Seligsprechungsverfahren für Erzbischof Oscar Romero wird wiederaufgenommen


(Rom) Das durch Papst Bene­dikt XVI. zurück­ge­stell­te Selig­spre­chungs­ver­fah­ren von Erz­bi­schof Oscar Arnul­fo Rome­ro von San Sal­va­dor wird wie­der auf­ge­nom­men. Dies gab Kuri­en­erz­bi­schof Vin­cen­zo Paglia, Prä­si­dent des Päpst­li­chen Fami­li­en­rats und Postu­la­tor im Ver­fah­ren nach einem Tref­fen mit Papst Fran­zis­kus bekannt. Erz­bi­schof Rome­ro war am 24. März 1980, wäh­rend er eine Hei­li­ge Mes­se zele­brier­te, erschos­sen wor­den. Aus­schlag­ge­bend für die Fort­set­zung des Ver­fah­rens könn­te die 2010 gemach­te Aus­sa­ge von Haupt­mann Alva­ro Rafel Sara­via sein, der Erz­bi­schof sei in „odi­um fidei“ ermor­det wor­den. Für den Mord wur­de bis­her nur Rafel Sara­via verurteilt.

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