Anläßlich der Frühjahrstagung des TCLG – Treffens Christlicher Lebensrechtsgruppen am 20.4.2013 in Kassel zum Thema ‚Pille danach‘, der ‚Woche für das Leben 2013‘ und wegen der politisch beabsichtigten Freigabe der LNG-Pille stellen die Ärzte des Bund Katholischer Ärzte und der European Pro-Life Doctors mit großer Sorge fest:
- In der breiten Öffentlichkeit und in manchen Medien wird der ‚Trierer Beschluß der Deutschen Bischofskonferenz vom 21.2.2013 ‚zur Anwendbarkeit der ‚Pille danach‘ in katholischen Krankenhäusern nach einer Vergewaltigung‘ wahrgenommen als generelle Freigabe der Verordnung der ‚Pille danach‘ durch die katholische Kirche in Deutschland.
- Eine Begrenzung der Anwendung einer ‚Pille danach‘ nur auf Vergewaltigung und ohne potentielle Frühabtreibung ist nicht praktikabel.
- Denn es gibt keinen eindeutigen, wissenschaftlichen Beweis, daß eine ‚Pille danach‘ nur verhütend wirkt. Wir gehen daher davon aus, daß diese Substanzen potentiell eben doch nidationshemmend und somit frühabtreibend wirken können.
- Glaubenstreue, christliche Klinik- und außerklinische Frauen- und Bereitschaftsärzte stehen wegen des kirchlichen Beschlußes jetzt in einem weiteren Konflikt. – Denn jetzt kann die Verordnung durch (christliche) Ärzte und Abgabe durch Apotheker verlangt werden.
- Als Lebensrechtsärzte lehnen wir die politisch beabsichtigte Freigabe der ‚LNG-Pille danach‘, noch dazu ohne ärztliches Rezept, strikt ab.
- Wir sehen die jetzige Situation als einen ‚Dammbruch‘ gegen den Lebensschutz und die Menschenwürde von Frau, ungeborenem Kind, Arzt und Gesellschaft, der sich immer mehr auszudehnen droht.
- Menschen, die durch eine Vergewaltigung ins Leben gerufen worden sind, haben volles Lebensrecht und sind Geschöpfe im Willen Gottes.
Als christliche Lebensrechtsärzte bieten wir in Sachen ‚Pille danach‘ eine fachliche Beratung und Zusammenarbeit mit der Kirche, der Ärzteschaft, den Politikern, den sozialen Institutionen und den Medien an.