(Quito) Nelson Zavala, bei den Präsidentschaftswahlen am 7. Februar 2013 Kandidat seiner Partei für das höchste Staatsamt in Ecuador, wurde von der Justiz des Andenstaates als „homophob“ eingestuft und zu einem Strafgeld von 3.180 Dollar verurteilt sowie zum Verlust seiner politischen Mandate und Ausschluß von der Bewerbung um politische Ämter für ein Jahr. Ein schwerwiegender Eingriff in das politische Leben eines Landes. In Ecuador sind die Wahlen gerade zu Ende gegangen. Was etwa, wenn Zavala zum Staatspräsidenten gewählt worden wäre?
„Pech“ oder Risiko Christ zu sein
Zavala hat das Pech, praktizierender Christ zu sein. Im Lauf des Präsidentschaftswahlkampfes hatte er es gewagt, Homosexualität „eine schwere Verhaltensstörung“, die „unmoralisch“ ist, zu nennen. Schließlich ging er noch soweit, die praktizierenden Homosexuellen als „Sünder“ zu bezeichnen. Das war zuviel, jedenfalls für die Richterin Patricia Baca Mancheno, die in den Worten des Politikers eine offensichtliche Verletzung des ecuadorianischen Wahlrechts zu erkennen meinte. Dieses verbietet es Kandidaten ausdrücklich, „öffentliche Äußerungen und Meinungen, die diskriminierend oder beleidigend erscheinen könnten“ zu tätigen oder „Symbole, Äußerungen oder Anspielungen religiösen Charakters“ zu gebrauchen.
So kam es, daß mit Zavalas Verurteilung ein Exempel statuiert wurde unter dem begeisterten Applaus von Homo-Aktivisten, die von einem historischen Präzedenzfall sprechen. Zavalas ganze Verteidigungslinie nützte ihm vor Gericht nichts. Er hatte unter anderem auf dem politischen Charakter seiner Äußerung über die Homosexualität beharrt und betont, daß er ein überzeugter Gegner einer gesetzlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Beziehungen ist. Diese seine politische Position habe er vertreten und begründet. Im Wahlkampf hatte er auch erklärt, daß die Legalisierung einer Homo-„Ehe“ „die ecuadorianische Familie“ zerstört, was seine Position vor Gericht wahrscheinlich noch verschlechterte, jedenfalls in den Augen der Richterin.
Abweichende Meinung zu Homosexualität nicht mehr geduldet
Mit den vor Gericht beanstandeten Äußerungen hatte Zavala jedoch im Grunde nichts anderes gesagt, als Papst Franziskus als Erzbischof von Buenos Aires am 22. Juni 2010 an die vier Karmelitinnenklöster geschrieben hatte. Dieser bezeichnete damals den Vorschlag zur Einführung der Homo-„Ehe“ als „Schritt des Teufels“, um nicht nur die Familie zu zerstören, sondern „das Antlitz Gottes selbst, nämlich den Mann und die Frau, die den Auftrag erhalten, sich zu vermehren und sich die Erde untertan zu machen“.
Die surreale Verurteilung des ecuadorianischen Politikers beweist, wie gefährlich es in rechtlicher Hinsicht ist, Gesetze und Bestimmungen in die Rechtsordnung einzuführen, mit denen abstrakt und allgemein das sogenannte Phänomen der „Homophobie“ verurteilt werden soll. Aus der Ausgrenzung einer Meinung im öffentlichen Diskurs wird deren strafrechtliche Verfolgung: der Höhepunkt der Ächtung und die Gefährdung rechtsstaatlicher Grundsätze. Die christliche Ablehnung der Homosexualität und homosexuellen Verhaltens ist konstitutives Element der Religion. Sie kann nicht geändert werden, weil sie Teil der göttlichen Offenbarung ist. Die katholische Kirche zwingt niemanden, diese Ablehnung zu teilen, sie verlangt aber das Recht, ihre Religion frei praktizieren zu können. Das gilt auch für die sozialen Folgerungen, die sich aus ihrem Glauben ergeben.
Ideologisierter „Schutz“ der Freiheit wird zur Unfreiheit
Der Gesetzgeber muß seine Bürger gegen die Verletzung ihrer Menschenwürde schützen. Eine Verletzung der Menschenwürde von Homosexuellen liegt durch die katholische Lehre jedoch nicht vor, wie sich durch genaues Hinhören leicht feststellen ließe. Aber das mit dem Hinhören ist eben so eine Sache. Dazu braucht es Bereitschaft und die fehlt heutzutage. Damit wird aus der angeblichen Verteidigung der Menschenwürde Homosexueller ein ideologischer Kampf gegen den christlichen Glauben und der ist nicht durch die Verteidigung der Menschenrechte gedeckt, sondern nur mit der Aufhebung des Grundrechts Religionsfreiheit einschließlich des Menschenrechts Meinungsfreiheit möglich. Damit aber beraubt sich der demokratische Rechtsstaat seiner eigenen Grundlage mit schwerwiegenden, absehbaren Folgen.
Und daß die Gefahr keineswegs abstrakt ist, haben jüngste Ereignisse unter Beweis gestellt, zum Beispiel der Fall von Franck Talleu, der im zivilisierten und demokratischen Frankreich kurzfristig verhaftet und mit einer Geldstrafe belegt wurde, weil er in einem öffentlichen Park in Paris mit einem Kapuzenpullover spazierenging, auf dem das harmlose Logo der Kundgebung für die Familie und gegen die Einführung der Homo-„Ehe“ zu sehen war, an der wenige Wochen zuvor mehr als 1,4 Millionen Franzosen teilgenommen hatten. Das Logo zeigt die stilisierten Umrisse einer Familie (Vater, Mutter, Kinder). Unerträglich für die „Wiege der Menschenrechte“.
67 Jugendliche in Paris wegen Stillem Protest gegen Homo-„Ehe“ verhaftet
Noch schlimmer erging es 67 Jugendlichen, die vor wenigen Tagen vor dem Französischen Parlament eine Schweigekundgebung gegen die Legalisierung der Homo-„Ehe“ durchführten. Sie wurden alle verhaftet und erst nach 24 Stunden Sicherheitsgewahrsam wieder freigelassen.
In Italien hat die Partei des Politkomikers Beppe Grillo, die Bewegung Fünf Sterne, die erst seit anderthalb Monaten im Italienischen Parlament sitzt, bereits drei Gesetzentwürfe zum Thema eingebracht. Mit dem ersten soll durch Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches die Homo-„Ehe“ und die Zuerkennung der „Elternrechte“ an beide homosexuellen Partner erreicht werden, einschließlich bei Zeugung durch künstliche Befruchtung oder durch Leihmütter. Der zweite und dritte Gesetzentwurf sieht hingegen Maßnahmen im Kampf gegen „Homophobie“ und „Transphobie“ vor und gegen die „Zuordnung“ eines Geschlechtes durch Behörden oder Arbeitgeber.
Wie lange dürfen Christen noch biblische Wahrheit sagen?
Angesichts solcher Szenarien stellt sich ernsthaft die Frage, wie lange es nach entsprechenden Gesetzesänderungen durch ideologische Usurpation von Staat und Recht Christen noch möglich sein wird, die biblische Lehre zur Homosexualität äußern zu dürfen, wie sie im Buch Genesis 19,1–29, im Brief an die Römer 1,24–27, im 1. Brief an die Korinther 6,9–10 und im 1. Brief des Timotheus 1,10 enthalten ist, ohne sofort der „Homophobie“ bezichtigt und strafrechtlich verfolgt zu werden. Gleiches gilt für die lehramtlichen Aussagen der katholischen Kirche wie sie in der Erklärung Persona humana der Glaubenskongregation oder im Katechismus der Katholischen Kirche ausgeführt sind.
Die lateinamerikanischen Verhältnisse Ecuadors könnten schon bald auch bei uns aus dem Rechtsstaat einen modernen Unrechtsstaat machen.
Text: NBQ/Giuseppe Nardi
Bild: Nuova Bussola Quotidiana