Horror Missae: „Zirkusgottesdienst“ in Solothurn – Die „Honorare“ von Zirkuspfarrer Heller


Zirkuspfarrer Haller teilt von Tisch zu Tisch die konsekrierten Hostien an die Gäste der Zirkusgala aus.(Zürich) Hor­ror Mis­sae. Der lit­ur­gi­sche Miß­brauch fand im Dezem­ber 2012 statt. Doch die Advents­zeit naht und damit auch die Gefahr einer Wie­der­ho­lung des Ele­fan­ten­tums im lit­ur­gi­schen Por­zel­lan­la­den. Mit einem „Got­tes­dienst im Zir­kus­zelt“ im Cir­cus GO (Gas­ser-Olym­pia)  in Solo­thurn eröff­ne­te die Kin­der­hil­fe Beth­le­hem ihre Weihnachtsspendensammelaktion. 

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Von Balance­ar­ti­sten bis zu Bauch­tän­ze­rin­nen hat­te der „Zirkusgottesdienst„aufzubieten, der von Dom­herr und Kathe­dral­pfar­rer Paul Rutz mit „Zir­kus­pfar­rer“ Ernst Hel­ler gefei­ert wur­de. Der Leib Chri­sti wur­de bei der Zir­kus­ga­la in einer Holz­schüs­sel von Tisch zu Tisch getra­gen und an die an den Tischen sit­zen­den Gala­teil­neh­mer (Got­tes­dienst­be­su­cher) ausgeteilt.

Zirkuspfarrer Ernst Heller„Die Kol­lek­te in den Weih­nachts­got­tes­dien­sten ist der finan­zi­el­le Grund­stock zur Siche­rung der Arbeit im Cari­tas Baby Hos­pi­tal in Beth­le­hem“, wie die Kin­der­hil­fe Bet­le­hem schreibt. Paul Rutz, seit 2006 resi­die­ren­der Dom­herr für den Stand Solo­thurn im Bis­tum Basel und Kathe­dral­pfar­rer von Solo­thurn, trat inzwi­schen am ver­gan­ge­nen 30. Juni alters­be­dingt in den Ruhe­stand. Er ist wei­ter­hin Vize­prä­si­dent der Kin­der­hil­fe Bet­le­hem. Bereits im Dezem­ber 2011 wur­de in Solo­thurn von den bei­den Prie­stern ein „Zir­kus­got­tes­dienst“ für die Kin­der­hil­fe Bet­le­hem gefei­ert. Ob ein sol­cher auch 2013 geplant ist, konn­te noch nicht in Erfah­rung gebracht werden.

„Zir­kus­pfar­rer“ Ernst Hel­ler aus dem Kan­ton Luzern betreut das fah­ren­de Volk. Nach dem Abschluß am Kate­che­ti­schen Insti­tut Luzern arbei­te­te er zunächst als Kate­chet und stu­dier­te von 1977 bis 1979 Theo­lo­gie in Luzern und Chur. 1980 wur­de er zum Prie­ster geweiht und war in der Pfarr­seel­sor­ge tätig. 1999 wur­de er zudem zum Zir­kus- und Schau­stel­ler-Seel­sor­ger ernannt. Dage­gen ist nichts ein­zu­wen­den. Seit August 2005 übt er die­ses Amt voll­zeit­lich aus und das offen­sicht­lich recht eigenmächtig.

Laut eige­nen Anga­ben bezieht er seit­her kein „festes Gehalt“ von der katho­li­schen Kir­che, wes­halb er auf „Hono­ra­re ange­wie­sen“ ist. Über sei­ne eige­ne Inter­net­sei­te kann man den „Zir­kus­pfar­rer“ ganz unor­tho­dox „buchen“ und auch sein „Hono­rar“ erfah­ren. Eine Tau­fe kostet bei „Pfar­rer“ Hel­ler laut Hono­rar­ta­bel­le 500–1.000 Schwei­zer Fran­ken zuzüg­lich Mehr­wert­steu­er. Eine Trau­ung kostet 1.000–2.000 Schwei­zer Fran­ken, ein Jah­res­ge­dächt­nis­got­tes­dienst und eine „Lit­ur­gie-Fei­er“ kosten 500–1.000 CHF, ein Trau­er­got­tes­dienst mit Bei­set­zung 800‑2000 CHF. Die Prei­se gel­ten für Pri­vat­per­so­nen. „Spen­den­ho­no­ra­re“ für juri­sti­sche Per­so­nen müs­sen geson­dert ange­fragt wer­den. Die­sel­ben Prei­se gel­ten für die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, Öster­reich, Ita­li­en und Frank­reich aller­dings in Euro und zwar jeweils für einen hal­ben Tag. Ein gan­zer Tag kostet einen Zuschlag von 50 Pro­zent. Fahrt­ko­sten wer­den geson­dert berech­net mit einem Schwei­zer Fran­ken pro Fahrt­ki­lo­me­ter. Selbst „Stor­nie­rungs­ge­büh­ren“ berech­net der Zir­kus­pfar­rer. Erfolgt die Absa­ge bis 30 Tage vor Anlaß berech­net er 50 Pro­zent, danach 100 Pro­zent. Sol­che „Hono­ra­re“ sind kir­chen­recht­lich strikt verboten.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Youtube/​Screenshot

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