(London) Bischof Williamson ist pleite, das schrieb er gestern in einer E‑Mail an seine Anhänger. Das bisher gesammelte Geld wurde nicht für katholische Dinge ausgegeben, sondern er finanziert mit den Spenden seine Privatprozesse in Deutschland:
„Weiter südlich in München traf ich die zwei Rechtsanwälte, welche mich im September in Regensburg auf dem fünften Prozeß vertreten werden bezüglich meines Abstreitens des ‚Holocaust‘. Diese wissen wohl, daß eine gewisse nationale Politik ein gerechtes Urteil auf Landesebene praktisch unmöglich machen könnte, werden aber trotzdem ihr bestes geben. Weil die Sechs Millionen als Ersatz-Erlösung in Millionen von Köpfen herhalten, hatte ich auch keine Skrupel, bei der Bezahlung der Anwälte auf die St. Marcel Initiative zurückzugreifen, deren Mittel nun zur Neige gehen.“
LS
was so eine verkürzte darstellung ist sie sollten besser zum gesammten Eleison kommentar von dieser Woche berichten
„Bischof Williamson ist pleite.“
Was für eine Meldung.
Übrigens ist Griechenland auch pleite. Spanien auch. Italien auch. Frankreich so gut wie. Und Deutschland eigentlich auch. Trotzdem alles liebenswerte Länder.
Genau. Auch Seine Exzellenz der höchstehrwürdige Heldenbischof Williamson ist ja bei Licht besehen ein sehr sehr liebenswerter Zeitgenosse.
Wieso Privatprozesse?
Das hört sich nach Privatvergnügen an.
Er hat es sich doch nicht ausgesucht, staatsanwaltschaftlich verfolgt zu werden.
Er hat es sich sicher nicht ausgesucht – aber eine Straftat zieht in einem Rechtsstaat nunmal bei halbwegs sicherer Beweislage eine Anklage nach sich.
Die „Beweislage“ ist dünn. Danken Sie an den Vorwurf der Volksverhetzung, der ja eine Verhetzung des deutschen Volkes in englischer Sprache im schwedischen Fernsehen impliziert.
Und selbst wenn. Es ist nicht sein Privatvergnügen. Deshalb würde ich auch nicht „Privatprozesse“ schreiben.
Die Leugnung des Holocausts ist in Deutschland gottlob eine Straftat. Er hat vor laufender Kamera in Deutschland den Holocaust geleugnet. Da weiß ich wirklich nicht, was eine „dünne Beweislage“ daran sein soll…
Falsch! Er hat nur bestimmte Tötungstechniken bezweifelt. Das dürfte nicht verboten sein. Falls doch, käme Verbotsirrtum in Betracht. Im Übrigen ist es eindeutig, dass keine deutsche Öffentlichkeit gesucht wurde. Privat darf man sogar die Auferstehung des Herrn leugnen.
Das ist schlicht unwahr. Williamsons Aussage lautet:
„I believe there were no gas chambers […] I think that 200,000 to 300,000 Jews perished in Nazi concentration camps […] but none of them by gas chambers.“ Es waren über 6 Millionen Juden, die in den Vernichtungslagern der Nazis gemartet und getötet wurden – und zwar in Gaskammern. Dies bestreitet er ausdrücklich. Es geht im Übrigen nicht um die gesuchte oder nicht gesuchte Öffentlichkeit. Eine Straftat ist auch im Geheimen strafbar – entscheidend für die Rechtsprechung ist der Ort der Straftat – und das ist Deutschland.
Was hat das mit der heiligen Auferstehung Christi zu tun?
Falsch, außerhalb der Öffentlichkeit dürfen Sie in Deutschland sogar die Auferstehung des Herrn leugnen. Über die Opferzahlen gibt es keine gesicherten Angaben. Yad Vashem geht von 3,2 Mio. aus. Hier kommt auf jeden Fall Verbotsirrtum in Betracht. Das Gesetz bestimmt nämlich nicht exakt, ab welcher Schätzung eine Straftat vorliegt.
Lesen Sie erstmal das Gesetz, Arrow.
Nach § 130 Abs. 3 StGB ist derjenige strafbar, der den Holocaust „billigt, leugnet oder verharmlost“. Die Behauptung von Weihbischof Williamson, es wären nur „200,000 to 300,000 Jews perished in Nazi concentration camps […] but none of them by gas chambers“, ist eine Verharmlosung sondersgleichen!
Im Übrigen kommt es nach dem Tatbestand des § 130 Abs. 3 StGB nicht darauf an, wo und gegenüber wem man seine strafbaren Äußerungen abgibt, sondern nur, ob diese Äußerungen geeignet sind, „den öffentlichen Frieden zu stören“.
Dies ist aus meiner Sicht der Fall. D.h. der Tatbestand des § 130 Abs. 3 StGB dürfte erfüllt sein.
Die Frage ist, ob Weihbischof Williamson dies auch so wollte, d.h. ob Vorsatz/Fahrlässigkeit hinsichtlich der Störung des öffentlichen Friedens vorlag. Aus dem Verhalten von Weihbischof Williamson spricht sehr viel für die Annahme, der er mit sog. bedingten Vorsatz gehandelt hat (der Täter hält den Taterfolg als Folge seines Handelns ernsthaft für möglich und nimmt ihn zugleich billigend (im Rechtssinne) in Kauf und findet sich damit ab). Ansonsten hätte er nach der Veröffentlichung des Interviews im Fernsehen sich anders verhalten, das schwedische Fernsehteam verklagt, seine Persönlichkeitsrechte in Deutschland geltend gemacht, und dergl. Aber, was hat er gemacht? Er hat die Hände in den Schoß gelegt, sich mehrfach bitten lassen, und dann gesagt, dass er erstmal ein Buch lesen müsse, bevor er sich noch mal äußern würde.
Und wie nennt man das? Genau: bedingter Vorsatz.
Also bitte Nassauer,
das Gesetz fordert also die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens? Genau das kann aber ein privates Interview in englischer Sprache im schwedischen Fernsehen nur in England oder Schweden bewirken!
Inwiefern die Behauptung der Ermordung von 300.000 Menschen eine Verharmlosung ist, ist vorerst Ihr Geheimnis, Nassauer!
Für mich ist das eine monströse Zahl!
Mal so eine Frage am Rande: Verfügen die FSSPX-Priester eigentlich über ein eigenes Einkommen bzw. monatliches Gehalt, das ihnen von der jeweiligen Distriktverwaltung zugewiesen wird? Oder leben die nur von den Spenden der Gläubigen vor Ort? Möglicherweise hat die FSSPX die franziskanische Option einer Kirche der Armen längst umgesetzt – im Unterschied zur kirchensteuerfinanzierten deutschnationalen Lehmann-Zollitsch-Kirche.
Vor vielen Jahren erhielten die FSSPX-Priester eine kleine monatliche Zuwendung (ich glaube es waren damals DM 250,-), um ihren persönlichen Bedarf zu decken (Hygieneartikel, pers. Wäsche etc.). Der Distrikt zahlte außerdem deren Kranken- und Rentenversicherung. Wie gesagt, dies war wohl vor ca. 15 Jahren so. Wie es heute ist, weiss ich nicht.
Zum Vergleich die ‚Kollegen‘ der ‚Amtskirche‘:
http://oeffentlicher-dienst.info/kirche/rk/
Es ist auch heute noch so, wie Spem Miram sagt. Der Distrikt zahlt ein „Taschengeld“ und die Sozialversicherung. Er stellt die Mittel für das Apostolat zur Verfügung: Unterkunft und Nahrung. Die Messstipendien, die sie bekommen, dürfen sie soweit behalten, wie sie diese Messen nach Maßgabe des Kirchenrechts auch übernehmen können. Oft wird der Gläubige mit seinen Messstiftungen an einen weniger „begehrten“ Mibruder verwiesen, der noch genügend Termine frei hat. Die Priester legen aber kein Armutsversprechen ab. Wenn sie von ihrer Familie finanziell unterstützt werden oder eigenens Vermögen haben, müssen sie das nicht einbringen. Was wohl üblich ist, ist, dass auch ihre privaten Fahrzeuge im Pool des jeweiligen Priorats mitbenutzt werden.
Was die angeblich „deutschnationale“ Kirche angeht: nationalistischer als bei der FSSPX in Frankreich gehts gar nicht. Man schaue sich nur mal den bizarren Kult an, den die Piusjünger dort um die „Nationalheilige“ Jeanne d’Arc veranstalten.
Auch der Gründer der FSSPX und die Action francaise hängen zusammen!
Sie verwechseln Stolz, Dankbarkeit und glühende Bitte um Fürsprache auf/gegenüber/durch eine heilige Landsfrau und Landespatronin eines mediterranen Volkes mit der maßlosen Selbstüberschätzung bei gleichzeitig arroganter und typisch tumb-deutscher Herablassung – wovon Sie mit Aussagen wie „bizarrer Kult um…“ gleich wieder ein anschauliches Beispiel geliefert haben ! Boche !
@ Dunkelkatholik
Ist die lehmann-zollitsch’sche Kirchenpolitik etwa nicht deutschnational? Man schaue sich nur mal den bizarren Kult an, den die deutschen Lehmann-Brüder um die Nationalheilige „Kirchensteuer“ veranstalten. 😉