Evangelistischer Franziskus oder ‚papa haereticus‘? – Ein bedrückendes Unentschieden


Franz-I.-Bergoglio-240x300von Klaus Obenauer

Anzei­ge

Ego autem roga­vi pro te

Ut non defi­ci­at fides tua.

Et tu ali­quan­do conversus

Con­fir­ma fra­tres tuos. (Lc 22,32)

Das Problem

Es brauch­te nicht lan­ge, bis der neu­ge­wähl­te Papst Fran­zis­kus in die Schuß­li­nie der Kri­tik sol­cher Katho­li­ken kam, die mit den Attri­bu­ten „kon­ser­va­tiv“ bis hin zu „tra­di­tio­na­li­stisch“ belegt wer­den. Beson­ders in den Fokus gera­ten ist, zumal in jüng­ster Zeit, die Stel­lung des neu­en Pap­stes zu der von sei­nem Vor­gän­ger instal­lier­ten Mehr­spu­rig­keit in Sachen Lit­ur­gie, mit dem Ziel eben, die Kir­che auch in ihrem Got­tes­dienst als die eine und sel­bi­ge vor und nach dem Kon­zil mani­fest wer­den zu las­sen. – Ich schlie­ße mich nun jenen an, die, wie schon Papst Bene­dikt selbst, in die­sem schwie­ri­gen lit­ur­gi­schen Frie­den einen drin­genden Impe­rativ sehen: ent­spre­chend muß es Sor­ge berei­ten, wenn der mehr oder min­der deut­li­che Anschein ent­steht, Bene­dikts Reform­maß­nah­men in Sa­chen Lit­ur­gie soll­ten wie­der zurück­ge­drängt werden.

Aller­dings: Als ungleich schwer­wie­gen­der sehe ich an, daß das Ver­hält­nis des neu­en Pap­stes aus Latein­ame­ri­ka zu jenem Refor­mis­mus nach wie vor unge­klärt erscheint, der in der katho­li­schen Kir­che der westli­chen Welt (zu der suo modo auch Latein­ame­ri­ka zählt) sehr ver­brei­tet ist. Jenem Refor­mis­mus, der einen „Reform­stau“ moniert, um zumin­dest eine weit­ge­hen­de Anpas­sung der katholi­schen Kir­che (in Leh­re und Dis­zi­plin) an die Gen­der- und Diver­si­ty-Agen­da samt sexu­al­ethi­scher Libe­ra­li­tät anzu­stre­ben. Es ist für lehr­amtstreue Katho­li­ken und Theo­lo­gen klar, daß die­ser Refor­mis­mus einer­seits hete­ro­dox moti­viert ist, um sich eben auch in ein­deu­tig hete­ro­do­xen Pro­gramm­punk­ten niederzuschla­gen (spä­te­stens dann, wenn die Prie­ster­wei­he für Frau­en oder die Preis­ga­be der über­lieferten Sexu­al­ethik ver­langt wird, und sei es nur par­ti­ell). Von diver­sen „Pfar­rer­initia­ti­ven“ abge­se­hen, ist das (internatio­nal geöff­ne­te) Memo­ran­dum von deut­schen Uni­ver­si­täts­theo­lo­gen aus dem Jah­re 2011 unter dem Titel „Frei­heit“ mit der wich­tig­ste offi­ziö­se und in sei­ner Wirk­mächtigkeit viel­leicht noch nicht hin­rei­chend ermes­se­ne Nie­der­schlag die­ser Bewe­gung. Einer Bewe­gung, die frei­lich im Kon­text der gesam­ten nach­kon­zi­liä­ren Ent­wick­lung zu sehen ist.

Wenn ich sage, das Ver­hält­nis von Papst Fran­zis­kus zu die­ser Agen­da sei unge­klärt, dann will ich damit in gar kei­nem Fall ein Urteil über sei­ne Per­son an sich abge­ben, auch nicht, was die Inte­gri­tät sei­ner Ortho­do­xie angeht. Dazu fehlt mir die Unmit­tel­bar­keit des Zugangs, so daß mir ein ent­spre­chen­des Urteil nicht zusteht. Aber, ich wage ein vor­sich­ti­ges Urteil über den Ein­druck, den sein Ver­halten hin­ter­lässt, einen Ein­druck, wie er nicht zuletzt bei mir per­sön­lich und wohl bei vie­len ande­ren ent­steht. Und das Fak­tum eines höchst ambi­va­len­ten Ein­drucks, das ich zumin­dest für mei­ne Per­son bezeu­gen kann, erscheint mir als so unge­mein bri­sant, dass es unbe­dingt zur Spra­che gebracht wer­den muß.

Ent­ge­gen anders­lau­ten­der Ein­schät­zun­gen haben mei­nes Erach­tens die CELAM-Rede des Paps­tes (die nur sehr pau­schal auf die­se refor­mi­sti­schen Be­wegungen ein­geht) und vor allem das inzwi­schen berühm­te Inter­view auf dem Rück­flug vom WJT die­sen Ein­druck einer ambi­va­len­ten Hal­tung gera­de nicht entkräftet:

  1. Die Fra­ge nach der Stel­lung der Frau scheint mir zu sehr aus der Per­spek­ti­ve ange­gan­gen, was denn „jetzt noch mög­lich“ ist, nach­dem Papst Jo­hannes Paul das defi­ni­ti­ve Veto zur Frau­en­prie­ster­wei­he aus­ge­spro­chen hat, je­nes Veto, das wir nicht anta­sten kön­nen, ohne eine inner­kirch­li­che Verfassungs­krise heraufzu­beschwören. Daß es, jeden­falls für vie­le Tei­le der west­li­chen Welt, gera­de auch um die Rück­ge­win­nung der (des­halb nicht exklu­si­ven!) pa­triarchalen Ach­se des Chri­sten­tums geht, ohne die das Nein zum (sazer­do­ta­len) Ordo für die Frau nach rein mensch­li­chem Ermes­sen nicht auf­recht­zu­er­hal­ten ist (wie der Kulturjourna­list Lorenz Jäger völ­lig rich­tig sieht): dies gerät ganz aus dem Blick.
  2. Zwar bekennt sich der Papst, im Rah­men „treu­er Sohn­schaft“ in bezug auf die Kir­che, auch zu deren Leh­re über die mensch­li­che Sexua­li­tät. Aber war­um sind sei­ne fina­len Aus­füh­run­gen zur Homo­se­xua­li­tät so ange­legt, daß man den Ein­druck gewinnt, ent­schei­dend sei die Maxi­me „Ja zum homose­xuellen Men­schen, Nein zu Lob­bys“, so als sei damit die Alter­na­ti­ve zum säku­la­ri­sti­schen Ethos hin­länglich umschrieben?
  3. Schließ­lich erschei­nen mir die Aus­füh­run­gen zu even­tu­el­len Ände­run­gen im pasto­ra­len Umgang mit wie­der­ver­hei­ra­te­ten Ge­schiedenen höchst zwei­deu­tig. Und gera­de hier möch­te ich ein­ha­ken, da mir dort die Gefahr der Untreue zur über­lie­fer­ten Leh­re und Pra­xis der Kir­che die greifbar­sten Kon­tu­ren annimmt.

Und so sei auf die­sen letz­ten Punkt näher ein­ge­gan­gen: Zwar hält der Papst im besag­ten Inter­view fest, daß Geschie­de­ne in einer „zwei­ten Ver­bin­dung“ die hei­li­ge Kom­mu­ni­on „nicht emp­fan­gen kön­nen“. Aber der Gesamt­kon­text die­ser Fest­stel­lung, die ohne­dies eher bei­her fällt, läßt nicht zu, dar­in mehr als die Fest­stel­lung eines blo­ßen Fak­tums, des Fak­tums der gel­ten­den Rechts­lage, zu sehen. Daß dies kraft gött­li­chen Rech­tes so zu sein hat und daher unve­ränder­lich ist: dies wird alles ande­re als greif­bar. Frei­lich: Der Papst stellt kei­neswegs eine Ände­rung der Sakra­men­ten­pra­xis der Kir­che in bezug auf Ge­schiedene in einer zwei­ten Ver­bin­dung kon­kret in Aus­sicht. Aber sei­ne Ausfüh­rungen schei­nen eine vor­sich­ti­ge Andeu­tung in die­se Rich­tung zu beinhal­ten: Was heißt, man wer­de sich auf der Okto­ber­ver­samm­lung des neu ein­ge­rich­te­ten „Rates der Kar­dinäle“ im Rah­men der Behand­lung der Ehe­pa­sto­ral auch „die­ses Pro­blems“ an­nehmen? Steht damit die über­lie­fer­te Pra­xis, ganz prin­zi­pi­ell je­denfalls, zur Dis­position? Wel­che Trag­wei­te hat die, schon etwas merk­wür­di­ge, Anru­fung des Gene­ral­nen­ners der Barm­her­zig­keit, der gera­de­zu als Signa­tur ei­nes neu­en Zeit­alters in der Kir­chen­ge­schich­te beschwo­ren wird? War­um die (zur katho­li­schen) kon­trä­re Pra­xis der nich­tu­nier­ten Ori­en­ta­len erwäh­nen, wenn man ihr von vorn­herein kei­ne Rele­vanz für uns zubil­ligt? – Mit die­sem Arg­wohn, es könn­te da doch etwas geplant oder erwo­gen wer­den, bin ich nun nicht allein: Der ZDF-Vati­kan-Blog „Papst­ge­flü­ster“ kom­men­tiert das Inter­view im für uns rele­van­ten Punkt nicht umsonst so: „Auch hier hat der Papst ja nicht gesagt, daß bei wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­nen die Tür zu ist, obwohl er auf den Kommunion­empfang für die­se Grup­pe ange­spro­chen wur­de. Es sind also noch nicht alle Tü­ren zu.“ Kon­kret bringt der Kom­men­ta­tor an besag­ter Stel­le Kardi­nal Marx, ei­nen der „C‑8-Kar­di­nä­le“, ins Gespräch als den, der hier eine Rol­le spie­len könn­te. Und Kar­di­nal Marx ließ sich schon mit der Lo­sung ver­neh­men (beim Glau­bens­ge­spräch in Berch­tes­ga­den): „Ich bin der Mei­nung, daß sich da etwas ändern kann.“ Was ändern, wenn nicht die Kommuni­onpraxis? – Und was man immer vom Focus-Bericht aus den letz­ten Wochen hal­ten mag, wonach man in Erfah­rung gebracht haben will, es wer­de in Rom beim Päpst­li­chen Fa­milien­rat ein Plan zur par­ti­el­len Ände­rung der (recht­lich nor­mier­ten) Pra­xis aus­gear­beitet, wonach im Sin­ne eines Ver­schul­dens­prin­zips der Bischof über eine Zu­lassung des „unschul­di­gen“ Part­ners ent­schei­den könn­te (wobei offensicht­lich des­sen Wie­der­hei­rat vor­aus­ge­setzt wird), zumal schon ein­mal ein ähn­li­cher Be­richt demen­tiert wur­de: der Main­zer Bistumszei­tung jeden­falls war dies eine ent­spre­chen­de Notiz wert.

Sicher: Die­se Nach­rich­ten- und Indi­zi­en­la­ge reicht nicht ein­mal zu einer Ver­mutung, aber, wie ich mei­ne, zu einem wohl­be­grün­de­ten Arg­wohn, da könn­te etwas im Gan­ge sein.

Hin­zu kommt, daß die­ser Arg­wohn bestens har­mo­niert mit dem Can­tus fir­mus, wie er seit dem 13. März die­ses Jah­res into­niert wird: der Gene­ral­bass der Barm­her­zig­keit, die ent­spre­chend auf­fäl­li­gen Papst­wor­te zum Sonn­tag unmittel­bar nach der Wahl, basie­rend auf dem Tages­evan­ge­li­um von der Ehe­bre­che­rin nach Joh 8 (gemäß der for­ma ordi­na­ria), und dies ver­bun­den mit dem un­ge­wöhnlichen öffent­li­chen Lob für das Buch eines Kar­di­nals: näm­lich „Barm­her­zigkeit“ aus der Feder von Kar­di­nal Kas­per, der bekannt­lich seit dem Hirten­brief der Ober­rhei­ni­schen Bischö­fe aus dem Jah­re 1993 mit dem Pro­gramm einer li­beralen Pra­xis in Sachen Kom­mu­ni­ons­pen­dung für wie­der­ver­hei­ra­te­te Ge­schie­dene in Ver­bin­dung gebracht wird. – Oben­drein schei­nen die­se Insinuatio­nen vor­treff­lich kon­zer­tiert zu wer­den mit Ansät­zen, die prak­ti­sche Handha­bung der Kir­chen­ver­fas­sung zugun­sten von „mehr Syn­oda­li­tät“ zu ver­schie­ben: ge­rade die Pre­digt des Pap­stes zum Hoch­fest der Apo­stel­für­sten deu­te­te dies ja an. Un­verkennbar wird unter dem Leit­mo­tiv „Ein­heit in Ver­schie­den­heit“ der Ak­zent zugun­sten des zwei­ten Pols, d.h. zugun­sten eines grö­ße­ren Gewich­tes der Stim­men der Orts­kir­chen, ver­scho­ben. Tat­säch­lich gehen die inhalt­li­chen Forde­run­gen des Refor­mis­mus, in sei­nen radi­ka­len und gemä­ßig­ten For­men (bis in die Rei­hen der Bischö­fe und Kar­di­nä­le), mit der Opti­on zugun­sten besag­ter Akzent­verschiebung ein­her. Daß das ekkle­sio­lo­gi­sche Pro­gramm von Kar­di­nal Kas­per, wie zeit­wei­se im „Streit der Kar­di­nä­le“ öffent­lich gegen Kar­di­nal Rat­zinger (dem dama­li­gen Prä­fek­ten der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on) pro­fi­liert, dafür Pate steht, ist Insi­dern hin­läng­lich bekannt.

Wenn man ein Pro­blem auf den Punkt brin­gen will, um zu mobi­li­sie­ren, kommt man kaum umhin, etwas zu anzu­schär­fen. Und so beto­ne ich noch ein­mal: Ich möch­te Papst Fran­zis­kus per­sön­lich kei­ne Absich­ten unter­stel­len, die ihn in Miß­kre­dit brin­gen müs­sen, was näm­lich das Anlie­gen der Bewah­rung der Kir­che in der einen­den Wahr­heit und so(!) in der Lie­be angeht; in Miß­kre­dit jeden­falls bei den­je­ni­gen Katho­li­ken, die sich der über­lie­fer­ten Leh­re der Kir­che (auch in Sachen Ehe etc.) streng ver­pflich­tet wis­sen. Es geht mir, noch ein­mal, um einen Ein­druck, der nicht nur, aber auch von den päpst­li­chen Äuße­run­gen und Hand­lun­gen aus­geht; einen Ein­druck mit gro­ßer inhalt­li­cher Bri­sanz, der sich zwar noch nicht zu einem kon­kre­ten Ver­dacht ver­dich­ten lässt, der jedoch von nicht unbe­trächt­li­chen Indikato­ren getra­gen ist.

Und dabei geht es um eine sehr ern­ste Sache, sowohl was die Inte­gri­tät von Leh­re und Pra­xis der Kir­che angeht, als auch, was das Leben der Kir­che gemäß ihrer gött­lich-recht­li­chen Ver­fas­sung angeht, und zwar mit Blick auf die Stel­lung des Pap­stes selbst, und zwar die­ses amtie­ren­den Pap­stes. – Eine sehr ern­ste Sache, wie ich mei­ne. – Und des­halb muß sie nach­fol­gend kurz an­gesprochen werden.

Theologische Bewertung

Kon­kret geht es mir um das The­ma „Sakra­men­te für wie­der­ver­hei­ra­te­te Ge­schiedene“: da sich eben dort am greif­bar­sten even­tu­el­le Ände­run­gen andeu­ten, wofür es doch inzwi­schen eini­ge Indi­zi­en gibt. – Ich bin kein Fach­mann für die­ses Gebiet, wie ich ein­ge­ste­hen muß. Und troz­dem sehe ich mich genö­tigt, hier­zu ein paar grund­sätz­li­che Erwä­gun­gen anzu­stel­len, die auch eher funda­mentaltheologischer Natur sind. Es stellt sich näm­lich die Fra­ge: Wel­chen Stel­lenwert haben Leh­re und Pra­xis der Kir­che, wonach Geschie­de­ne, deren Ehe immer noch gül­tig ist (vor Gott und der Kir­che), im Fal­le einer erneu­ten Verbin­dung die Sakra­men­te nicht emp­fan­gen dür­fen und ihnen, über­dies, der Zutritt dazu (von Rechts wegen) ver­weigert wird? – Dabei set­zen die nachfol­genden Über­le­gun­gen jenen Begriff von „Geschie­de­nen in einer erneu­ten Ver­bindung“ bzw. von „wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen“ vor­aus, der impli­ziert, daß die Betrof­fe­nen in einer Geschlechts­ge­mein­schaft leben. – Außer­dem be­schränke ich mich dar­auf, die Pro­ble­ma­tik anhand des Emp­fan­ges der hei­li­gen Kommu­nion auf­zu­rol­len, da dies unbe­strit­ten der zen­tra­le Punkt ist. Muta­tis mut­an­dis gilt dies dann auch für die ande­ren Sakramente.

Was nun die abso­lu­te Unauf­lös­lich­keit der gül­tig geschlos­se­nen und vollzoge­nen Ehe zwi­schen zwei Getauf­ten angeht: Es ist zuzu­ge­ben, daß aus­weis­lich der Manua­li­en längst nicht alle bewähr­ten Theo­lo­gen hier auf ein förm­li­ches Dog­ma erkannt haben. [1]Sie­he nur: Adol­phe Tan­querey: Syn­op­sis theo­lo­giae dogma­ti­cae II, Rom etc. 131911, 665sq.; Lud­wig Ott: Grund­riß der katho­li­schen Dogma­tik, Bonn 112005, 628 u. 633. Trotz­dem wage ich die küh­ne Behaup­tung: Mit Blick auf die Leh­re der hei­li­gen Schrift (Mk 10,2–12par.; Eph 5,31sq.) und ihre zuneh­mend ent­schie­de­ne­re und kon­stan­te­re Reso­nanz im Leben der Kir­che bleibt in der Sache kei­ne ande­re Wahl, als zu sagen: besag­te Unauflös­lichkeit steht fest kraft gött­li­chen und katho­li­schen Glau­bens („de fide divina et catho­li­ca“). Sie ist also ein Dog­ma, des­sen Leug­nung Hä­resie ist und so den Ver­lust der Kir­chen­glied­schaft mit sich bringt. Im stren­gen Sin­ne defi­niert ist die­ses Dog­ma nicht: So hat das Kon­zil von Tri­ent nur jene Auf­stel­lung mit dem Ana­them belegt, wonach die Kir­che irre, wenn sie ge­lehrt habe und leh­re, daß nicht ein­mal wegen Ehe­bruch das Ehe­band gelöst wer­den kann, auf daß gege­benenfalls auch der „unschul­di­ge“ Teil dar­an gebun­den bleibt (DS 1807). Unter den Schutz des Ana­thems nimmt Tri­ent damit also di­rekt nicht den Sach­verhalt der abso­lu­ten Unauf­lös­lich­keit, son­dern nur die Inde­fek­ti­bi­li­tät der ein­schlägi­gen Leh­re der Kir­che. Jedoch setzt dies offensicht­lich vor­aus, daß sich (modern ge­sprochen) die ent­spre­chen­de Leh­re vom abso­lu­ten Nicht­be­stand irgend­ei­nes Grun­des, die voll­zo­ge­ne Ehe (zwi­schen Chri­sten) zu lösen, in dem, die Pra­xis prä­gen­den, Glau­bensbewusstsein der Kir­che defi­ni­tiv durch­ge­setzt hat, mit­hin vom „ordentli­chen und all­ge­mei­nen Lehr­amt“ (vgl. DS 3011) als von Gott geof­fenbart vorge­tragen ist. Und wohl­ge­merkt: Wie gera­de die Formulie­rung der tri­dentinischen Leh­re erken­nen läßt und zumal die ein­schlä­gi­gen neute­stamentli­chen Loci be­zeugen, ist die Unauf­lös­lich­keit der Ehe Dog­ma in jenem um­fassen­den Sin­ne, wonach sie sitt­lich schwer ver­pflich­tet, die Wie­derheirat also einen Ehe­bruch dar­stellt. [2]Was das Zeug­nis bewähr­ter scholasti­scher Theo­lo­gen angeht: Ich ver­wei­se auf Lou­is Bil­lot: Dem­nach ist die Wahr­heit von der Un­auflöslichkeit der geschlos­se­nen und voll­zo­ge­nen Ehe über­haupt … Con­ti­n­ue rea­ding – Zudem ist ein wei­te­res sicher förm­li­ches Dog­ma: Daß näm­lich der Emp­fang der heili­gen Kom­mu­ni­on (wie der Sakra­men­te der Leben­den über­haupt) den Gnaden­stand vor­aus­setzt bezie­hungsweise ohne (konjektu­rales) Bewusst­sein davon un­würdig und gegen Got­tes Gebot ist, also schwe­re Sün­de (kon­kret: des Sakri­legs) ist. Dies ist seit jeher (cf. 1 Kor 11,27sqq.) der­art all­ge­mein als zum Glau­ben gehö­rig gelehrt, daß eine Defi­ni­ti­on dazu nicht not­wendig ist: wenn­gleich sich sol­ches in ein­schlä­gi­gen Ver­lau­tun­gen und Ana­themata nieder­schlägt (u.a. DS 1646sq. sowie 1661; cf. 1606sq.).

Nun ergibt aber eins und eins zwei: Wenn bei­des Dog­ma ist – näm­lich die ab­solute Unauf­lös­lich­keit der Ehe (in besag­ter Trag­wei­te) ein­schließ­lich ihres schwe­ren sitt­lichen Ver­pflich­tungs­cha­rak­ters sowie der Sach­ver­halt, daß sich der im Stand der Tod­sün­de Befind­li­che von der hei­li­gen Kom­mu­ni­on fernzu­halten hat –, dann bedeu­tet dies, daß der Satz, wonach sol­che, die sich (durch Wieder­verheiratung o.ä.) gegen die Unauf­lös­lich­keit ihrer wei­ter beste­henden Ehe ver­feh­len, nicht zur hei­li­gen Kom­mu­ni­on hin­zu­tre­ten dür­fen, in der Offen­barung for­mell impli­ziert ist, for­mell impli­zier­te Offenbarungswahr­heit ist. – Oben­drein: Die ganz selbst­ver­ständ­li­che und schlicht unan­ge­foch­te­ne Pra­xis der Gesamt­kir­che seit Jahr­hun­der­ten kann kaum anders ver­stan­den wer­den, als daß die­se förm­li­che Impli­ka­ti­on als sol­che sich ihrer­seits im Bewußt­sein der Uni­versalkirche un­widerruflich zur Gel­tung gebracht hat: die Ausge­schlossen­heit sol­cher von der hei­li­gen Kom­mu­ni­on, die bei bestehen­der gül­ti­ger Ehe in einer zwei­ten Ver­bin­dung leben, die sich kon­kret fest­macht an der Pra­xis, daß ihnen als öffent­li­chen Sün­dern oben­drein (im Fal­le ihres Hin­zu­tritts) die Kom­munion zu ver­wei­gern ist, ist als Impli­ka­ti­on der Offen­ba­rungs­wahr­heit im überkomme­nen all­ge­mei­nen Bewußt­sein der Kir­che fest ver­an­kert. Mit­hin ist der Satz, daß Geschie­den-Wie­der­ver­hei­ra­te­te nicht die hei­li­ge Kom­munion emp­fan­gen dür­fen, sei­ner­seits „de fide divina et catho­li­ca (etsi non defi­ni­ta)“, also Dog­ma, des­sen Leug­nung Häre­sie bedeu­tet. [3]Zu die­sen Aus­füh­run­gen kon­sul­tie­re man die ein­schlä­gi­gen Pas­sa­gen der Manua­li­en zum Ver­hält­nis von gött­li­chem und ka­tholischen Glau­ben sowie zu Dog­ma und Dogmenentwick­lung: z.B. Adol­phe … Con­ti­n­ue rea­ding

Gewiß habe ich damit die Bestim­mung der Ver­bind­lich­keit des Sat­zes, wonach wieder­verheiratete Geschie­de­ne die hei­li­ge Kom­mu­ni­on nicht emp­fan­gen dür­fen, ziem­lich for­ciert. Ich will gar nicht vor­ei­lig in Anspruch neh­men, daß obi­ge Argu­men­ta­ti­ons­ket­te die Schlü­ßig­keit eines zwin­gen­den Bewei­ses hat. Dies betrifft schon den Ver­such, die bei­den Grund­prin­zi­pi­en als förm­li­che Dog­men zu erhär­ten: wie gesagt, selbst bewähr­te Theo­lo­gen haben die Unauf­löslichkeit der Ehe nicht ganz so hoch ange­setzt. Trotz­dem glau­be ich, für mei­ne Argu­men­ta­ti­on so viel Pro­ba­bi­li­tät bean­spru­chen zu dür­fen, daß der Geg­ner sich alles ande­re als von der Beweis­last ent­le­digt anse­hen kann. Und zum Zweck einer gewis­sen Strin­genz habe ich auch ein gerüt­telt Maß an Tech­ni­zi­tät in­vestiert. Dies nicht, um die Leug­nung unse­res Sat­zes oder des­sen Relativie­rung (was auf Leug­nung in par­ti­el­ler Rele­vanz hin­aus­läuft) auf Bie­gen und Bre­chen zu einer Ket­ze­rei zu stem­peln, son­dern um eine star­ke In­tuition zu­gunsten die­ser Ver­bindlichkeit, soweit es in die­sem beschei­de­nen Rah­men mög­lich ist, maxi­mal zu plau­si­bi­li­sie­ren. Und dabei ist es schon von erheb­li­chem Gewicht, wenn die gut fun­dier­te Ver­mu­tung im Raum steht, wir hät­ten es hier mit einem Satz höch­ster Verbind­lichkeit zu tun, des­sen Leug­nung Häre­sie ist.

Die Dring­lich­keit die­ser maxi­ma­len Bestim­mung des Verbindlichkeitsgra­des des besag­ten Sat­zes ergibt sich mei­nes Erach­tens aus dem ent­schie­de­nen non pos­su­mus („wir kön­nen nicht“), das das Lehr­amt in noch jüng­ster Vergan­genheit zum Kom­mu­nion­emp­fang wie­der­ver­hei­ra­te­ter Geschie­de­ner gesagt hat. Ein­schlägig ist der Brief der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on an die Bischö­fe des Welt­epi­skopats vom 14. Sep­tem­ber 1994, der von Papst Johan­nes Paul II bestä­tigt wur­de. – Dar­in wird aus­drück­lich bekräf­tigt, daß die Gehin­dert­heit sol­cher Wie­der­ver­­hei­ra­tet-Geschie­de­ner am Kom­mu­nion­emp­fang bzw. (oben­drein) die Verweige­rung (die die­se Gehin­dert­heit ja vor­aus­setzt) sich aus der Natur der Sa­che er­gebe, näm­lich dem objek­ti­ven Zustand der Betrof­fe­nen, der dem Wil­len Got­tes bzw. Chri­sti des Herrn klar wider­spricht, wor­an sich die Kir­che unauf­gebbar ge­bun­den weiß. (Sie­he n.4) Unter Num­mer 5 wird dann eigens auf das Aposto­lische Mahn­schrei­ben „Fami­lia­ris con­sor­tio“ ver­wie­sen, dem­ge­mäß die Nicht­zulassung Wie­der­ver­hei­ra­tet-Geschie­de­ner kon­stan­te und uni­ver­sa­le Übung ist, die sich auf die Hei­li­ge Schrift selbst stützt. – Heißt dies etwas ande­res als: Die Kir­che weiß die­se Pra­xis so zwin­gend mit der gött­li­chen Offenba­rung verbun­den und dar­in begrün­det, daß ihre Auf­ga­be Ver­rat an die­ser Offen­barung selbst ist? Und kann dies nicht schwer­lich etwas ande­res bedeu­ten, als daß der Satz von der Gehin­dert­heit Wie­der­ver­hei­ra­tet-Geschie­de­ner am Kom­munionempfang eben „de fide divina et catho­li­ca“ ist? Eben des­halb, weil er Implika­tion von in der Offen­ba­rung selbst ent­hal­te­nen Prin­zi­pi­en ist und als sol­cher unwi­der­ruf­lich ins Bewußt­sein der Kir­che getre­ten ist. Und zunächst ein­mal liegt die­ser Schluß sehr nahe hin­sicht­lich des Nicht-Dür­fens. Es spricht zu­dem eini­ges dafür, dies auch für die Nicht­zu­las­sung qua gebo­te­ne Verwei­gerung für trotz­dem Hin­zu­tre­ten­de fest­zu­hal­ten, ohne dass dies hier eigens re­flektiert wer­den muß. (Vgl. dazu beim hl. Tho­mas STh III, 80,6; sowie CIC ca­non 915.)

Von daher also: Wenn das Lehr­amt der jüng­sten Ver­gan­gen­heit ein so nachhal­tiges non pos­su­mus gespro­chen hat – zwar in einem for­mell rela­tiv nieder­ran­gigen Doku­ment, jedoch im vol­len Bewusst­sein sei­ner Ver­pflich­tet­heit auf Schrift und Tra­di­ti­on –: wie soll dann jetzt aus dem non pos­su­mus plötz­lich ein, und sei es nur par­tia­les, pos­su­mus werden?

Ad hominem – ad rem

Zumal bei sol­chen, die mein Anlie­gen nicht tei­len, habe ich hier sicher folgen­den Ein­wand zu ver­ge­wär­ti­gen: Hier spricht sich doch nur dein dog­ma­ti­scher Klotz­kopf aus, der will, daß alles so bleibt, wie es ist, der nur Angst davor hat, sein Welt­bild mit der Kir­che ewi­ger Wahr­hei­ten kön­ne zusam­men­bre­chen! Hast du ein­mal an die Nöte der Men­schen gedacht, über die du dich in dei­nem sophi­­stisch-gewitz­ten Plä­doy­er dafür, daß alles so bleibt, wie es ist, kalt­her­zig hin­weg­setzt? Von der Barm­her­zig­keit, die Papst Fran­zis­kus pre­digt, hast du selbst­gerechter Dog­ma­ti­ker doch gar nichts ver­stan­den! – „Quid sum miser tunc dic­tu­rus?“ Ja, ich will auch Barm­her­zig­keit, und zwar kon­kret für mich. Und ich muß geste­hen: ich suche mir nicht unbe­dingt Beicht­stüh­le aus, wo „es rund geht“. Wohl nur weni­ge von uns (und ich gehö­re nicht dazu) hat die Vor­se­hung davor bewahrt, sich irgend­wann in eine miß­li­che Situa­ti­on von mora­li­scher Rele­vanz gebracht zu haben, aus der man nicht so leicht wie­der her­aus­kommt. Des­halb urtei­le und ver­ur­tei­le ich auch nicht. – Sed con­tra, um erst ein­mal auf einer Argu­men­ta­ti­ons­ebe­ne ad homi­nem zu blei­ben: Was ist mit jenen (Prie­stern, Theo­lo­gen, enga­gier­ten Lai­en), die sich bis dato, viel­leicht sogar gegen das eine oder ande­re inne­re Wider­stre­ben, auf das lehr­amt­li­che non pos­su­mus eingelas­sen haben? Und das unter bis­wei­len gro­ßen Opfern und Anfein­dun­gen? Die nicht wis­sen, wie ihnen geschieht, wenn eine Insti­tu­ti­on, die ihnen (auch mit Blick auf ihre eige­ne Selig­keit) letz­te Wahr­hei­ten ver­bind­lich auf­er­legt, jetzt auf ein­mal aus einem non pos­su­mus ein (wenn auch nur par­tia­les) pos­su­mus macht? „War ja alles nicht so gemeint.“ Darf ich es ein­mal vul­gär for­mu­lie­ren(?): Was ist das für eine Barm­her­zig­keit, in deren Namen man so unbarm­her­zig ver­arscht wird? (Sit venia istis ver­bis.)

Auf der Ad-homi­nem-Ebe­ne kom­men wir also nicht wei­ter. Und die sug­ge­stiv ein­ge­setz­te Rede von der Barm­her­zig­keit ist auch nur auf die­ser Ebe­ne angesie­delt. Gera­de von daher zeigt sich ein­mal mehr, was auch nur zu selbstverständ­lich ist: Maß­stab, um den Men­schen (nach unse­ren begrenz­ten Mög­lich­kei­ten) gerecht zu wer­den, ist und bleibt die Wahr­heit: Was ist nach Got­tes geoffenbar­tem Wil­len in sei­nen Augen recht oder eben nicht recht? Genau dies ruft der Brief der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on unter Num­mer 3 (ganz zu Anfang) in Erinne­rung, wenn er die Hir­ten mahnt, daß das wah­re(!) Ver­ständ­nis (für­ein­an­der) und die ech­te Barm­her­zig­keit nie­mals von der Wahr­heit getrennt wer­den. Und dann stel­len sich die Fra­gen nach den Kri­te­ri­en; und dann kom­men katho­li­sche Chri­sten um Schrift – Tra­di­ti­on – Lehr­amt nicht her­um. Oder man stellt das Gan­ze in Fra­ge … – Wenn die Gerüch­te stim­men, daß bestimm­te Lösun­gen oder auch nur Teil­lö­sun­gen zugun­sten des Kom­mu­nion­emp­fangs Wie­der­ver­hei­ra­tet-Ge­­schie­de­ner erar­bei­tet wer­den, so ist dies auch der Platz, wo ein­mal knapp das Kohä­renz­pro­blem ange­spro­chen wer­den muß: Wenn näm­lich die Leh­re von der Unauf­lös­lich­keit unan­ge­ta­stet blei­ben soll, wie kann ich dann noch selbst­konsi­stent ver­tre­ten, ab einem bestimm­ten Zeit­punkt sei es kei­ne Sün­de mehr, den Ver­bind­lich­kei­ten des doch noch bestehen­den Ehe­ban­des nicht zu entspre­chen? Denn anson­sten kann ein (wür­di­ger und erlaub­ter) Kom­mu­nion­emp­fang aus der Natur der Sache her­aus nicht mög­lich sein. Bedeu­te­te so etwas nicht, die Men­schen dazu anzu­leiten, von der Wahr­heit ihrer Situa­ti­on in den Augen Got­tes abzu­se­hen? Oder denkt man gar blas­phe­misch an einen Gott, der schielt, der so­zusagen die­sel­be Situa­ti­on einer­seits mit dem Auge der Wahr­heit, ande­rer­seits mit dem Auge der Barm­her­zig­keit betrachtet?

Das nur zu berech­tig­te und ange­zeig­te pasto­ra­le Umden­ken zielt von daher auf Prie­ster, die nicht kle­ri­kal-zuge­knöpft wie Büro­kra­ten abfer­ti­gen (sol­che gibt es auch bei uns noch oder wie­der – und da hat Papst Fran­zis­kus schon recht mit sei­ner Kri­tik); die aber auch nicht im Gestus bür­ger­lich-libe­ra­ler Sou­ve­rä­ni­tät beschwich­ti­gen; son­dern die ver­su­chen, red­lich und glaub­haft Chri­sti com­pas­sio dar­zu­stel­len, sein Mit­lei­den mit denen, die es noch nicht über sich brin­gen, sich der Wahr­heit Got­tes ganz zu stel­len, um zugleich dafür zu wer­ben, den Sprung ins kal­te Was­ser der Umkehr zu wagen, weil da jemand ist, der auf­fängt, auch mensch­lich-greif­bar auf­fängt. Natür­lich ist dies eine Rie­sen­fra­ge nach Gemein­den mit ech­ter evan­ge­li­sti­scher Kom­pe­tenz … Wo gibt es die?

Wenn man sich jedoch tat­säch­lich dafür her­gä­be, so eine „Lösung“, wie zum Bei­spiel über Focus ange­deu­tet, zu instal­lie­ren: Ich mei­ne, die Fol­gen wären ein­fach desa­strös. Das ange­dach­te Ver­schul­dens­prin­zip läßt sich bei den heuti­gen sozia­len Ver­hält­nis­sen nicht durch­hal­ten. Und es nützt auch nichts zu sagen, auch die zuge­las­se­nen Wie­der­ver­hei­ra­te­ten müß­ten einen Akt der Buße lei­sten und auch beich­ten (denn eigent­lich hät­ten ja auch sie nicht gedurft): Wer, wie ich, in einem dörf­li­chen Kon­text auf­ge­wach­sen ist, kann sich das Gan­ze leb­haft aus­ma­len. Man stel­le sich vor, es dür­fe jemand auf­grund bischöf­li­chen Urteils, da als unschul­dig befun­den, wie­der zur Kom­mu­ni­on gehen. Unschul­dig des­halb, da (sagen wir) sie mit ihren Kin­dern sit­zen gelas­sen wur­de, wäh­rend er mit sei­ner Sekre­tä­rin durch­ge­brannt ist. Jetzt wis­sen aber „die Leu­te“ (oder glau­ben zu wis­sen, was ja reicht), daß sie alles ande­re als unschul­dig war, daß es soweit gekom­men ist (hat ihm das Leben schwer gemacht etc.) Und dann wer­den Schlüs­se gezo­gen: „Die darf wie­der gehen, obwohl sie geschie­den-wie­der­ver­­hei­ra­tet ist und eini­ges dafür getan hat, daß ihr Mann abge­hau­en ist – dann darf mein bra­ver evan­ge­li­scher Mann doch zehn­mal mit zur Kom­mu­ni­on gehen etc. etc.“ Ja, und wenn die Evan­ge­li­schen (a for­tio­ri) auch „dür­fen“ (weil jene dür­fen) und die sowie­so nicht beich­ten, dann darf auch Lies­chen Mül­ler gehen, ohne vor­her brav-katho­lisch zu beich­ten. Mit ande­ren Wor­ten: wir bekä­men es mit einem Domi­no­ef­fekt zu tun, der die Erfor­der­nis­se eines wür­di­gen Kommu­nionempfanges zu einer lee­ren dog­ma­tisch-juri­di­schen Postu­la­ti­on wer­den lie­ße. Voll­ends wer­den lie­ße: im Prin­zip ist es ja schon längst so. Aber dann wären die­se Ver­hält­nis­se auch kir­chen­amt­lich de fac­to posi­tiv sank­tio­niert.  – Ganz ohne­dies liegt es die­sem eben­so unge­klär­ten wie über­bor­den­den Miserikor­dis­mus im Blut, die Erfor­der­nis­se der rech­ten Dis­po­si­ti­on für den Sakramenten­empfang zu über­sprin­gen, zumin­dest teil­wei­se. – Als Resü­mee: Die für die ka­tholische Leh­re ganz typi­sche Ver­bin­dung von Recht­fer­ti­gung als inne­rer Heili­gung und Sakra­men­ten­emp­fang, die natur­ge­mäß von sitt­li­chen Dis­positionen als Entspre­chungen zur (im Sakra­ment) ankom­men­den hei­li­gen­den Gna­de nicht ab­sehen kann, wür­de zur Maku­la­tur. Mit ande­ren Wor­ten: Man hät­te sich vom Kon­zil von Tri­ent verabschiedet.

Dramatische Konsequenzen ekklesialer Natur

Die Höchst­qua­li­fi­ka­ti­on der Sen­tenz, wonach wie­der­ver­hei­ra­te­te Geschie­de­ne nicht zur Kom­mu­ni­on hin­tre­ten dür­fen, zur Gewiss­heit „de fide divina et catho­lica“, wie ich sie oben zu plau­si­bi­li­sie­ren gesucht habe, muß man nicht un­be­dingt mit­voll­zie­hen. Jedoch glau­be ich, die­se Höchst­qua­li­fi­ka­ti­on als ihrer­seits sehr pro­ba­bel auf­ge­zeigt zu haben; es spricht sehr viel für die­sen Verbind­lich­keitsgrad. Des­un­ge­ach­tet sind jedoch die Prä­mis­sen, aus denen die­se Sen­tenz zwin­gend folgt, ihrer­seits außer jedem Zwei­fel, jeden­falls für einen lehr­amts­treuen katho­li­schen Chri­sten: Unauf­lös­lich­keit der Ehe mit stren­gem Verpflich­tungscharakter und Erfor­der­nis­se für den wür­di­gen Kommunionemp­fang. Und dies gilt auch dann, wenn man (mit eini­gen Theo­lo­gen) eben nicht bei­den Prä­missen zuer­ken­nen möch­te, (förm­li­ches) Dog­ma zu sein. Sicher sind sie auf alle Fäl­le. – Von daher kommt man schluß­end­lich nicht dar­um her­um, besag­te Sen­tenz (vom Nicht-Kom­mu­ni­zie­ren-Dür­fen sel­ber) wenig­stens mit „sen­ten­tia theo­lo­gice cer­ta“, wenn nicht mit „sen­ten­tia fidei pro­xi­ma“ zu qua­li­fi­zie­ren. Es han­delt sich um eine unum­stöß­lich siche­re Leh­re, die man nicht anzwei­feln oder rela­ti­vie­ren kann, ohne (in wel­cher Ver­mitt­lung auch immer) irgend­wann den Glau­ben sel­ber anzutasten.

Sol­ches gilt in erster Linie für die Sen­tenz, wonach Geschie­den-Wie­der­ver­hei­ra­te­te nicht kom­mu­ni­zie­ren dür­fen. Auf sei­ne Wei­se aber auch für die Sen­tenz, wonach sie zur hl. Kom­mu­ni­on nicht zuzu­las­sen sind (wonach ihnen bei Hin­zutritt die hl. Kom­mu­ni­on also zu ver­wei­gern ist). Dies schon allein des­halb, weil im Gegen­zug die Revo­ka­ti­on letz­te­rer Sen­tenz durch die Ent­schei­dung, sie zuzu­las­sen, nicht nur vor­aus­setzt, son­dern eo ipso mit­be­sagt, daß Geschie­­den-Wie­der­ver­hei­ra­te­te, als sol­che genom­men, kom­mu­ni­zie­ren dür­fen. – Die (ver­suchte) Auf­he­bung oder Rela­ti­vie­rung der Norm, wonach Wie­der­ver­hei­ra­tet-Geschie­de­ne nicht zuge­las­sen wer­den dür­fen, ist von daher eo ipso auch die Be­streitung oder Rela­ti­vie­rung der Norm, daß sie nicht hinzu­treten dürfen.

Von daher stel­len sich jedoch bedrückend‑, ja bela­stend-unan­ge­neh­me Fra­gen, wenn man die Even­tua­li­tät in Betracht zieht, daß man tat­säch­lich dar­an gehen soll­te, die besag­te Norm des Nicht-Dür­fens durch (und sei es par­tia­le) Zulas­sung Wie­der­ver­hei­ra­tet-Geschie­de­ner zu rela­ti­vie­ren; und zwar mit päpst­li­chem Se­gen zu rela­ti­vie­ren. Was ist dann mit so einem Papst? – Man kommt nicht um­hin: Je mehr sich die Höchst­qua­li­fi­ka­ti­on „de fide divina et catho­li­ca“ pro­ba­bel machen läßt (und sie läßt sich in hohem Maße), desto mehr ist auch dar­an zu den­ken, daß ein Papst, der besag­te Norm rela­ti­vie­ren will, um ihr dadurch die unbe­ding­te Aner­ken­nung öffent­lich zu ver­sa­gen, dadurch eben zum Häre­tiker wird. Denn Häre­ti­ker ist man dadurch, daß man die Lehr­vor­la­ge der Kir­che nicht als Norm für den eige­nen Glau­ben aner­kennt, der­ge­stalt, daß sich dies nach außen bekun­det. Gleich, ob dies wider besse­res Wis­sen und Gewis­sen („for­mel­le Häre­sie“) geschieht oder nicht (bloß „mate­rielle“): die sich äußer­lich-bekun­den­de Nicht­anerkennung der Kir­che als Instanz der Glau­bens­re­gel, die ge­geben ist, sobald man in äußer­lich-greif­ba­rer Wei­se einem Satz die unbe­ding­te Aner­ken­nung ver­wei­gert im Wis­sen, daß er von der Kir­che als zu glau­ben vor­gelegt wird, schließt aus der Gemein­schaft der Kir­che aus, was für einen Papst bedeu­te­te, daß er des Papst­amtes ver­lu­stig gin­ge: ein so genann­ter papa hae­re­ti­cus ist kein Papst mehr. Aller­dings ist auch hier Vor­sich­tig gebo­ten: So die Annah­me, wo­nach der Satz, daß wie­der­ver­hei­ra­te­te Geschie­de­ne von der Kom­mui­on ausge­schlossen sind, de fide divina et catho­li­ca ist, zutrifft, heißt dies offen­sicht­lich noch nicht, daß er in die­ser Gewiß­heits­stu­fe auch jene Aus­drück­lich­keit hat, die mit sich bringt, daß, wer ihn anzwei­felt oder relati­viert, dies des­halb schon im kla­ren Bewußt­sein tut, daß die­ser Satz eben von der Kir­che als zum Glau­ben gehö­rig gelehrt wird. Von daher läßt die Bekun­dung der Nicht­an­er­ken­nung des Sat­zes als eines unbe­dingt gül­ti­gen nur dann sicher auf Häre­sie erken­nen, wenn eben­so mani­fest ist, daß sich der Bekun­dende des­sen bewußt ist, daß er damit einen Satz bestrei­tet, den die Kir­che als zum Glau­ben gehö­rig lehrt (auch wenn er es viel­leicht nicht wahr haben will, daß dem so ist). Wenn er sich näm­lich des­sen nicht bewußt ist, unter­liegt er nur einer „mate­ri­el­len Häre­sie“ im bloß wei­te­ren Sin­ne: die­se besagt jene Leug­nung eines fak­ti­schen (for­mel­len) Dog­mas, die gera­de nicht die Nichtaner­kennung der Lehr­vor­la­ge durch die Kir­che als Glau­bens­re­gel impli­ziert, da be­sagte Leug­nung auf einem schlich­ten sub­sumptiven Fehl­ur­teil beruht (man ist sich nicht des­sen bewußt, daß die Kir­che sol­ches als zum Glau­ben gehö­rig vor­legt). [4]Ausführ­lich zur Mate­rie: Lou­is Bil­lot: De Eccle­sia Chri­sti I, Rom 1898, 300–314.

Mit­hin, lan­ge Rede, kur­zer Sinn: Im Fal­le eines Fal­les – wonach sich der Papst also dar­auf ein­lie­ße, Geschie­den-Wie­der­ver­hei­ra­te­te (und sei es nur par­ti­ell un­ter bestim­ten Bedin­gun­gen) zur Kom­mu­ni­on zuzu­las­sen – müß­te nicht zwin­gend auf einen häre­tisch gewor­de­nen Papst erkannt wer­den. Allein, was ent­scheidend ist: Die Fra­ge nach dem häre­tisch gewor­de­nen Papst wäre nicht ein­fach von der Hand zu wei­sen. Sie wür­de sich schon stel­len, und wohl auch ziem­lich dring­lich. Und allein dies reicht doch und wäre tra­gisch genug. Wir hät­ten eine mas­si­ve Ver­fas­sungs- und Vertrauens­krise in unse­rer Kirche!!

Es ist über­ein­stim­men­de Leh­re der Theo­lo­gen, daßs ein häre­tisch gewor­de­ner Papst auf­ge­hört hat, Papst zu sein, Häre­ti­ker-Sein und Papst-Sein inkompati­bel sind. – Es ist aller­dings nicht über­ein­stim­men­de Leh­re der Theo­lo­gen, daß der Fall, daß ein Papst zum Häre­ti­ker wird (um dadurch zwangs­läu­fig sein Amt zu ver­lie­ren), sei­ner­seits mög­lich ist. Zumin­dest gewich­ti­ge Stim­men hal­ten das für so gut wie aus­ge­schlos­sen. Das Wenn-dann ist zwar sicher, aber nicht die Mög­lich­keit die­ses Wenn in sich sel­ber. [5]Dazu aus­führ­lich: Lou­is Bil­lot: De eccle­sia Chri­sti III, Rom 1900, 137–145. – Von Haus aus favo­ri­sie­re auch ich die­se Leh­re, und zwar ziem­lich ent­schie­den. Macht es dann aber noch Sinn, vor einer Ent­wick­lung zu war­nen, die uns beim häre­ti­schen Papst lan­den lie­ße, wo dies ja schon gar nicht mög­lich ist? Nun, de fide im Sin­ne eines for­mel­len Dog­mas ist die­se Unmög­lich­keit nicht; im Unter­schied zur Unfehl­bar­keit bei Ka­thedralent­scheidungen (bei­des darf nicht ver­wech­selt wer­den: ein Papst müß­te ja nicht bei einer Kathe­dra­l­ent­schei­dung zum Häre­ti­ker wer­den, was in der Tat durch das Dog­ma aus­ge­schlos­sen ist). Die­se Unmög­lich­keit ist also längst nicht so sicher wie der garan­tier­te Aus­schluß der Wahr­heits­ver­feh­lung bei einer Ka­thedralent­scheidung. Aber davon abge­se­hen: eine sol­che Unmög­lich­keit besagt ja wie die Unfehl­bar­keit, daß mit der ergan­ge­nen Ver­hei­ßung des unbe­dingt wahr­haf­ti­gen Got­tes an den hei­li­gen Petrus und sei­ne Nach­fol­ger (cf. Mt 16,18sqq.; Lk 22,32) eben je­ner Ver­lauf der nach­fol­gen­den Geschich­te des aus­ge­üb­ten Petrus- und Papst­amtes unver­ein­bar ist, der Glau­bens­ab­fall bzw. ulti­ma­ti­ve Fehlent­scheidun­gen in Glau­bens­din­gen impli­ziert; was aber gera­de ein­schließt, daß Gott jene Interven­tionen vor­sieht, mit denen er garan­tiert, daß eben nicht ein­tritt, was mit die­ser ergan­ge­nen Ver­hei­ßung unver­ein­bar ist (daß näm­lich der Papst eine Fehl­ent­schei­dung trifft oder vom Glau­ben abfällt). Und ein beschei­denes Impli­kat sol­cher Interventio­nen kann ja auch der Ein­wurf eines Theo­lo­gen aus der hin­te­ren Bank sein. – In die­sem Sin­ne macht es schon Sinn, vor dem Ein­tritt des Fal­les eines papa hae­re­ti­cus zu war­nen; gleich von wel­chem Theo­riehintergrund man ausgeht.

Sicher: die Sze­ne­rie, die ich hier her­auf­be­schwö­re, ist so unge­heu­er­lich, daß ich noch ein­mal beto­nen muß: Über die Recht­gläu­big­keit eines Jor­ge Berg­o­glio, der jetzt Papst Fran­zis­kus ist, maße ich mir kein per­sön­li­ches Urteil an. Dafür ist die Distanz zu groß und der Infor­ma­ti­ons­stand zu gering und unsi­cher. – Nur: Es ist auf­grund nicht unbe­trächt­li­cher Fak­to­ren ein bedenk­li­cher Ein­druck entstan­den, ein Ein­druck, der sehr wohl den Arg­wohn zuläßt, es sei­en hier Entwick­lungen im Gan­ge, die für den Fall, dass sie nicht gestoppt wer­den, uns mit einer schlim­men Situa­ti­on von ganz erheb­li­cher Dra­ma­tik kon­fron­tie­ren wür­den (gleich, ob die­ser Fall über­haupt ein­tre­ten kann bzw. mit wel­cher Trag­weite). Schlim­me Ver­wer­fun­gen für das Leben der Kir­che: wel­che die Inte­gri­tät der Ver­kün­di­gung und sakra­men­ta­len Pra­xis beträ­fen, aber auch die Sicher­heit über ihre recht­mä­ßi­ge Leitung.

Trotzdem: Versöhnlicher Ausblick und Appell

Sicher: Eine Sym­pa­thie­er­klä­rung an Papst Fran­zis­kus sind mei­ne Über­le­gun­gen gewiß nicht. Nichts­de­sto­trotz: Mei­ne Ein­wür­fe wol­len alles ande­re, als das Ge­lingen sei­nes Pon­ti­fi­ka­tes nega­tiv prä­ju­di­zie­ren. Nur, um nicht aus­ufernd zu wer­den: Der Wert sei­nes Pon­ti­fi­kats ent­schei­det sich gera­de auch dar­an, ob es ihm gelingt, sein evan­ge­li­sti­sches Reform­pro­jekt deut­lich gegen den anfangs benann­ten Refor­mis­mus abzu­gren­zen. Gewiß gibt es, wie auf der CELAM-Rede, Ansät­ze dazu. Nur, die Grenz­zie­hun­gen müs­sen mei­nes Erach­tens deutli­cher wer­den. Ein rei­ner Dyna­mis­mus der Barm­her­zig­keit, der die Gren­zen von wahr und falsch, Recht und Unrecht in Got­tes Augen (auch dort, wo nie­man­dem di­rekt „weh­ge­tan“ wird) baga­tel­li­siert, wirkt selbst­zer­stö­re­risch. Es muß immer klar sein, daß es die Barm­her­zig­keit jenes Got­tes ist, der unser Nicht-recht-Sein vor ihm, unse­re Unhei­lig­keit nicht lei­den mag, der sich – aus Lie­be – nicht da­mit zufrie­den gibt, daß wir halb sind oder blei­ben, wes­halb eine Barm­her­zig­keit des Kom­pro­mis­ses ihm ein Greu­el ist. Gera­de hier das Pro­fil einer evangeli­sti­schen Pasto­ral zu schär­fen, wäre eine gro­ße Chan­ce wie Auf­ga­be zu­gleich. – Und es wäre, wenn mir dies so zu sagen erlaubt ist, gera­de der Kai­ros eines eher „lin­ken“ Pap­stes („links“ im Sin­ne einer stär­ke­ren Akzen­tu­ie­rung der Ortho­praxie gegen­über der Ortho­do­xie, der Dyna­mik der Ver­än­de­rung gegen­über dem Ver­har­ren etc.), der fal­schen Agen­da des refor­mi­sti­schen Katholizis­mus endgül­tig den Abschied zu geben: indem ein für alle­mal klar wird, daß eine Reform­dynamik aus dem Gei­ste des Evan­ge­li­ums (die sehr wohl beträcht­lich antikleri­kalistische Züge tra­gen kann) mit besag­tem Refor­mis­mus ein­fach nichts zu tun hat: denn in letz­te­rem spricht sich ein Auto­no­mis­mus aus (Pathos der „Frei­heit“), wel­cher dem Evan­ge­li­um, das in die unbe­ding­te Erge­bung in Got­tes Wil­len ruft, inner­lich fremd ist. – Von daher mei­ne ich: Fran­zis­kus ist (auch in mei­ner Sicht) längst nicht geschei­tert, aber er steht am Schei­de­weg: und da gibt es immens viel Hoff­nungs­vol­les, aber auch fürch­ter­lich Abwe­gi­ges und Abgründiges.

Bleibt noch die Fra­ge: Für wen habe ich die­se Zei­len eigent­lich geschrie­ben? Für den Papst? Na ja, schön wär’s …  – Mir ist klar, daß ich mit einer brei­ten Rezep­ti­on nicht rech­nen kann. Und so schrei­be ich auch nur des­halb, weil mir (noch) nicht bekannt ist, daß sich jemand an ungleich pro­mi­nen­te­rer Stel­le die­ses The­mas ange­nom­men hät­te, die­ses für das Leben der Kir­che sehr bri­san­ten The­mas. Und so set­ze ich ein­fach kühn dar­auf, daß mei­ne Wort­mel­dung an der einen oder ande­ren doch nicht so unbe­deut­sa­men Stel­le regi­striert wird, um viel­leicht mit­tel­bar etwas zu bewir­ken. Zum Bei­spiel wün­sche ich mir, daß man auch in den päpst­li­chen Uni­ver­si­tä­ten zu Rom hie und da Notiz davon nimmt. Gar ver­ein­zelt in der römi­schen Kurie? Jeden­falls möch­te ich alle, die an maß­geblicherer Stel­le sit­zen und sich der über­lie­fer­ten Leh­re der Kir­che ver­pflich­tet wis­sen, um mei­ne Sor­ge zu tei­len, und die von mei­ner Wort­mel­dung Notiz neh­men, ganz drin­gend auf­for­dern: IHR MÜSST ETWAS SAGEN! Ihr könnt Euch, im Ange­sicht Got­tes, nicht resi­gniert zurück­zie­hen, um Euch zu gegebe­ner Stun­de halt zu arran­gie­ren. Kei­nes­falls dürft Ihr vor­sorg­lich an Trak­ta­ten basteln, die begrün­den sol­len, war­um es jetzt trotz­dem geht. Ihr müßt jetzt Eu­ren Mund auf­tun, um zu sagen, daß es nicht, daß es nie­mals geht!

Aus Anlaß des hohen Fest­ta­ges ende ich schlicht mit einer klei­nen Gebetsanrufung:

Du Köni­gin, auf­ge­nom­men in den Him­mel, Köni­gin der Apo­stel und Mut­ter der Kir­che – bit­te für uns und brei­te Dei­nen Man­tel um uns!

Dr. theol. Klaus Oben­au­er ist Pri­vat­do­zent an der Katho­lisch-theo­lo­gi­schen Fakul­tät der Uni­ver­si­tät Bonn.

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1 Sie­he nur: Adol­phe Tan­querey: Syn­op­sis theo­lo­giae dogma­ti­cae II, Rom etc. 131911, 665sq.; Lud­wig Ott: Grund­riß der katho­li­schen Dogma­tik, Bonn 112005, 628 u. 633.
2 Was das Zeug­nis bewähr­ter scholasti­scher Theo­lo­gen angeht: Ich ver­wei­se auf Lou­is Bil­lot: Dem­nach ist die Wahr­heit von der Un­auflöslichkeit der geschlos­se­nen und voll­zo­ge­nen Ehe über­haupt „pro­cul dubio de fide catho­li­ca“: De eccle­siae sacra­men­tis 2, Rom 21897, 415. Und Augusti­nus ruft er als Zeu­gen dafür an, daß die abso­lu­te Unauf­lös­lich­keit der vollzoge­nen Ehe der Chri­sten auf beson­de­ren Titel hin „dog­ma eadem fide cre­den­dum, qua ipsa cre­dit­ur matri­mo­nii sacra­men­ta­li­tas“ sei: ibd., 417. Man vgl. auch Edu­ard Hugon: Trac­ta­tus dog­ma­ti­ci Volu­men III, Paris 1927, 756sq.
3 Zu die­sen Aus­füh­run­gen kon­sul­tie­re man die ein­schlä­gi­gen Pas­sa­gen der Manua­li­en zum Ver­hält­nis von gött­li­chem und ka­tholischen Glau­ben sowie zu Dog­ma und Dogmenentwick­lung: z.B. Adol­phe Tan­querey: Syn­op­sis theo­lo­giae dog­ma­ti­cae I, Rom etc. 131911, 101–116, 152–179; Lud­wig Ott: loc. cit., 28–33. Zusätz­lich: Karl Rah­ner: Arti­kel „Dog­ma I u. II“, in: LThK2 3, 438–441.
4 Ausführ­lich zur Mate­rie: Lou­is Bil­lot: De Eccle­sia Chri­sti I, Rom 1898, 300–314.
5 Dazu aus­führ­lich: Lou­is Bil­lot: De eccle­sia Chri­sti III, Rom 1900, 137–145.
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Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

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18 Kommentare

  1. „IHR MÜSST ETWAS SAGEN“, fleht der Autor die­ses Bei­tra­ges. Ich kann die­ses fle­hen­de Rufen ver­ste­hen, ich glau­be aber nicht, dass es „erhört“ wird. Sie wer­den nichts sagen. Sie wer­den wie seit über 45 Jah­ren nichts sagen…

    • Ich bin Laie, juri­sti­sches ist mir von Natur und Pro­fes­si­on eher „fremd“,die mensch­li­che Logik funk­tio­niert dafür bei mir um so besser.Die Logik der argu­men­ta­ti­ons­ket­te des Autors kann ich nach­voll­zie­hen, gewis­se Ein­schrän­kun­gen der nicht prak­ti­ka­blen Lösungs­an­sat­zes „Schuldprinzip“.Es gibt sicher­lich Kri­te­ri­en die ruch­los anzu­wen­den wären, jedoch sehe und aner­ken­ne ich auch die Ein­wän­de des Autors.Logisch-stringent ist „Geht Nicht“.Aber hat das gan­ze über­haupt eine Prak­ti­sche Rele­vanz? Ist das gan­ze nicht nur ein intel­lek­tu­ell-dog­ma­ti­sches „Beschäf­ti­gungs­kon­strukt“ was mit dem Wirk­lich­keits­fak­tum nicht mal eine 1‑prozentige RELEVANZ aufweist.Das Pro­blem wird doch zu 99,99 Pro­zent fak­tisch ignoriert.Und wo es for­mal-juri­stisch evi­dent erscheint gibt es die Mög­lich­keit der Ehe-Anullierung.Ich habe selbst eine Ehe-Annul­lie­rung durch mei­ne , darf ich eigent­lich (Ex)-Frau sagen, weil sie Reli­gi­ons­le­her­ring wer­den woll­te und auch gewor­den ist.Das gan­ze war eine juri­sti­sche Far­ce, das Urteil kam wie „prag­ma­tisch-barm­her­zig“ „bestellt“. Kurz­form: Sie war bei der Ehe­schlie­ssung nicht „zurech­nungs­fä­hig“ und ich, (der Schul­di­ge) habe Sie in die Ehe „Hinneinvergewaltigt“.Alle „Nor­ma­len“ die von dem Urteil Kennt­nis beka­men haben nur mit dem Kopf geschüttelt.Für mich steht klar: Juri­stisch lässt sich ALLES biegen.Wenn dies angeb­li­che Fak­tum “ war mir gar nicht so bewusst“ so Ehe­be­stands­wich­tig ist, das müss­te ich im Nach­hin­ein die ver­ant­wort­li­chen ? der Ehe­vor­be­rei­tung auf Scha­dens­er­satz verklagen.Oder wel­ches Bewusst­seins-Pro­to­koll nota­ri­ell beglau­bigt muss­te erwirkt wer­den, um im Fal­le einer (Neu-Hei­rat) Bestand zu haben.Das gan­ze ist schlim­mer (in der juri­sti­schen Kon­se­quenz) wie das Kas­per­le­spiel von Kin­dern, die Betrach­ten es als Spiel, was es de fac­to auch ist.Schauen Sie auf den Fall Mollath.Everything goes – mann braucht nur die rich­ti­gen Kon­tak­te, Zeu­gen, Gutachten,
      dann gesche­hen noch „Zei­chen und Wun­der“ und aus GANZ NORMALEN werden
      teuf­lisch tot­brin­gen­de Monst

  2. Die Gelehr­ten haben ihre Schwie­rig­kei­ten mit Papst Fran­zis­kus, weil er die Metho­de der Wis­sen­schaft­lich­keit an die zwei­te Stel­le gesetzt hat. ‚Nimm mei­ne Hand und schaue in mei­ne Rich­tung…‘ ist wich­ti­ger als alles ande­re gewor­den. Ein Amts­bru­der aus Argen­ti­ni­en nann­te es Kohärenz.
    Also schau­en wir gemein­sam mit dem Papst und stel­len fest: Die ste­hen ja alle in Unterwäsche!

  3. Dan­ke für die­se dif­fe­ren­zier­te Beobachtung.
    Dazu paßt der zufäl­lig gele­sen Bericht in der Zeit­schrift „Focus“ einer süd­ame­ri­ka­ni­schen Wit­we eines (sus­pen­dier­ten) katho­li­sches Bischofs, wel­che mit Papst Fran­zis­kus befreun­det ist, und wie sie berich­tet, auch öfters von ihm ange­ru­fen wird. Die Dame behaup­tet, daß der Papst fest ent­schlos­sen sei den Pflicht­zö­li­bat abzu­schaf­fen, aber sie ihm dazu gera­ten habe es vor­sich­tig anzugehen…

  4. Nicht nur Gelehr­te haben Schwie­rig­kei­ten mit die­sem Papst. Es geht auch nicht um die Wis­sen­schaft­lich­keit son­dern, wie der Autor oben aus­führ­te, um die Wahr­heit. Die Barm­her­zig­keit Got­tes hat für den, der sie für sich in Anspruch neh­men will auch einen Preis. Näm­lich das Ein­se­hen der per­sön­li­chen Feh­ler ( auch Sün­den genannt) und den wirk­li­chen Wunsch sich zu bes­sern ( Umkehr genannt). Wer die­sen „Preis“ nicht zah­len will, wird nicht auf die Barm­her­zig­keit Got­tes zäh­len kön­nen und scha­det sich selbst, da er sich als Mensch nicht entwickelt.
    Was nun die Fra­ge nach Irr­leh­ren aus dem Vati­kan betrifft, so soll­ten wir uns seit dem VKII dar­über nicht wundern.
    Ich ver­wei­se nur auf die so vehe­ment gefor­der­te Religionsfreiheit.
    Damit ist ja schein­bar nicht mehr gemeint, dass nie­mand zum wah­ren Glau­ben gezwun­gen wer­de darf. Das war schon immer so.
    Heu­te ver­steht man augen­schein­lich dar­un­ter, dass der Mensch in der Wahl der Reli­gi­on frei ist und die­se im Lau­fe sei­nes Lebens auch belie­big wech­seln kann.
    So heißt es im Schrei­ben Eccle­sia In Medio Ori­en­te über die Kir­che im Nahen Osten, vom 14. Sep­tem­ber 2012: „Die Reli­gi­ons­frei­heit ist der Gip­fel aller Frei­hei­ten. Sie ist ein hei­li­ges und unver­äu­ßer­li­ches Recht. Sie umfasst auf per­sön­li­cher wie auf gemein­schaft­li­cher Ebe­ne sowohl die Frei­heit, in reli­giö­sen Din­gen dem eige­nen Gewis­sen zu fol­gen, als auch die Frei­heit der Reli­gi­ons­aus­übung. Sie schließt die Frei­heit ein, die Reli­gi­on zu wäh­len, die man für die wah­re hält, und den eige­nen Glau­ben öffent­lich zu bekunden.“
    Damit erhält der Irr­tum das glei­che Recht wie die Wahr­heit. Und in die­sen Wahn­sinn haben sich die Män­ner der Kir­che frei­wil­lig bege­ben, da sie auf einen Pius IX., Pius X. und Pius XII. nicht hören woll­ten. Aber das waren ja auch katho­li­sche Päpste.

  5. Das Unbe­ha­gen, das der Autor schil­dert, habe ich auch! Aber ich habe es nicht nur wegen F. selbst. Die gan­ze Situa­ti­on ist aus­ge­spro­chen undurch­sich­tig, in der F. „Papst“ wur­de. Das vie­le kir­chen­recht­li­che Gepfri­mel in dem Auf­satz, ver­deckt teil­wei­se die kla­re Linie. Der Autor ver­fällt dem zwar nicht, aber es sind genau die­se juri­sti­schen Haar­spal­te­rei­en, die vie­len in der Kir­che den Blick ver­stel­len und sie vor lau­ter Bäu­men den Wald nicht sehen las­sen. Die Aus­ge­schlos­sen­heit von den Sakra­men­ten liegt bei wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­nen vor allem ande­ren dar­an, dass die Ehe ein sakra­men­ta­les Zei­chen ist! Nicht, weil es schon immer so galt oder irgend­wel­che fein­ge­tüp­fel­ten Para­gra­fen das so vor­ge­ben, son­dern wegen die­ses Zei­chens dür­fen Geschie­de­ne, die in einer ande­ren Geschlechts­be­zie­hung leben, nicht zur Kom­mu­ni­on! Es ist das Zei­chen der unwi­der­ruf­li­chen Treue Got­tes zu uns! Wenn Wei­der­ver­hei­ra­te­te trotz des leben­den legi­ti­men Gemahls zur Kom­mu­ni­on – der „ehe­li­chen“ Ver­ei­ni­gung zwi­schen dem Glau­ben­den und Jesus – zuge­las­sen wür­den, dann wür­de die­se unwi­der­ruf­li­che Treue Got­tes kon­ter­ka­riert. Kein Mensch auf der Welt könn­te mehr berührt wer­den von der Froh­bot­schaft, wenn die, die sie bezue­gen mit ihrem Leben, die Untreue und Wider­ruf­lich­keit prakizierten!
    Aber gera­de an die­sem Punkt tre­ten mei­ne Schwie­rig­kei­ten auf: auch die Beru­fung Petri ist unwi­der­ruf­lich. Man kann nicht auf Wider­ruf Vater wer­den – auch nicht geist­li­cher Vater. Dem­entspre­chend hat das Kir­chen­recht stets bestä­tigt, dass ein Prie­ster immer gül­ti­ge Sakra­men­te spen­den kann, selbst wenn sie nicht mehr legal sein soll­ten… Nun ist zwar das Papst­amt kein Sakra­ment, wird man­cher ein­wen­den. Rich­tig: aber die Mut­ter­schaft der Mut­ter­got­tes ist auch kei­nes, so wie Mut­ter­schaft über­haupt kein Sakra­ment ist und doch eines der stärk­sten Heils­zei­chen… Des­we­gen wird ja ver­kannt, dass die gene­rel­le Beru­fung der Frau zur Mut­ter­schaft sie min­de­stens so hoch ver­an­schlagt wie das Priestertum …

    • (Fort­set­zung..) Mut­ter­schaft ist nicht mehr hin­ter­geh­bar, auch wenn man zwi­schen­durch am lieb­sten fort­lau­fen wür­de… Was ich sagen will: Für Petrus war kein Ruhe­stand vor­ge­se­hen, so wie für das Mut­ters­sein kein Ruhe­stand vor­ge­se­hen ist!
      Bene­dikt hat hier auf sei­ne Wei­se eine unan­nehm­ba­re Wider­ruf­lich­keit der Treue Got­tes vor­ge­lebt. Ich lie­be ihn, nicht dass mich einer falsch ver­steht. ich weiß nicht, was ihn in Wirk­lich­keit bewo­gen hat, daher will ich sei­nen Schritt mora­lisch nicht beur­tei­len. Aber ich will dar­auf hin­wei­sen, dass hier etwas aus dem Lot ist, nicht stimmt. Es stimmt schon von bene­dikt her nicht, aber wir lasten die­ses Unbe­ha­gen F. an, dem aller­dings all der vom Autor vor­sichtg, aber sach­lich zuge­wie­se­ne Arg­wohn auch m.E. zu recht zuge­wie­sen wird. Wenn man für die­sen Arg­wohn in der Blogo­zese vie­ler­orts der Unfä­hig­keit zum „sen­ti­re cum eccle­sia“ gezie­hen wird, dann ist das ein – mit Ver­laub – dum­mes Gschwätz. Jeder, der 1+1 zusam­men­zäh­len kann, muss sehen, dass hier etwas nicht stimmt. Fra­ge ist nur, was genau stimmt hier eigent­lich nicht mit F.
      Ich befürch­te, es wird sich uns so zei­gen, dass wir weh­kla­gen. Möge Gott die­se mei­ne Befürch­tung verhüten!

  6. @cäsar
    „Sie war bei der Ehe­schlie­ssung nicht „zurech­nungs­fä­hig“ und ich, (der Schul­di­ge) habe Sie in die Ehe „Hinneinvergewaltigt“.Alle „Nor­ma­len“ die von dem Urteil Kennt­nis beka­men haben nur mit dem Kopf geschüttelt.“

    Das ist die Kon­zils­kir­che live. Sie ist ein Kind die­ser Welt. Ihre Mög­lich­kei­ten beschrän­ken sich auf „Ver­wir­rung“ auf allen Fron­ten. Aber eine Eigen­schaft ist ihr nicht zugäng­lich. Die Gene­ral­mo­bil­ma­chung im Him­mel merkt sie erst wenn ihr die Brocken um die Ohren fliegen.
    Per Mari­am ad Christum.

  7. @ zeit­schnur
    geht mir genauso.
    Irgend­was läuft da schief, es stimmt nicht, wenn man Zei­chen und gelehr­te Wahr­heit zusam­men sieht.
    Wenn man davon aus­geht, das alle sagen „was Sache ist“ dann gibt es kei­nen Sinn, was seit dem 11.2 in Rom los ist.
    Ich wer­de ein­fach das Gefühl nicht los, als wer­de einem ein wich­ti­ger Teil der Infor­ma­ti­on vorenthalten.
    ALso das die damals im drit­ten Reich sich nicht klar aus­ge­drückt haben, die deut­schen Bischö­fe udn auch Pius XII; kann man ja nach­voll­zie­hen und man hat­te ja das Ergeb­nis, als die hol­län­di­schen Bischö­fe sich klar äußer­ten, udn laut dem Zeug­nis der Zeit­ge­nos­sen ver­stand das auch jeder Katholik.
    Nur, das fehlt mir.
    Wenn die Kir­che so bedroht ist, dass man sich eben nur noch kryp­tisch aus­drücken kann, gut, aber war­um sagt es einem dann keiner???

  8. Dass Gott wirk­lich u n w i d e r r u f l i c h an uns fest­hält – trotz allem! – das muss jeder Zeu­ge Jesu Chri­sti durch sein unwi­der­ruf­li­ches Fest­hal­ten am Ehe­part­ner, gleich was pas­siert ist, selbst dann, wenn man sich von Tisch und Bett trennt, um zu über­le­ben, in sei­ner ehe­li­chen, sakra­men­ta­len Treue aus­drücken. Wir erhal­ten von Gott Brü­der, Schwe­stern und Müt­ter in gro­ßer Zahl – will sagen: das Reich Got­tes flirrt vor Lie­be in all die­sen geschwi­ster­li­chen Bezie­hun­gen, die uns geschenkt wer­den, wenn wir dafür offen sind und mit Got­tes Hil­fe Her­ren über unse­re Trie­be werden.

    Ich will jeden ermu­ti­gen, der in sei­ner Ehe schei­tert: das ist nicht das Eldo­ra­do der Lie­be und Freund­schaft, die Ehe. Sie kann es sein, und ich freue mich, wenn es mir geschenkt wird, aber wenn nicht, sind da die gelieb­ten Geschwi­ster, die mich nicht ein­sam lassen.
    Außer­dem ist die Stoß­rich­tugn auch bei der geschei­ter­ten Ehe, dass man – wenn man wirk­lich in der Lie­be Chri­sti ver­an­kert ist – auch wie­der zusam­men­fin­den könnte…

    Lehrt uns die Kir­che das der­zeit? Hat F. dazu schon mal was gesagt? O, es ist niederschmetternd!
    Der Autor sagt: SAGT ETWAS!
    Ja, es ist heu­te not­wen­dig, dass die, die gar nicht in erster Linie zum Leh­ren beru­fen sind, durch pro­phe­ti­sches Reden das Lehr­amt erset­zen, so wie einst Katha­ri­na von Sie­na. Ja, es sind heu­te klei­ne Prie­ster und pro­phe­ti­sche Lai­en, die den Part erfüllen.

  9. Dr. Oben­au­er spürt selbst, in wel­che Sack­gas­se sei­ne rein in sich ruhen­de dog­ma­ti­sche Theo­lo­gie ihn hin­ein­ge­führt hat – und nun kommt er nicht wie­der raus. Als ein­zi­ge Lösung bleibt der Häre­sie­ver­dacht. Die­se Dog­ma­tik nimmt weder die Exege­se der letz­ten hun­dert Jah­re ernst noch setzt sie sich mit den phi­lo­so­phi­schen Strö­mun­gen der letz­ten hun­dert Jah­re – spe­zi­ell der Erkennt­nis­theo­rie – ernst­haft aus­ein­an­der – geschwei­ge denn mit den Human­wis­sen­schaf­ten. Wer so in den Wald hin­ein­ruft bekommt ver­ständ­li­cher­wei­se kei­ne Antwort.

    • Weder „die“ Exege­se (bzw. agno­stisch-imma­nen­ti­sti­sche Pseu­do­ex­ege­se) der letz­ten hun­dert Jah­re, noch irgend­wel­che „phi­lo­so­phi­sche“ Strö­mun­gen, noch son­sti­ge „wis­sen­schaft­li­che Erkennt­nis­se“ kön­nen etwas dar­an ändern, daß die Unauf­lös­lich­keit der sakra­men­tal geschlos­se­nen und voll­zo­ge­nen Ehe Dog­ma ist. Wer ein Dog­ma for­mell leug­net, befin­det sich außer­halb der Kir­che – dies gilt auch für einen Papst, der in einem sol­chen Fal­le sei­nes Amtes ver­lu­stig ginge.

      Nie­mand wird übri­gens so naiv sein, zu mei­nen, daß z.B. das Kar­di­nals­kol­le­gi­um ins­ge­samt es hin­neh­men wür­de, wenn ‑quod Deus aver­tat- Papst Fran­zis­kus so ganz neben­bei die Unauf­lös­lich­keit der Ehe (bzw. der sich aus ihr erge­ben­den Kon­se­quen­zen) for­mell leug­nen wür­de, und sei es „aus Barm­her­zig­keit“. Man fragt sich ohne­hin, was das gan­ze Gere­de über „Barm­her­zig­keit“ in die­sem Zusam­men­hang bedeu­ten soll. Soll die Spen­dung der Kom­mu­ni­on an Kon­ku­bi­nä­re – und genau dar­um han­delt es sich- etwa ein Akt der Barm­her­zig­keit sein? In der Fron­leich­nams­se­quenz heißt es von der hl. Kom­mu­ni­on : „Mors est malis, vita bonis.“ Die töd­li­che „Barm­her­zig­keit“ der moder­ni­sti­schen Häre­ti­ker ver­wech­selt eben stän­dig Wohl­füh­len mit Wohl­sein. Ech­te pasto­ra­le Barm­her­zig­keit besteht dar­in, den­je­ni­gen, die sich nach oft tra­gi­schen Schick­sa­len in einer schwer sünd­haf­ten Lebens­si­tua­ti­on befin­den, dort her­aus­zu­hel­fen. Ein wirk­li­cher Seel­sor­ger geht den ver­lo­re­nen Scha­fen und befreit sie aus den Dor­nen, auch wenn er sich dabei blu­ti­ge Hän­de holt. Nicht so die moder­ni­sti­schen Apo­sta­ten: Für sie gibt es kei­ne ver­lo­re­nen Scha­fe, die hat man „exege­tisch“ , „human­wis­sen­schaft­lich“ usw. weg-bewie­sen. Und so kann man dann die hei­li­ge Kom­mu­ni­on nach Art eines Scherz­ar­ti­kels behan­deln – „Wer will noch mal. wer hat noch nicht?“ – Das macht kei­ne Mühe, man ist popu­lär und sei­ner fet­ten Prün­de sicher. Wun­der­bar! Bis man eines Tages – auch Moder­ni­sten sind sterb­lich- dem­je­ni­gen begeg­net, der gesagt hat: „Wer einem die­ser Klei­nen Ärger­nis gibt.…“

  10. Dass vie­le sich mit den Ver­än­de­run­gen in der Kir­che schwer tun, kann ich ver­ste­hen. Ein Kern­pro­blem ist weni­ger das VII, son­dern der viel­be­schwo­re­ne und immer „recht­ha­ben­de“ Geist des Kon­zils, der das Kon­zil nicht mehr umsetz­te, son­dern den falsch­ver­stan­den Geist des Kon­zils, von dem Paul VI einst sag­te, dass der Rauch Satans in die Kir­che ein­ge­drun­gen sei. Bene­dikt mahn­te die Kon­ti­nui­tät an. Und genau an die­sem Punkt sag­ten sie ihm vie­le der Kar­di­nä­le das berühm­te „non ser­viam“. Berg­o­glio war einer der ersten, weil ihm die Regens­bu­g­er Rede nicht gefiel. Nur ein deut­scher Bischof ver­tei­dig­te ihn spon­tan in der „cau­sa Wil­liam­son“!!! Selbst die Getreu­en ver­lie­ßen ihn in der Not. Bene­dikt woll­te den Pfar­rer von Ars zum Patron der Prie­ster erhe­ben, alles war vor­be­rei­tet, aber der zustän­di­ge Kar­di­nal hat­te das „mutu pro­prio“ nicht vor­be­rei­tet oder über­ge­ben. Die bedau­erns­wer­te Liste mit dem „non ser­viam“ ist viel län­ger und geht bis zur Todes­dro­hung und Vati­leaks sowie der Erkennt­nis, dass im Vati­kan eine Homo­lob­by sei­ne Arbeit hin­ter­treibt. An die­ser Stel­le fra­ge ich mich, wie frei war B XVI in sei­ner Rück­trits­ent­schei­dung? Und wenn dem so wäre, wie kano­nisch ist die anschlie­ßen­de Wahl? Vor dem Hin­ter­grund begrei­fen wir, dass wir noch viel weni­ger die Zusam­men­hän­ge ver­ste­hen als vor­her, dass wir die Reden unse­res Pap­ste, Per­len genannt, nicht ver­ste­hen, weil sie erklä­rungs­wür­di­ge Sach­ver­hal­te nicht erklä­ren und an schwarz-weiß-Male­rei erin­nern. Nicht die Inhal­te, son­dern die Schlag­zei­len beein­drucken die unin­for­mier­te Öffent­lich­keit und man­chen Theo­lo­gen, der Inhalt nicht hin­ter­fragt und sich nur an der öffent­li­chen Rezep­ti­on erfreut. Es bleibt die Fra­ge, wo führt F die Kir­che hin. Betreibt er eine Restau­ra­ti­on oder den Abbruch? Die­se Fra­ge betrifft alle Fel­der der päpst­li­chen Tätigkeit.
    Noch sehe ich nur Nebel.
    Beten wir für die hl. Kirche.

  11. Es ist ganz klar fest­zu­stel­len: Die katho­li­sche Kir­che lehrt mit ihrer gan­zen Auto­ri­tät, defi­ni­tiv, ver­bind­lich, dass die gül­tig geschlos­se­ne Ehe ein Sakra­ment ist, dass sie unauf­lös­lich ist. Ein geschie­de­ner Katho­lik, der eine neue Ehe schließt, lebt in der Tod­sün­de, befin­det sich nicht mehr im Gna­den­stand. Auch wenn sei­ne Grün­de sub­jek­tiv noch so ver­ständ­lich sind, wenn nach rein huma­nen Gesichts­punk­ten sei­ne Ent­schei­dung nicht anfecht­bar, son­dern sehr leicht nach­voll­zieh­bar ist.
    Er muss des­halb vom Kom­mu­nion­emp­fang aus­ge­schlos­sen blei­ben bis zu dem Zeit­punkt, bis er wie­der nach der kirch­li­chen Leh­re lebt.
    Es han­delt sich mal wie­der um einen „typi­schen Oben­au­er-Auf­satz“: Klar erkennt er die Gefahr, mit Recht warnt er drin­gend. Doch dann dreht und wen­det er sich wie­der, statt es deut­lich zu sagen: Wenn Fran­zis­kus I. das zulässt, sitzt auf dem Stuhl Petri ein Häre­ti­ker. Dann gibt es – nach die­sem Papst – kei­ne ver­bind­li­che, defi­ni­ti­ve katho­li­sche Leh­re mehr. Dann ist alles ver­han­del­bar. Der Wahr­heits­an­spruch der katho­li­schen Kir­che ist dann dahin, das mensch­li­che Wohl­füh­len ist das ober­ste Prinzip…

    • Was für ein Got­tes­bild. Der Glau­be wird zur Benut­zungs­ord­nung und Gott zum Buch­hal­ter, der die Ein­hal­tung akri­bisch kon­trol­liert. Da gibt es nur Ent­we­der-Oder, schwarz oder weiß, links oder rechts. Und Sie, zeit­los, defi­nie­ren was katho­lisch ist und was nicht, wer Häre­ti­ker ist und wer nicht. Wie soll das funktionieren?

      • Was für ein Got­tes­bild! Der Glau­be wird zu einem unver­bind­li­chen Gefühl und Gott besten­falls zum nach Maß­ga­be der jeweils neue­sten „human­wis­sen­schat­li­chen“ „Erkennt­nis“ gedul­de­ten gut­mü­tig-trot­tel­haf­ten Erfül­lungs­ge­hil­fen, der weder wil­lens noch imstan­de ist, den Men­schen sei­nen Wil­len (und damit den Weg zu ihrem Glück!) unmiß­ver­ständ­lich mit­zu­tei­len. Da gibt es nur Rela­ti­ves, ganz prin­zi­pi­ell, und aus der Tat­sa­che, daß die mei­sten Men­schen weder gro­ße Hei­li­ge noch schwe­re Ver­bre­cher sind, wird mit ver­blüf­fen­der Pseu­do-Logik die Nicht­exi­stenz einer objek­ti­ven Moral gefol­gert. Es wird eben mes­ser­scharf der Schluß gezo­gen, daß, weil die mei­sten Men­schen weder ganz „links“ noch ganz „rechts“ ste­hen, „links“ und „rechts“ inexi­stent sind. „Gut“ und „Böse“ – nein, das sind Kate­go­rien klein­li­cher Buch­hal­ter, über die wir natür­lich längst hin­aus sind!

        Daß der pro­por­tio­na­li­sti­sche Schwach­sinn der moder­ni­sti­schen Pseu­do-Mora­li­sten nicht funk­tio­nie­ren kann, ist evi­dent. Ehr­li­cher wäre es ohne­hin, ein­fach zu sagen: „Es gibt kei­ne Moral“, oder, in Abwand­lung eines bekann­ten Dik­tums der jün­ge­ren deut­schen Geschich­te: „Gut ist, was der Spaß-Gesell­schaft nützt, schlecht, was ihr scha­det.“ Und damit wäre natür­lich die unauf­lös­li­che Ehe nur so lan­ge unauf­lös­lich, wie es einem gefällt.

        Schließ­lich: Unab­hän­gig von dem, was bestimm­te Leser hier äußern: Es gibt tat­säch­lich eine objek­tiv erkenn­ba­re, katho­li­sche Glau­bens­leh­re – der Den­zin­ger z.B. ist, auch wenn Robert ihn dafür hal­ten mag, kei­ne Zusam­men­stel­lung von Arbeitshypothesen!

        • War­um so auf­ge­regt, antifebronius?
          Der Den­zin­ger ist ein hilf­rei­ches Kom­pen­di­um der Glau­bens­be­kennt­nis­se und der kirch­li­chen Lehr­ent­schei­dun­gen. Mehr ist er aller­dings nicht. „Nor­ma norm­ans non nor­ma­ta“ ist für jeden Chri­sten nach kirch­li­cher Leh­re die Hl. Schrift.
          Das Pro­blem ist doch fol­gen­des: Sie lesen im Den­zin­ger z.B. das gro­ße Glau­bens­be­kenn­tis, das wir auch in der Hl. Mes­se beten. Da heißt es über Chri­stus: Gott von Gott, Licht vom Licht, wah­rer Gott vom wah­ren Gott, gezeugt nicht geschaf­fen, eines Wesens mit dem Vater.“ Das sind fun­da­men­ta­le Bekennt­nis­se. War­um hat die Kir­che im 5. Jahr­hun­dert gera­de die­se Wor­te gewählt? Wel­ches Beson­de­re des christ­li­chen Glau­bens woll­te man sicher­stel­len? Woge­gen sich abgren­zen? Was ist der histo­ri­sche Kon­text? Um die­se Wor­te rich­tig ver­ste­hen und ein­ord­nen zu kön­nen – z.B. „gezeugt, nicht geschaf­fen“ – muss ich ver­su­chen, tief in das Den­ken und rel. Emp­fin­den der Men­schen damals ein­zu­tau­chen. Dabei muss ich qua­si einen Gra­ben von 1500 Jah­ren über­brücken. Dar­über fin­den Sie im Den­zi­ger so gut wie nichts. Sie fin­den nur die End­ergeb­nis­se. Qua­si die Ver­kehrs­schil­der, die die Kir­che an bestimm­ten Punk­ten der Geschich­te auf­ge­stellt hat, um die Rich­tung zu wei­sen. Der Den­zin­ger kommt mir vor wie ein gro­ßer Raum, wo alle die­se Ver­kehr­schil­der auf­be­wahrt sind. Ihrer Bedeu­tung kom­me ich aber nur nahe, wenn ich sie an der Stel­le sehe, wo sie ein­mal gestan­den haben. Wenn ich sie also von ihrem „Sitz im Leben“ her ver­ste­he. Sonst lau­fe ich Gefahr, sie von unse­rem heu­ti­gen Ver­ständ­nis her zu ver­ste­hen – und damit sicher miß­zu­ver­ste­hen. Es ist das Pro­blem der Her­me­neu­tik, das sich hier stellt. Aber anders hat der lie­be Gott unse­ren Ver­stand nicht geschaffen.
          Im übri­gen: Nach alter Leh­re ist für den Chri­sten die Hl. Schrift „nor­ma norm­ans non nor­ma­ta“, nicht der Denziger.

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