(Paris) Dem Atheisten René Lebouvier reicht nicht seine Freiheit gottlos sein zu können. Die Tatsache als Kind getauft worden zu sein, läßt ihn mißtrauisch sein, ob er nicht doch von einem nicht existierenden Gott irgendwie belästigt werden könnte. Daher will sich der 73-Jährige „enttaufen“ lassen und erstattete Anzeige gegen seine Heimatdiözese.
René Lebouvier, 73 Jahre alt, Atheist, gewesener Katholik, aber nun „Freidenker“, erstattete Anzeige gegen seine Heimatdiözese Coutances in Frankreich. Diese hatte sich nämlich geweigert, die Taufe Lebouviers aus dem Taufregister der Pfarrei zu streichen. Der langwierige Kampf des Mannes gegen die Kirche in Frankreich begann 2001 und endete nun mit einem Urteil des Oberlandesgerichts von Caen, das der Diözese recht gab.
„Ich will enttauft werden“
Als Lebouvier 2001 seine Absicht bekanntgab, sich „enttaufen“ zu lassen, brachte die Diözese im Taufregister neben dem Eintrag seiner Taufe die Ergänzung an: „Er hat seine Taufe verleugnet“. Der Atheist hatte erreicht, was er wollte und zeigte sich zufriedengestellt. 2009 aber verlangte Lebouvier, weil er wegen „des Verhaltens des Papstes in Afrika zu Kondomen schockiert“ war, von der Diözese „meine Taufe vollständig zu löschen“. Gemeint war eine von der Abtreibungslobby und kirchenfeindlichen Kreisen inszenierte internationale Medienkampagne gegen Papst Benedikt XVI., als dieser den afrikanischen Kontinent besuchte. Als der Bischof von Coutances die Forderung des Atheisten ablehnte, weil die Vergangenheit nicht ausgelöscht werden könne und eine Taufe ein unwiderruflicher Akt sei, zog Lebouvier vor Gericht. Ein Urteil erster Instanz dekretierte am 6. Oktober 2011, daß der Name und der Eintrag zum Taufakt tatsächlich aus den Kirchenbüchern zu löschen sei.
Eine Taufe kann nicht annulliert werden
Die Diözese legte Berufung ein, weil – wie Le Figaro einen Priester von Seine-et-Marne zitierend berichtete – „eine Taufe kein Vertrag oder ein Abonnement ist, das gewisse Rechte einräumt oder das aufgekündigt werden kann. Gott kommt im Gegensatz zu den Menschen seinem Versprechen immer nach“. Eine Taufe kann daher nicht annulliert werden, weil selbst dann, wenn es von einem Menschen verleugnet wird, das göttliche Sakrament unauslöschlich bleibt. Zudem handelt es sich um einen öffentlichen Akt, der vor Zeugen erfolgt. Es ist daher nicht möglich, so zu tun, als habe er nie stattgefunden. Da die Kirche aber zur Kenntnis nimmt, wenn jemand öffentlich den katholischen Glauben verleugnet, erfolgte der zusätzliche Eintrag im Taufregister, wie ursprünglich von Lebouvier gewünscht.
Freiheit ist gewahrt
Das Oberlandesgericht von Caen folgte dieser Argumentation und gab der Diözese Coutances recht. In seinem Urteil stellte es fest, daß „die Freiheit des Herrn Lebouvier, nicht der katholischen Religion angehören zu wollen, gewahrt ist, auch wenn keine Löschung oder andere zusätzliche Korrektur des beanstandeten Dokuments [das Taufregister] erfolgt“. In Frankreich werden jährlich rund 300.000 Menschen getauft. Etwa 1000 stellen einen Antrag auf Kirchenaustritt.
Text: Tempi/Giuseppe Nardi
Bild: Tempi