(Freiburg im Breisgau) Das Erzbistum Freiburg hat derzeit keinen Bischof und dennoch versucht sich die Diözese als Avantgarde des Ungehorsams. Oder vielleicht gerade deswegen. Erzbischof Robert Zollitsch wurde nach Vollendung seines 75. Lebensjahres von Papst Franziskus emeritiert. Bis zur Ernennung eines neuen Erzbischofs betraute der Papst den emeritierten Erzbischof mit der Aufgabe eines Apostolischen Administrators. In dieser Übergangszeit soll die „ordentliche“ Verwaltung sichergestellt werden, Entscheidungen aber dem künftigen Erzbischof vorbehalten bleiben. In der Erzdiözese sieht man das anders. Dort will man das Interregnum für einen Handstreich nützen und in der Frage des Kommunionempfangs für wiederverheiratete Geschiedene im Alleingang vollendete Tatsachen schaffen.
Neue „Handreichung“ als Orientierung weg von der kirchlichen Ehe- und Sakramentenlehre
Eine entsprechende „Handreichung“ im Umgang mit wiederverheiratet Geschiedenen wurde am Montag vorgestellt. Sie ist zwar nicht vom emeritierten Erzbischof unterzeichnet, sondern von Domdekan Andreas Möhrle und Diözesanfamilienpfarrer Michael Schweiger. Ohne die Zustimmung von Administrator Zollitsch wäre die Angelegenheit allerdings kaum denkbar.
Vielleicht geht es auch gar nicht um einen Alleingang, sondern um eine „interimistische“ Vorreiterrolle, damit andere Bistümer unter Verweis auf das „Vorbild“ des sedisvakanten Freiburg nachziehen können? Das Beispiel Rottenburg-Stuttgart legt dies nahe. Und kein regierender Bischof, nicht der alte und nicht der künftige hätten „Schuld“ daran.
Erzdiözese Freiburg: konsequent einseitige Umkehrung der Realität
Mit der Scheidung und einer Zweit- oder Drittehe leben Katholiken wegen der Unauflöslichkeit der Ehe im Stand der Sünde und dürfen daher nicht die Sakramente empfangen. Seit der Liberalisierung der Ehescheidung und den steigenden Scheidungsraten betrifft der Zustand der Unordnung zahlreiche Katholiken, die sich in ihrem Verhalten oft wenig von Nichtkatholiken oder Nichtchristen unterscheiden. Das Problem „nagt am Vertrauen vieler Katholiken in die Kirchenführung“, wie man in der Erzdiözese Freiburg unter offenkundiger Umkehrung der Vorzeichen meint.
Nicht der Mensch habe sich an die göttliche Ordnung zu halten, sondern die Kirche diese den Wünschen der Menschen „anzupassen“. So offen sagt man es in Freiburg nicht, gemeint ist es aber so. In der Freiburger Diözesandiktion heißt es: „Nun scheint sich die Kirche zu öffnen und sich den Sorgen der Betroffenen zu stellen: Die Erzdiözese Freiburg geht auf wiederverheiratet Geschiedene zu. Unter anderem soll ihnen der Weg zur Heiligen Kommunion eröffnet werden“, wie das Kölner Domradio wohlwollend berichtet.
„Im Kontakt mit Geschiedenen und wiederverheirateten Geschiedenen geht es darum, dass die menschenfreundliche und respektvolle Grundhaltung Jesu erfahrbar wird“, heißt es in der neuen „Handreichung zur Begleitung von Menschen in Trennung, Scheidung und nach ziviler Wiederverheiratung“.
In Freiburg steht „Unauflöslichkeit der Ehe“ nur mehr auf tönernen Füßen
Die Erzdiözese Freiburg beeilt sich, zu betonen, daß die „Unauflöslichkeit der Ehe“ nicht zur Disposition stehe. Die Tatsachen zeigen jedoch etwas anderes. Die Betroffenen werden von öffentlichen Sündern zu „Opfern“ uminterpretiert. In fast völliger Ermangelung eines Sündenbewußtseins, eine nicht schwer vollziehbare Kehrtwende. In Freiburg beruft man sich dabei auf Papst Franziskus, der „Interesse an einer Überwindung der Umgangsformen bekundet habe, die diese Personengruppen stigmatisieren“.
„Stigmatisieren?“ Die Kirche, die sich selbst beschuldigt, Gläubige zu stigmatisieren? Man traut den eigenen Ohren nicht. Der Ausschluß von den Sakramenten, eine Folge einer von den Betroffenen frei getroffenen Entscheidung wird in Freiburg zu einer „Stigmatisierung“ umgebogen. Werden wiederverheiratete Geschiedene tatsächlich von irgendwem in der Kirche „stigmatisiert“? Oder dient die ebenso haltlose wie völlig überzogene Formulierung zur Erzeugung eines Rechtfertigungsklimas für einen Angriff auf die katholische Lehre?
Objektive Kriterien für Kommunionempfang werden durch subjektive Meinungen ersetzt
In der „Handreichung“ heißt es: Als „Voraussetzungen“ für den Empfang der Sakramente der Taufe, der Heiligen Kommunion, der Firmung, der Versöhnung und der Krankensalbung werden in der Handreichung eine „verantwortlich getroffene Gewissensentscheidung“, ein „fundierter Gesprächsprozeß“ mit einem Pfarrer sowie eine „erforderliche konkrete Glaubensdisposition“ genannt.
Objektive Kriterien werden durch subjektive ersetzt. Die genannten „Voraussetzungen“ sind nicht greifbar. Sie überlassen jedem Priester in Eigenregie die Entscheidung, wiederverheiratet Geschiedene zu den Sakramenten zuzulassen. Die beschworene „Unauflöslichkeit der Ehe“ steht damit nur mehr auf höchst tönernen Füßen. Sie wird nicht rechtlich, aber in der Praxis aufgehoben.
Die im Widerspruch zum katholischen Glauben getroffenen Lebensentscheidungen werden durch das subjektive Empfinden der Betroffenen und des Priesters nachvollzogen. Die Schere zwischen kirchlichem Anspruch und kirchlicher Wirklichkeit klafft damit noch weiter auseinander und beschädigt das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der kirchlichen Lehre und die Kirche selbst.
Umfragen unter Priestern zeigen eine hohe Bereitschaft, alle „Interessierten“ zu den Sakramenten zuzulassen. Objektive Hinderungsgründe werden häufig als „störend“ empfunden. Die Folgen der „Handreichung“ sind damit leicht absehbar.
Die Erzdiözese Freiburg geht die Frage jedoch konsequent einseitig an. „Viele Seelsorger, die im Gespräch mit wiederverheirateten Geschiedenen stehen, seien verunsichert. Sie nähmen wahr, dass die Betroffenen sich oft ausgegrenzt fühlten und darunter litten, andererseits wüssten sie um die Vorgaben der kirchlichen Lehre und des Kirchenrechts.“, so Domdekan Andreas Möhrle. Die „Handreichung“ soll „Orientierung“ bieten. Eine Orientierung, die weg von der kirchlichen Ehe- und Sakramentenlehre führt.
„Spezielle Gebetsfeiern“ für Wiederverheiratete: erster Schritt zur zweiten kirchlichen Trauung
Sogar „spezielle „Gebetsfeiern“ für Wiederverheiratete sind vorgesehen. Sie dürfen zwar keine der Trauung ähnlichen Segnungsfeiern sein, doch der Sinn ist der, einen möglichst äquivalenten Ersatz zu bieten. Eine Form von Etikettenschwindel. Man nenne es nicht Trauung, aber de facto kommt es ihr gleich. Man sage nicht, die Ehe sei auflöslich, doch in der Praxis ist sie es. Die Kirche habe sich dem subjektiven Gewissen des Einzelnen anzupassen und als Dienstleister entsprechendes Angebot bereitzustellen.
Kirchliche Lehre und Klarstellung durch Glaubenspräfekt Müller von Freiburg ignoriert
Erst am 8. Juni hatte Kurienerzbischof Gerhard Ludwig Müller, der Präfekt der Glaubenskongregation mit einem ausführlichen Aufsatz in der Tagespost in Erinnerung gerufen, daß es keine Möglichkeit gibt, geschiedene Katholiken nach einer neuerlichen Heirat zum Kommunionempfang zuzulassen, auch nicht in Einzelfällen. Die Unauflöslichkeit jeder gültig geschlossenen sakramentalen Ehe habe absolute Bedeutung. Es handle sich dabei um eine „göttliche Norm“ zum Wohl der Menschen, die von der Kirche nicht geändert werden könne.
Eine Ermahnung, über die man sich in Freiburg im Namen „pastoraler Bedürfnisse“ ebenso hinwegsetzt wie über das Kirchenrecht und die katholische Glaubenslehre.
In Rottenburg-Stuttgart „bereits seelsorgliche Praxis“
Freiburg ist dabei keine Ausnahme. Der Sprecher des benachbarten Bistums Rottenburg-Stuttgart, Uwe Renz gab bekannt, daß es in der Diözese zwar keine „Handreichung“ wie in Freiburg gebe, aber deren Inhalt „bereits seelsorglicher Praxis in der Diözese Rottenburg-Stuttgart“ entspreche.
Soll der institutionelle Schritt Freiburgs Vorreiterrolle sein, um eine bereits verbreitete Praxis des Ungehorsams durchzusetzen und Druck auf die Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz ausüben, die sich zur Frage äußern soll? Der institutionalisierte Ungehorsam in der deutschen Kirche erreicht in Freiburg eine neue Qualität, der kaum noch hinter verschleiernden Worten versteckt wird.
Text: Andreas Becker
Bild: Erzbistum Freiburg
Damit können keine gültigen Ehen mehr geschlossen werden, alle Ehen sind ab sofort nichtig.
Die Nichtanerkennung der Unauflöslichkeit der Ehe ist ein Nichtigkeitsgrund nach dem Kirchenrecht. Can. 1056
Die Nichtanerkennung der Unauflöslichkeit der Ehe einer der Ehepartner führt automatisch zur Nichtigkeit.
Da die Kirche selbst nun die Unauflöslichkeit der Ehe nicht mehr anerkennt, können das auch die Gläubigen nicht mehr.
Damit können keine gültigen Ehen mehr geschlossen werden. Jede Ehe muss in einem Nichtigkeitsverfahren als nichtig anerkannt werden. Jedem Gläubigen kann sofort auf Antrag die Nichtanerkennung der Unauflöslichkeit der Ehe nachgewiesen werden, da die Kirche selbst die Unauflöslichkeit nicht mehr anerkennt. Das läuft in den Nichtigkeitsverfahren so um die Nichtigkeit wegen Nichtanerkennung der Unauflöslichkeit auszusprechen.
Hat daran eigentlich mal jemand gedacht?
Es können keine gültigen Ehen mehr geschlossen werden. Alle sind von vornherein nichtig. Man braucht sich nur auf das Freiburger Bistum berufen.
Was auch echt krass ist:
Man muss sich wirklich mal anschauen, wie diese Nachricht auf katholisch.de der offiziellen katholischen Seite verkündet wird: Mehr Rechte für Wiederverheiratete! und das in einer Jubel-Auffmachung, dass einem nur schlecht wird. Von der der offiziellen katholischen Seite, nur weil das ein Bistum ohne Bischof macht!
Wohin geht unsere Kirche? Wie vereinbart das Bistum Freiburg diesen Weg mit dem Kirchenrecht, worin im CIC 915 eindeutig steht, dass wiederverheiratete Geschiedene keinen Zugang zum Kommunionempfang haben. Auch kann ein solcher Schritt nur mit Zustimmung des Papstes vollzogen werden. Ein anderes Argument: wenn jemand eine schwere Sünde auf dem Gewissen hat, ist er verpflichtet, vor dem Kommunionempfang zu beichten. Die wiederverheirateten Geschiedenen leben ständig im Zustand einer schweren Sünde, und es gilt als sicher, dass diese nicht ständig den Beichtstuhl aufsuchen.
Hat das Auswirkungen auf die Erlaubtheit der Hl. Messe? Gilt jetzt, dass man im Bistum Freiburg nicht mehr zur hl. Messe gehen sollte? Denn sie beinhaltet einen Verstoß gegen das Kirchenrecht, ja, gegen das göttliche Recht.
Das Schlimme ist nicht, das diese Mietlinge und Apostaten im Kirchenkostüm so agieren, sondern das sie es tun weil angeblich auch Papst Franz dafür ist.
Gerade bei solch fundamentalen Fragen der Kirche kann man erkennen, wie unglaublich fatal die Interviewsucht des hl. Vaters werden kann.
Das die Mehrheit des deutschen Klerus längst protestantisch ist und liebend gerne alle „Segnungen“ Luthers in die Tat umsetzen möchte, ist eine Tatsache.
Bischof Müller in Rom muß natürlich ein paar pseudo-konservative Sätze herauslassen, aber ganz ehrlich, wer glaubt dem Herrn noch ?
Nein, seit Benedikts Rücktritt sind hier alle Ordnungen der Kirche in Auflösung begriffen, ich bleibe dabei, Papst Franziskus hat durch sein undiszipliniertes Geschwafel wissentlich oder unwissentlich an diesem Prozess eine große Schuld !
Er redet soviel von Armut und Armut und übersieht den Saustall im deutschen Kirchensteuerparadies.
Ich halte sein ganzes Verhalten für unerträglich eitel und aufgesetzt.
Man möcht ihm zurufen: „Lieber Franz Du hast deinen Spaß gehabt, hör mit dem Mummenschanz auf, benimm Dich nicht wie ein Spät 68er, sondern geh endlich in den Papstpalast und regiere die Kirche Jesu Christi“
Dáfür ist ein Papst da und nicht für Possenspiele die wir im Moment erleben !
Gut auf den Punkt gebracht!
Das ist ein vollständiger Angriff auf die Sakramentenlehre der Kirche.
Die Unauflöslichkeit der Ehe ist wesentlicher Bestandteil dieses Sakramentes.
Wenn man nun diese Unauflöslichkeit in Frage stellt und einen Zugang zur Heiligen Kommunion für geschiedene Wiederverheiratete möglich macht (das Beichtsakrament war immer möglich, allerdings ohne Absolution), dann stellt man damit auch die Lehre der restlichen 6 Sakramente zur Disposition.
Fatal und geradezu teuflisch. Deutlich wird sichtbar, wohin der Weg führen wird.
Die Beliebigkeitskirche, die Heile-heile-Gänschen-Religion und wir kommen alle, alle in den Himmel.
Gerade habe ich gelesen, dass das Erzbistum München-Freising auch eine Handhabung zum Umgang mit Wiederverheirateten Geschiedenen herausgibt. Diese soll ebenfalls der Freiburger „Handhabung“ angepasst sein. Steht auf Videotext im BR.
Bayerntext Seite 138:
„Das Erzbistum München und Freising steht kurz vor der Herausgabe einer Handreichung für Seelsorger, die ebenfalls vorsieht, wiederverheiratete Geschiedene zu den Sakramenten, insbesondere der Kommunion, zuzulassen. Dies wurde aus dem erzbischöflichen Ordinariat bekannt. Offenbar war dieses Papier auch Gegenstand der Diskussionen der Kardinalskommission zur Kurienreform vergangene Woche im Vatikan, der auch Kardinal Marx angehört. Gestern hatte die Erzdiözese Freiburg als erste Diözese überhaupt eine entsprechende Handreichung herausgegeben.“
War Freiburg einfach nur schneller als München? Und was macht Mainz, Hamburg, Hildesheim, Osnabrück, Stuttgart, Berlin, etc…
Im Jahre 1994 hat die Glaubenskongregation unter dem damaligen Kardinal Ratzinger derartigen Ansinnen eine deutliche Absage erteilt.
Doch was kümmert dies das offenbar kurz vor dem „protestantischen Anschluss“ stehende Erzbistum Freiburg !?
KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE
SCHREIBEN AN DIE BISCHÖFE
DER KATHOLISCHEN KIRCHE
ÜBER DEN KOMMUNIONEMPFANG
VON WIEDERVERHEIRATETEN
GESCHIEDENEN GLÄUBIGEN
-
7. „Die irrige Überzeugung von wiederverheirateten Geschiedenen, zum eucharistischen Tisch hinzutreten zu dürfen, setzt normalerweise voraus, daß dem persönlichen Gewissen die Macht zugeschrieben wird, in letzter Instanz auf der Grundlage der eigenen Überzeugung(15) über das Bestehen oder Nichtbestehen der vorausgehenden Ehe und über den Wert der neuen Verbindung zu entscheiden“.
Eine solche Auffassung ist jedoch unzulässig(16).
Die Ehe stellt nämlich wesentlich eine öffentliche Wirklichkeit dar, weil sie das Abbild der bräutlichen Vereinigung zwischen Christus und seiner Kirche ist und die Urzelle und einen wichtigen Faktor im Leben der staatlichen Gesellschaft bildet.
8. Es ist gewiß wahr, daß das Urteil, ob die Voraussetzungen für einen Hinzutritt zur Eucharistie gegeben sind, vom richtig geformten Gewissen getroffen werden muß.
Es ist aber ebenso wahr, daß der Konsens, der die Ehe konstituiert, nicht eine bloße Privatentscheidung ist, weil er für jeden Partner und das Ehepaar eine spezifisch kirchliche und soziale Situation konstituiert.
Das Gewissensurteil über die eigene eheliche Situation betrifft daher nicht nur die unmittelbare Beziehung zwischen Mensch und Gott, „als ob man ohne die kirchliche Vermittlung, die auch die im Gewissen verbindlichen kanonischen Normen einschließt, auskommen könnte“.
Diesen wichtigen Aspekt nicht zu beachten, würde bedeuten, die Ehe faktisch als Wirklichkeit der Kirche, das heißt als Sakrament, zu leugnen.
9. Indem das Apostolische Schreiben Famliiaris consortio die Hirten darüber hinaus einlädt, die verschiedenen Situationen der wiederverheirateten Geschiedenen gut zu unterscheiden, erinnert es auch an den Zustand jener, die die subjektive Gewissensüberzeugung haben, daß die frühere, unheilbar zerstörte Ehe niemals gültig war(17).
Es ist unbedingt auf dem von der Kirche festgelegten Weg des äußeren Bereichs zu prüfen, ob es sich objektiv um eine ungültige Ehe handelt. Während die Disziplin der Kirche die ausschließliche Kompetenz der Ehegerichte bezüglich der Prüfung der Gültigkeit der Ehe von Katholiken bekräftigt, bietet sie auch neue Wege, um die Ungültigkeit einer vorausgehenden Verbindung zu beweisen, und zwar mit dem Ziel, jede Abweichung der Wahrheit, die im prozessualen Weg nachweisbar ist, von der objektiven, vom rechten Gewissen erkannten Wahrheit so weit wie möglich auszuschließen(18).
Das Befolgen des Urteils der Kirche und die Beobachtung der geltenden Disziplin bezüglich der Verbindlichkeit der für eine gültige Ehe unter Katholiken notwendigen kanonischen Form ist das, was dem geistlichen Wohl der betroffenen Gläubigen wahrhaft nützt.
Die Kirche ist nämlich der Leib Christi, und Leben in der kirchlichen Gemeinschaft ist Leben im Leib Christi und Sich-Nähren vom Leib Christi.
Beim Empfang des Sakramentes der Eucharistie kann die Gemeinschaft mit Christus, dem Haupt, niemals von der Gemeinschaft mit seinen Gliedern, d.h. mit seiner Kirche getrennt werden*.
Deshalb ist das Sakrament unserer Vereinigung mit Christus auch das Sakrament der Einheit der Kirche*.
Ein Kommunionempfang im Gegensatz zu den Normen der kirchlichen Gemeinschaft ist deshalb ein in sich widersprüchlicher Akt*.
Die sakramentale Gemeinschaft mit Christus beinhaltet den Gehorsam gegenüber der Ordnung der kirchlichen Gemeinschaft, auch wenn dies manchmal schwierig sein kann, und setzt diesen voraus; sie kann nicht in rechter und fruchtbarer Weise erfolgen, wenn sich ein Glaubender, der sich Christus direkt nähern möchte, diese Ordnung nicht wahrt.“
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defendor, vielen Dank für die Erinnerung an dieses Dokument.
Glaubenspräfekt Joseph Card. Ratzinger unter Papst Johannes Paul II. fasst hier die Lehre der Kirche in dieser Angelegenheit zusammen.
Sollte unter Pontifex Franziskus diese Lehre offiziell verlassen werden, dann wird offenbar, wo der Bruch verläuft.
Wer das Sakrament der Ehe nicht ehrt, wird auch vor den andern Sakramenten nicht Halt machen. Diese haben durch die Reformen Papst Pauls VI., von denen kein Sakrament unangetastet blieb, schon schweren Schaden erlitten– denken wir nur an die hl. Eucharistie und Messe; aber auch an die Priester- und die Bischofsweihe. Das genügt dem Widersacher aber nicht. Er ist darauf aus, die sakramentalen Gnaden in der Kirche ganz zum Versiegen zu bringen. Dahin ist die Amtskirche mehrheitlich auf dem Weg. Wir müssen mit geschärfter Aufmerksamkeit auf jede Veränderung achten, die in die Sakramente eingeführt wird. Scheinbar geringfügige Abänderungen, die von der unwissenden Mehrheit der Katholiken nicht wahrgenommen werden, können Sakramente ungültig machen. Man braucht nur folgerichtig weiterzudenken, was seit Jahrzehnten und besonders seit dem 13. März 2013 in der sichtbaren Kirche geschieht –ihr fortschreitende Abriss– um zu sehen, wohin es geht. Es deckt sich mit verschiedenen endzeitlichen Prophezeiungen, aktuellen und aus der Geschichte der Kirche. Wenn, wie zu befürchten ist, die Zulassung von Ehebrechern zum Kommunionempfang offziell eingeführt würde, dann würde die Kirche formell ein Sakrileg einführen. Sind die Oberhirten, die das tun, dann noch Hirten der Kirche? Sind Oberhirten, die das zunächst nicht tun, aber mit denen, die es tun, in geistlicher Einheit bleiben, noch Hirten der Kirche? Auf uns kommen in naher Zukunft schwerste Probleme und Dilemmen zu. Hoffentlich machen jene ie Kleriker und Theologen, die Christus und Seiner Kirche treu bleiben wollen, sich zur rechten Zeit Gedanken und treffen Vorsorge für den Fall, dass die Amtskirche in Deutschland, womöglich aber auch der Vatikan selbst unter Pontifex Franziskus, ins Schisma geht mit der von Christus gestifteten katholischen Kirche.
Und wenn Zollitsch noch Erzbischof wäre, hätten wir dennoch keinen Erzbischof mehr, denn der einmal dafür erhoben worden ist, ist ein offener und ungehorsamer Häretiker. Der Bischofsstuhl ist definitiv verwaist. Und dass das „bona fide“ geschieht, glaubt nur einer, der die Realität nicht wahrhaben will. Im Text werden ja die Gründe dafür geannnt, dass das nur offener Ungehorsam sein kann. Dass er das Kirchenrecht nicht kennt oder den Katechismus kann auch nicht sein – darauf habe ich selbst ihn vor einem Jahr höchstpersönlich aufmerksam gemacht und bekam eine Antwort, die so dumm wie unverschämt war. (Unter Ignorierung der objektiven Lehre, der Regeln und Normen der Kirche – darauf ging sein Schreiberling erst gar nicht ein, wurde mir „Unbarmherzigkeit “ und „, wen wundert es: mangelnde Demut vorgeworfen.
Die „Notbremse“, die Hirten handelten „bona fide“, ist ausgelutscht: Täten sie das, müsste man in ihnen ein unverschuldetes geistiges Defizit vermuten.
Zollitsch hat also keine Entschuldigung.
Wenn hier aber einer noch hofft, F. wüsste davon nichts Genaues und wollte das so nicht, dann sollte derjenige lesen, was F. noch als Kardinal zum Thema geschrieben – ungefälscht, nein, alles keine Übersetzungsfehler, alles authentisch:
„Als ich ein Kind war, betrat man normalerweise nicht das Haus von Geschiedenen, schon gar nicht, wenn sie wieder geheiratet hatten. Heute ruft der Papst selbst diejenigen, die eine neue Bindung eingegangen sind, dazu auf, am kirchlichen Leben teilzunehmen. Er bittet sie zu beten, in den Pfarrgemeinden und bei karitativen Werken mitzuarbeiten. Ihre Taufe wird nicht, weil sie am Rande des Gebots stehen, aufgehoben. Ich gebe zu, dass der Rhythmus vielleicht nicht dem Tempo der gesellschaftlichen Veränderungen entspricht, doch die geistlichen Führer, die auf die Stimme Gottes hören sollen, müssen sich die erforderliche Zeit nehmen, um die Antworten allmählich zu finden.“
Dass F. wohl schon meint, dass das Wiederverheiratungsverbot auf Dauer aufgebbar sein könnte, ist doch eindeutig! „Am Rande des Gebotes leben“ – was soll das sein? Das heißt definitiv, dass der Ehebrecher noch im Rahmen des Gebotes handelt, wenn auch „am Rand“.
Im Kapitel 15 über die Scheidung weist er darauf hin, dass die Orthodoxe Kirche hier offener sei.
Im selben Kapitel bezeichnet er die Position derer, die die alte kirchliche Doktrin vertreten, als „Extremisten“.
Übrigens äußert er sich in seinem Gesprächsbuch mit Abraham Skorka ebenfalls wachsweich zum Zölibat. „Für den Moment“ gelte der noch…
Für mich stellt sich die Frage, ob und inwieweit glaubenstreue Katholiken sich in absehbarer Zeit aus den heiligen Messen fernhalten müssen, wenn sie Jesus nicht verraten wollen – denn wie oben schon von Kirchgängerin gefragt: wenn ein Sakrament aufgelöst wird, inwieweit sind dann die anderen noch gültig?
Ihre Fragen sind die, auf die wir einfachen Katholiken in Kürze kompetente Antworten benötigen werden.
Wo jetzt auch München-Freising mit Kardinal Marx hinzukommt, ist es so gut wie ausgeschlossen, dass Freiburg eine isolierte Aktion auf eigene Faust unternommen hat.
F. ist informiert– und Sie haben ja aufgezeigt, dass diese Aktionen auf seiner Linie liegen.
Wir werden also demnächst an Heiligen Messen teilnehmen, in denen Unser Herr Jesus Christus nicht nur unter der Hand (was nie ganz zu verhindern ist), aber offziell, im Namen der Kirche selbst, beleidigt und geschändet wird.
Kann man es verantworten, an solchen Messen teilzunehmen und durch die bloße Teilnahme dem blasphemischen Treiben schweigend zuzustimmen?
Man wirft der FSSPX immer vor, sie sei im Schisma, obwohl die Priesterbruderschaft den Glauben unverkürzt verkündet und in Treue zur Tradition und dem Lehramt der Kirche steht. Schismatisch ist doch das, was in den Deutschen Diözesen geschieht, wo man sich dem Zeitgeist anbiedert und die Glaubenslehre verwässert! DAS ist SCHISMA. Da können sich nun die Ecclesia Die Gemeinschaften und ganz besonders die FSSP warm anziehen und auf „eisige“ Zeigen gefasst machen. Will Franziskus wirklich die Glaubenslehre ändern und die Kirche spalten? Man kann mir nicht erzählen, dass ein Kardinal Marx ohne Wissen von Papst Franziskus etwas veröffentlicht.
Dafür wird Zollitsch eher Kardinal als dass er sein Amt verlöre, Papst Benedikt hat ja von einem Bischof ähnlicher Qualität den Rücktritt abgelehnt ‚ich meine LEHMANN
Zu diesen offenen Bruch mit der Lehre Gottes unseres Herrn, seinen Heiligen Willen, der Glaubenslehre als auch der Heiligen Tradition seiner Einen, Heiligen, Katholischen und Apostolischen Kirche, sprich einen Schisma (welches vermutlich vom Vatikan nicht erkannt werden wird, weil sich dieser weiterhin Blind, Taub und Stumm stellen wird, solange die Hand mit Geld gefüllt wird), ist es nur gekommen weil sich eben der Vatikan seit Jahr (zehnten) Blind Taub und Stumm stellt.
Denn allerspätestens mit den antikatholischen Kirchenvolksbegehren im Jahre 1995 (also noch zu Zeiten, als die Kongregation für die Glaubenslehre von Kardinal Ratzinger geleitet wurde) hätte der Heilige Stuhl aktiv und energisch eingreifen müssen. Wehret den Anfängen, aber genau das Gegenteil hat der Vatikan getan, er nährte die Anfänge.
Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
Vielleicht ist es so wie mit Ministrantinnen, Handkommunion und Kommunionhelfern. Deutschland führt einfach Neuerungen ein, Rom duldet diese und nach ein paar Jahren wird die Duldung einfach zur allgemeinen Erlaubnis führen. Rom ist doch seit Papst Franziskus im Barmherzigkeitswahn und da will man nicht unbarmherzig gegenüber den Sonderwegen einer „Ortskirche“ sein. Unbarmherzigkeit zeigt man nur den traditionsverbunden Ordensgemeinschaften und Gläubigen gegenüber. Was erlauben die sich auch, wollen einfach Glaubensgut und Glaubenslehre unverkürzt bewahren und verkünden.…
Ich glaube nicht, dass Franziskus mehrere Jahre warten wird. Er weiß, dass er im Dezember 77 wird. Er hat seine Ideen von der Kirche, und diese Ideen wird er so zügig und energisch umsetzen wie möglich, und kein Mensch wird ihn daran hindern.
Ein Mensch wird Franziskus nicht hindern können, aber Der, dessen Stellvertreter er ist, aber nicht sein will. Es kann aber auch sein, dass dieser Papst bestimmt ist, zur Zerstörung der Kirche und das 3. Geheimnis von Fatima damit in Zusammenhang steht. Den bisher wurde ja nicht das gesamte Geheimnis veröffentlicht. Aber Gott hat seiner Kircher verheissen, dass sie die Pforten der Hölle nicht überwinden werden. Und Gott sei es gedankt, ist durch die Bischofsweihen von 1988 durch den Erzbischof Lefebvre die Sukzession bei allen weiteren Weihen gegeben, wenn Rom wirklich den Glauben verlieren sollte. Was ja auch in La Salette prophezeit wurde „Rom wird den Glauben verlieren und Sitz des Antichristen werden“. Was jetzt nicht heissen soll, dass ich den derzeitigen Papst Franziskus als Antichristen sehe, eher als einen, der die Kircher und das Papstamt beschädigt und zerstört.
„Er hat seine Ideen von der Kirche, und diese Ideen wird er so zügig und energisch umsetzen wie möglich, und kein Mensch wird ihn daran hindern.“
Natürlich. Der theologische Wirrwarr ist nun 50zig Jahre geleistet. Jetzt geht es zur Sache mit hohen Tempo. Was für ein „Durcheinander“ seit dem 13. April dieses Jahres.
Aber der Triumph des „unbefleckten Herzens“ rückt auch immer näher.
Per Mariam ad Christum.
Ich meinte natürlich den 13. März dieses Jahres. Der 13. April ist mein Geburtsdatum. Wir wollen es ja nicht gleich übertreiben.
Per Mariam ad Christum.
Weshalb macht Ihr Euch solche Gedanken, ob Ihr noch die Hl.Messe in dieser verfälschten Kirche besuchen könnt? Wieso geht Ihr nicht zu den Hl.Messen der FSSPX oder der Petrusbruderschaft, in den Orten, in denen das möglich ist? Dort gibt es solche Probleme nicht.
Diese Konzilskirche ist nicht mehr die Katholische Kirche!
Magda,
sie haben recht, die einzige Lösung sind nur noch die Pius-Brüder. Mich ärgert aber meine Kirchensteuer so. Wenn es nur eine Möglichkeit gäbe, diese der katholischen Kirche zu entziehen und den Pius-Brüdern zu geben.
Das gleiche Problem habe ich auch. Es ist ja schon eine Gewissensfrage, dass man mit seinem Kirchensteuergeld die Zerstörung des Glaubens und die Bildung einer schismatischen deutsch-nationalen Kirche unterstützen muss.
Mir geht es ähnlich wie euch. Was soll ich da machen? Zur Konzilssekte gehe ich niemals mehr. Die schlagen unseren Herrgott tausendfach ans Kreuz. Und die Messen sind dort ohnehin ungültig, weil protestantsich. Das mit der Kirchensteuer ist wirklich ein großes Problem. Bei mir fehlt aber wirklich nur ein Tropen, das ich austrete. Was will mir der Herrgott denn vorwerfen? Dass ich die Simonie der deutschen Zwangssteuerkirche nicht mitfinanziert habe? Gott möge sich meiner erbarmen, wenn ich falsch handele.
Gott zum Gruße aus dem Rheingau.
Kleiner Gruß aus dem Ried !
Wir „unterstehen“ dem größten deutschen Zerstörer nämlich Protestant Lehmann im Kardinalskostüm.
Ich gehe schon lange in benachbarte Gemeinden zur tridentinischen Messe, auch wenn ich dafür lange Wege in Kauf nehmen muß.
Ich bin auch nur ein paar Millimeter vor dem Austritt und der Bitte, die FSSPX möge sich seelsorgerisch um mich kümmern.
Mich hält Sentimentalität und die Tradition meiner Eltern.
Ich komme aber immer mehr zu der Überzeugung das man völlig legitim Katholisch sein kann, OHNE den deutschen Kirchensteuerverein.
Wenn es zum og. Thema keine eindeutige Aussage mehr gibt, bin ich Ende Oktober auf dem Einwohnermeldeamt und trete aus mit dem Grund LEHMANN / ZOLLITSCH.
Es reicht jetzt wirklich !
Ich entwickele geradezu eine Allergie gegen das Wort „HANDREICHUNG“, da es immer ein Synonym für Häresie, Ungehorsam und theologischer Armseligkeit ist.
Auch hier zeigt sich wieder, dass die Handreichung quasi unter der Hand in der Interimsphase vom kirchensteuerbezahlten Festangestellten untergeschoben wurde. In subtiler Taktik sind die Modernisten gut.
„KIRCHENSTEUERAUSTRITT JETZT!“ kann ich da nur sagen, da man sich ansonsten mitschuldig macht an der Mitfinanzierung dieser Beleidigungen Gottes und dem Abbruch des Glaubens. Das Geld sollte man dann besser den noch verbliebenen treuen Priestern und Ordensgemeinschaften direkt spenden.
Bester Kommentar einer Atheistin zu den „Lockerungen“ für Wiederverheiratete in der Diözeses Freiburg:
von lafrench „Das einzige was ich je als Atheistin gut an der Kirche fand, war das verbot der zweiten Ehe. Die Kirche war die letzte Institution, die sich an dieses Versprechen gehalten hat. Die Einzige, die zumindest symbolisch dafür stand, dass man eben auch mal sein Wort hält, dass das sehr flüchtige Wort und das Versprechen doch ein Gewicht hat. Schade! Nun werde ich nicht mehr ehrfürchtig sein, wenn jemand in der Kirche heiratet. – Diesen großen Respekt hatten alle Bekannten bei kirchlichen Hochzeiten immer von mir bekommen.“
Wenn jemand bei der katholischen Tradition heiratet, ist der Respekt schon noch angebracht, liebe Atheistin!
Die Menschen werden belogen. Die Zulassung von Menschen, die außerehelichen Sex haben, zusätzlich noch im Ehebruch leben und daran festhalten wollen, führt nicht zur Erfahrung der menschenfreundlichen und respektvollen Grundhaltung Jesu , denn Jesus wird dadurch gegeißelt, sondern dies führt zum gerechten Gericht Gottes und zwar für alle Beteiligten an diesem Gottesraub!
Wie gerne würde ich meine Zwangs-Kirchensteuer diesem die katholische Kirche schwer schädigenden deutschen Molloch entziehen!
All diese „Handreichungen“ sind eher „Griffe“ – Griffe ins Klo…
Es ist schon bizarr, wie viele Leute hier zwar seit langem kein gutes Haar an der Amtskirche lassen können aber anlassbezogen wieder einmal „nur Millimeter vor dem Austritt“ stehen, statt endlich Nägel mit Köpfen zu machen. „Euer Ja sei ein Ja, Euer Nein ein Nein“. Die jüngsten Entwicklungen in Freiburg und anderswo kommen nicht überraschend sondern sind nur der nächste „logische“ Schritt. Es wäre wirklich an der Zeit, dass diejenigen die diese Entwicklung nicht mittragen wollen oder können, die seit langem einzig richtige Konsequenz ziehen und dem Staatskirchensystem das Geld entziehen. Das könnte am Ende noch heilsam sein.
Haben Sie begriffen, um was es hier geht? Es geht um nicht weniger als um die Auflösung eines Sakramentes. Lösen Sie ein Sakrament auf, haben sie alles dem Tod überantwortet.
Sie haben aber auch begriffen, dass es keinen Katholiken ohne Kirche gibt?
Hier ist ein Dilemma sichtbar.
Das erkennt allerdings nur ein Katholik, der den Herrn der Kirche über alles liebt und IHn unter keinen Umständen beleidigen, sondern IHM in allen Dingen gehorsam sein will.
Dilemma hin oder her, klar ist, dass die steuergebundene Mitgliedschaft in dieser ZollitschKirche nicht länger heilsnotwendig sein kann, ja wahrscheinlich das Gegenteil davon ist. Man wirft schlechtem Geld nicht noch gutes hinterher Wo immer die eine wahre Kirche Christi sein mag – im häretischen deutschösterreichischen Staatskirchensystem werden sie sie nicht finden!
Erzbischof em. Zollitsch hat die Erstellung der Handreichung selbst in Auftrag gegeben. Das hat er im April noch selbst gesagt.
Vgl. auch meinen Blogbeitrag: http://kikreukreu.blogspot.de/2013/10/handreichung-ich-wei-von-nix.html