Diözese Rom verweigert Erich Priebke öffentliches Begräbnis – Politische Korrektkeit über den Tod hinaus?


(Rom) Am 11. Okto­ber starb in Rom im 100. Lebens­jahr Erich Prieb­ke. Eini­ge „unan­ge­brach­te“ Anmer­kun­gen zu einer zwei­fel­haf­ten Ent­schei­dung der Diö­ze­se Rom, dem Toten ein kirch­li­ches Begräb­nis zu ver­wei­gern. Eine Ent­schei­dung, die wenig katho­lisch erscheint, dafür aber umso poli­tisch kor­rek­ter. Dün­nes Eis für kirch­li­che Entscheidungen.

Anzei­ge

Prieb­ke, 1913 im bran­den­bur­gi­schen Hen­nigs­dorf gebo­ren, erlang­te seit den 90er Jah­ren inter­na­tio­na­le Bekannt­heit. Wäh­rend des Zwei­ten Welt­krie­ges dien­te Prieb­ke als Ver­bin­dungs­of­fi­zier zur ita­lie­ni­schen Poli­zei an der deut­schen Bot­schaft in Rom. Am 24. März 1944 war der dama­li­ge SS-Haupt­sturm­füh­rer (Haupt­mann) an der Erschie­ßung von 335 Gei­seln in den Arde­ati­ni­schen Höh­len betei­ligt. Die Erschie­ßun­gen, fand als schreck­lich­stes Ver­bre­chen wäh­rend der deut­schen Beset­zung Ein­gang in das kol­lek­ti­ve Gedächt­nis Ita­li­ens. Sie waren eine Ver­gel­tungs­ak­ti­on für das Atten­tat kom­mu­ni­sti­scher Par­ti­sa­nen in der Via Ras­el­la, in dem zur „Offe­nen Stadt“ erklär­ten Rom. Bei dem Atten­tat waren 33 deut­sche Sol­da­ten des Poli­zei­re­gi­ments „Bozen“ und zwei unbe­tei­lig­te ita­lie­ni­sche Zivi­li­sten getö­tet sowie wei­te­re 110 Per­so­nen zum Teil schwer ver­letzt wor­den. Die Idee und den Befehl zum Atten­tat hat­te der Kom­mu­nist Gior­gio Amen­do­la erteilt. Nach dem Krieg war Amen­do­la bis zu sei­nem Tod 1980 unun­ter­bro­chen Par­la­ments­ab­ge­ord­ne­ter der Kom­mu­ni­sti­schen Par­tei Ita­li­ens und 1978 deren, aller­dings erfolg­lo­ser Präsidentschaftskandidat.

Ein Ulti­ma­tum an die Atten­tä­ter, sich zu stel­len, ver­strich ergeb­nis­los. Hit­ler erteil­te den Befehl zur Vegel­tung im Ver­hält­nis 1:10 Erschie­ßun­gen von poli­ti­schen Geg­nern vor­zu­neh­men. Die 330 Hin­zu­rich­ten­den hat­te das ita­lie­ni­sche Innen­mi­ni­ste­ri­um zu stel­len. Sie wur­den unter den poli­ti­schen Gefan­ge­nen aus den römi­schen Gefäng­nis­sen geholt. Die Ver­gel­tungs­maß­nah­me soll­ten vom SS-Poli­zei­re­gi­ment „Bozen“ exe­ku­tiert wer­den, da deren Kame­ra­den beim Atten­tat getö­tet wor­den waren. Die Män­ner, durch­wegs Ange­hö­ri­ge älte­rer Jahr­gän­ge, wei­ger­ten sich jedoch unter Ver­weis auf ihren katho­li­schen Glau­ben. Ihr Kom­man­dant stell­te sich schüt­zend vor sie. So wur­de das Exe­ku­ti­ons­kom­man­do aus den Rei­hen der Sicher­heits­po­li­zei und des SD zusam­men­ge­stellt. Dadurch kam auch Prieb­ke in die Arde­ati­ni­schen Höh­len, der per­sön­lich an der Erschie­ßung von 12 Gei­seln teilnahm.

Nach dem Zwei­ten Welt­krieg kam es zu meh­re­ren Mili­tär­ge­richts­ver­fah­ren. Die mei­sten Haupt­ver­ant­wort­li­chen, ange­fan­gen bei Adolf Hit­ler, waren tot oder wur­den nach eini­gen Haft­jah­ren amne­stiert. 1948 wur­de aller­dings von einem ita­lie­ni­schen Mili­tär­ge­richt der direk­te Ver­ant­wort­li­che für die Aus­füh­rung der Hin­rich­tungs­ak­ti­on, der Kom­man­dant der deut­schen Sicher­heits­po­li­zei (SiPo) und des Sicher­heits­dien­stes (SD), Her­bert Kapp­ler, zu lebens­lan­ger Haft ver­ur­teilt. Der ehe­ma­li­ge SS-Ober­sturm­bann­füh­rer (Oberst­leut­nant) kon­ver­tier­te in der Haft zum katho­li­schen Glau­ben. Nach 32 Jah­ren Gefäng­nis gelang dem inzwi­schen schwer Krebs­kran­ken die Flucht aus einem Mili­tär­kran­ken­haus in Rom. Er starb weni­ge Mona­te spä­ter an sei­ner Krank­heit. Gegen sei­ne katho­li­sche Beer­di­gung in Deutsch­land gab es 1978 kei­ne Ein­wän­de. Kapp­ler war nicht grund­sätz­lich wegen der Erschie­ßung von Gei­seln ver­ur­teilt wor­den, son­dern wegen der Erschie­ßung von fünf Men­schen zuviel. Die Erschie­ßung von 330 Gefan­ge­nen war völ­ker­recht­lich durch die Haa­ger Land­kriegs­ord­nung von 1907 gedeckt, die Kriegs­par­tei­en bei Ver­gel­tungs­maß­nah­men Erschie­ßun­gen im Ver­hält­nis bis 1:10 erlaub­te. Aus noch unge­klär­ten Grün­den wur­den in den Fos­se Arde­ati­ne jedoch 335 Men­schen erschos­sen. Daß dem Hin­rich­tungs­kom­man­do von ita­lie­ni­scher Sei­te fünf Per­so­nen mehr gelie­fert wor­den waren, habe bei der gro­ßen Zahl „nie­mand gemerkt“, wie sei­ner­zeit Kapp­ler und spä­ter auch Prieb­ke behaup­ten sollten.

Freispruch für Priebke 1948

Das Gericht sprach gleich­zei­tig Kapp­lers Unter­ge­be­ne in der Tötungs­ak­ti­on frei, dar­un­ter auch Prieb­ke, weil es aner­kann­te, daß sie einen Befehl aus­führ­ten, des­sen Rechts­wid­rig­keit sie damals nicht erken­nen konnten.

Prieb­ke, der sich nach Kriegs­en­de in Ita­li­en in alli­ier­ter Kriegs­ge­fan­gen­schaft befand, gelang 1947 die Flucht aus dem Lager. Er und sei­ne Frau Ali­ce waren getauf­te Luthe­ra­ner, in Wirk­lich­keit aber glau­bens­los. Wegen der Gefähr­dung Ber­lins durch alli­ier­te Luft­an­grif­fe hat­te Prieb­ke sei­ne Frau wäh­rend des Krie­ges in Tirol unter­ge­bracht. Dort, in der Stadt Ster­zing lern­te Ali­ce den katho­li­schen Glau­ben ken­nen und kon­ver­tier­te. Glei­ches tat nach dem Krieg auch Erich Prieb­ke, als er auf sei­ner Flucht, sei­ne Frau erreich­te. Ein Phä­no­men, das im und nach dem Krieg viel­fach bekannt ist und mit den exi­sten­ti­el­len Erfah­run­gen von Krieg und Gewalt zusam­men­hing. Das kin­der­lo­se Ehe­paar wan­der­te 1948 mit gefälsch­ten Papie­ren nach Argen­ti­ni­en aus und bau­te sich dort eine neue Exi­stenz auf. Offi­zi­ell galt Prieb­ke nach sei­ner Flucht aus dem Kriegs­ge­fan­gen­la­ger als flüch­tig. Er wuß­te von dem Kriegs­ge­richts­ver­fah­ren gegen Kapp­ler, aber noch nichts von sei­nem Freispruch.

Die Atten­tä­ter der Via Ras­el­la wur­den nie zur Ver­ant­wor­tung gezo­gen, obwohl nach Kriegs­en­de ita­lie­ni­sche Mili­tär­ge­rich­te die Legi­ti­mi­tät des Atten­tats in Zwei­fel zogen. Das Atten­tat fiel unter die all­ge­mei­ne Amne­stie von 1946 für Gewalt­ta­ten auf bei­den Sei­ten, mit der Ita­li­en für ita­lie­ni­sche Staats­bür­ger einen Schluß­strich unter den Krieg zie­hen wollte.

Verhaftung 1994, Freispruch 1996, Verurteilung 1998

Obwohl die Ange­le­gen­heit gericht­lich abge­schlos­sen war, geriet 1994, damals bereits 81 Jah­re alt, im Zuge der „Nazi-Jagd“ auch Erich Prieb­ke ins Visier des Simon-Wie­sen­thal-Insti­tuts von Los Ange­les. Ein ita­lie­ni­scher Staats­an­walt woll­te den Fall „Fos­se Arde­ati­ne“ wie­der auf­rol­len und stell­te Aus­lie­fe­rungs­an­trag. Argen­ti­ni­en nahm Prieb­ke in Aus­lie­fe­rungs­haft und über­stell­te ihn unter inter­na­tio­na­lem Druck 1995 an Ita­li­en. In Rom wur­de Prieb­ke 1996 vom zustän­di­gen Mili­tär­ge­richt frei­ge­spro­chen, weil es bereits einen Frei­spruch zur sel­ben Sache von 1948 gab, der 1952 vom Ober­sten Gerichts­hof bestä­tigt wor­den war. Nach einem all­ge­mein gül­ti­gen Rechts­grund­satz kann nie­mand für die­sel­be Straf­tat zwei­mal vor Gericht gestellt wer­den. Gegen den Frei­spruch gab es jedoch so hef­ti­ge inter­na­tio­na­le Pro­te­ste, daß Ita­li­ens dama­li­ger Justiz­mi­ni­ster den soeben frei­ge­spro­che­nen erneut ver­haf­ten ließ, bevor die­ser den Gerichts­saal ver­las­sen konn­te. Was ab die­sem Augen­blick geschah, schien mehr mit Poli­tik als mit einem Rechts­staat zu tun zu haben. Prieb­ke wur­de erneut vor Gericht gestellt, dies­mal jedoch vor ein zivi­les Straf­ge­richt. Die­ses ver­ur­teil­te ihn 1998 zu lebens­lan­ger Haft. 2007 wur­de dem 94-Jäh­ri­gen aus Alters­grün­den Haus­ar­rest gewährt.

Erklärung des Vikariats von Rom

Nun ist der Katho­lik Prieb­ke im Alter von fast 100 Jah­ren gestor­ben, doch in Rom wird ihm eine Toten­mes­se ver­wei­gert. Jeden­falls eine öffent­li­che. Bischof von Rom ist Papst Fran­zis­kus. Die Diö­ze­se wird für den Papst tra­di­tio­nell von einem Kar­di­nal­vi­kar ver­wal­tet. Das Ordi­na­ri­at des Kar­di­nal­vi­kars gab am Sams­tag, am Tag nach Prieb­kes Tod in einer offi­zi­el­len Erklä­rung bekannt, daß es für Prieb­ke kei­ne Toten­mes­se in einer Kir­che Roms geben werde.

In der zustän­di­gen Pfar­rei San­ta Maria Imma­co­la­ta di Lour­des, sag­te ein etwas ver­le­ge­ner Pfar­rer Pater Anto­nio Cur­cio: „Wir hal­ten uns an das, was das Vika­ri­at gesagt hat.“ Mehr kön­ne er nicht dazu sagen. Prieb­ke ken­ne er per­sön­lich nicht. Er sei erst seit kur­zem in der Pfar­rei tätig.

In der Erklä­rung der Diö­ze­se Rom heißt es ohne jede Anga­be von Gründen:

Bezüg­lich der Begräb­nis­fei­er des Herrn Erich Prieb­ke ist eine Prä­zi­sie­rung not­wen­dig. Der Antrag wur­de beim Pfar­rer nicht von Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen des Ver­stor­be­nen gestellt, son­dern von einer Frau im Auf­trag des Rechts­an­walts von Herrn Prieb­ke am Mor­gen des 12. Oktober.

Die kirch­li­che Auto­ri­tät hielt es ange­sichts der Umstän­de für ange­bracht, daß das Gebet für den Ver­stor­be­nen und sein Anver­trau­en an die Barm­her­zig­keit Got­tes – Zweck der reli­giö­sen Begräb­nis­fei­er – in strikt pri­va­ter Form, das heißt im Haus, in dem die Lei­che des Ver­stor­be­nen auf­ge­wahrt wird, zu erfol­gen habe. Des­halb wur­de dem Toten unter Beach­tung des Kir­chen­rechts das Gebet nicht ver­wei­gert, son­dern eine ande­re Form als üblich beschlos­sen, dis­kret und reser­viert. Der Vor­schlag wur­de vom Rechts­an­walt des Herrn Prieb­ke abgelehnt.

Den­noch haben sich alle katho­li­schen Prie­ster, unter Beach­tung des Kir­chen­rechts, an die vom Ordi­na­ri­us fest­ge­leg­te Ent­schei­dung zu halten.

Der hun­dert­jäh­ri­ge Prieb­ke starb kin­der­los. Er und sein Frau Ali­ce waren Ein­zel­kin­der. Sei­ne Ehe­frau war wäh­rend sei­ner Haft hoch­be­tagt in Argen­ti­ni­en gestor­ben, ohne daß sich die bei­den wie­der­se­hen konn­ten. Prieb­ke habe kei­ne Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen, des­halb müs­se er die Anträ­ge stel­len, gab sei­ner­seits Prieb­kes ita­lie­ni­scher Anwalt bekannt.

Politischer Beigeschmack – Kaiserliche Einlaßzeremonie zur Kapuzinergruft in Wien

Die Ent­schei­dung des Ordi­na­ri­ats der Diö­ze­se Rom hat den bit­te­ren Bei­geschmack poli­ti­scher Kor­rekt­heit. Für die Kir­che geht es nicht um Urtei­le staat­li­cher Gerich­te und die ver­öf­fent­lich­te Mei­nung. Sie hät­te ande­re Fra­gen zu stel­len. Nach wel­chen Kri­te­ri­en wird dem Katho­li­ken Prieb­ke ver­wei­gert, was jedem Katho­li­ken gewährt wird und auch Her­bert Kapp­ler gewährt wur­de? Ist es sei­ne Betei­li­gung an einer schreck­li­chen Tat vor 69 Jah­ren? Odr ist es die Angst vor öffent­li­cher Kri­tik, die bereits die Gerichts­ver­fah­ren in den 90er Jah­ren beglei­te­ten? Tritt ein Toter nach katho­li­schem Ver­ständ­nis nicht aller Welt­lich­keit ent­klei­det den Gang vor sei­nen Rich­ter an?

Sicht­bar gemacht wird das im Bei­set­zungs­ze­re­mo­ni­ell der Habs­bur­ger, zuletzt 1989 beim Tod von Kai­se­rin Zita von Öster­reich und 2011 beim Tod des Kron­prin­zen und Thron­fol­gers Otto von Habs­burg. Bei der soge­nann­ten Ein­laß­ze­re­mo­nie an der ver­schlos­se­nen Tür zur Kapu­zi­ner­gruft in Wien klopf­te 1989 der Herold an und die Brü­der frag­ten von drin­nen: „Wer begehrt Ein­laß?“ Der Herold ant­wor­te­te mit allen Titeln. Die Brü­der ant­wor­te­ten: „Wir ken­nen sie nicht!“. Dar­auf­hin klopf­te der Herold erneut an. Wie­der folg­te von drin­nen die­sel­be Fra­ge. Der Herold ant­wor­te­te dies­mal mit der Kurz­fas­sung der Titel. Doch die Ant­wort lau­te­te aber­mals „Wir ken­nen sie nicht!“. Der Herold klopf­te ein drit­tes Mal an und bekam die­sel­be Fra­ge gestellt. Dar­auf sag­te er nur mehr, „Zita, ein sterb­li­cher und sün­di­ger Mensch“. Nun erst wur­de Ein­laß gewährt.

Die öffentliche Begräbnisfeier für einen aktiven Abtreibungsarzt

Es müß­ten an die­ser Stel­le kei­ne Bei­spie­le auf­ge­zählt wer­den, wo öffent­li­chen Sün­dern, nicht vor Jahr­zehn­ten, son­dern aktu­el­len, anstands­los ein katho­li­sches Begräb­nis gewährt wur­de. Den­noch sei­en zumin­dest zwei erwähnt. Das erste Bei­spiel stammt, der Nähe zur Kap­zi­ner­gruft wegen, aus Wien. Am 21. August 2008 beer­dig­te Msgr. Nor­bert Rodt, der Pfar­rer von Gerst­hof in Wien anstands­los den im Alter von 55 Jah­ren bei einem Berg­un­glück ums Leben gekom­me­nen Abtrei­bungs­arzt Peter Safar. Safar töte­te Woche für Woche unge­bo­re­ne Kin­der. Er  wur­de zusa­gen mit­ten aus sei­ner Tötungs­ar­beit her­aus­ge­ris­sen. Der Abtrei­bungs­arzt war auch stell­ver­tre­ten­der Vor­sit­zen­der des euro­päi­schen Zweigs des inter­na­tio­na­len Abtrei­bungs­lob­by­isten Inter­na­tio­nal Plan­ned Paren­thood Fede­ra­ti­on.
Msgr. Rodt ver­glich in sei­ner Pre­digt den auf­ge­bahr­ten Leich­nam des Abtrei­bungs­arz­tes mit dem Leib Chri­sti. Ein kri­ti­sches Wort zu sei­nem blu­ti­gen Lebens­wan­del erwar­te­te man ver­ge­bens. Die Sozia­li­sti­sche Par­tei Öster­reichs leg­te am Grab einen Kranz nie­der. Auch die Erz­diö­ze­se Wien hat­te nichts gegen die öffent­li­che kirch­li­che Toten­mes­se und Bei­set­zung ein­zu­wen­den, wie Glo​ria​.tv aufdeckte.

Don Gallo und die Kommunionspendung für den buddhistischen Transvestiten Luxuria

Das zwei­te Bei­spiel ist der im Mai ver­stor­be­ne katho­li­sche Prie­ster Don Andrea Gal­lo, des­sen Unge­hor­sam gegen­über der Kir­che samt Leug­nung von Glau­bens­wahr­hei­ten sprich­wört­lich war. Die Begräb­nis­fei­er fand nicht nur öffent­lich statt, son­dern wur­de vom Vor­sit­zen­den der ita­lie­ni­schen Bischofs­kon­fe­renz zele­briert, da Don Gal­lo Prie­ster von des­sen Erz­diö­ze­se war. Kar­di­nal Bag­nas­co spen­de­te dabei dem in Ita­li­en bekann­ten ehe­ma­li­gen lin­ken Par­la­ments­ab­ge­ord­ne­ten, erklär­ten Bud­dhi­sten und Trans­ve­sti­ten Vla­di­mir Luxu­ria die hei­li­ge Kom­mu­ni­on. Zur Begräb­nis­fei­er kamen meh­re­re Tau­send Links­extre­mi­sten aus den Auto­no­men Zen­tren (der lin­ken Ent­spre­chung rechts­extre­mer Kame­rad­schaf­ten, falls Befürch­tun­gen bestehen soll­ten, die­se könn­ten zur Beer­di­gung Prieb­kes erschei­nen) und Kom­mu­ni­sten mit Roten Fah­nen und Sichel und Ham­mer. Kar­di­nal Bag­nas­co muß­te deren Pfeif­kon­zert über sich erge­hen las­sen, weil sei­ne Teil­nah­me an der kirch­li­chen Begräb­nis­fei­er poli­tisch uner­wünscht war (sie­he eige­nen Bericht).

Nach wel­chen Kri­te­ri­en wer­den Ent­schei­dun­gen getrof­fen: Bei dem Abtrei­bungs­arzt Peter Safar und dem „roten“ Don Andrea Gal­lo für die öffent­li­che Begräb­nis­fei­er, weil eine Ver­wei­ge­rung öffent­li­chen Pro­test ihrer kir­chen­fer­nen Anhän­ger­schaft zur Fol­ge gehabt hät­te? Bei Erich Prieb­ke gegen eine öffent­li­che Begräb­nis­fei­er, weil eine Gewäh­rung öffent­li­chen Pro­test von Medi­en, poli­ti­schen Grup­pen und jüdi­schen Ver­bän­den zur Fol­ge hät­te? Ein dün­nes Eis, auf das sich kirch­li­che Ent­schei­dungs­trä­ger begeben.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Vati­can Insider

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16 Kommentare

  1. Das ist nicht Katholisch !
    Jeder Mensch unterlliegt nach sei­nem Tode dem Gericht Gottes.
    Egal wer, wir haben die Pflicht ihm einen wür­di­gen Abschied zu gewäh­ren, selbst wenn er das sei­nen Fein­den nicht gewährt hat.
    Wenn dar­an den­ke wel­che Ver­ren­kun­gen die Kir­che gemacht hat den Athe­isten und Kir­chen­has­ser Aug­stein kirch­lich zu begraben.
    Es ist ziem­lich uner­träg­lich gewor­den die­ses Frei­mau­rer­pack in der Kir­che zu haben.
    Aber ganz ehr­lich lie­be Freun­de, Chri­stus hat uns dies alles vorausgesagt.
    Und die Drang­sa­le wer­den noch grö­ßer wer­den, blei­ben wir stand­haft der unver­kürz­ten Leh­re treu, damit wir nicht ver­lo­ren gehen.
    Chri­stus hat uns ver­spo­chen die Tage abzu­kür­zen damit die let­zen Gläu­bi­gen nicht abfallen.
    Neh­men wir die Anhän­ger der FSSPX und alle wirk­lich treu­en Katho­li­ken zusam­men kom­men wir auf 2–4 Mio „unver­dor­be­ne“ Chri­sten weltweit.
    Das ist ziem­lich genau die Zahl die Chri­stus gemeint hat.
    Die Ande­ren tal­pen dumm und kri­tik­los dia­lo­gi­sie­rend, poli­tisch kor­rekt auf dem ganz brei­ten und beque­men Weg gera­de­wegs heim zu Satan.
    Na denn guten Weg !

  2. Bekeh­run­gen nach dem Krieg von schwer­sten Todsündern:
    So auch der berüch­tig­te Lager­lei­ter von Auschwitz
    Rudolf Höss“-
    ( nicht zur ver­wech­seln mit dem „Stell­ver­tre­ter“ des sog. „Füh­rers“, Rudolf Hess )

    wur­de von den Sowjets nach der Befrei­ung von Ausch­witz gehenkt.

    Was aber so gut wie unter den Tep­pich gekehrt wur­de /​ wird,
    ist, dass die­ser sich mit der­art unfass­bar gro­sser Schuld bela­den habende 
    Rudolf Höss
    im pol­ni­schen Gefäng­nis von Wado­wice eine
    Bekeh­rung erfah­ren hat !

    Ein Prie­ster, Hw Dese­laers, hat unter dem Titel

    „Und Sie hat­ten nie Gewissensbisse ?“

    eine Bio­gra­phie über Höss herausgegeben.

    In die­ser ist auch fol­gen­de Erklärung
    von Rudolf Höss wein­ge Tage vor sei­ner Hin­rich­tung zu finden.…
    die­se erfolgte
    nach einer 3- stün­di­gen (!) hl. Beich­te bei einem hw Priester.….!:
    -

    „In der Abge­schie­den­heit mei­ner Haft kam ich zu der bit­te­ren Erkenntnis,
    wie schwer ich an der Mensch­heit gefre­velt habe.
    Als Kom­man­dant des Ver­nich­tungs­la­gers Ausch­witz ver­wirk­lich­te ich einen Teil der
    grau­en­haf­ten Men­schen­ver­nich­tungs­plä­ne des ‚Drit­ten Reiches‘.
    Ich habe so der Mensch­heit und der Mensch­lich­keit schwer­sten Scha­den zugefügt …
    Mei­ne Ver­ant­wort­lich­keit büße ich mit mei­nem Leben.
    Möge mir einst der Herr­gott mein Han­deln vergeben.
    Das pol­ni­sche Volk bit­te ich um Verzeihung.
    In den pol­ni­schen Gefäng­nis­sen erst habe ich erfah­ren, was Mensch­lich­keit ist.
    Es wur­de mir trotz allem Gesche­he­nen eine Mensch­lich­keit bezeugt,
    die ich nie erwar­tet hät­te und die mich zutiefst beschämte.
    Mögen die der­zei­ti­gen Ent­hül­lun­gen und Dar­stel­lun­gen der an der Mensch­heit und der Mensch­lich­keit began­ge­nen unge­heu­er­li­chen Ver­bre­chen dazu führen,
    daß für alle Zukunft schon die Vor­aus­set­zun­gen zu der­ar­ti­gen grau­en­vol­len Gescheh­nis­sen ver­hin­dert werden.
    Rudolf Franz Fer­di­nand Höß, Wado­wice, am 12. April 1947“ (228 f.).

    Ein von den Men­schen als „ver­lo­ren“ ange­se­he­ner tod-sünd­haft gewor­de­ner Mensch.…
    erfährt durch eine see­len-ret­ten­de REUE
    die BARMHERZIGKEIT CHRISTI.…
    Eines hat­te Rudolf Höss damals frei­lich offen­var noch nicht rich­tig fas­sen können.…
    er bat den Herr­gott, um ein­sti­ge Vergebung.…
    doch…
    die­se wur­de ihm
    s o g l e i c h
    durch die Los­spre­chung von den Sün­den durch den hw Prie­ster zuteil.
    Dies­be­züg­lich hat der
    hl. Pfar­rer v. Ars
    – einer der gröss­ten Beicht­vä­ter, der jeden Tag min­de­stens 11–12 Stun­den im Beicht­stuhl geses­sen ist…oft gar 16–18 Stunden ! -
    mit einem treff­li­chen Vergleich
    die uner­mess­lich kost­ba­re Gna­de der Los­spre­chung von den Sün­den umschrieben:
    -
    “ Es ist schön dar­an zu den­ken, dass wir ein Sakra­ment haben, das die Wun­den unse­rer See­le heilt.
    Im Sakra­ment der Bus­se zeigt und teilt uns Gott sei­ne bis ins Unend­li­che gehen­de Barm­her­zig­keit mit.…
    Ihr habt mei­ne Ker­ze gesehen:
    Die­se Nacht, die­sen Mor­gen hat sie auf­ge­hört zu brennen.
    Wo ist sie?
    Es gibt sie nicht mehr, sie ist vernichtet:
    Eben­so gibt es die Sün­den, von denen man los­ge­spro­chen wor­den ist, nicht mehr.
    Sie sind vernichtet.

    -
    Noch eine Anmerkung.…
    auch dem ehe­ma­li­gen „Ober­be­fehls­ha­ber der Luft­waf­fe und Reichsmarschall“
    Her­mann Göring
    aner­bot sich vor sei­ner Hinrichtung
    ( der er sich frei­lich durch Selbst­mord entzog)
    ein Prie­ster als Seelenbeistand.…
    doch Göring lehn­te ab…
    er hät­te mit jeder reli­giö­sen Ver­ge­bung abgeschlossen;
    er wäre mit „sich sel­ber“ im Reinen (?!)
    So unter­schied­lich kann eine Ster­be­stun­de geschehen.
    Glei­che Gna­den­ga­be bis zuletzt.…verschiedene freie Willensentscheidung.…

    Darf nun die Kir­che den auf­rich­tig bereut haben­den ver­lo­re­nen Söh­nen eine öffent­li­ches kirch­li­ches Begräb­nis wirk­lich verweigern ?

    Wird z.B. dem durch sei­ne Unter­schrift unter das mör­de­ri­sche Abtrei­bungs­ge­setz exkom­mu­ni­zier­ten spa­ni­schen König, soll­te er noch zu einer auf­rich­ti­gen Reue fin­den, dann auch die ordent­li­che Toten­mes­se verweigert ?

    • wie­der­mal gro­sses Dan­ke an Defen­dor-wie unsag­bar umwer­fend ist doch Got­tes unaus­sprech­li­che Barm­her­zig­keit dem gröss­ten Sün­der gegen­über. Wir erken­nen deren unaus­sprech­li­chen Abgrund gött­li­cher ein­ho­len­der Vaterliebe.Gott belässt sein untrüg­li­ches Urteil nicht in dem was vor 60, 40,20 Jah­ren oder gestern mit uns los war, son­dern, was jetzt ist ‑im hic et nunc-das ist entscheidend.
      Pasto­ral wäre ein offi­zi­el­les Begräb­nis mit aller Offen­heit der Sach­la­ge eine erheb­li­che Chan­ce gewe­sen, aufzuzeigen,dass es nie zu spät ist umzu­keh­ren und Bus­se zu tun, ratio­ne aeter­ni­ta­tis ein schlech­tes leben auf­zu­ge­ben, zum barm­her­zi­gen Vater in letz­ter Stun­de heim­zu­ei­len. Es geht um das Heil der Men­schen nicht um die Repu­ta­ti­on der Welt.„mich dürstet“-das ein­drück­li­che Wort des ster­ben­den Erlösers.
      Aber das scheint einem Kar­di­nal­vi­kar (wie oben) nicht wich­tig zu sein.Nach der Devi­se“ Vor­sicht, Vor­sicht, die Diplomatie,die Politik“.
      gehen wir bald alle aus poli­ti­cal cor­rect­ness zugrunde?
      dann aber ist nie­mand der uns ret­tet, nur strik­te eige­ne Reue und Umkehr.Das ver­lei­he uns allen der barm­her­zi­ge und all­mäch­ti­ge Gott auf die Für­bit­te der Aller­se­lig­sten Jungfrau!

  3. Das ist Neo­do­na­tis­mus rein­sten Was­sers. Ist die Kir­che jetzt nur noch für Hei­li­ge, so dass die Sün­der zur Höl­le fah­ren sollen?

  4. Man muss zuge­ben, dass es an die­sem und ande­rem sol­chen Ver­hal­ten der kirch­li­chen Behör­den etwas Reli­gi­ös-Huren­mä­ßi­ges (im bibli­schen Sinn) gibt, das einen mit bren­nen­der Scham erfüllt.

  5. Prüf­stein für die viel­stim­mig gefor­der­te Barm­her­zig­keit allen vor­an der Bischof von Rom. GIlt dies dann nicht auch für alle Prie­ster sei­ner Diözese?

    Seid barm­her­zig, wie es auch euer Vater ist!

    Lk 6 Von der Ver­gel­tung und von der Lie­be zu den Feinden
    27 Euch, die ihr mir zuhört, sage ich: Liebt eure Fein­de; tut denen Gutes, die euch hassen.28 Seg­net die, die euch ver­flu­chen; betet für die, die euch mißhandeln.29 Dem, der dich auf die eine Wan­ge schlägt, halt auch die ande­re hin, und dem, der dir den Man­tel weg­nimmt, laß auch das Hemd.30 Gib jedem, der dich bit­tet; und wenn dir jemand etwas weg­nimmt, ver­lang es nicht zurück.31 Was ihr von ande­ren erwar­tet, das tut eben­so auch ihnen.32 Wenn ihr nur die liebt, die euch lie­ben, wel­chen Dank erwar­tet ihr dafür? Auch die Sün­der lie­ben die, von denen sie geliebt werden.33 Und wenn ihr nur denen Gutes tut, die euch Gutes tun, wel­chen Dank erwar­tet ihr dafür? Das tun auch die Sünder.34 Und wenn ihr nur denen etwas leiht, von denen ihr es zurück­zu­be­kom­men hofft, wel­chen Dank erwar­tet ihr dafür? Auch die Sün­der lei­hen Sün­dern in der Hoff­nung, alles zurückzubekommen.35 Ihr aber sollt eure Fein­de lie­ben und sollt Gutes tun und lei­hen, auch wo ihr nichts dafür erhof­fen könnt. Dann wird euer Lohn groß sein, und ihr wer­det Söh­ne des Höch­sten sein; denn auch er ist gütig gegen die Undank­ba­ren und Bösen.36 Seid barm­her­zig, wie es auch euer Vater ist!

    Gegen den Strom zu schwim­men ist dann schwie­ri­ger als die Rede davon.

    Erich Prieb­ke RIP

  6. In dem Text wird die Gei­sel­er­schie­ßung als „schreck­lich­stes Ver­bre­chen wäh­rend der deut­schen Beset­zung“ und als „Ver­gel­tung“ bezeich­net. Das ist grob irreführend.

    Das gewalt­sa­me Vor­ge­hen von Zivi­li­sten gegen eine Besat­zungs­macht ist durch Völ­ker­recht ver­bo­ten. Vor­sätz­li­che Tötungs­hand­lun­gen durch Zivi­li­sten an Besat­zungs­sol­da­ten sind nach dem Völ­ker­recht als Mord anzu­se­hen. Die Besat­zungs­macht ist nach dem gel­ten­den Völ­ker­recht berech­tigt, Gei­seln zu erschie­ßen, wenn der­ar­ti­ge Mor­de vor­kom­men. Es han­delt sich nicht um „Ver­gel­tung“, son­dern um eine Zwangs­maß­nah­me der Besat­zungs­macht, um die Besat­zung scho­nend und recht­mä­ßig durch­füh­ren zu kön­nen. Die erlaub­te Gei­sel­er­schie­ßung ist also weder „Ver­bre­chen“ noch „Ver­gel­tung“, son­dern eine recht­mä­ßi­ge und oft not­wen­di­ge Maß­nah­me („Repres­sa­lie“ genannt), die die Zivi­li­sten schüt­zen soll.

    Der Sinn die­ser Norm des Völ­ker­rechts liegt dar­in, im Sin­ne einer Huma­ni­sie­rung des Krie­ges die kämp­fen­de Trup­pe (Kom­bat­tan­ten) bei­der Sei­ten von den Nicht­kom­bat­tan­ten zu tren­nen. Zivi­li­sten (Nicht­kämp­fer, Nicht­kom­bat­tan­ten) sind nach dem Völ­ker­recht vor jeder Ein­wir­kung des Krie­ges zu schüt­zen. Dies ist nur mög­lich, wenn die Zivi­li­sten sich auch wirk­lich aus dem Krieg heraushalten.
    Als Kom­bat­tan­ten wer­den außer den regu­lä­ren Trup­pen und den Mili­zen des Staa­tes auch Kämp­fer aner­kannt, die 

    1. durch eine Uni­form oder wenig­stens durch ein von fer­ne erkenn­ba­res Kenn­zei­chen (etwa eine Arm­bin­de) als Kämp­fer erkenn­bar sind,
    2. ihre Waf­fen offen führen,
    3. unter dem Befehl eines Ver­ant­wort­li­chen stehen,
    4. den bewaff­ne­ten Kampf unter Wah­rung der Kriegs­bräu­che und des Kriegs­rechts führen.

    Alle die­se Bedin­gun­gen haben die Mör­der der ange­grif­fe­nen Poli­zei­trup­pe nicht eingehalten.
    Die Repres­sa­lie war also recht­mä­ßig. Des­halb wur­de Kapp­ler auch nicht wegen der Gei­sel­er­schie­ßung selbst ver­ur­teilt, son­dern des­halb, weil „5 Zivi­li­sten zuviel“ erschos­sen wurden.
    Die­se Beur­tei­lung ist aller­dings will­kür­lich: Der alli­ier­te Stadt­kom­man­dant von Stutt­gart hat öffent­lich pla­ka­tie­ren las­sen, daß jeder Mord an einem alli­ier­ten Sol­da­ten durch die Erschie­ßung von 200 (!!) Zivi­li­sten als Repres­sa­lie geahn­det würde.

  7. Inter­es­sant, dass kath​.net, das den Film „Wen­de­kreis des Kreu­zes“ wo es ja auch um die Bekeh­rung des SS Manns Kapp­lers (des Chefs Prieb­kes) immer mal wie­der bewirbt,. jetzt die Beer­di­gung als Amok­lauf bezeichnet.
    Es ist halt so schön mit den Wöl­fen zu heulen!

    • Das ist typisch Kath​.net
      Nicht ernst neh­men, sie bekom­men ihre Sprach­rge­lung von Herrn Mül­ler dem Häre­ti­ker aus Regens­burg von der Glau­bens­kon­grga­ti­on zugeteilt.

    • Bra­vo FSSPX kann man nur sagen.
      Welch eine Arro­ganz und Dumm­heit, denn hier maßen sich die Kon­zils­kle­ri­ker an selbst als Gott aufzutreten.
      Man hät­te ihm die Abso­lu­ti­on wegen sei­ner schwe­ren Taten ver­wei­gern können.
      Aber genau­so wie es Herrn Zol­lit­sch auch nicht zusteht „barm­her­zig“ zu sein (das kann nur Chri­stus sel­ber, aber nicht die Kir­che) , kann man einem toten evtl. viel­leicht das Begräb­nis ver­weh­ren, aber nie­mals ein Totengedenken.
      Wer so etwas pro­pa­giert, den kann ich nur empört fra­gen: „Wofür seit ihr Miet­lin­ge im Kir­chen­ko­stüm eigent­lich noch da ?“
      Scha­les Salz wird weggeworfen!

  8. Na, wenig­stens die Prie­ster­bru­der­schaft St.PiusX hat Mut bewie­sen und sich hier so ver­hal­ten, wie es ein­fach die Pflicht des katho­li­schen Kle­rus ist.

  9. Da redet man immer von „Ver­söh­nung“ und „Barm­her­zig­keit“, hat es aber wohl nötig „Rache“ an der Lei­che eines Hun­dert­jäh­ri­gen zu neh­men. Er war gewiss kein Held und es mag Leu­te geben, die ihm berech­tigt böse waren. Aber sich an einer Lei­che schäd­lich zu hal­ten ist schä­big und eine Schand­tat. Kann man da nicht ein­fach weg­schau­en, bei so einer Beer­di­gung? Die glau­ben doch gar nicht an ein Wei­ter­le­ben nach dem Tod! Was haben die denn gegen eine Lei­che? Wie­so bestra­fen die eine Lei­che? Das Schlimm­ste fin­de ich ja, dass nie­mand bereit ist, ihn zu beer­di­gen. Da regt man sich über das grau­sa­me Mit­tel­al­ter auf, dass Ver­bre­cher am Gal­gen hän­gen ließ und macht im Grun­de doch das Gleiche!

  10. Es gilt doch als ein Werk christ­li­cher Barm­her­zig­keit, die Toten zu begra­ben. Hat man das denn längst vergessen?
    Kann man sich Christ nen­nen und dabei vol­ler Hass gegen einen Ver­stor­be­nen sein? Chri­stus selbst hat noch am Kreu­ze sei­nen Pei­ni­gern ver­ge­ben, selbst dem Schä­cher, der mit Ihm gekreu­zigt wur­de. Wenn es zutrifft, dass das Requi­em für den ver­stor­be­nen E. Prieb­ke von einem Prie­ster der FSSPX zele­briert wur­de, so soll­ten wir dies als ein Werk der Barm­her­zig­keit sehen. Wer war denn dabei als Prieb­ke starb um beur­tei­len zu kön­nen, ob sich die­ser nicht vor sei­nem Ster­ben noch wirk­lich bekehrt hat. Was ist das für ein Papst, der nur die Barm­her­zig­keit pre­digt, aber hart­her­zig zuschaut, wie man einem Ver­stor­be­nen die Kir­chen Roms ver­wei­gert? Prieb­ke mag ein gro­ßer Sün­der gewe­sen sein, aber wir soll­ten hier nicht rich­ten, das steht einem ande­ren zu.

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