Glaubenspräfekt Müller kritisiert „Pfarrer-Initiative“ und verteidigt Menschenrecht der Kinder gegen Diskriminierung durch „Homo-Ehe“


(Augs­burg) Kuri­en­erz­bi­schof Ger­hard Lud­wig Mül­ler, der Prä­fekt für die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on übte schar­fe Kri­tik an der Pfar­rer-Initia­ti­ve, einem öster­rei­chi­schen Zusam­men­schluß von Prie­ster­re­bel­len. „Der Auf­ruf zum Unge­hor­sam gegen­über der Glau­bens­wahr­heit und zum kano­ni­schen Unge­hor­sam, der den kirch­li­chen Gehor­sam als blin­de Gefolg­schaft ver­leum­det und ihn in Wider­spruch zur Rei­fe und Mün­dig­keit im Glau­ben setzt, wider­spricht dem Dienst des Prie­sters“, so Mül­ler gegen­über der Augs­bur­ger All­ge­mei­nen. Der frü­he­re Bischof von Regens­burg ver­wies auf das Dekret über Leben und Dienst des Prie­sters, in dem von der Freu­de an der „hohen Beru­fung“ die Rede ist, Ver­kün­der des Evan­ge­li­ums Chri­sti und Die­ner der Sakra­men­te zu sein.
Im sel­ben Inter­view beton­te Kuri­en­erz­bi­schof Mül­ler auch das unver­äu­ßer­li­che Recht eines Kin­des auf sei­nen eige­nen Vater und sei­ne eige­ne Mut­ter als „fun­da­men­ta­les Men­schen­recht“. Auch wenn die­ses Men­schen­recht nicht immer ver­wirk­licht wer­den kön­ne, etwa weil ein Eltern­teil stirbt, „oder ande­ren schick­sal­haf­ten Gege­ben­hei­ten“, dür­fe es doch nicht „kon­ter­ka­riert wer­den“. Das Men­schen­recht wer­de ver­letzt, wenn „die ehe­li­che Gemein­schaft von Mann und Frau mit ande­ren For­men des Zusam­men­le­bens gleich­ge­stellt, damit ihres Wesens beraubt und dis­kri­mi­niert wird“.

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