Bundesverwaltungsgericht löst elterliche Grund- und Menschenrechte auf – Der Staat tritt an die Stelle der Eltern


Genderwahn und die neuen Geschlechter(Ber­lin) Der Staat greift zuneh­mend nach den Kin­dern, zumeist ver­klei­det als Erleich­te­rung für die Eltern oder den allein­er­zie­hen­den Eltern­teil, die außer Haus arbei­ten müs­sen oder denen sug­ge­riert wird, daß heu­te jeder einer außer­häus­li­chen erwerbs­mä­ßi­gen Arbeit nach­ge­hen müs­se (der Eman­zi­pa­ti­on wegen, des Kon­sums wegen, der Selbst­ver­wirk­li­chung wegen). Der Gesetz­ge­ber hat seit 1999, teils mit Unter­stüt­zung von Rich­tern, die Vor­aus­set­zung geschaf­fen, die Gen­der-Ideo­lo­gie in Deutsch­land umzu­set­zen und an den Schu­len zu leh­ren. Mit die­ser bedenk­li­chen Zan­gen­be­we­gung befaßt sich Armin Ecker­mann, Vor­sit­zen­der von Schul­un­ter­richt zu Hau­se e.V.
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von Armin Eckermann

Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt (BVerwG) hat am 11. Sep­tem­ber 2013 ent­schie­den (BVerw­GE 6 C 12.12, S. 11):

„Mit ihr (der Schul­pflicht) haben die Eltern hin­zu­neh­men, daß der Staat als Bil­dungs- und Erzie­hungs­trä­ger im Umfang des schu­li­schen Wir­kungs­fel­des an ihre Stel­le tritt, womit ihre Mög­lich­keit, unmit­tel­bar in eige­ner Per­son päd­ago­gisch auf ihre Kinder
ein­zu­wir­ken, auf den außer­schu­li­schen Bereich beschränkt wird.“

Damit löst das BVerwG das Grund­recht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG (Grund­ge­setz) auf. Dort heißt es:

„Die Pfle­ge und Erzie­hung der Kin­der sind das natür­li­che Recht der Eltern und die
zuvör­derst ihnen oblie­gen­de Pflicht.“

Wei­ter löst das BVerwG das Grund­recht des Art. 4 Abs. 1 u. 2 GG (Grund­ge­setz) auf. Dort heißt es:

„Die Frei­heit des Glau­bens, des Gewis­sens und die Frei­heit des reli­giö­sen und welt­an­schau­li­chen Bekennt­nis­ses sind unver­letz­lich.“ „Die unge­stör­te Reli­gi­ons­aus­übung wird gewährleistet.“

Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt wider­setzt sich damit der bin­den­den stän­di­gen Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts (BVerfG) zum elter­li­chen Erzie­hungs­recht. Die­se lau­tet (BVerfGE 93,1/17):

„Im Ver­ein mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, der den Eltern die Pfle­ge und Erzie­hung ihrer Kin­der als natür­li­ches Recht garan­tiert, umfasst Art. 4 Abs. 1 GG auch das Recht zur Kin­der­er­zie­hung in reli­giö­ser und welt­an­schau­li­cher Hin­sicht. Es ist Sache der Eltern, ihren Kin­dern die­je­ni­gen Über­zeu­gun­gen in Glau­bens- und Welt­an­schau­ungs­fra­gen zu ver­mit­teln, die sie für rich­tig hal­ten. Dem ent­spricht das Recht, sie von Glau­bens­über­zeu­gun­gen fern­zu­hal­ten, die den Eltern falsch und schäd­lich erscheinen.“

Des wei­te­ren ver­stößt die Ent­schei­dung des BVerwG gegen Art. 2 des 1. Zusatz­pro­to­kolls zur Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on. Dort heißt es:

„Der Staat hat bei der Aus­übung der von ihm auf dem Gebiet der Erzie­hung und des Unter­richts über­nom­me­nen Auf­ga­ben das Recht der Eltern zu ach­ten, die Erzie­hung und den Unter­richt ent­spre­chend ihren eige­nen reli­giö­sen und welt­an­schau­li­chen Über­zeu­gun­gen sicherzustellen.“

Mit die­ser Ent­schei­dung des BVerwG – wenn sie nicht durch das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt (BVerfG) oder Men­schen­ge­richts­hö­fe auf­ge­ho­ben wer­den soll­te – gehö­ren die Kin­der letzt­lich dem Staat und sind die­sem recht­los ausgeliefert.

Der Staat bestimmt, wann die Kin­der schul­pflich­tig wer­den – Ten­denz immer früher.
Der Staat bestimmt, wie lan­ge die Kin­der täg­lich die Schu­le besu­chen müs­sen – Ten­denz Ganztagsschule.

Der Staat bestimmt Unterrichtsinhalte und Erziehungsziele

Erzie­hungs­ziel der staat­li­chen Schu­le ist: Durch­set­zung der Gender-Ideologie.
Der Beschluß der Bun­des­re­gie­rung dazu lautet:

„Mit Kabi­netts­be­schluss vom 23. Juni 1999 hat die Bun­des­re­gie­rung auf der Grund­la­ge des in Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG fest­ge­leg­ten Staats­ziels die Gleich­stel­lung von Frau­en und Män­nern als durch­gän­gi­ges Leit­prin­zip ihres Han­delns aner­kannt und beschlos­sen, die­se Auf­ga­be mit­tels der Stra­te­gie des Gen­der-Main­strea­mings zu fördern.“

Hier könn­te der Ein­druck ent­ste­hen, es gin­ge um mehr Gleich­be­rech­ti­gung und Gleich­stel­lung von Mann und Frau. In Wirk­lich­keit aber unter­schiebt Gen­der-Main­strea­ming dem Gleich­heits­ar­ti­kel unse­res Grund­ge­set­zes eine völ­lig neue Bedeu­tung. Es geht nicht um die Chan­cen und Rechts­gleich­heit von Mann und Frau, son­dern um die Durch­set­zung der Ideo­lo­gie, nach der jeder Mensch sei­ne sozia­le geschlecht­li­che Iden­ti­tät (gen­der) unab­hän­gig von der bio­lo­gi­schen geschlecht­li­chen Iden­ti­tät (sexus) selbst bestim­men kann und somit jede sexu­el­le Ori­en­tie­rung als gleich­wer­tig zu betrach­ten ist. Das bestä­tigt die Gen­der-Ideo­lo­gin Nina Dege­le, Pro­fes­so­rin für Sozio­lo­gie und Gen­der­stu­di­en an der Uni­ver­si­tät Frei­burg im Breisgau.

„… (Es geht) bei der Gen­der-Ideo­lo­gie um die Ent­na­tu­ra­li­sie­rung von Geschlecht.“

Dann weist sie dar­auf hin, daß es die Auf­ga­be von Gen­der-Main­strea­ming ist, die­se Sicht pro­gram­ma­tisch umzusetzen:

„Ein sol­ches … Unter­mi­nie­ren ist radi­kal. Denn was ver­un­si­chert uns mehr, als den Men­schen uns gegen­über nicht ein­deu­tig als Frau oder Mann klas­si­fi­zie­ren zu kön­nen.“ (Zitiert aus Micha­el Kot­sch, Hg.: „Abschied von den Geschlech­tern.“ S. 65).

Die Gen­der-Main­strea­ming-Erzie­hung wur­de zur Auf­ga­be der Schu­len gemacht, zum Bei­spiel im Schul­ge­setz von Rheinland/​Pfalz fest­ge­legt (§1 Abs. 4). Vor die­sem ideo­lo­gi­schen Hin­ter­grund ist die Gen­der-Ideo­lo­gie die fol­ge­rich­ti­ge Wei­ter­ent­wick­lung der 68er Eman­zi­pa­ti­on von Auto­ri­tä­ten und Nor­men. Nur noch das eige­ne Füh­len und Wol­len des Men­schen ist ent­schei­dend über sein Geschlecht (Gen­der – das sozia­le Geschlecht; Dekon­struk­ti­on von Mann und Frau und Selbst­kon­struk­ti­on des Gen­der-Men­schen). Zur Durch­set­zung die­ser Gen­der-Ideo­lo­gie ist die staat­li­che, fächer­über­grei­fen­de Sexu­al­erzie­hung in den staat­li­chen Schu­len zwin­gend. Mit­tels die­ser Sexu­al­erzie­hung wer­den die Zwei­ge­schlecht­lich­keit, die Ehe und die Fami­lie als Grund­la­ge unse­rer Gesell­schaft abgeschafft.

Zur Durch­set­zung die­ser Gen­der-Revo­lu­ti­on hat sich der Staat im Kin­der- und Jugend­hil­fe­ge­setz das Recht geschaf­fen, jedes Kind von Geburt an, das nicht „gemein­schafts­fä­hig“ von sei­nen Eltern erzo­gen wird (also im Sin­ne der Gen­der-Ideo­lo­gie), in die Tages­pfle­ge zu neh­men (§ 24 Kin­der- und Jugend­hil­fe­ge­setz = SGB VIII).

Text: Armin Ecker­mann, Vor­sit­zen­der von Schul­un­ter­richt zu Hau­se e.V.
Bild: Tempi

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16 Kommentare

  1. Will­kom­men in der DDR Vers. 2, ver­wal­tet von der EUDSSR, ver­wal­tet von der NWO. Schö­ne, neue Welt.

  2. Es wäre aber nicht soweit gekom­men, wenn die Leu­te ein­fach Zuhau­se, bei ihren Kin­dern geblie­ben wären und eben Krip­pen und Hor­te nicht In Anspruch genom­men hätten.
    Auch die Kir­che hat ein gerüt­tel­tes Maß an Schuld weil sie ja auch die Berufs­tä­tig­keit der Müt­ter aus lau­ter Aggior­na­men­to geför­dert hat.
    Tja könn­te man sagen, jetzt ist das Kind halt im Brunnen.

    • ganz so ein­fach ist es nicht! Wenn eine Fami­lie 2 und mehr Kin­der hat, dann reicht lei­der der Ver­dienst eines Man­nes oft nicht aus, um die Fami­lie zu ver­sor­gen, auch dann nicht, wenn sie anspruchs­los lebt. Und spe­zi­ell in Mit­tel­deutsch­land ist auch das finan­zi­el­le Hin­ter­land durch Eltern/​Großeltern nicht vor­han­den. Manch­mal deckt ein Ver­dienst gera­de mal die Mietkosten.

      Und bei aller berech­tig­ten Kri­tik an der Kon­zils­kir­che, kann ich nicht erken­nen, inwie­weit sie die Berufs­tä­tig­keit der Müt­ter förderte.

      • Dann muß man sich eben einschränken. 

        Es steht nir­gends in der hl. Schrift, ihr wer­det kei­ne Not mehr haben. Oder: Ihr sollt euch unter­ord­nen, damit es euch gut geht und es euch an nichts man­gelt!!!!!!!!!!!! Der hl. Tobi­as hat Ermor­de­te begra­ben und dann drau­ßen geschla­fen. Dabei ist er noch dazu erblindet.
        Denn, „Suchet zuerst das Reich Got­tes, der Rest, auch Miet­ko­sten und ande­res, wird euch dazu­ge­ge­ben.“ Ich lau­fe oft Mit­te oder Ende des Monats eini­ge Tage ohne Geld in der Hose her­um, weil es ein­fach nicht reicht. Mie­te und lau­fen­de Kosten ver­schlin­gen alles. Aber Gott hat bis­her immer gesorgt. Und wenn es mit Essen war von der Neben­mie­te­rin (Hartz4rerin), die die Ecken ihres fri­schen Bro­tes nicht essen will, da sie Rin­de nicht mag. Oder ich sam­mel mir die Äpfel in der Nähe einer Wall­fahrts-Kir­che, Erlaub­nis vom Wallfahrtsseelsorger…

      • Wir haben immer noch einen funk­tio­nie­ren­den Sozi­al­staat, wo man in ihrem Bei­spiel z.B Wohn­geld erhal­ten würde.
        Wenn Sie nicht sehen dass die Kir­che sich 5 Bei­ne aus­reißt, damit „ihre Frau­en“ mög­lichst schnell wie­der an den Arbeits­platz kom­men, dann sind sie blind.
        Natür­lich wird das so nicht for­mu­liert, son­dern herz­zer­rei­ßen­de Geschich­te­ten von nach dem Krieg erzählt, dazu so getan, als gäbe es kein Wohn­geld, kein Kin­der­geld und auch sonst nix,
        Aber naja wie gesagt, wenn wir nicht alle bei dem Thea­ter mit­ge­macht hät­ten und das höch­ste Ziel im Dasein einer Mut­ter im mög­li­ches hoch­qua­li­fi­zier­ten Fremd­be­treu­en der Kin­der sehen wür­den, dann sähe man­ches anders aus.

    • das wäre wirk­lich das Schlimm­ste, was man tun könn­te, an der Ver­nich­tung, am Aus­ster­ben des eige­nen Vol­kes mit­zu­ar­bei­ten. Außer­dem, ist nicht der Sinn des mensch­li­chen Lebens unter ande­rem die Wei­ter­ga­be des Lebens? Sol­len denn nur die­je­ni­gen, die unver­ant­wort­lich den­ken und han­deln, Kin­der bekom­men? Wie kann ein Katho­lik so den­ken und schreiben?

      • Also, das ist jetzt ein wenig viel auf einmal.
        1. Zunächst ein­mal habe ich eine Fest­stel­lung getrof­fen, die ange­mes­sen und ange­bracht ist. Es han­delt sich ja nicht um ein Postu­lat mei­ner­seits (dann stün­de am Ende ein Aus­ru­fungs­zei­chen). Wie­vie­le Paa­re mögen sich das über­le­gen, Kin­der für den Staat zu bekom­men? Denn der bekommt „ihre“ Kin­der ja sehr schnell und umfäng­lich in sei­ne schmut­zi­gen Hän­de. Ich ken­ne da genug. Man kann ja gar kei­ne Kin­der bekom­men, die bekommt ja dann der Staat und sei­ne Schergen.
        2. Ich bin kein gro­ßer Patri­ot, und wenn, dann, im Bewußt­sein unse­rer Fami­li­en­ge­schich­te, aber auch in freund­schaft­li­cher Ver­bun­den­heit, sicher nicht nur für Deutsch­land. Die fan­ta­sier­te Enti­tät Volk (den Demos) hal­te ich, zumal im Kon­text geüb­ter Kra­tie, für einen Schrecken. Als natür­li­ches Gebil­de ist Volk aber kein natio­nal­staat­li­cher Begriff, son­dern da haben wir, gera­de in Deutsch­land, vie­le ver­schie­de­ne Völ­ker zu gegen­wär­ti­gen: „Deutsch“ ist ja ein Sam­mel­be­griff vie­ler Völ­ker.* Und ganz sicher ist „das Schlimm­ste, was man tun könn­te“ nicht in die­sem Kon­text zu finden.
        3. Der Sinn des mensch­li­chen Lebens ist der Lob­preis des Herrn und sei­ner Schöp­fung. Dazu gehört auch die unbe­ding­te Wei­ter­ga­be des Lebens. Damit ste­he ich klar im Wider­spruch zur (aktu­el­len) Leh­re der staat­lich aner­kann­ten Katho­li­schen Kir­che, aber gera­de anders­her­um, wie sie es mut­ma­ßen. Denn die­se Kir­che erlaubt und for­dert die ver­nünf­ti­ge Rück­sicht­nah­me auf die Umstän­de, um gege­be­nen­falls Kin­der („natür­lich“) zu ver­hü­ten. Von daher könn­te es tat­säch­lich gebo­ten sein, Kin­der nicht die­ser ver­derb­li­chen eta­ti­stisch-demo­kra­ti­schen Höl­le aus­zu­lie­fern. Was jedoch nicht mei­ne Hal­tung ist, da ich – ent­ge­gen der Leh­re der benann­ten ver­welt­lich­ten Kir­che – dar­an fest­hal­te, daß bei Gott nichts unmög­lich ist und ich ihm unbe­dingt ver­trau­en darf.
        4. Ein deon­to­lo­gi­sches Sol­len, Kin­der zu bekom­men, gibt es weder für die, die „unver­ant­wort­lich den­ken und han­deln“ noch für die, die ver­ant­wort­lich den­ken und han­deln, sonst wäre bei­spiels­wei­se der Zöli­bat ille­gi­tim. Ganz abge­se­hen davon, daß in einem syste­ma­tisch eta­ti­stisch-demo­kra­ti­schem Regime, die per­sön­li­che Über­nah­me von Ver­ant­wor­tung weder erwünscht noch mög­lich ist, da Maß­ga­be für das Leben der Men­schen durch das „demo­kra­tisch legi­ti­mier­te“ Regime mit sei­nen Orga­nen der Legis­la­ti­ve, Exe­ku­ti­ve und Judi­ka­ti­ve (eine säku­la­ri­sier­te Drei­ei­nig­keit) bestimmt wird, zu des­sen Behu­fe fast eine Mil­lio­nen Vor­schrif­ten nahe­zu alles regeln. Und eben auch regeln, wo sich Kin­der auf­zu­hal­ten und was sie sich aus­zu­set­zen haben. (Ein schlim­mes Unrecht und „die Kir­che“ schweigt dazu.)
        Ich woll­te auf­zei­gen, daß ich
        a) Hier nicht postu­liert, son­dern kon­sta­tiert habe,
        b) Ihre Abso­lut­set­zun­gen unhalt­bar sind, und
        c) Kon­klu­sio­nen zu Sinn und Ver­ant­wor­tung nicht so ein­fach sind.
        Soll­te dies gelun­gen sein, freue ich mich; wenn nicht, kön­nen wir dies hier ger­ne fortführen.

        * http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_St%C3%A4mme

  3. Auch hier kommt die im Umfeld Rocke­fel­lers ent­stan­de­ne Gen­der­ideo­lo­gie, aus­ge­hend von den irre­ge­führ­ten 68iger über die UN zur EU und wird so natio­na­les Recht und zwar nicht über das Par­la­ment, also ohne Volks­be­tei­li­gung, son­dern über die Gerichte
    Geför­dert von Poli­ti­kern und Medi­en­ver­tre­tern wel­che im dem Milieu zu hau­se sind und dort Ihre Vor­tei­le suchen.
    Die Metho­de ent­spricht der Stra­te­gie der Frei­mau­re­rei und hat zum Ziel durch die Zer­set­zung der tra­di­tio­nel­le Ehe und Fami­lie die Macht über die Men­schen durch Zer­set­zung zu gewinnen.
    .

    • Selbst­ver­ständ­lich auch über das Par­la­ment (und das Volk steht mehr­heit­lich dahin­ter). Zunächst wur­de* von der Exe­ku­ti­ve Schul­va­kanz als delin­quent ein­ge­stuft – und zwar auch dann, wenn in Eigen­in­itia­ti­ve aktiv und flei­ßig gelernt wur­de**. Auf die selbst rechts­po­si­ti­vi­stisch feh­len­de Rechts­grund­la­ge auf­merk­sam gemacht, bestell­te die Poli­tik (kon­kret hier Per­so­nen der CSU, aber da sind alle gleich) ein ent­spre­chen­des Gerichts­ur­teil und das Par­la­ment schuf – staats­streich­ar­tig*** – eine kodi­fi­zier­te Geset­zes­grund­la­ge und Ein­griffs­norm mit der Neu­fas­sung des § 1666 BGB.****
      In der gera­de gesche­he­nen Cau­sa Darm­stadt zum Nach­teil der Fami­lie Wun­der­lich gelang es dann, die­se Vor­schrift rich­ter­lich zu bestä­ti­gen und öffent­lich­keits­wirk­sam zu demon­strie­ren, daß die Ein­griffs­norm Bestand hat und Eltern nur dann ihre Kin­der (ein wenig) behal­ten dür­fen, wenn sie die­se zur Schu­le schicken. Schlim­mer hät­te es nicht kom­men kön­nen – und es waren alle Orga­ne der säku­la­ri­sier­ten Drei­ei­nig­keit, Legis­la­ti­ve, Exe­ku­ti­ve und Judi­ka­ti­ve – Hand in Hand – dar­an betei­ligt. Und auch die Pres­se spiel­te mit: Sie schwieg, wo zu schwei­gen oppor­tun war und sie berich­te­te, wo zu berich­ten es zweck­dien­lich war.

      * Deut­lich gewor­den in der Cau­sa Erlan­gen zum Nach­teil der Melis­sa Buse­kros (und der gan­zen betrof­fe­nen Fami­lie, die inzwi­schen aus­ge­wan­dert ist).
      ** System­lo­gisch, denn Eige­ni­ti­tia­ti­ve ist NICHT „demo­kra­tisch legi­ti­miert“ und demo­kra­tisch kontrolliert.
      *** http://​wort​-bild​-gedan​ke​.blog​spot​.de/​s​e​a​r​c​h​/​l​a​b​e​l​/​S​t​a​a​t​s​s​t​r​e​ich
      **** http://​deju​re​.org/​g​e​s​e​t​z​e​/​B​G​B​/​1​6​6​6​.​h​tml

      • Der Weg über die Par­la­men­te ist in der Min­der­heit, steht am Ende eines Pro­zes­ses und wird nur dann gewählt, wenn er ohne Pro­ble­me abläuft.
        Der Pro­zess der Eine-Welt-Regie­rung ist ein­ge­spielt. Min­der­heits­mei­nun­gen wer­den über den Miss­brauch der christ­li­chen Tugen­den der Näch­sten­lie­be und des Mit­lei­des für Min­der­hei­ten durch­ge­drückt, das Volk wird im Unkla­ren gelas­sen bzw. einer „Gehirn­wä­sche“ unterworfen.
        Dies gilt auch für den Bereich der Natur, wo ein­zel­ne Tie­re oder ein­zel­ne The­men dafür her­hal­ten müssen.
        Wer ist wohl in der Lage christ­li­che Tugend so zu missbrauchen?
        Sodass jetzt sogar das Chri­sten­tum von die­sem Macht­ap­pa­rat behin­dert, ver­drängt ja man kann sagen sogar ver­bo­ten wird.
        Set­zen wir an der Quel­le die­ses Macht­ap­pa­ra­tes an und las­sen wir uns nicht den Blick durch ört­li­che Hand­lun­gen v miss­brauch­ter Hand­lan­ger ablenken.
        Not­wen­dig ist die Benen­nung der Struk­tu­ren und der Akteu­re. Vor allem aber das Gebet und die Ver­brei­tung des Evangeliums.

  4. Zumin­dest gibt es noch Pri­vat­schu­len, die sich aller­dings nur Per­so­nen mit der ent­spre­chen­den Asche für ihre Kin­der lei­sten kön­nen. Was an den staat­li­chen Schu­len stört, ist das Gleich­ma­che­ri­sche hin zur sozia­li­sti­schen Ein­heits­schu­le sowie die Aus­deh­nung auf ganz­tä­gi­gen Unterricht.

    • Pri­vat­schu­len gibt es, sicher. In Hol­land bei­spiels­wei­se sind über 70 % der Schu­len pri­vat­recht­lich geführt. Hier­zu­lan­de sind Pri­vat­schu­len nicht ger­ne gese­hen, gera­de sovie­le und sol­che, die der Nomen­kla­tu­ra selbst bes­se­re Bil­dung ermög­li­chen. Und auch die Pri­vat­schu­len sind kom­plett „öffent­lich“ bevor­schrif­tet – und eben Schu­len. Und dar­auf kommt es an: Neben schu­li­schen Alter­na­ti­ven braucht es syste­mi­sche Alter­na­ti­ven. Und eben die­se nicht­schu­li­schen Bil­dungs­mög­lich­kei­ten sind in Deutsch­land (neben Nord­ko­rea und Kuba) abge­schnit­ten und ver­bo­ten. Dazu gibt es kein Recht – und das soll­te auch die Kir­che klipp und klar sagen. Und auch prak­tisch wür­den wir pro­fi­tie­ren: Als es noch kei­nen Schul­zwang gab (1938 ein­ge­führt) und die (zwar ver­staat­lich­ten) Schu­len neben sich noch freie und pri­va­te schu­li­sche und nicht­schu­li­sche Bil­dungs­an­ge­bo­te kann­ten, da wur­de Deutsch Wis­sen­schafts­spra­che und es erwuch­sen dem Vol­ke vie­le aner­kann­te Wis­sen­schaft­ler, Erfin­der und Nobel­preis­trä­ger – viel mehr als es heu­te der Fall ist, wo alle – bei aller Refor­mie­re­rei – doch in das­sel­be Pro­kru­stes­bett gezwun­gen werden.

    • Ist ja gar nicht wahr. Das pri­va­te The­re­si­en­gym­na­si­um (Schö­nen­berg) ist auch für Eltern ohne viel Asche. Ich muß nur 1/​3 zah­len, da mein Gehalt nied­rig ist. In St.Blasien-Internat der Jesui­ten muß­te 1/​3 der Eltern nur 1/​5 des Prei­ses zah­len. Die Leh­rer (=Patres*) und rei­che Eltern (z.B. Fil­bin­ger) haben in einen Spen­den­topf gezahlt, von dem dann die ande­ren 4/​5 kamen. In mei­ner Klas­se waren Klein­bau­ern, LKW-Fah­rer… (*ihr Gehalt)

      • Wald Nähe Sig­ma­rin­gen war genau­so – ein Gemisch von Reich, mitt­tel und arm. Salem am Boden­see war dage­gen nur für Rei­che. War aber auch nicht kirchlich.

  5. Es ist schlicht und ergrei­fend: Gen­der-Main­strea­ming ist eine Ideo­lo­gie, die der NS-Ideo­lo­gie in NICHTS nachsteht.

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