(North Dakota) Der Mensch ist ab dem Zeitpunkt der Empfängnis eine Person im juristischen Sinn. Dies wurde im US-Bundesstaat North Dakota nun auch gesetzlich verankert. Das Repräsentantenhaus hat das Gesetz mit 57 gegen 35 Stimmen angenommen, nachdem auch der Senat dafür gestimmt hatte, berichtet die Huffington Post. Der Abstimmung gingen zwei gesetzliche Neuregelungen zur Abtreibung voran, die einen höheren Schutz des Ungeborenen gewährleisten. Eine Abtreibung ist in North Dakota nun untersagt, sobald der fetale Herzschlag hörbar ist (ca. sechs Wochen nach der Empfängnis, im Ultraschall nachweisbar schon nach drei Wochen); Abtreibungen mit der Begründung eines genetischen Defektes beim Baby sind künftig nicht mehr erlaubt. Keith Mason, Präsident der Pro-Life-NGO Personhood USA begrüßte die Entscheidung North Dakotas als „historischen Fortschritt“ zum Schutz des Menschen durch den Staat. Der Weg zur Achtung der Menschenrechte sei nun für alle US-Bundesstaaten geebnet.
Im November 2014 werden die Bürger North Dakotas bei den Wahlen über eine Verfassungsänderung entscheiden. Sollte diese angenommen werden, würde folgendes in der Verfassung verankert sein: „Das Recht auf Leben in jedem Moment der menschlichen Entwicklung ist unveräußerlich und muß anerkannt und geschützt werden.“
Laut einer Studie des Guttmacher Instituts (Guttmacher Policy Review, Winter 2012; 15: 1), einer Familienplanungs-Organisation, die für das Recht auf Abtreibung eintritt, sei in den USA ein „besorgniserregender Trend“ bemerkbar: So hätten im Jahr 2011 26 Bundesstaaten die Abtreibung mit insgesamt 92 neuen Gesetzen erschwert.
Abtreibung ist seit dem Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofes Roe versus Wade im Jahr 1973 in den USA bis zum Zeitpunkt der Lebensfähigkeit des Föten grundsätzlich erlaubt. Die 50 Bundesstaaten dürfen aber ärztliche Eingriffe und Therapien regulieren. Die damalige Klägerin, die unter dem Namen „Jane Roe“ auftrat, hieß in Wirklichkeit Norma McCorvey. Sie war als 21jährige Alleinerzieherin ungeplant schwanger geworden und wollte legal abtreiben.
Abtreibungsaktivisten brachten ihren Fall vor Gericht und durch diese Entscheidung des Obersten Gerichtshofes wurde das Abtreibungsverbot gekippt. Kaum bekannt ist die weitere Lebensgeschichte von Norma McCorvey. Sie hat ihr Kind nicht abgetrieben und ist Mutter von drei Töchtern (siehe Video). Das Abtreibungsgesetz aufgrund Roe versus Wade sieht McCorvey inzwischen als größten Fehler ihres Lebens und tritt seit rund 20 Jahren als Lebensschützerin für das Recht des Ungeborenen ein. Zwischen 1973 und 2008 wurden in den USA rund 50 Millionen legale Abtreibungen durchgeführt.
Text: Imabe/Linus Schneider
Die bittere Wahrheit ist, dass vermutlich schon der in die Verfassung von Nord-Dakota aufzunehmende Satz „Das Recht auf Leben in jedem Moment der menschlichen Entwicklung ist unveräußerlich und muß anerkannt und geschützt werden.“ nicht mit dem Grundsatzurteil des Obersten Bundesgerichts der Vereinigten Staaten in Sachen Roe vs. Wade vereinbar ist. Das Gericht hat damals ohne Vorbehalt ein Grundrecht jeder Frau auf willkürlichen Schwangerschaftsabbruch bis zum Zeitpunkt der Überlebensfähigkeit des Kindes außerhalb des Mutterleibs geschaffen. Diese Entscheidung des Obersten Bundesgerichts war und ist aus verfassungsrechtlichen, politischen und ethischen Gründen bis heute zwar umstritten, bleibt aber verbindliches (Richter-) Recht in den USA. Wohin dieser Weg des Denkens und Handelns führt, zeigt sich in der heutigen öffentlichen Debatte in den Vereinigten Staaten, in der die Abtreibungsfrage – dominiert durch eine „liberale“ Presse – nicht um das Lebensrecht des Kindes, sondern vornehmlich unter dem Aspekt von Freiheitsrechten der Frauen geführt wird.
Es bleibt zu hoffen, dass diese Verfassungsänderung eines Bundesstaats dem Obersten Gerichtshof erneut Gelegenheit gibt, die Entscheidung Roe v. Wade zu kippen – einen anderen Zweck als diesen dürfte das Referendum auch nicht haben.
In Deutschland wenig bekannt ist, dass der Oberste Gerichtshof im Jahre 1973 nicht nur den Fall Roe v. Wade, sondern gleichzeitig auch den ähnlich gelagerten und daher verbundenen Fall Doe v. Bolton entschieden hat. Die hinter dem Pseudonym „Doe“ stehende „Klägerin“, Sandra Cano, hat sich später ebenfalls von der Klage distanziert, zum Lebensrecht bekannt und ausgesagt, dass ihre damalige Anwältin, die der sog. Frauenbewegung nahe stand, sie instrumentalisiert und das Verfahren ohne ihre Zustimmung geführt hatte: Zwei Verfahren ohne Klägerinnen, die millionenfachen Tod mit sich brachten, weil neun Richter an die Stelle des Gesetzgebers traten.