Schulunterricht zu Hause e.V. äußert sich in einem Rundschreiben über die rechtlichen Voraussetzung in Deutschland für eine Kindeswegnahme. Anlaß für die Stellungsnahme ist die Verschleppung von vier Kindern durch das darmstädter Jugendamt (Siehe eigenen Bericht).
Wir dokumentieren die Stellungsnahme.
Voraussetzung für eine Kindeswegnahme ist
- nach Art. 6 III GG die drohende Verwahrlosung des Kindes,
- nach den §§ 1666, 1666 a BGB die Gefährdung des Wohls des Kindes.
Artikel 6 Abs. 3 GG lautet:
Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
§ 1666 Abs. 1 und 3 BGB lauten:
(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
(3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere
…
2. Gebote, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen,
…
6. die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge.
§ 1666a BGB lautet:
(1, Satz 1) Maßnahmen, mit denen die Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden ist, sind nur zulässig, wenn der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, begegnet werden kann.
(2) Die gesamte Personensorge darf nur entzogen werden, wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben sind oder wenn anzunehmen ist, daß sie zur Abwendung der Gefahr nicht ausreichen.
Das Grundgesetz steht über dem BGB. Die §§ 1666 und 1666a BGB sind deshalb im Lichte des Art. 6 III GG auszulegen; demgemäß ist eine Wegnahme von Kindern aus ihrer Familie gegen den Willen der Eltern nur gerechtfertigt, wenn Verwahrlosungsgefahr vorliegt.
Gefahren der Verwahrlosung sind bei Hausschule betreibenden Familien in aller Regel nicht zu finden, sondern vielmehr das Gegenteil: Kinder mit solidem Wissen und guter sozialer Kompetenz, wie die Kinder der wohl bekanntesten deutschen Hausschulfamilie, der Familie Dudek, gezeigt haben.
Die Verfolgung staatlicher Erziehungsziele im häuslichen Bereich oder davon differierender Erziehungsziele gibt dem Staat nicht das Recht, in die Familien einzugreifen und den Eltern die Kinder wegzunehmen.
Soweit der Staat und auch die Rechtsprechung (BGH) Hausbeschulung als eine Kindeswohlgefährdung betrachten, mißachten sie in gröbster Weise den Anschauungsunterricht, den das Ausland in Sachen Hausunterrichtung gibt. Homeschooling gefährdet das Kindeswohl tatsächlich nicht. Das beweist die Jahrzehnte lange positive Praxis in den Ländern, in denen Homeschooling zugelassen ist. Das ist in den meisten Ländern der Erde der Fall, insbesondere auch in Europa, so in England, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande, Dänemark, Luxemburg, Österreich, Schweiz, Rußland u.a.m.
Eltern, die ihre Kinder zu Hause unterrichten, tun dies generell aus Gründen des Kindeswohls. Das wird in der breiten öffentlichen Diskussion gänzlich ignoriert. Eltern wollen ihre Kinder zu Hause unterrichten, weil z. B.
- die Gesundheit der Kinder dies erforderlich macht,
- sie in verschiedenen Ländern/Erdteilen arbeiten und ihre Kinder durch Hausunterrichtung kontinuierlich unterrichtet werden können, z. B. mit einem anerkanntem Hausschulprogramm,
- sie ihre Kinder effektiver fördern wollen, als dies Schulen können,
- ihre Kinder in der Schule gemobbt werden,
- die Schule ihre Kinder in einer Weise erzieht, die mit ihrer Weltanschauung nicht zu vereinbaren ist, wie zum Beispiel die staatliche fächerübergreifende Sexual- und die Gendererziehung.
Schulunterricht zu Hause e.V.
Armin Eckermann, 1. Vorsitzender
Vielen Dank, dass Sie hier diese sachliche Auflistung und Erklärung zur Kentnnis geben!
Die derzeitige Pädagogik ist weitgehend eine Methoden-Ideologie. Deutschland hat immer größere Probleme hinsichtlich der tatsächlichen Lernergebnisse, die aber einem mehrheitlich ideologiebegeisterten deutschen Volk (es hat sich leider nichts geändert!) offenbar nicht wichtig sind – lesen Sie die Postings mancher Leser beim vorigen Artikel. Allein das disqualifiziert uns schon international!
Manchmal denke ich, man müsste die pädagogischen Hochschulen schließen, alle staatlichen Lehrer in andere Berufe schicken und von Null neu anfangen, vor allem in fachlicher Hinsicht.
Diese ideologisch künstlich erzeugte Polarität zwischen Meistern eines Faches und Pädagogen muss beendet werden.
Meine Erfahrung als Mutter und selbst lehrende Frau ist, dass Schüler jeden Alters sachorientiert lernen wollen. Sie haben ein Recht darauf, in ihrer persönlichen Integrität in Ruhe gelassen zu werden. Allerdings bedeutet Lernen immer auch, dass man den „Meister“ achtet – oder man will nicht von ihm lernen…
Die Schizophrenie der Ideologie, die vordergründig „antiautoritär“ und auf „individuelle Pädagogik“ getrimmt ist, in Wahrheit aber fast tyrannisch gleichgeschaltete Mittelmäßigkeit erzwingt, was vor allem für die Leute mit besonderen Talenten sehr schwierig wird, hat das ganze Schulsystem zerrissen.
Eltern, die das nicht mehr mitmachen wollen, haben meine höchste Hochachtung und Solidarität!
Und unser geltendes Recht gäbe ihnen allmal recht!
@zeitschnur
„Und unser geltendes Recht gäbe ihnen allmal recht!“
Darauf würde ich mich nicht verlassen. Mit der Parole „Kindeswohl“ schlägt das Jugendamt alle Gesetze auf die sich viele verlassen. Es sei denn man wird von einer Macht geschützt die nicht von dieser Welt ist.
Per Mariam ad Christum.