Strafrechtsreform im Vatikan: Lebenslänglich abgeschafft – Strafmaß für sexuellen Mißbrauch verschärft


Vatikanisches Gericht(Vati­kan) Papst Fran­zis­kus hat mit einer Straf­rechts­re­form das Straf­maß für sexu­el­len Miß­brauch an Min­der­jäh­ri­gen ver­schärft. Gleich­zei­tig schaff­te er die lebens­lan­ge Haft ab. Im Vati­kan muß nie­mand mehr lebens­läng­lich ins Gefäng­nis. Eine sol­che Haft­stra­fe wur­de ohne­hin lan­ge nicht mehr verhängt.

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„In einer Zeit wie der unse­ren, ist das All­ge­mein­wohl immer stär­ker durch über­na­tio­na­le und orga­ni­sier­te Kri­mi­na­li­tät, durch Miß­brauch des Mark­tes und der Wirt­schaft und durch den Ter­ro­ris­mus bedroht.“ Die­se Ankla­ge erhebt Papst Fran­zis­kus in sei­nem heu­te ver­öf­fent­lich­ten Motu pro­prio, mit dem er das Straf­recht des Vati­kans reformierte.

Das bis­her gel­ten­de Straf­recht des Vati­kans befand sich weit­ge­hend noch auf dem Stand des ita­lie­ni­schen Kodex Zana­r­del­li, der 1929 im Zuge der Late­ran­ver­trä­ge über­nom­men wur­de, mit denen der Vati­kan von Ita­li­en als sou­ve­rä­ner Staat aner­kannt wur­de. Der untreue Kam­mer­die­ner Bene­dikts XVI., Pao­lo Gabrie­li, konn­te des­halb nur wegen Dieb­stahls ver­ur­teilt wer­den. Neue­re, in die Straf­rechts­ord­nun­gen der mei­sten Län­der ein­ge­füg­te Straf­tat­be­stän­de wie Anschlag auf die Sicher­heit des Staa­tes, gab es im vati­ka­ni­schen Straf­ge­setz­buch nicht. Das Straf­recht gehört für die Kir­che nicht zu den Prioritäten.

In der von Papst Fran­zis­kus heu­te erlas­se­nen, schon unter Papst Bene­dikt XVI. vor­be­rei­te­ten Straf­rechts­re­form wur­den eine Rei­he von Straf­tat­be­stän­den gegen Min­der­jäh­ri­ge neu gefaßt, um auch auf die­ser Ebe­ne die von Bene­dikt XVI. ver­ord­ne­te und von Papst Fran­zis­kus bekräf­tig­te „Null­to­le­ranz“ gegen kle­ri­ka­le Täter umzu­set­zen. Zu nen­nen sind die Straf­tat­be­stän­de: Pro­sti­tu­ti­on, Ver­füh­rung und sexu­el­ler Miß­brauch, Kin­der­por­no­gra­phie, Besitz von kin­der­por­no­gra­phi­schem Mate­ri­al, sexu­el­le Akte mit Minderjährigen.

Dem vati­ka­ni­schen Straf­recht unter­ste­hen alle Beam­ten und Ange­stell­ten der Römi­sche Kurie, das gesam­te diplo­ma­ti­sche Corps des Hei­li­gen Stuhls sowie alle Ange­stell­ten und Mit­ar­bei­ter aller Insti­tu­tio­nen und Ein­rich­tun­gen des Hei­li­gen Stuhls unab­hän­gig davon, ob die­se sich auf dem Gebiet des Vati­kan­staa­tes oder in einem ande­ren Land befinden.

Zudem wur­den neue Straf­tat­be­stän­de in das Straf­recht ein­ge­führt wie Straf­ta­ten gegen die Mensch­heit, dar­un­ter aus­drück­lich Geno­zids und Apartheid.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Vati­can Insider

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