Italien ratifiziert „Konvention von Istanbul“ – Schritt zur Gender-Ideologie


Italienisches Parlament ratifiziert Konvention von Istanbul(Rom) Das Ita­lie­ni­sche Par­la­ment rati­fi­zier­te am 28. Mai die Kon­ven­ti­on des Euro­pa­ra­tes zur Ver­hü­tung und Bekämp­fung von Gewalt gegen Frau­en und häus­li­cher Gewalt bes­ser bekannt als Kon­ven­ti­on von Istan­bul. Die Kon­ven­ti­on war am 11. Mai 2011 von 24 euro­päi­schen Staa­ten unter­zeich­net wor­den, dar­un­ter auch Deutsch­land und Öster­reich. Rati­fi­ziert wur­de die Kon­ven­ti­on bis­her erst von der Tür­kei, Alba­ni­en, Mon­te­ne­gro, Portugal.

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In 81 Arti­keln bedient sich die Kon­ven­ti­on der Spra­che der Gen­der-Ideo­lo­gie. Einer Ideo­lo­gie, die geläu­fi­ge Wor­te gebraucht, aber etwas ganz ande­res damit meint. Ihr Ziel ist die Abschaf­fung des natür­li­chen Geschlechts von Mann und Frau. Um die bei­den natür­li­chen Geschlech­ter zu annul­lie­ren, wer­den vie­le „Geschlech­ter“ kon­stru­iert. Ein natur­ge­ge­be­nes Geschlecht wird abge­lehnt. Ein Mensch ist nicht von Natur aus Mann oder Frau, son­dern nur auf­grund sei­nes Wil­lens. Der ein­zel­ne Mensch ent­schei­det, was er gera­de ist. Ein Selbst­zu­ord­nung, die sich auch belie­big ändern kann und die der Gesetz­ge­ber und die Gesell­schaft gefäl­ligst wider­spruchs­los anzu­neh­men haben. Andern­falls wäre eine Dis­kri­mi­nie­rung gegeben.

Die Frau ist dem­nach in der wir­ren Spra­che der Kon­ven­ti­on nicht gleich­be­rech­tig­tes Rechts­sub­jekt, weil sie Per­son ist, son­dern weil sie weib­li­chen Geschlechts ist. Die in der gel­ten­den Rechts­ord­nung fest­ge­schrie­be­ne Gleich­heit aller Per­so­nen vor dem Gesetz wird im Namen der Gleich­heit zer­bro­chen. Die Frau wird zu einer Art geschütz­ter Kate­go­rie, die beson­de­rer Ad-hoc-Bestim­mun­gen bedarf, um ihre „Gleich­heit“ sicher­zu­stel­len, vor allem aber, um die natür­li­che Geschlecht­er­ord­nung von Mann und Frau zu über­win­den. Frau­sein, um das bio­lo­gi­sche Frau­sein zu überwinden.

Die Gen­der-Beto­nung läßt die unter­schwel­li­ge Absicht erken­nen, wei­te­re „geschütz­te Kate­go­rien“ wie Homo­se­xu­el­len oder Trans­gen­der hin­zu­zu­fü­gen und damit sexu­el­le Vor­lie­ben unter der Bett­decke, ein­schließ­lich per­ver­sen, die alles mög­li­che, aber bestimmt kei­ne Staats­agen­da dar­stel­len, auf die insti­tu­tio­nel­le Ebe­ne zu heben und zu fördern.

Mit Ita­li­en haben fünf Staa­ten den Ver­trag ange­nom­men. Damit er Gül­tig­keit erhält, müs­sen ihn min­de­stens zehn Staa­ten rati­fi­zie­ren. Wer­den Deutsch­land und Öster­reich folgen?

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Cor­ri­spon­den­za Romana

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