut zu glauben. Sein göttliches Wort ist letztlich absolut davon unabhängig, ob wir auch bereit sind, IHM zu vertrauen. Wenn wir nicht seinem wirkmächtigem Wort glauben wollen, ziehen wir doch den Kürzeren, uns entgeht dann sein barmherziges Gnadenwirken. Christus wirkt durch sein Wort, das der von IHM beauftragte Priester an Seiner Stelle spricht – jedesmal das Wunder, wenn dann die kleine Oblate, das Stückchen Brot sich in Seinen Leib verwandelt – das geschieht auch dann, sollte der Priester selbst nicht an diese Worte Jesu glauben. Es gibt dazu etliche Eucharistiewunder; das bekannteste wird in Lanciano /Italien noch nach Jahrhunderten verehrt. Darüber lesenswert die vom kürzl. verstorbenen Priester Karl Maria Harrer verfaßten 19 Heftchen „Die schönsten eucharistischen Wunder“, Miriam Verlag,79798 Jestetten.
Sicher erfolgt die Wandlung nicht erst beim Kommunionempfänger. Dieser muss aber empfangsbereit sein, damit sie ihre heilsbringende Wirkung entfalten kann. Pfarrer Harrer war ein bescheidener Gemeindepfarrer. Die von ihm dargestellte Wunderinflation muss nicht unbedingt geglaubt werden.
Nein definitiv nicht, lieber Ralph, die Wandlung findet während der Wandlungsworte statt, und wenn der Empfänger nicht richtig disponiert ist, dann isst und trinkt er sich das Gericht.
Hier lang und ausführlich dargestellt http://charismatismus.wordpress.com/2013/11/16/die-eucharistie-ist-eine-arznei-der-unsterblichkeit-aber-kein-heilmittel-fur-jeden/
Pfarrer Harrer und seine Wundergeschichten, sind in der Tat kein Beweis, aber das die realität der gewandelten Hostie vom der moralischen und intellektuellen Gutsein oder dem Glauben von Spender und Empfänger abhingen ist verkehrt.
Die Sakramente wirken „Ex opere operato“ nur in welche Richtung sie wirken, Heil oder Unheil das hängt von der Einstellung des Empfängers ab.
Sie bringen Sakramenten- und Gnadenlehre durcheinander, Bester! Gott ist in seinem Sohn dauerhaft gegenwärtig in einer gültig gewandelten Hostie. Gnade spendet ihr Empfang nur dem, der gläubig, ehrfürchtig und frei von schwerer Schuld ist. Allen anderen wird der Empfang zum Gericht. Und wer gar die gewandelte Hostie schändet, der ist des ewigen Heils verlustig, hat sich selbst aus der Gemeinschaft des Glaubens ausgestoßen und ist der ewigen Höllenstrafe verfallen, so er nicht aufrichtigen Herzens bereut, die sakramentale Lossprechung empfängt und lebenslang Sühne für dieses Sakrileg tut.
Dass es einer solchen Darlegung, @geschätzter Franz Josef Mandel, bedarf, ist schon erschreckend, zumindest auf dieser Seite. Die Verunehrung der Heiligsten Eucharistie durch Gäubige, Ketzer, Heiden, durch wen auch immer, galt der Kirche in glaubensvollen Zeiten von jeher als die größte und schwerste Untat, die es für den Glauben geben konnte. Und es war allgemeine Überzeugung, dass eine solche Tat nicht nur die Strafe Gottes für den nach sich zieht, der diese Tat begann, sondern auch die Kirche selbst trifft, weil sie den sich in ihre Obhut hineingewandelten Herrn, das wehrlose Opferlamm der Liebe, nicht genügend vor diesem Sakrileg, das einer erneuten Kreuzigung gleichkommt, geschützt hat. Deshalb wurden die Tabernakel so fest und sicher gebaut und vor fremden Zugriff geschützt. Früher war man exkommuniziert latae sententiae, wenn man den Tabernakel nur berührte! Und geschah ein Sakrileg, unternahm die gesamte Diözese Busswallfahrten und Sühnegottesdienste, um den Zorn Gottes über sich abzuwenden! So war das, als Gott noch ernst genommen und nicht zum allversöhnlichen Nickneger und dummen Tanzbär unserer Hochmut degradiert war. Im Grunde ist die Tat des Mädchens nur die letzte Konsequenz aus einem pseudokatholischen Glauben, in dem Gott als rex tremaendae majestatis abgeschafft und jede Ehrfurcht verloren gegangen ist.
Wer an einen derart unversöhnlichen Gott glaubt, lebt doch im Aberglauben. Den „Nickneger“ mahne ich nochmals ab.
Dann sollten Sie Papst Franziskus besser in die Arme fallen, anstatt ihn wie hier an anderer Stelle in ziemlich grobschlächtiger Art und Weise zu beschimpfen. Denn auch Sie huldigen wie er letztlich einer lutherischen Gnadentheologie, für die die Vergebung der Sünden eine Art Bringschuld Gottes ist.
Und noch eins: eine poena latae sententiae ist eine Strafe, die man sich durch die Tat selbst zuzieht, ohne das darüber eine Instanz extra zu befinden hätte, im Gegensatz zur poena ferendae sententiae, die durch eine Instanz ausdrücklich verhängt wird. Eine bewusste Verunehrung der Heiligen Eucharistie zieht die excommunicatio latae sententiae nach sich: CIC/83, Can. 1367, die nur Heilige Stuhl aufheben kann!
Der Unglaube schützt nicht vor Strafe! Auch kann man nicht sagen, dass das Mädchen sich der Schwere ihrer Tat nicht bewusst war, sonst hätte sie diesen provozierenden Akt gegen den Glauben ja nicht in der Weise gesetzt. Unbewusst und daher vor Gott entschuldbar wäre ein solches Sakrileg beispielsweise, wenn ein Tier eine auf dem Boden liegende geweihte Hostie fräße.
Tiere sind a priori schuldunfähig. Das besagt also gar nichts. Dass man sich von höchster Stelle mit dem „abicit“ befaßt hat, spricht doch dafür, dass es mit dem schlichten Tun nicht das Bewenden haben kann. Es muss, ich zitiere die bereits genannte Stelle „ein schwerer Akt der Verunglimpfung“ sein, der sich nicht nur äußerlich vollzieht. Sie haben wohl ein ‑wenn überhaupt- archisches Verständnis gemäß dem „die Tat tötet den Mann“. So einfach ist katholisch nun auch nicht.
Man kann statt einem Tier auch ein unmündiges Kind, einen Geistesgestörten oder einen Menschen, der bisher in irgendeinem Winkel des Amazonas verborgen gelebt und von der christlichen Zivilisation unberührt blieb, als Beispiel wählen, wenn man von unbewusstem Tun sprechen möchte. Aber dieses Mädchen tat, was es tat, im vollen Bewusstsein eines frevlerischen Tuns, egal, ob sie die gesamte Tragweite ihres Handelns nun erfasst hat oder ob sie dazu verführt oder von Dritten angestiftet wurde. Ich glaube, wer es sich hier zu einfach macht, dass sind Sie, mein Bester!
Was GW sagt, das meine ich.
Im Ergebnis meinte ich (man muss nur genau lesen), dass dem, der nicht glaubt, keine Gnade zu teil wird.Das sage ich doch die ganze Zeit, zwar nicht in verschiedene Kategorien aufgeteilt, wie
es hicesthodie exakt ausführt. Über das Strafmaß habe ich an keiner Stelle etwas gesagt.
Da muss ich passen.
Den Hinweis des besorgten Christen habe ich gelesen. Er ist etwas dünn ausgefallen.
Zur scheidung will ich mich hier nicht äußern und zwar in der Gefahr, dass hier einige Theoretiker meinen, es besser wissen zu können. Mit den kanonischen Möglichkeiten der Nichtigerklärung kriegt man so ziemlich jede Ehe auseinander. Wobei „man“ nicht „jedermann“ ist. soweit zu diesem Hinweis.
Zu Hicesthodie . Sie müssen schon can. 1367 genau lesen. Da steht nämlich bei der Tatstrafe noch etwas dabei. Und im CIC steht nichts, was nicht hineingehört.
Die Ausführungen von Julian Herranz im Osservatore vom 9.7.99 sollte man auch berücksichtigen.
Von einer Bringschuld habe ich auch schon einmal gehört, das gehört aber nicht hier ins Kirchenrecht, sondern ins Obligationenrecht. Im vergleichenden Kirchenrecht hatten wir uns mehr mit unseren Leuten, Calvin, befaßt.
Muß „archaisch“ natürlich heißen. Bei der Tatstrafe müßte das Kind darauf hingewiesen werden, sich unverzüglich mit dem Apostolischen Stuhl in Verbindung zu setzen. Das wäre doch eine Aufgabe für Sie das Kind entsprechend aufzuklären.
Hä?! Das Mädel, egal ob nun katholisch oder nicht, hat sich, in vollem Bewusstsein, ein frevlerisches Tun zu begehen, die Hostie reichen lassen, hat sie in diesem Bewusstsein vor aller Augen ausgespuckt und darauf herumgetrampelt. Damit hat sie, so sie katholisch ist, sich die Exkommunikation latae sententiae zugezogen, da muss nichts gemeldet werden, in dem Falle darf, wollte man sich dem Mädchen barmherzig erweisen, nicht ihre Tat gerade nicht heruntergespielt werden, wie sie und andere das in gönnerischer Gutmenschenpose und in Verkennung theologischer Sachverhalte tun, sondern es müssten ihr hinsichtlich der schwere ihrer Tat die Augen geöffnet und darauf hingewirkt werden, dass sie ihren Frieden mit Gott macht und ihr ewiges Seelenheil zurückgewinnt, was sie, da beißt die Maus keinen Faden ab, durch diese Tat (Tatstrafe: die Strafe, nämlich der Verlust des ewigen Heils, erfolgt sofort und durch die Tat selbst – ist sie hingegen nicht getauft, ist sie ohnehin des ewigen Heils nicht gewärtig, und man sollte, gemäß dem Missionsbefehl Jesu, sie zum Glauben und damit zum ewigen Heil führen!) verloren hat. Darf ich übrigens aus ihrer Bemerkung: “ Im vergleichenden Kirchenrecht hatten wir uns mehr mit unseren Leuten, Calvin, befaßt.“, schließen, dass Sie realiter Protestant sind?
Naja Ralphs Eucharistieverständnis ist auf jeden Fall, im besten Fall, lutherisch, oder sogar calvinistisch.
Ansonsten gefällt es ihm, herumzutrollen.
Vom Calvinismus haben Sie schlicht keine Ahnung, wenn Sie so formulieren. Wenn Sie unkatholische Positionen vertreten, nützen Sie nur den Liberalen. Den Vorwurf dres „Herumtrollens“ weise ich als gegenstandslos zurück. Entschuldigen Sie sich !
Sollten wir statt Vertrollungsparolen in die Welt zu setzen, nicht ernsthaft gegen Überlegungen von Kardinälen mit der Leugnung der Hölle etc. uns einen ?
Die Canones 1321 und 1323 gelten auch für die Tatstrafe, das haben Sie überhaupt nicht berücksichtigt. Es handelt sich hier um ein Kind im Sinne des Kirchenrechts.
Can1324 §3 verzichtet ganz generell unter Bezug auf Can1324 §1Abs4 auf die Verhängung einer Beugestrafe für unter Sechzehnjährige, sofern Partikularrecht nichts anderes vorsieht. Davon zu unterscheiden ist natürlich die Schuld selbst, die auch eine Dreizehnjährige trifft, da sie kein unmündiges Kind mehr ist. Gänzlich unabhängig von Alter, Geschlecht, Religion und den Beweggründen des Täters ist hingegen die sakrilegische Tat, die nun einmal stattgefunden hat und nach Wiedergutmachung schreit!
Wiedergutmachung ist gut gemeint. Das scheint der richtige Weg zu sein. Darüber haben wir aber nicht zu befinden. Das ist dem Apostolischen Stuhl vorbehalten.
Nach can. 1323 ist sie schuldunfähig. Darauf muss ich doch noch hinweisen, selbst auf die Gefahr hin, dass die exakte Beachtung der kanonischen Vorschriften mir nachteilig ausgelegt wird. Ans kirchenrecht müssen wir uns schon halten.