(Zürich) Horror Missae. Der liturgische Mißbrauch fand im Dezember 2012 statt. Doch die Adventszeit naht und damit auch die Gefahr einer Wiederholung des Elefantentums im liturgischen Porzellanladen. Mit einem „Gottesdienst im Zirkuszelt“ im Circus GO (Gasser-Olympia) in Solothurn eröffnete die Kinderhilfe Bethlehem ihre Weihnachtsspendensammelaktion.
Von Balanceartisten bis zu Bauchtänzerinnen hatte der „Zirkusgottesdienst„aufzubieten, der von Domherr und Kathedralpfarrer Paul Rutz mit „Zirkuspfarrer“ Ernst Heller gefeiert wurde. Der Leib Christi wurde bei der Zirkusgala in einer Holzschüssel von Tisch zu Tisch getragen und an die an den Tischen sitzenden Galateilnehmer (Gottesdienstbesucher) ausgeteilt.
„Die Kollekte in den Weihnachtsgottesdiensten ist der finanzielle Grundstock zur Sicherung der Arbeit im Caritas Baby Hospital in Bethlehem“, wie die Kinderhilfe Betlehem schreibt. Paul Rutz, seit 2006 residierender Domherr für den Stand Solothurn im Bistum Basel und Kathedralpfarrer von Solothurn, trat inzwischen am vergangenen 30. Juni altersbedingt in den Ruhestand. Er ist weiterhin Vizepräsident der Kinderhilfe Betlehem. Bereits im Dezember 2011 wurde in Solothurn von den beiden Priestern ein „Zirkusgottesdienst“ für die Kinderhilfe Betlehem gefeiert. Ob ein solcher auch 2013 geplant ist, konnte noch nicht in Erfahrung gebracht werden.
„Zirkuspfarrer“ Ernst Heller aus dem Kanton Luzern betreut das fahrende Volk. Nach dem Abschluß am Katechetischen Institut Luzern arbeitete er zunächst als Katechet und studierte von 1977 bis 1979 Theologie in Luzern und Chur. 1980 wurde er zum Priester geweiht und war in der Pfarrseelsorge tätig. 1999 wurde er zudem zum Zirkus- und Schausteller-Seelsorger ernannt. Dagegen ist nichts einzuwenden. Seit August 2005 übt er dieses Amt vollzeitlich aus und das offensichtlich recht eigenmächtig.
Laut eigenen Angaben bezieht er seither kein „festes Gehalt“ von der katholischen Kirche, weshalb er auf „Honorare angewiesen“ ist. Über seine eigene Internetseite kann man den „Zirkuspfarrer“ ganz unorthodox „buchen“ und auch sein „Honorar“ erfahren. Eine Taufe kostet bei „Pfarrer“ Heller laut Honorartabelle 500–1.000 Schweizer Franken zuzüglich Mehrwertsteuer. Eine Trauung kostet 1.000–2.000 Schweizer Franken, ein Jahresgedächtnisgottesdienst und eine „Liturgie-Feier“ kosten 500–1.000 CHF, ein Trauergottesdienst mit Beisetzung 800‑2000 CHF. Die Preise gelten für Privatpersonen. „Spendenhonorare“ für juristische Personen müssen gesondert angefragt werden. Dieselben Preise gelten für die Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich allerdings in Euro und zwar jeweils für einen halben Tag. Ein ganzer Tag kostet einen Zuschlag von 50 Prozent. Fahrtkosten werden gesondert berechnet mit einem Schweizer Franken pro Fahrtkilometer. Selbst „Stornierungsgebühren“ berechnet der Zirkuspfarrer. Erfolgt die Absage bis 30 Tage vor Anlaß berechnet er 50 Prozent, danach 100 Prozent. Solche „Honorare“ sind kirchenrechtlich strikt verboten.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Youtube/Screenshot