Zollitschs letzter Streich? Kommunionempfang für wiederverheiratet Geschiedene – Freiburg als „Avantgarde des Ungehorsams“


Domdekan Andreas Möhrle mit dem emeritierten Erzbischof von Freiburg Robert Zollitsch(Frei­burg im Breis­gau) Das Erz­bis­tum Frei­burg hat der­zeit kei­nen Bischof und den­noch ver­sucht sich die Diö­ze­se als Avant­gar­de des Unge­hor­sams. Oder viel­leicht gera­de des­we­gen. Erz­bi­schof Robert Zol­lit­sch wur­de nach Voll­endung sei­nes 75. Lebens­jah­res von Papst Fran­zis­kus eme­ri­tiert. Bis zur Ernen­nung eines neu­en Erz­bi­schofs betrau­te der Papst den eme­ri­tier­ten Erz­bi­schof mit der Auf­ga­be eines Apo­sto­li­schen Admi­ni­stra­tors. In die­ser Über­gangs­zeit soll die „ordent­li­che“ Ver­wal­tung sicher­ge­stellt wer­den, Ent­schei­dun­gen aber dem künf­ti­gen Erz­bi­schof vor­be­hal­ten blei­ben. In der Erz­diö­ze­se sieht man das anders. Dort will man das Inter­re­gnum für einen Hand­streich nüt­zen und in der Fra­ge des Kom­mu­nion­emp­fangs für wie­der­ver­hei­ra­te­te Geschie­de­ne im Allein­gang voll­ende­te Tat­sa­chen schaffen.

Neue „Handreichung“ als Orientierung weg von der kirchlichen Ehe- und Sakramentenlehre

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Eine ent­spre­chen­de „Hand­rei­chung“ im Umgang mit wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­nen wur­de am Mon­tag vor­ge­stellt. Sie ist zwar nicht vom eme­ri­tier­ten Erz­bi­schof unter­zeich­net, son­dern von Dom­de­kan Andre­as Möhr­le und Diö­zesan­fa­mi­li­en­pfar­rer Micha­el Schwei­ger. Ohne die Zustim­mung von Admi­ni­stra­tor Zol­lit­sch wäre die Ange­le­gen­heit aller­dings kaum denkbar.

Viel­leicht geht es auch gar nicht um einen Allein­gang, son­dern um eine „inte­ri­mi­sti­sche“ Vor­rei­ter­rol­le, damit ande­re Bis­tü­mer unter Ver­weis auf das „Vor­bild“ des sedis­va­kan­ten Frei­burg nach­zie­hen kön­nen? Das Bei­spiel Rot­ten­burg-Stutt­gart legt dies nahe. Und kein regie­ren­der Bischof, nicht der alte und nicht der künf­ti­ge hät­ten „Schuld“ daran.

Erzdiözese Freiburg: konsequent einseitige Umkehrung der Realität

Mit der Schei­dung und einer Zweit- oder Dritte­he leben Katho­li­ken wegen der Unauf­lös­lich­keit der Ehe im Stand der Sün­de und dür­fen daher nicht die Sakra­men­te emp­fan­gen. Seit der Libe­ra­li­sie­rung der Ehe­schei­dung und den stei­gen­den Schei­dungs­ra­ten betrifft der Zustand der Unord­nung zahl­rei­che Katho­li­ken, die sich in ihrem Ver­hal­ten oft wenig von Nicht­ka­tho­li­ken oder Nicht­chri­sten unter­schei­den. Das Pro­blem „nagt am Ver­trau­en vie­ler Katho­li­ken in die Kir­chen­füh­rung“, wie man in der Erz­diö­ze­se Frei­burg unter offen­kun­di­ger Umkeh­rung der Vor­zei­chen meint.

Nicht der Mensch habe sich an die gött­li­che Ord­nung zu hal­ten, son­dern die Kir­che die­se den Wün­schen der Men­schen „anzu­pas­sen“. So offen sagt man es in Frei­burg nicht, gemeint ist es aber so. In der Frei­bur­ger Diö­ze­san­dik­ti­on heißt es: „Nun scheint sich die Kir­che zu öff­nen und sich den Sor­gen der Betrof­fe­nen zu stel­len: Die Erz­diö­ze­se Frei­burg geht auf wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­ne zu. Unter ande­rem soll ihnen der Weg zur Hei­li­gen Kom­mu­ni­on eröff­net wer­den“, wie das Köl­ner Dom­ra­dio wohl­wol­lend berichtet.

„Im Kon­takt mit Geschie­de­nen und wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen geht es dar­um, dass die men­schen­freund­li­che und respekt­vol­le Grund­hal­tung Jesu erfahr­bar wird“, heißt es in der neu­en „Hand­rei­chung zur Beglei­tung von Men­schen in Tren­nung, Schei­dung und nach zivi­ler Wiederverheiratung“.

In Freiburg steht „Unauflöslichkeit der Ehe“ nur mehr auf tönernen Füßen

Die Erz­diö­ze­se Frei­burg beeilt sich, zu beto­nen, daß die „Unauf­lös­lich­keit der Ehe“ nicht zur Dis­po­si­ti­on ste­he. Die Tat­sa­chen zei­gen jedoch etwas ande­res. Die Betrof­fe­nen wer­den von öffent­li­chen Sün­dern zu „Opfern“ umin­ter­pre­tiert. In fast völ­li­ger Erman­ge­lung eines Sün­den­be­wußt­seins, eine nicht schwer voll­zieh­ba­re Kehrt­wen­de. In Frei­burg beruft man sich dabei auf Papst Fran­zis­kus, der „Inter­es­se an einer Über­win­dung der Umgangs­for­men bekun­det habe, die die­se Per­so­nen­grup­pen stigmatisieren“.

„Stig­ma­ti­sie­ren?“ Die Kir­che, die sich selbst beschul­digt, Gläu­bi­ge zu stig­ma­ti­sie­ren? Man traut den eige­nen Ohren nicht. Der Aus­schluß von den Sakra­men­ten, eine Fol­ge einer von den Betrof­fe­nen frei getrof­fe­nen Ent­schei­dung wird in Frei­burg zu einer „Stig­ma­ti­sie­rung“ umge­bo­gen. Wer­den wie­der­ver­hei­ra­te­te Geschie­de­ne tat­säch­lich von irgend­wem in der Kir­che „stig­ma­ti­siert“? Oder dient die eben­so halt­lo­se wie völ­lig über­zo­ge­ne For­mu­lie­rung zur Erzeu­gung eines Recht­fer­ti­gungs­kli­mas für einen Angriff auf die katho­li­sche Lehre?

Objektive Kriterien für Kommunionempfang  werden durch subjektive Meinungen ersetzt

In der „Hand­rei­chung“ heißt es: Als „Vor­aus­set­zun­gen“ für den Emp­fang der Sakra­men­te der Tau­fe, der Hei­li­gen Kom­mu­ni­on, der Fir­mung, der Ver­söh­nung und der Kran­ken­sal­bung wer­den in der Hand­rei­chung eine „ver­ant­wort­lich getrof­fe­ne Gewis­sens­ent­schei­dung“, ein „fun­dier­ter Gesprächs­pro­zeß“ mit einem Pfar­rer sowie eine „erfor­der­li­che kon­kre­te Glau­bens­dis­po­si­ti­on“ genannt.

Objek­ti­ve Kri­te­ri­en wer­den durch sub­jek­ti­ve ersetzt. Die genann­ten „Vor­aus­set­zun­gen“ sind nicht greif­bar. Sie über­las­sen jedem Prie­ster in Eigen­re­gie die Ent­schei­dung, wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­ne zu den Sakra­men­ten zuzu­las­sen. Die beschwo­re­ne „Unauf­lös­lich­keit der Ehe“ steht damit nur mehr auf höchst töner­nen Füßen. Sie wird nicht recht­lich, aber in der Pra­xis aufgehoben.

Die im Wider­spruch zum katho­li­schen Glau­ben getrof­fe­nen Lebens­ent­schei­dun­gen wer­den durch das sub­jek­ti­ve Emp­fin­den der Betrof­fe­nen und des Prie­sters nach­voll­zo­gen. Die Sche­re zwi­schen kirch­li­chem Anspruch und kirch­li­cher Wirk­lich­keit klafft damit noch wei­ter aus­ein­an­der und beschä­digt das Anse­hen und die Glaub­wür­dig­keit der kirch­li­chen Leh­re und die Kir­che selbst.

Umfra­gen unter Prie­stern zei­gen eine hohe Bereit­schaft, alle „Inter­es­sier­ten“ zu den Sakra­men­ten zuzu­las­sen. Objek­ti­ve Hin­de­rungs­grün­de wer­den häu­fig als „stö­rend“ emp­fun­den. Die Fol­gen der „Hand­rei­chung“ sind damit leicht absehbar.

Die Erz­diö­ze­se Frei­burg geht die Fra­ge jedoch kon­se­quent ein­sei­tig an. „Vie­le Seel­sor­ger, die im Gespräch mit wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen ste­hen, sei­en ver­un­si­chert. Sie näh­men wahr, dass die Betrof­fe­nen sich oft aus­ge­grenzt fühl­ten und dar­un­ter lit­ten, ande­rer­seits wüss­ten sie um die Vor­ga­ben der kirch­li­chen Leh­re und des Kir­chen­rechts.“, so Dom­de­kan Andre­as Möhr­le. Die „Hand­rei­chung“ soll „Ori­en­tie­rung“ bie­ten. Eine Ori­en­tie­rung, die weg von der kirch­li­chen Ehe- und Sakra­men­ten­leh­re führt.

„Spezielle Gebetsfeiern“ für Wiederverheiratete: erster Schritt zur zweiten kirchlichen Trauung

Sogar „spe­zi­el­le „Gebets­fei­ern“ für Wie­der­ver­hei­ra­te­te sind vor­ge­se­hen. Sie dür­fen zwar kei­ne der Trau­ung ähn­li­chen Seg­nungs­fei­ern sein, doch der Sinn ist der, einen mög­lichst äqui­va­len­ten Ersatz zu bie­ten. Eine Form von Eti­ket­ten­schwin­del. Man nen­ne es nicht Trau­ung, aber de fac­to kommt es ihr gleich. Man sage nicht, die Ehe sei auf­lös­lich, doch in der Pra­xis ist sie es. Die Kir­che habe sich dem sub­jek­ti­ven Gewis­sen des Ein­zel­nen anzu­pas­sen und als Dienst­lei­ster ent­spre­chen­des Ange­bot bereitzustellen.

Kirchliche Lehre und Klarstellung durch Glaubenspräfekt Müller von Freiburg ignoriert

Erst am 8. Juni hat­te Kuri­en­erz­bi­schof Ger­hard Lud­wig Mül­ler, der Prä­fekt der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on mit einem aus­führ­li­chen Auf­satz in der Tages­post in Erin­ne­rung geru­fen, daß es kei­ne Mög­lich­keit gibt, geschie­de­ne Katho­li­ken nach einer neu­er­li­chen Hei­rat zum Kom­mu­nion­emp­fang zuzu­las­sen, auch nicht in Ein­zel­fäl­len. Die Unauf­lös­lich­keit jeder gül­tig geschlos­se­nen sakra­men­ta­len Ehe habe abso­lu­te Bedeu­tung. Es hand­le sich dabei um eine „gött­li­che Norm“ zum Wohl der Men­schen, die von der Kir­che nicht geän­dert wer­den könne.

Eine Ermah­nung, über die man sich in Frei­burg im Namen „pasto­ra­ler Bedürf­nis­se“ eben­so hin­weg­setzt wie über das Kir­chen­recht und die katho­li­sche Glaubenslehre.

In Rottenburg-Stuttgart „bereits seelsorgliche Praxis“

Frei­burg ist dabei kei­ne Aus­nah­me. Der Spre­cher des benach­bar­ten Bis­tums Rot­ten­burg-Stutt­gart, Uwe Renz gab bekannt, daß es in der Diö­ze­se zwar kei­ne „Hand­rei­chung“ wie in Frei­burg gebe, aber deren Inhalt „bereits seel­sorg­li­cher Pra­xis in der Diö­ze­se Rot­ten­burg-Stutt­gart“ entspreche.

Soll der insti­tu­tio­nel­le Schritt Frei­burgs Vor­rei­ter­rol­le sein, um eine bereits ver­brei­te­te Pra­xis des Unge­hor­sams durch­zu­set­zen und Druck auf die Arbeits­grup­pe der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz aus­üben, die sich zur Fra­ge äußern soll? Der insti­tu­tio­na­li­sier­te Unge­hor­sam in der deut­schen Kir­che erreicht in Frei­burg eine neue Qua­li­tät, der kaum noch hin­ter ver­schlei­ern­den Wor­ten ver­steckt wird.

Text: Andre­as Becker
Bild: Erz­bis­tum Freiburg

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38 Kommentare

  1. Damit kön­nen kei­ne gül­ti­gen Ehen mehr geschlos­sen wer­den, alle Ehen sind ab sofort nichtig.

    Die Nicht­an­er­ken­nung der Unauf­lös­lich­keit der Ehe ist ein Nich­tig­keits­grund nach dem Kir­chen­recht. Can. 1056

    Die Nicht­an­er­ken­nung der Unauf­lös­lich­keit der Ehe einer der Ehe­part­ner führt auto­ma­tisch zur Nichtigkeit.

    Da die Kir­che selbst nun die Unauf­lös­lich­keit der Ehe nicht mehr aner­kennt, kön­nen das auch die Gläu­bi­gen nicht mehr.

    Damit kön­nen kei­ne gül­ti­gen Ehen mehr geschlos­sen wer­den. Jede Ehe muss in einem Nich­tig­keits­ver­fah­ren als nich­tig aner­kannt wer­den. Jedem Gläu­bi­gen kann sofort auf Antrag die Nicht­an­er­ken­nung der Unauf­lös­lich­keit der Ehe nach­ge­wie­sen wer­den, da die Kir­che selbst die Unauf­lös­lich­keit nicht mehr aner­kennt. Das läuft in den Nich­tig­keits­ver­fah­ren so um die Nich­tig­keit wegen Nicht­an­er­ken­nung der Unauf­lös­lich­keit auszusprechen.

    Hat dar­an eigent­lich mal jemand gedacht?

    Es kön­nen kei­ne gül­ti­gen Ehen mehr geschlos­sen wer­den. Alle sind von vorn­her­ein nich­tig. Man braucht sich nur auf das Frei­bur­ger Bis­tum berufen.

  2. Was auch echt krass ist:

    Man muss sich wirk­lich mal anschau­en, wie die­se Nach­richt auf katho​lisch​.de der offi­zi­el­len katho­li­schen Sei­te ver­kün­det wird: Mehr Rech­te für Wie­der­ver­hei­ra­te­te! und das in einer Jubel-Auf­f­ma­chung, dass einem nur schlecht wird. Von der der offi­zi­el­len katho­li­schen Sei­te, nur weil das ein Bis­tum ohne Bischof macht!

  3. Wohin geht unse­re Kir­che? Wie ver­ein­bart das Bis­tum Frei­burg die­sen Weg mit dem Kir­chen­recht, wor­in im CIC 915 ein­deu­tig steht, dass wie­der­ver­hei­ra­te­te Geschie­de­ne kei­nen Zugang zum Kom­mu­nion­emp­fang haben. Auch kann ein sol­cher Schritt nur mit Zustim­mung des Pap­stes voll­zo­gen wer­den. Ein ande­res Argu­ment: wenn jemand eine schwe­re Sün­de auf dem Gewis­sen hat, ist er ver­pflich­tet, vor dem Kom­mu­nion­emp­fang zu beich­ten. Die wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen leben stän­dig im Zustand einer schwe­ren Sün­de, und es gilt als sicher, dass die­se nicht stän­dig den Beicht­stuhl aufsuchen.

  4. Hat das Aus­wir­kun­gen auf die Erlaubt­heit der Hl. Mes­se? Gilt jetzt, dass man im Bis­tum Frei­burg nicht mehr zur hl. Mes­se gehen soll­te? Denn sie beinhal­tet einen Ver­stoß gegen das Kir­chen­recht, ja, gegen das gött­li­che Recht.

  5. Das Schlim­me ist nicht, das die­se Miet­lin­ge und Apo­sta­ten im Kir­chen­ko­stüm so agie­ren, son­dern das sie es tun weil angeb­lich auch Papst Franz dafür ist.
    Gera­de bei solch fun­da­men­ta­len Fra­gen der Kir­che kann man erken­nen, wie unglaub­lich fatal die Inter­view­sucht des hl. Vaters wer­den kann.
    Das die Mehr­heit des deut­schen Kle­rus längst pro­te­stan­tisch ist und lie­bend ger­ne alle „Seg­nun­gen“ Luthers in die Tat umset­zen möch­te, ist eine Tatsache.
    Bischof Mül­ler in Rom muß natür­lich ein paar pseu­do-kon­ser­va­ti­ve Sät­ze her­aus­las­sen, aber ganz ehr­lich, wer glaubt dem Herrn noch ?
    Nein, seit Bene­dikts Rück­tritt sind hier alle Ord­nun­gen der Kir­che in Auf­lö­sung begrif­fen, ich blei­be dabei, Papst Fran­zis­kus hat durch sein undis­zi­pli­nier­tes Geschwa­fel wis­sent­lich oder unwis­sent­lich an die­sem Pro­zess eine gro­ße Schuld !
    Er redet soviel von Armut und Armut und über­sieht den Sau­stall im deut­schen Kirchensteuerparadies.
    Ich hal­te sein gan­zes Ver­hal­ten für uner­träg­lich eitel und aufgesetzt.
    Man möcht ihm zuru­fen: „Lie­ber Franz Du hast dei­nen Spaß gehabt, hör mit dem Mum­men­schanz auf, benimm Dich nicht wie ein Spät 68er, son­dern geh end­lich in den Papst­pa­last und regie­re die Kir­che Jesu Christi“
    Dáfür ist ein Papst da und nicht für Pos­sen­spie­le die wir im Moment erleben !

  6. Das ist ein voll­stän­di­ger Angriff auf die Sakra­men­ten­leh­re der Kirche.
    Die Unauf­lös­lich­keit der Ehe ist wesent­li­cher Bestand­teil die­ses Sakramentes.
    Wenn man nun die­se Unauf­lös­lich­keit in Fra­ge stellt und einen Zugang zur Hei­li­gen Kom­mu­ni­on für geschie­de­ne Wie­der­ver­hei­ra­te­te mög­lich macht (das Beicht­sa­kra­ment war immer mög­lich, aller­dings ohne Abso­lu­ti­on), dann stellt man damit auch die Leh­re der rest­li­chen 6 Sakra­men­te zur Disposition.
    Fatal und gera­de­zu teuf­lisch. Deut­lich wird sicht­bar, wohin der Weg füh­ren wird.
    Die Belie­big­keits­kir­che, die Hei­le-hei­le-Gäns­chen-Reli­gi­on und wir kom­men alle, alle in den Himmel.

  7. Gera­de habe ich gele­sen, dass das Erz­bis­tum Mün­chen-Frei­sing auch eine Hand­ha­bung zum Umgang mit Wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen her­aus­gibt. Die­se soll eben­falls der Frei­bur­ger „Hand­ha­bung“ ange­passt sein. Steht auf Video­text im BR.

    • Bay­ern­text Sei­te 138:

      „Das Erz­bis­tum Mün­chen und Frei­sing steht kurz vor der Her­aus­ga­be einer Hand­rei­chung für Seel­sor­ger, die eben­falls vor­sieht, wie­der­ver­hei­ra­te­te Geschie­de­ne zu den Sakra­men­ten, ins­be­son­de­re der Kom­mu­ni­on, zuzu­las­sen. Dies wur­de aus dem erz­bi­schöf­li­chen Ordi­na­ri­at bekannt. Offen­bar war die­ses Papier auch Gegen­stand der Dis­kus­sio­nen der Kar­di­nals­kom­mis­si­on zur Kuri­en­re­form ver­gan­ge­ne Woche im Vati­kan, der auch Kar­di­nal Marx ange­hört. Gestern hat­te die Erz­diö­ze­se Frei­burg als erste Diö­ze­se über­haupt eine ent­spre­chen­de Hand­rei­chung herausgegeben.“

      War Frei­burg ein­fach nur schnel­ler als Mün­chen? Und was macht Mainz, Ham­burg, Hil­des­heim, Osna­brück, Stutt­gart, Ber­lin, etc…

  8. Im Jah­re 1994 hat die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on unter dem dama­li­gen Kar­di­nal Ratz­in­ger der­ar­ti­gen Ansin­nen eine deut­li­che Absa­ge erteilt.
    Doch was küm­mert dies das offen­bar kurz vor dem „pro­te­stan­ti­schen Anschluss“ ste­hen­de Erz­bis­tum Freiburg !?

    KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE 

    SCHREIBEN AN DIE BISCHÖFE
    DER KATHOLISCHEN KIRCHE
    ÜBER DEN KOMMUNIONEMPFANG
    VON WIEDERVERHEIRATETEN
    GESCHIEDENEN GLÄUBIGEN 

    -
    7. „Die irri­ge Über­zeu­gung von wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen, zum eucha­ri­sti­schen Tisch hin­zu­tre­ten zu dür­fen, setzt nor­ma­ler­wei­se vor­aus, daß dem per­sön­li­chen Gewis­sen die Macht zuge­schrie­ben wird, in letz­ter Instanz auf der Grund­la­ge der eige­nen Überzeugung(15) über das Bestehen oder Nicht­be­stehen der vor­aus­ge­hen­den Ehe und über den Wert der neu­en Ver­bin­dung zu entscheiden“. 
    Eine sol­che Auf­fas­sung ist jedoch unzulässig(16). 
    Die Ehe stellt näm­lich wesent­lich eine öffent­li­che Wirk­lich­keit dar, weil sie das Abbild der bräut­li­chen Ver­ei­ni­gung zwi­schen Chri­stus und sei­ner Kir­che ist und die Urzel­le und einen wich­ti­gen Fak­tor im Leben der staat­li­chen Gesell­schaft bildet. 

    8. Es ist gewiß wahr, daß das Urteil, ob die Vor­aus­set­zun­gen für einen Hin­zu­tritt zur Eucha­ri­stie gege­ben sind, vom rich­tig geform­ten Gewis­sen getrof­fen wer­den muß. 
    Es ist aber eben­so wahr, daß der Kon­sens, der die Ehe kon­sti­tu­iert, nicht eine blo­ße Pri­vatent­schei­dung ist, weil er für jeden Part­ner und das Ehe­paar eine spe­zi­fisch kirch­li­che und sozia­le Situa­ti­on konstituiert. 
    Das Gewis­sen­s­ur­teil über die eige­ne ehe­li­che Situa­ti­on betrifft daher nicht nur die unmit­tel­ba­re Bezie­hung zwi­schen Mensch und Gott, „als ob man ohne die kirch­li­che Ver­mitt­lung, die auch die im Gewis­sen ver­bind­li­chen kano­ni­schen Nor­men ein­schließt, aus­kom­men könnte“.
    Die­sen wich­ti­gen Aspekt nicht zu beach­ten, wür­de bedeu­ten, die Ehe fak­tisch als Wirk­lich­keit der Kir­che, das heißt als Sakra­ment, zu leugnen. 

    9. Indem das Apo­sto­li­sche Schrei­ben Fam­li­ia­ris con­sor­tio die Hir­ten dar­über hin­aus ein­lädt, die ver­schie­de­nen Situa­tio­nen der wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen gut zu unter­schei­den, erin­nert es auch an den Zustand jener, die die sub­jek­ti­ve Gewis­sens­über­zeu­gung haben, daß die frü­he­re, unheil­bar zer­stör­te Ehe nie­mals gül­tig war(17). 
    Es ist unbe­dingt auf dem von der Kir­che fest­ge­leg­ten Weg des äuße­ren Bereichs zu prü­fen, ob es sich objek­tiv um eine ungül­ti­ge Ehe han­delt. Wäh­rend die Dis­zi­plin der Kir­che die aus­schließ­li­che Kom­pe­tenz der Ehe­ge­rich­te bezüg­lich der Prü­fung der Gül­tig­keit der Ehe von Katho­li­ken bekräf­tigt, bie­tet sie auch neue Wege, um die Ungül­tig­keit einer vor­aus­ge­hen­den Ver­bin­dung zu bewei­sen, und zwar mit dem Ziel, jede Abwei­chung der Wahr­heit, die im pro­zes­sua­len Weg nach­weis­bar ist, von der objek­ti­ven, vom rech­ten Gewis­sen erkann­ten Wahr­heit so weit wie mög­lich auszuschließen(18).

    Das Befol­gen des Urteils der Kir­che und die Beob­ach­tung der gel­ten­den Dis­zi­plin bezüg­lich der Ver­bind­lich­keit der für eine gül­ti­ge Ehe unter Katho­li­ken not­wen­di­gen kano­ni­schen Form ist das, was dem geist­li­chen Wohl der betrof­fe­nen Gläu­bi­gen wahr­haft nützt. 

    Die Kir­che ist näm­lich der Leib Chri­sti, und Leben in der kirch­li­chen Gemein­schaft ist Leben im Leib Chri­sti und Sich-Näh­ren vom Leib Christi. 
    Beim Emp­fang des Sakra­men­tes der Eucha­ri­stie kann die Gemein­schaft mit Chri­stus, dem Haupt, nie­mals von der Gemein­schaft mit sei­nen Glie­dern, d.h. mit sei­ner Kir­che getrennt werden*. 

    Des­halb ist das Sakra­ment unse­rer Ver­ei­ni­gung mit Chri­stus auch das Sakra­ment der Ein­heit der Kirche*. 
    Ein Kom­mu­nion­emp­fang im Gegen­satz zu den Nor­men der kirch­li­chen Gemein­schaft ist des­halb ein in sich wider­sprüch­li­cher Akt*. 
    Die sakra­men­ta­le Gemein­schaft mit Chri­stus beinhal­tet den Gehor­sam gegen­über der Ord­nung der kirch­li­chen Gemein­schaft, auch wenn dies manch­mal schwie­rig sein kann, und setzt die­sen vor­aus; sie kann nicht in rech­ter und frucht­ba­rer Wei­se erfol­gen, wenn sich ein Glau­ben­der, der sich Chri­stus direkt nähern möch­te, die­se Ord­nung nicht wahrt.“
    -

      • Glau­bens­prä­fekt Joseph Card. Ratz­in­ger unter Papst Johan­nes Paul II. fasst hier die Leh­re der Kir­che in die­ser Ange­le­gen­heit zusammen.
        Soll­te unter Pon­ti­fex Fran­zis­kus die­se Leh­re offi­zi­ell ver­las­sen wer­den, dann wird offen­bar, wo der Bruch verläuft.

  9. Wer das Sakra­ment der Ehe nicht ehrt, wird auch vor den andern Sakra­men­ten nicht Halt machen. Die­se haben durch die Refor­men Papst Pauls VI., von denen kein Sakra­ment unan­ge­ta­stet blieb, schon schwe­ren Scha­den erlit­ten– den­ken wir nur an die hl. Eucha­ri­stie und Mes­se; aber auch an die Prie­ster- und die Bischofs­wei­he. Das genügt dem Wider­sa­cher aber nicht. Er ist dar­auf aus, die sakra­men­ta­len Gna­den in der Kir­che ganz zum Ver­sie­gen zu brin­gen. Dahin ist die Amts­kir­che mehr­heit­lich auf dem Weg. Wir müs­sen mit geschärf­ter Auf­merk­sam­keit auf jede Ver­än­de­rung ach­ten, die in die Sakra­men­te ein­ge­führt wird. Schein­bar gering­fü­gi­ge Abän­de­run­gen, die von der unwis­sen­den Mehr­heit der Katho­li­ken nicht wahr­ge­nom­men wer­den, kön­nen Sakra­men­te ungül­tig machen. Man braucht nur fol­ge­rich­tig wei­ter­zu­den­ken, was seit Jahr­zehn­ten und beson­ders seit dem 13. März 2013 in der sicht­ba­ren Kir­che geschieht –ihr fort­schrei­ten­de Abriss– um zu sehen, wohin es geht. Es deckt sich mit ver­schie­de­nen end­zeit­li­chen Pro­phe­zei­un­gen, aktu­el­len und aus der Geschich­te der Kir­che. Wenn, wie zu befürch­ten ist, die Zulas­sung von Ehe­bre­chern zum Kom­mu­nion­emp­fang off­zi­ell ein­ge­führt wür­de, dann wür­de die Kir­che for­mell ein Sakri­leg ein­füh­ren. Sind die Ober­hir­ten, die das tun, dann noch Hir­ten der Kir­che? Sind Ober­hir­ten, die das zunächst nicht tun, aber mit denen, die es tun, in geist­li­cher Ein­heit blei­ben, noch Hir­ten der Kir­che? Auf uns kom­men in naher Zukunft schwer­ste Pro­ble­me und Dilem­men zu. Hof­fent­lich machen jene ie Kle­ri­ker und Theo­lo­gen, die Chri­stus und Sei­ner Kir­che treu blei­ben wol­len, sich zur rech­ten Zeit Gedan­ken und tref­fen Vor­sor­ge für den Fall, dass die Amts­kir­che in Deutsch­land, womög­lich aber auch der Vati­kan selbst unter Pon­ti­fex Fran­zis­kus, ins Schis­ma geht mit der von Chri­stus gestif­te­ten katho­li­schen Kirche.

  10. Und wenn Zol­lit­sch noch Erz­bi­schof wäre, hät­ten wir den­noch kei­nen Erz­bi­schof mehr, denn der ein­mal dafür erho­ben wor­den ist, ist ein offe­ner und unge­hor­sa­mer Häre­ti­ker. Der Bischofs­stuhl ist defi­ni­tiv ver­waist. Und dass das „bona fide“ geschieht, glaubt nur einer, der die Rea­li­tät nicht wahr­ha­ben will. Im Text wer­den ja die Grün­de dafür geannnt, dass das nur offe­ner Unge­hor­sam sein kann. Dass er das Kir­chen­recht nicht kennt oder den Kate­chis­mus kann auch nicht sein – dar­auf habe ich selbst ihn vor einem Jahr höchst­per­sön­lich auf­merk­sam gemacht und bekam eine Ant­wort, die so dumm wie unver­schämt war. (Unter Igno­rie­rung der objek­ti­ven Leh­re, der Regeln und Nor­men der Kir­che – dar­auf ging sein Schrei­ber­ling erst gar nicht ein, wur­de mir „Unbarm­her­zig­keit “ und „, wen wun­dert es: man­geln­de Demut vorgeworfen.
    Die „Not­brem­se“, die Hir­ten han­del­ten „bona fide“, ist aus­ge­lutscht: Täten sie das, müss­te man in ihnen ein unver­schul­de­tes gei­sti­ges Defi­zit vermuten.
    Zol­lit­sch hat also kei­ne Entschuldigung.
    Wenn hier aber einer noch hofft, F. wüss­te davon nichts Genau­es und woll­te das so nicht, dann soll­te der­je­ni­ge lesen, was F. noch als Kar­di­nal zum The­ma geschrie­ben – unge­fälscht, nein, alles kei­ne Über­set­zungs­feh­ler, alles authentisch:

    „Als ich ein Kind war, betrat man nor­ma­ler­wei­se nicht das Haus von Geschie­de­nen, schon gar nicht, wenn sie wie­der gehei­ra­tet hat­ten. Heu­te ruft der Papst selbst die­je­ni­gen, die eine neue Bin­dung ein­ge­gan­gen sind, dazu auf, am kirch­li­chen Leben teil­zu­neh­men. Er bit­tet sie zu beten, in den Pfarr­ge­mein­den und bei kari­ta­ti­ven Wer­ken mit­zu­ar­bei­ten. Ihre Tau­fe wird nicht, weil sie am Ran­de des Gebots ste­hen, auf­ge­ho­ben. Ich gebe zu, dass der Rhyth­mus viel­leicht nicht dem Tem­po der gesell­schaft­li­chen Ver­än­de­run­gen ent­spricht, doch die geist­li­chen Füh­rer, die auf die Stim­me Got­tes hören sol­len, müs­sen sich die erfor­der­li­che Zeit neh­men, um die Ant­wor­ten all­mäh­lich zu finden.“

    Dass F. wohl schon meint, dass das Wie­der­ver­hei­ra­tungs­ver­bot auf Dau­er auf­gebbar sein könn­te, ist doch ein­deu­tig! „Am Ran­de des Gebo­tes leben“ – was soll das sein? Das heißt defi­ni­tiv, dass der Ehe­bre­cher noch im Rah­men des Gebo­tes han­delt, wenn auch „am Rand“.
    Im Kapi­tel 15 über die Schei­dung weist er dar­auf hin, dass die Ortho­do­xe Kir­che hier offe­ner sei.
    Im sel­ben Kapi­tel bezeich­net er die Posi­ti­on derer, die die alte kirch­li­che Dok­trin ver­tre­ten, als „Extre­mi­sten“.

    Übri­gens äußert er sich in sei­nem Gesprächs­buch mit Abra­ham Skorka eben­falls wachs­weich zum Zöli­bat. „Für den Moment“ gel­te der noch…

    Für mich stellt sich die Fra­ge, ob und inwie­weit glau­bens­treue Katho­li­ken sich in abseh­ba­rer Zeit aus den hei­li­gen Mes­sen fern­hal­ten müs­sen, wenn sie Jesus nicht ver­ra­ten wol­len – denn wie oben schon von Kirch­gän­ge­rin gefragt: wenn ein Sakra­ment auf­ge­löst wird, inwie­weit sind dann die ande­ren noch gültig?

    • Ihre Fra­gen sind die, auf die wir ein­fa­chen Katho­li­ken in Kür­ze kom­pe­ten­te Ant­wor­ten benö­ti­gen werden.
      Wo jetzt auch Mün­chen-Frei­sing mit Kar­di­nal Marx hin­zu­kommt, ist es so gut wie aus­ge­schlos­sen, dass Frei­burg eine iso­lier­te Akti­on auf eige­ne Faust unter­nom­men hat.
      F. ist infor­miert– und Sie haben ja auf­ge­zeigt, dass die­se Aktio­nen auf sei­ner Linie liegen.
      Wir wer­den also dem­nächst an Hei­li­gen Mes­sen teil­neh­men, in denen Unser Herr Jesus Chri­stus nicht nur unter der Hand (was nie ganz zu ver­hin­dern ist), aber off­zi­ell, im Namen der Kir­che selbst, belei­digt und geschän­det wird.
      Kann man es ver­ant­wor­ten, an sol­chen Mes­sen teil­zu­neh­men und durch die blo­ße Teil­nah­me dem blas­phe­mi­schen Trei­ben schwei­gend zuzustimmen?

  11. Man wirft der FSSPX immer vor, sie sei im Schis­ma, obwohl die Prie­ster­bru­der­schaft den Glau­ben unver­kürzt ver­kün­det und in Treue zur Tra­di­ti­on und dem Lehr­amt der Kir­che steht. Schis­ma­tisch ist doch das, was in den Deut­schen Diö­ze­sen geschieht, wo man sich dem Zeit­geist anbie­dert und die Glau­bens­leh­re ver­wäs­sert! DAS ist SCHISMA. Da kön­nen sich nun die Eccle­sia Die Gemein­schaf­ten und ganz beson­ders die FSSP warm anzie­hen und auf „eisi­ge“ Zei­gen gefasst machen. Will Fran­zis­kus wirk­lich die Glau­bens­leh­re ändern und die Kir­che spal­ten? Man kann mir nicht erzäh­len, dass ein Kar­di­nal Marx ohne Wis­sen von Papst Fran­zis­kus etwas veröffentlicht.

  12. Dafür wird Zol­lit­sch eher Kar­di­nal als dass er sein Amt ver­lö­re, Papst Bene­dikt hat ja von einem Bischof ähn­li­cher Qua­li­tät den Rück­tritt abge­lehnt ‚ich mei­ne LEHMANN

  13. Zu die­sen offe­nen Bruch mit der Leh­re Got­tes unse­res Herrn, sei­nen Hei­li­gen Wil­len, der Glau­bens­leh­re als auch der Hei­li­gen Tra­di­ti­on sei­ner Einen, Hei­li­gen, Katho­li­schen und Apo­sto­li­schen Kir­che, sprich einen Schis­ma (wel­ches ver­mut­lich vom Vati­kan nicht erkannt wer­den wird, weil sich die­ser wei­ter­hin Blind, Taub und Stumm stel­len wird, solan­ge die Hand mit Geld gefüllt wird), ist es nur gekom­men weil sich eben der Vati­kan seit Jahr (zehn­ten) Blind Taub und Stumm stellt.
    Denn aller­spä­te­stens mit den anti­ka­tho­li­schen Kir­chen­volks­be­geh­ren im Jah­re 1995 (also noch zu Zei­ten, als die Kon­gre­ga­ti­on für die Glau­bens­leh­re von Kar­di­nal Ratz­in­ger gelei­tet wur­de) hät­te der Hei­li­ge Stuhl aktiv und ener­gisch ein­grei­fen müs­sen. Weh­ret den Anfän­gen, aber genau das Gegen­teil hat der Vati­kan getan, er nähr­te die Anfänge.

    Got­tes und Mari­ens Segen auf allen Wegen

  14. Viel­leicht ist es so wie mit Mini­stran­tin­nen, Hand­kom­mu­ni­on und Kom­mu­ni­on­hel­fern. Deutsch­land führt ein­fach Neue­run­gen ein, Rom dul­det die­se und nach ein paar Jah­ren wird die Dul­dung ein­fach zur all­ge­mei­nen Erlaub­nis füh­ren. Rom ist doch seit Papst Fran­zis­kus im Barm­her­zig­keits­wahn und da will man nicht unbarm­her­zig gegen­über den Son­der­we­gen einer „Orts­kir­che“ sein. Unbarm­her­zig­keit zeigt man nur den tra­di­ti­ons­ver­bun­den Ordens­ge­mein­schaf­ten und Gläu­bi­gen gegen­über. Was erlau­ben die sich auch, wol­len ein­fach Glau­bens­gut und Glau­bens­leh­re unver­kürzt bewah­ren und verkünden.…

    • Ich glau­be nicht, dass Fran­zis­kus meh­re­re Jah­re war­ten wird. Er weiß, dass er im Dezem­ber 77 wird. Er hat sei­ne Ideen von der Kir­che, und die­se Ideen wird er so zügig und ener­gisch umset­zen wie mög­lich, und kein Mensch wird ihn dar­an hindern.

      • Ein Mensch wird Fran­zis­kus nicht hin­dern kön­nen, aber Der, des­sen Stell­ver­tre­ter er ist, aber nicht sein will. Es kann aber auch sein, dass die­ser Papst bestimmt ist, zur Zer­stö­rung der Kir­che und das 3. Geheim­nis von Fati­ma damit in Zusam­men­hang steht. Den bis­her wur­de ja nicht das gesam­te Geheim­nis ver­öf­fent­licht. Aber Gott hat sei­ner Kir­cher ver­hei­ssen, dass sie die Pfor­ten der Höl­le nicht über­win­den wer­den. Und Gott sei es gedankt, ist durch die Bischofs­wei­hen von 1988 durch den Erz­bi­schof Lefeb­v­re die Suk­zes­si­on bei allen wei­te­ren Wei­hen gege­ben, wenn Rom wirk­lich den Glau­ben ver­lie­ren soll­te. Was ja auch in La Salet­te pro­phe­zeit wur­de „Rom wird den Glau­ben ver­lie­ren und Sitz des Anti­chri­sten wer­den“. Was jetzt nicht hei­ssen soll, dass ich den der­zei­ti­gen Papst Fran­zis­kus als Anti­chri­sten sehe, eher als einen, der die Kir­cher und das Papst­amt beschä­digt und zerstört.

      • „Er hat sei­ne Ideen von der Kir­che, und die­se Ideen wird er so zügig und ener­gisch umset­zen wie mög­lich, und kein Mensch wird ihn dar­an hindern.“

        Natür­lich. Der theo­lo­gi­sche Wirr­warr ist nun 50zig Jah­re gelei­stet. Jetzt geht es zur Sache mit hohen Tem­po. Was für ein „Durch­ein­an­der“ seit dem 13. April die­ses Jahres.
        Aber der Tri­umph des „unbe­fleck­ten Her­zens“ rückt auch immer näher.
        Per Mari­am ad Christum.

        • Ich mein­te natür­lich den 13. März die­ses Jah­res. Der 13. April ist mein Geburts­da­tum. Wir wol­len es ja nicht gleich übertreiben.
          Per Mari­am ad Christum.

  15. Wes­halb macht Ihr Euch sol­che Gedan­ken, ob Ihr noch die Hl.Messe in die­ser ver­fälsch­ten Kir­che besu­chen könnt? Wie­so geht Ihr nicht zu den Hl.Messen der FSSPX oder der Petrus­bru­der­schaft, in den Orten, in denen das mög­lich ist? Dort gibt es sol­che Pro­ble­me nicht.
    Die­se Kon­zils­kir­che ist nicht mehr die Katho­li­sche Kirche!

    • Mag­da,

      sie haben recht, die ein­zi­ge Lösung sind nur noch die Pius-Brü­der. Mich ärgert aber mei­ne Kir­chen­steu­er so. Wenn es nur eine Mög­lich­keit gäbe, die­se der katho­li­schen Kir­che zu ent­zie­hen und den Pius-Brü­dern zu geben.

      • Das glei­che Pro­blem habe ich auch. Es ist ja schon eine Gewis­sens­fra­ge, dass man mit sei­nem Kir­chen­steu­er­geld die Zer­stö­rung des Glau­bens und die Bil­dung einer schis­ma­ti­schen deutsch-natio­na­len Kir­che unter­stüt­zen muss.

        • Mir geht es ähn­lich wie euch. Was soll ich da machen? Zur Kon­zils­sek­te gehe ich nie­mals mehr. Die schla­gen unse­ren Herr­gott tau­send­fach ans Kreuz. Und die Mes­sen sind dort ohne­hin ungül­tig, weil pro­te­stant­sich. Das mit der Kir­chen­steu­er ist wirk­lich ein gro­ßes Pro­blem. Bei mir fehlt aber wirk­lich nur ein Tro­pen, das ich aus­tre­te. Was will mir der Herr­gott denn vor­wer­fen? Dass ich die Simo­nie der deut­schen Zwangs­steu­er­kir­che nicht mit­fi­nan­ziert habe? Gott möge sich mei­ner erbar­men, wenn ich falsch handele.
          Gott zum Gru­ße aus dem Rheingau.

          • Klei­ner Gruß aus dem Ried !
            Wir „unter­ste­hen“ dem größ­ten deut­schen Zer­stö­rer näm­lich Pro­te­stant Leh­mann im Kardinalskostüm.
            Ich gehe schon lan­ge in benach­bar­te Gemein­den zur triden­ti­ni­schen Mes­se, auch wenn ich dafür lan­ge Wege in Kauf neh­men muß.
            Ich bin auch nur ein paar Mil­li­me­ter vor dem Aus­tritt und der Bit­te, die FSSPX möge sich seel­sor­ge­risch um mich kümmern.
            Mich hält Sen­ti­men­ta­li­tät und die Tra­di­ti­on mei­ner Eltern.
            Ich kom­me aber immer mehr zu der Über­zeu­gung das man völ­lig legi­tim Katho­lisch sein kann, OHNE den deut­schen Kirchensteuerverein.
            Wenn es zum og. The­ma kei­ne ein­deu­ti­ge Aus­sa­ge mehr gibt, bin ich Ende Okto­ber auf dem Ein­woh­ner­mel­de­amt und tre­te aus mit dem Grund LEHMANN /​ ZOLLITSCH.
            Es reicht jetzt wirklich !

  16. Ich ent­wicke­le gera­de­zu eine All­er­gie gegen das Wort „HANDREICHUNG“, da es immer ein Syn­onym für Häre­sie, Unge­hor­sam und theo­lo­gi­scher Arm­se­lig­keit ist.
    Auch hier zeigt sich wie­der, dass die Hand­rei­chung qua­si unter der Hand in der Inte­rims­pha­se vom kir­chen­steu­er­be­zahl­ten Fest­an­ge­stell­ten unter­ge­scho­ben wur­de. In sub­ti­ler Tak­tik sind die Moder­ni­sten gut.
    „KIRCHENSTEUERAUSTRITT JETZT!“ kann ich da nur sagen, da man sich anson­sten mit­schul­dig macht an der Mit­fi­nan­zie­rung die­ser Belei­di­gun­gen Got­tes und dem Abbruch des Glau­bens. Das Geld soll­te man dann bes­ser den noch ver­blie­be­nen treu­en Prie­stern und Ordens­ge­mein­schaf­ten direkt spenden.

  17. Bester Kom­men­tar einer Athe­istin zu den „Locke­run­gen“ für Wie­der­ver­hei­ra­te­te in der Diö­ze­ses Freiburg:

    von laf­rench „Das ein­zi­ge was ich je als Athe­istin gut an der Kir­che fand, war das ver­bot der zwei­ten Ehe. Die Kir­che war die letz­te Insti­tu­ti­on, die sich an die­ses Ver­spre­chen gehal­ten hat. Die Ein­zi­ge, die zumin­dest sym­bo­lisch dafür stand, dass man eben auch mal sein Wort hält, dass das sehr flüch­ti­ge Wort und das Ver­spre­chen doch ein Gewicht hat. Scha­de! Nun wer­de ich nicht mehr ehr­fürch­tig sein, wenn jemand in der Kir­che hei­ra­tet. – Die­sen gro­ßen Respekt hat­ten alle Bekann­ten bei kirch­li­chen Hoch­zei­ten immer von mir bekommen.“

    • Wenn jemand bei der katho­li­schen Tra­di­ti­on hei­ra­tet, ist der Respekt schon noch ange­bracht, lie­be Atheistin!

  18. Die Men­schen wer­den belo­gen. Die Zulas­sung von Men­schen, die außer­ehe­li­chen Sex haben, zusätz­lich noch im Ehe­bruch leben und dar­an fest­hal­ten wol­len, führt nicht zur Erfah­rung der men­schen­freund­li­chen und respekt­vol­len Grund­hal­tung Jesu , denn Jesus wird dadurch gegei­ßelt, son­dern dies führt zum gerech­ten Gericht Got­tes und zwar für alle Betei­lig­ten an die­sem Gottesraub!

  19. Wie ger­ne wür­de ich mei­ne Zwangs-Kir­chen­steu­er die­sem die katho­li­sche Kir­che schwer schä­di­gen­den deut­schen Mol­loch entziehen!

  20. All die­se „Hand­rei­chun­gen“ sind eher „Grif­fe“ – Grif­fe ins Klo…

  21. Es ist schon bizarr, wie vie­le Leu­te hier zwar seit lan­gem kein gutes Haar an der Amts­kir­che las­sen kön­nen aber anlass­be­zo­gen wie­der ein­mal „nur Mil­li­me­ter vor dem Aus­tritt“ ste­hen, statt end­lich Nägel mit Köp­fen zu machen. „Euer Ja sei ein Ja, Euer Nein ein Nein“. Die jüng­sten Ent­wick­lun­gen in Frei­burg und anders­wo kom­men nicht über­ra­schend son­dern sind nur der näch­ste „logi­sche“ Schritt. Es wäre wirk­lich an der Zeit, dass die­je­ni­gen die die­se Ent­wick­lung nicht mit­tra­gen wol­len oder kön­nen, die seit lan­gem ein­zig rich­ti­ge Kon­se­quenz zie­hen und dem Staats­kir­chen­sy­stem das Geld ent­zie­hen. Das könn­te am Ende noch heil­sam sein.

    • Haben Sie begrif­fen, um was es hier geht? Es geht um nicht weni­ger als um die Auf­lö­sung eines Sakra­men­tes. Lösen Sie ein Sakra­ment auf, haben sie alles dem Tod überantwortet.
      Sie haben aber auch begrif­fen, dass es kei­nen Katho­li­ken ohne Kir­che gibt?
      Hier ist ein Dilem­ma sichtbar.
      Das erkennt aller­dings nur ein Katho­lik, der den Herrn der Kir­che über alles liebt und IHn unter kei­nen Umstän­den belei­di­gen, son­dern IHM in allen Din­gen gehor­sam sein will.

  22. Dilem­ma hin oder her, klar ist, dass die steu­er­ge­bun­de­ne Mit­glied­schaft in die­ser Zol­lit­sch­Kir­che nicht län­ger heils­not­wen­dig sein kann, ja wahr­schein­lich das Gegen­teil davon ist. Man wirft schlech­tem Geld nicht noch gutes hin­ter­her Wo immer die eine wah­re Kir­che Chri­sti sein mag – im häre­ti­schen deutsch­öster­rei­chi­schen Staats­kir­chen­sy­stem wer­den sie sie nicht finden!

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