Kritik an Gay Pride bringt Strafanzeige ein – Christenverfolgung in Großbritannien


Homo-Propaganda in Norwich(Lon­don) Was unter dem Stich­wort “Anti-Dis­kri­mi­nie­rung“ und Kampf gegen Homo­pho­bie des Weges schleicht, ist die heim­li­che Rück­kehr des Mei­nungs­de­likts samt zuge­hö­ri­gem Maul­korb. Der Maul­korb, das Mei­nungs­ver­bot scheint dabei noch das „harm­lo­se­ste“ Ver­fol­gungs­mit­tel zu sein. In Groß­bri­tan­ni­en ist es bereits Rea­li­tät, in Ita­li­en und Frank­reich sol­len Geset­ze gegen „Homo­pho­bie“ erlas­sen wer­den. Es geht nicht um ein berech­tig­tes Anlie­gen, son­dern um die Errich­tung von Denk- und Mei­nungs­ver­bo­ten und damit der Errich­tung einer anti­de­mo­kra­ti­schen Mei­nungs­dik­ta­tur. Der gegen Angrif­fe auf die ver­fas­sungs­mä­ßi­ge Ord­nung zustän­di­ge Staats­schutz läßt ver­geb­lich auf sich war­ten. Ein kon­kre­tes Bei­spiel aus Groß­bri­tan­ni­en, wie ein „Anti-Homo­pho­bie-Gesetz“ in der Pra­xis funktioniert.

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Rever­end Dr. Alan Clifford ist Pastor der Refor­med Church, der refor­mier­ten Kir­che Schott­lands in Nor­wich. Ihm kam die unheil­vol­le Idee, den Orga­ni­sa­to­ren einer ört­li­chen Gay Pri­de zwei Mails mit Zita­ten aus der Bibel zur Homo­se­xua­li­tät zu schicken.

Die erste E‑Mail hat­te das Betreff „Chri­stus kann hei­len. Gute Nach­rich­ten für Homo­se­xu­el­le“. Die zwei­te nann­te als Betreff: „Jesus Chri­stus, der Ret­ter, den wir alle brau­chen“. Den Emp­fän­gern haben die bei­den elek­tro­ni­schen Brie­fe nicht zuge­sagt. Statt sie als Mei­nung zu akzep­tie­ren oder ein­fach zu löschen, hetz­ten sie dem Pastor die Poli­zei auf den Hals. Die Homo-Akti­vi­sten sahen in der Zusen­dung ein „hate inci­dent“, einen offen­sicht­li­chen Fall von „Homo­pho­bie“.

„Christus kann heilen“ und schon steht die Polizei vor der Tür des Pastors

So geschah es, daß es an einem ruhi­gen Sams­tag nach­mit­tag an der Tür des schot­ti­schen Pastors klopf­te. Vor der Tür stand ein Poli­zist der Nor­folk Cons­ta­bu­la­ry. Der Pastor dach­te an irgend­ei­nen Vor­fall in der Nach­bar­schaft (Dieb­stahl, Ein­bruch, Ruhe­stö­rung) und einen Beam­ten, der nach zweck­dien­li­chen Hin­wei­sen such­te. Pastor Clifford fiel aus allen Wol­ken, als er hören muß­te, daß gegen ihn Anzei­ge wegen „homo­pho­bic hate“ erstat­tet wor­den war. Der Poli­zist for­der­te den Pastor auf, die Sache durch die Zah­lung eines Buß­gel­des zu berei­ni­gen. Es gäbe auch die Mög­lich­keit, gegen die Zah­lungs­for­de­rung Wider­spruch ein­zu­le­gen, was er aber nicht unbe­dingt empfehle.

Pastor Clifford wird vom Jour­na­li­sten des The Spec­ta­tor, der ihn spä­ter inter­view­te, als „intel­li­gen­te, gebil­de­te und ver­nünf­ti­ge Per­sön­lich­keit“ beschrie­ben, deren Cha­rak­ter „jede Form von Haß“ zuwi­der ist. Dr. Clifford ver­such­te den Poli­zi­sten davon zu über­zeu­gen, daß er nur sei­ne Über­zeu­gung als Christ auf der Grund­la­ge der Hei­li­gen Schrift wie­der­ge­ge­ben hat­te. Damit sei a prio­ri die Halt­lo­sig­keit der gegen ihn erho­be­nen Anschul­di­gung erwie­sen. Der Theo­lo­ge erklär­te dem Poli­zi­sten, was der Begriff Homo­pho­bie bedeu­tet, des­sen ety­mo­lo­gi­sche Her­lei­tung aus dem Grie­chi­schen und damit, daß es dabei um Angst und nicht um „Haß“ geht.

Der refor­mier­te Pastor bekann­te: „Ich fürch­te natür­lich einen nega­ti­ven Ein­fluß, den die Homo­se­xua­li­tät auf die Gesell­schaft haben kann. Das kann aber nicht als ‚Haß‘ bezeich­net wer­den, außer allein schon die Tat­sa­che etwas zu kri­ti­sie­ren, wür­de als ‚Haß‘ aus­ge­legt.“ Und schließ­lich erin­ner­te er an den Unter­ti­tel, den er bei­den E‑Mails gege­ben hat­te: „Eine lei­den­schaft­li­che Ein­la­dung zur christ­li­chen Umkehr“. „Kann das als Haß betrach­tet wer­den?“, frag­te er den Poli­zi­sten. „Wir Chri­sten haßen nicht die Homo­se­xu­el­len, son­dern wir lie­ben sie und wol­len ihnen hel­fen. Auch wenn den Orga­ni­sa­to­ren der Gay Pri­de die Ein­la­dung nicht zuge­sagt haben mag, bin ich doch kei­ner Straf­tat schuldig.“

Urteil Redmond Bate (2000): „Eingeschränkte Redefreiheit wäre keine wirkliche Freiheit“

Der Pastor gab dem Poli­zi­sten eini­ge Hin­wei­se recht­li­cher Natur. Er zitier­te das Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs für Men­schen­rech­te Han­dy­si­de gegen Groß­bri­tan­ni­en (1976). Der Gerichts­hof erkann­te im Urteil den Rechts­grund­satz an, mit dem die Rede­frei­heit nicht nur Mei­nun­gen und Ideen meint, die als nicht belei­di­gend aner­kannt sind, son­dern auch „jene, die jede Grup­pe oder jeden Bereich der Bevöl­ke­rung belei­di­gen, schockie­ren und stö­ren kön­nen, weil das die plu­ra­li­sti­sche, tole­ran­te und libe­ra­le Natur vor­schreibt, die zwin­gend die demo­kra­ti­sche Gesell­schaft charakterisiert“.

Clifford zitier­te auch das bri­ti­sche Urteil Red­mond Bate gegen Direc­tor of Public Pro­se­cu­ti­ons (2000). Mit dem Urteil erklär­te der eng­li­sche Lord Justi­ce Sed­ley (1999–2011): „Die Rede­frei­heit schließt nicht nur harm­lo­se Wor­te mit ein, son­dern auch jene, die irri­tie­ren kön­nen, inso­weit die­se nicht zur Gewalt auf­ru­fen; eine Rede­frei­heit, die nur auf harm­lo­se Wor­te beschränkt wäre, wäre kei­ne wirk­li­che Freiheit“.

„Christlicher Glaube ist keine Straftat“ – Polizei hat kein Einsehen

Den Poli­zi­sten beein­druck­te das alles nicht. Er emp­fahl Pastor Clifford noch ein­mal die Gele­gen­heit durch Zah­lung des Buß­gel­des zu erle­di­gen. Eine Art von poli­tisch kor­rek­ter Radar­fal­le: Wer bei einer „homo­pho­ben“ Über­tre­tung geblitzt wird, kann sofort und dafür weni­ger zah­len, oder es wird teurer.

Pastor Cliffort lehn­te empört ab, weil er sich kei­ner Schuld, schon gar kei­ner Straf­tat bewußt ist. Schon gar nicht sei sein christ­li­cher Glau­be eine Straf­tat. Der Poli­zist erstat­te­te­te sei­nen Vor­ge­setz­ten Bericht. Die­se lei­te­ten die Ange­le­gen­heit an den Crown Pro­se­cu­tor Ser­vice und damit gewis­ser­ma­ßen an die Staats­an­walt­schaft wei­ter. Die Sache scheint für den „tat­ver­däch­ti­gen“ Pastor kei­ne gute Wen­dung zu nehmen.

Strafverfolgungskriterium: „Homophob“ ist, was das „Opfer“ als solches empfindet

In Groß­bri­tan­ni­en wird von kei­nem Gesetz defi­niert, was “Homo­pho­bie“ und “Trans­pho­bie“ eigent­lich sein soll. Die Geset­zes­lücke schließt direkt der Crown Pro­se­cu­ti­on Ser­vice. Das Doku­ment 44899 CPS – Hate Poli­cy die­ser könig­li­chen Straf­ver­fol­gungs­be­hör­de bil­det die Grund­la­ge der „Bekämp­fung von Homo­pho­bie“ auf den bri­ti­schen Inseln. Dar­in heißt es wörtlich:

The­re is no sta­tu­to­ry defi­ni­ti­on of a homo­pho­bic or trans­pho­bic inci­dent. Howe­ver, when pro­se­cu­ting such cases, and to help us to app­ly our poli­cy on deal­ing with cases with a homo­pho­bic or trans­pho­bic ele­ment, we adopt the fol­lo­wing defi­ni­ti­on: “Any inci­dent which is per­cei­ved to be homo­pho­bic or trans­pho­bic by the vic­tim or by any other person“.

Damit wird offen zuge­ge­ben, daß es kei­ne gesetz­li­che Grund­la­ge für den “Kampf gegen Homo­pho­bie und Trans­pho­bie gibt“. Daher legen „wir unse­rer Poli­tik“ fol­gen­de Defi­ni­ti­on zugrun­de: „Als Homo­pho­bie und Trans­pho­bie gilt jeder Fall, der vom Opfer oder jedem ande­ren Sub­jekt als sol­che wahr­ge­nom­men wird.“

Homosexuelle Bürger Erster Klasse, die über Strafverfolgung gegen Bürger Zweiter Klasse bestimmen

Dem­nach sind es die Orga­ni­sa­to­ren der Gay Pri­de von Nor­wich, die bestim­men kön­nen, ob es sich um „Homo­pho­bie“ han­del­te oder nicht. Sie bestim­men damit auch, ob die Straf­ver­fol­gungs­be­hör­de gegen einen ande­ren Bür­ger vor­geht oder nicht. Man stel­le sich das­sel­be Prin­zip umge­legt auf das Straf­recht vor. Homo­se­xu­el­le und Trans­se­xu­el­le, oder ihnen ideo­lo­gisch Nahe­ste­hen­de, sind damit straf­recht­lich betrach­tet, Bür­ger erster Klas­se, wäh­rend der Rest zu Bür­gern zwei­ter Klas­se dekla­riert wird. Die Homo­se­xu­el­len der ersten Klas­se bestim­men über die Straf­ver­fol­gung der zwei­ten Klas­se. Und das alles ohne ein Gesetz, aber mit kon­kre­ten, viel­leicht schwer­wie­gen­den Fol­gen. Pastor Allen Clifford von Nor­wich ist bereits Opfer die­ser Ver­zer­rung der demo­kra­ti­schen Rechtsordnung.

Text: NBQ/​Giuseppe Nardi
Bild: Nuo­va Bus­so­la Quotidiana

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