Bischof Williamson ist pleite


(Lon­don) Bischof Wil­liam­son ist plei­te, das schrieb er gestern in einer E‑Mail an sei­ne Anhän­ger. Das bis­her gesam­mel­te Geld wur­de nicht für katho­li­sche Din­ge aus­ge­ge­ben, son­dern er finan­ziert mit den Spen­den sei­ne Pri­vat­pro­zes­se in Deutschland:

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„Wei­ter süd­lich in Mün­chen traf ich die zwei Rechts­an­wäl­te, wel­che mich im Sep­tem­ber in Regens­burg auf dem fünf­ten Pro­zeß ver­tre­ten wer­den bezüg­lich mei­nes Abstrei­tens des ‚Holo­caust‘. Die­se wis­sen wohl, daß eine gewis­se natio­na­le Poli­tik ein gerech­tes Urteil auf Lan­des­ebe­ne prak­tisch unmög­lich machen könn­te, wer­den aber trotz­dem ihr bestes geben. Weil die Sechs Mil­lio­nen als Ersatz-Erlö­sung in Mil­lio­nen von Köp­fen her­hal­ten, hat­te ich auch kei­ne Skru­pel, bei der Bezah­lung der Anwäl­te auf die St. Mar­cel Initia­ti­ve zurück­zu­grei­fen, deren Mit­tel nun zur Nei­ge gehen.“

LS

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Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

Die­se Posi­ti­on haben wir uns weder aus­ge­sucht noch sie gewollt, son­dern im Dienst der Kir­che und des Glau­bens als not­wen­dig und fol­ge­rich­tig erkannt. Damit haben wir die Bericht­erstat­tung verändert.

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19 Kommentare

  1. „Bischof Wil­liam­son ist pleite.“

    Was für eine Meldung.

    Übri­gens ist Grie­chen­land auch plei­te. Spa­ni­en auch. Ita­li­en auch. Frank­reich so gut wie. Und Deutsch­land eigent­lich auch. Trotz­dem alles lie­bens­wer­te Länder.

    • Genau. Auch Sei­ne Exzel­lenz der höchst­ehr­wür­di­ge Hel­den­bi­schof Wil­liam­son ist ja bei Licht bese­hen ein sehr sehr lie­bens­wer­ter Zeitgenosse.

  2. Wie­so Privatprozesse?
    Das hört sich nach Pri­vat­ver­gnü­gen an.
    Er hat es sich doch nicht aus­ge­sucht, staats­an­walt­schaft­lich ver­folgt zu werden.

    • Er hat es sich sicher nicht aus­ge­sucht – aber eine Straf­tat zieht in einem Rechts­staat nun­mal bei halb­wegs siche­rer Beweis­la­ge eine Ankla­ge nach sich.

      • Die „Beweis­la­ge“ ist dünn. Dan­ken Sie an den Vor­wurf der Volks­ver­het­zung, der ja eine Ver­het­zung des deut­schen Vol­kes in eng­li­scher Spra­che im schwe­di­schen Fern­se­hen impliziert.
        Und selbst wenn. Es ist nicht sein Pri­vat­ver­gnü­gen. Des­halb wür­de ich auch nicht „Pri­vat­pro­zes­se“ schreiben.

        • Die Leug­nung des Holo­causts ist in Deutsch­land gott­lob eine Straf­tat. Er hat vor lau­fen­der Kame­ra in Deutsch­land den Holo­caust geleug­net. Da weiß ich wirk­lich nicht, was eine „dün­ne Beweis­la­ge“ dar­an sein soll…

          • Falsch! Er hat nur bestimm­te Tötungs­tech­ni­ken bezwei­felt. Das dürf­te nicht ver­bo­ten sein. Falls doch, käme Ver­bots­irr­tum in Betracht. Im Übri­gen ist es ein­deu­tig, dass kei­ne deut­sche Öffent­lich­keit gesucht wur­de. Pri­vat darf man sogar die Auf­er­ste­hung des Herrn leugnen.

          • Das ist schlicht unwahr. Wil­liam­sons Aus­sa­ge lautet:
            „I belie­ve the­re were no gas cham­bers […] I think that 200,000 to 300,000 Jews peri­s­hed in Nazi con­cen­tra­ti­on camps […] but none of them by gas cham­bers.“ Es waren über 6 Mil­lio­nen Juden, die in den Ver­nich­tungs­la­gern der Nazis gemar­tet und getö­tet wur­den – und zwar in Gas­kam­mern. Dies bestrei­tet er aus­drück­lich. Es geht im Übri­gen nicht um die gesuch­te oder nicht gesuch­te Öffent­lich­keit. Eine Straf­tat ist auch im Gehei­men straf­bar – ent­schei­dend für die Recht­spre­chung ist der Ort der Straf­tat – und das ist Deutschland.
            Was hat das mit der hei­li­gen Auf­er­ste­hung Chri­sti zu tun?

          • Falsch, außer­halb der Öffent­lich­keit dür­fen Sie in Deutsch­land sogar die Auf­er­ste­hung des Herrn leug­nen. Über die Opfer­zah­len gibt es kei­ne gesi­cher­ten Anga­ben. Yad Vas­hem geht von 3,2 Mio. aus. Hier kommt auf jeden Fall Ver­bots­irr­tum in Betracht. Das Gesetz bestimmt näm­lich nicht exakt, ab wel­cher Schät­zung eine Straf­tat vorliegt.

          • Lesen Sie erst­mal das Gesetz, Arrow.

            Nach § 130 Abs. 3 StGB ist der­je­ni­ge straf­bar, der den Holo­caust „bil­ligt, leug­net oder ver­harm­lost“. Die Behaup­tung von Weih­bi­schof Wil­liam­son, es wären nur „200,000 to 300,000 Jews peri­s­hed in Nazi con­cen­tra­ti­on camps […] but none of them by gas cham­bers“, ist eine Ver­harm­lo­sung sondersgleichen!

            Im Übri­gen kommt es nach dem Tat­be­stand des § 130 Abs. 3 StGB nicht dar­auf an, wo und gegen­über wem man sei­ne straf­ba­ren Äuße­run­gen abgibt, son­dern nur, ob die­se Äuße­run­gen geeig­net sind, „den öffent­li­chen Frie­den zu stören“.

            Dies ist aus mei­ner Sicht der Fall. D.h. der Tat­be­stand des § 130 Abs. 3 StGB dürf­te erfüllt sein.

            Die Fra­ge ist, ob Weih­bi­schof Wil­liam­son dies auch so woll­te, d.h. ob Vorsatz/​Fahrlässigkeit hin­sicht­lich der Stö­rung des öffent­li­chen Frie­dens vor­lag. Aus dem Ver­hal­ten von Weih­bi­schof Wil­liam­son spricht sehr viel für die Annah­me, der er mit sog. beding­ten Vor­satz gehan­delt hat (der Täter hält den Tat­er­folg als Fol­ge sei­nes Han­delns ernst­haft für mög­lich und nimmt ihn zugleich bil­li­gend (im Rechts­sin­ne) in Kauf und fin­det sich damit ab). Anson­sten hät­te er nach der Ver­öf­fent­li­chung des Inter­views im Fern­se­hen sich anders ver­hal­ten, das schwe­di­sche Fern­seh­team ver­klagt, sei­ne Per­sön­lich­keits­rech­te in Deutsch­land gel­tend gemacht, und dergl. Aber, was hat er gemacht? Er hat die Hän­de in den Schoß gelegt, sich mehr­fach bit­ten las­sen, und dann gesagt, dass er erst­mal ein Buch lesen müs­se, bevor er sich noch mal äußern würde.

            Und wie nennt man das? Genau: beding­ter Vorsatz.

          • Also bit­te Nassauer,

            das Gesetz for­dert also die Eig­nung zur Stö­rung des öffent­li­chen Frie­dens? Genau das kann aber ein pri­va­tes Inter­view in eng­li­scher Spra­che im schwe­di­schen Fern­se­hen nur in Eng­land oder Schwe­den bewirken!

            Inwie­fern die Behaup­tung der Ermor­dung von 300.000 Men­schen eine Ver­harm­lo­sung ist, ist vor­erst Ihr Geheim­nis, Nassauer!
            Für mich ist das eine mon­strö­se Zahl!

  3. Mal so eine Fra­ge am Ran­de: Ver­fü­gen die FSSPX-Prie­ster eigent­lich über ein eige­nes Ein­kom­men bzw. monat­li­ches Gehalt, das ihnen von der jewei­li­gen Distrikt­ver­wal­tung zuge­wie­sen wird? Oder leben die nur von den Spen­den der Gläu­bi­gen vor Ort? Mög­li­cher­wei­se hat die FSSPX die fran­zis­ka­ni­sche Opti­on einer Kir­che der Armen längst umge­setzt – im Unter­schied zur kir­chen­steu­er­fi­nan­zier­ten deutsch­na­tio­na­len Lehmann-Zollitsch-Kirche.

    • Vor vie­len Jah­ren erhiel­ten die FSSPX-Prie­ster eine klei­ne monat­li­che Zuwen­dung (ich glau­be es waren damals DM 250,-), um ihren per­sön­li­chen Bedarf zu decken (Hygie­ne­ar­ti­kel, pers. Wäsche etc.). Der Distrikt zahl­te außer­dem deren Kran­ken- und Ren­ten­ver­si­che­rung. Wie gesagt, dies war wohl vor ca. 15 Jah­ren so. Wie es heu­te ist, weiss ich nicht.

      Zum Ver­gleich die ‚Kol­le­gen‘ der ‚Amts­kir­che‘:
      http://​oef​fent​li​cher​-dienst​.info/​k​i​r​c​h​e​/​rk/

    • Es ist auch heu­te noch so, wie Spem Miram sagt. Der Distrikt zahlt ein „Taschen­geld“ und die Sozi­al­ver­si­che­rung. Er stellt die Mit­tel für das Apo­sto­lat zur Ver­fü­gung: Unter­kunft und Nah­rung. Die Mess­sti­pen­di­en, die sie bekom­men, dür­fen sie soweit behal­ten, wie sie die­se Mes­sen nach Maß­ga­be des Kir­chen­rechts auch über­neh­men kön­nen. Oft wird der Gläu­bi­ge mit sei­nen Mess­stif­tun­gen an einen weni­ger „begehr­ten“ Mibru­der ver­wie­sen, der noch genü­gend Ter­mi­ne frei hat. Die Prie­ster legen aber kein Armuts­ver­spre­chen ab. Wenn sie von ihrer Fami­lie finan­zi­ell unter­stützt wer­den oder eige­nens Ver­mö­gen haben, müs­sen sie das nicht ein­brin­gen. Was wohl üblich ist, ist, dass auch ihre pri­va­ten Fahr­zeu­ge im Pool des jewei­li­gen Prio­rats mit­be­nutzt werden.

    • Was die angeb­lich „deutsch­na­tio­na­le“ Kir­che angeht: natio­na­li­sti­scher als bei der FSSPX in Frank­reich gehts gar nicht. Man schaue sich nur mal den bizar­ren Kult an, den die Pius­jün­ger dort um die „Natio­nal­hei­li­ge“ Jean­ne d’Arc veranstalten.

      • Sie ver­wech­seln Stolz, Dank­bar­keit und glü­hen­de Bit­te um Für­spra­che auf/​gegenüber/​durch eine hei­li­ge Lands­frau und Lan­des­pa­tro­nin eines medi­ter­ra­nen Vol­kes mit der maß­lo­sen Selbst­über­schät­zung bei gleich­zei­tig arro­gan­ter und typisch tumb-deut­scher Her­ab­las­sung – wovon Sie mit Aus­sa­gen wie „bizar­rer Kult um…“ gleich wie­der ein anschau­li­ches Bei­spiel gelie­fert haben ! Boche !

      • @ Dun­kel­ka­tho­lik

        Ist die lehmann-zollitsch’sche Kir­chen­po­li­tik etwa nicht deutsch­na­tio­nal? Man schaue sich nur mal den bizar­ren Kult an, den die deut­schen Leh­mann-Brü­der um die Natio­nal­hei­li­ge „Kir­chen­steu­er“ veranstalten. 😉

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