Limburg: Bischof Tebartz-van Elst – Verordnete Absetzung in Etappen?


Limburg: Rauswurf in Etappen für Bischof Tebartz-van Elst(Lim­burg) Papst Fran­zis­kus hat im Fall des Lim­bur­ger Bischofs eine Ent­schei­dung getrof­fen. Die Fra­ge ist: Wie genau ist sie zu inter­pre­tie­ren? Nach einem Gesprächs­rei­gen in Rom mit dem Vor­sit­zen­den der deut­schen Bischofs­kon­fe­renz, Robert Zol­lit­sch, dem Erz­bi­schof von Köln, Joa­chim Kar­di­nal Meis­ner und schließ­lich Bischof Tebartz-van Elst selbst, dazu kamen noch wei­te­re Kon­takt­nah­men und Gesprä­che, die hin­ter den Kulis­sen statt­fan­den, war der Papst „umfas­send und objek­tiv infor­miert“, wie es in der offi­zi­el­len Pres­se­er­klä­rung des Hei­li­gen Stuhls heißt.

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Von einer „Aus­zeit“ für den Bischof ist die Rede und daß der Papst dem Lim­bur­ger Ober­hir­ten den „Rücken gestärkt“ habe. Der Tenor wirkt fast so, als sei die päpst­li­che Ent­schei­dung „posi­tiv“ für Bischof Tebartz-van Elst ausgefallen.

Die Fak­ten: Bischof Tebartz-van Elst kann „zum gegen­wär­ti­gen Zeit­punkt sei­nen bischöf­li­chen Dienst nicht aus­üben“; der Papst „hält es für ange­ra­ten“, den Bischof „eine Zeit außer­halb der Diö­ze­se zu gewäh­ren“ und ernennt „wäh­rend der Abwe­sen­heit des Diö­ze­san­bi­schofs“ den Wies­ba­de­ner Stadt­de­kan Wolf­gang Rösch „mit dem heu­ti­gen Tag“ zum Gene­ral­vi­kar der Diö­ze­se „mit allen damit ver­bun­de­nen Befug­nis­sen“. In die­ser Situa­ti­on sol­len die „Ergeb­nis­se“ der „Prü­fung im Hin­blick auf den Bau des Bischofs­sit­zes“ abge­war­tet wer­den. Die Prü­fung soll „Ver­ge­wis­se­rung über dies­be­züg­li­che Ver­ant­wort­lich­kei­ten“ bringen.

Der Bischof selbst fühl­te sich nach einer 20-Minu­ten-Audi­enz beim Papst, „ermu­tigt“. Ihm nahe­ste­hen­de Kir­chen­ver­tre­ter in Rom spra­chen davon, die Begeg­nung sei „gut“ verlaufen.

Was bedeu­tet die Ent­schei­dung des Pap­stes aber im Klar­text? Daß Papst Fran­zis­kus Bischof Tebartz-van Elst de fac­to sus­pen­diert hat. Und es scheint unwahr­schein­lich, inter­pre­tiert man die Fein­hei­ten kirch­li­cher Spra­che rich­tig, daß es für ihn eine Rück­kehr in das Bischofs­amt geben wird. Viel­mehr scheint es ein Raus­wurf in Etap­pen zu wer­den, mit einer offe­nen Sei­ten­tür, für den man sich in Rom ent­schie­den hat. Der Unter­fer­tig­te wäre erfreut, wenn man ihn eines Bes­se­ren beleh­ren würde.

Die Wöl­fe haben geheult und beka­men ihr näch­stes Opfer? Dem scheint so. Nichts Neu­es also unter deut­scher Son­ne. Ab einem bestimm­ten Punkt der Eska­la­ti­on geht es dann nur mehr um das „Image“ und die „Rück­ge­win­nung von Ver­trau­en“. Mit Bischof Tebartz-van Elst wird die Liste der in den ver­gan­ge­nen 20 Jah­ren im deut­schen Sprach­raum abge­setz­ten Bischö­fe wohl um einen wei­te­ren Namen län­ger. Und sie betref­fen aus­nahms­los Bischö­fe, die im wei­te­ren Sinn des Wor­tes dem „kon­ser­va­ti­ven“ Teil der Kir­che zuge­rech­net wur­den. Eine Schlag­sei­te mit unan­ge­neh­mem „Gschmäck­le“.

Die Geld­fra­ge, die mit Beti­telun­gen wie „Protz­bi­schof“ süf­fi­sant in den Vor­der­grund gespielt wur­de, scheint in der gan­zen Fra­ge ledig­lich vor­ge­scho­ben. Denn die Geld­fra­ge ist nicht das iso­lier­te Pro­blem einer Per­son, angeb­lich des Bischofs von Lim­burg, son­dern wenn schon der deut­schen Kir­che ins­ge­samt. Das Grab, das die deut­sche Kir­che sich und dem Glau­ben in Deutsch­land schau­felt, ist 6 Mil­li­ar­den Euro [1]leicht auf­ge­run­de­te Kir­chen­steu­er­ein­nah­men 2012 schwer und das jähr­lich. Doch auf die­sem Ohr sind die so hell­hö­ri­gen inner­kirch­li­chen Kri­ti­ker von Bischof Tebartz-van Elst plötz­lich stock­taub. So taub, wie sie es waren, als Papst Bene­dikt XVI. die Ent­welt­li­chung der deut­schen Kir­che for­der­te, um den Weg zu einer Neue­van­ge­li­sie­rung Deutsch­lands freizumachen.

Und hier der voll­stän­di­ge Wort­laut der Pres­ser­klä­rung des Vatikans:

PRESSEMITTEILUNG DES HEILIGEN STUHLS HINSICHTLICH DER DIÖZESE LIMBURG

Der Hei­li­ge Vater ist über die Lage in der Diö­ze­se Lim­burg zu jedem Zeit­punkt umfas­send und objek­tiv infor­miert worden.

In der Diö­ze­se ist es zu einer Situa­ti­on gekom­men, in wel­cher der Bischof, S.E. Mons. Franz-Peter Tebartz-van Elst, sei­nen bischöf­li­chen Dienst zum gegen­wär­ti­gen Zeit­punkt nicht aus­üben kann.

Nach dem „brü­der­li­chen Besuch“ von S.Em. Gio­van­ni Kar­di­nal Lajo­lo im ver­gan­ge­nen Sep­tem­ber hat die Deut­sche Bischofs­kon­fe­renz, gemäβ einer Ver­ein­ba­rung zwi­schen dem Bischof und dem Lim­bur­ger Dom­ka­pi­tel, eine Kom­mis­si­on ein­ge­setzt, um eine ein­ge­hen­de Prü­fung im Hin­blick auf den Bau des Bischofs­sit­zes vor­zu­neh­men. In Erwar­tung der Ergeb­nis­se besag­ter Prü­fung und der damit ver­bun­de­nen Ver­ge­wis­se­rung über dies­be­züg­li­che Ver­ant­wort­lich­kei­ten hält der Hei­li­ge Stuhl es für ange­ra­ten, S.E. Mons. Franz-Peter Tebartz-van Elst eine Zeit auβer­halb der Diö­ze­se zu gewähren.

Auf Ent­schei­dung des Hei­li­gen Stuhls tritt die durch den Bischof von Lim­burg zum 1. Janu­ar 2014 aus­ge­spro­che­ne Ernen­nung des Hw. Herrn Stadt­de­kan Wolf­gang Rösch zum Gene­ral­vi­kar bereits mit dem heu­ti­gen Tag in Kraft. Der Hw. Herrn Gene­ral­vi­kar Rösch wird die Diö­ze­se Lim­burg wäh­rend der Abwe­sen­heit des Diö­ze­san­bi­schofs im Rah­men der mit die­sem Amt ver­bun­de­nen Befug­nis­se verwalten.

Aus dem Vati­kan, 23. Okto­ber 2013

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Wikicommons

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1 leicht auf­ge­run­de­te Kir­chen­steu­er­ein­nah­men 2012
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