1700 Jahre Edikt von Mailand – Relativismus als Staatsdoktrin „droht alles zum Einsturz zu bringen“


Neutralität des Staates die zur Unfreiheit führt(Mai­land) 2013 gedenkt die katho­li­sche Kir­che des Tole­ranz­edikts von Mai­land, das im Jahr 313 nach Chri­stus Kai­ser Kon­stan­tin der Gro­ße für den Westen und Kai­ser Lici­ni­us für den Osten des Römi­schen Rei­ches gewähr­ten. Ein Edikt „zum Woh­le aller“, mit dem „sowohl den Chri­sten als auch allen Men­schen freie Voll­macht“ gewährt wur­de, „ihre Reli­gi­on zu wäh­len“, wie die bei­den Kai­ser damals schrie­ben. Das Edikt ist die Geburts­stun­de der Reli­gi­ons­frei­heit, die dem Chri­sten­tum erst­mals das Recht der frei­en Glau­bens­aus­übung ein­räum­te.  Es gilt als Grund­recht aller Grund­rech­te, das an erster Stel­le der Men­schen­rech­te steht.

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Ange­lo Kar­di­nal Sco­la, Erz­bi­schof von Mai­land und stim­men­mä­ßig die Alter­na­ti­ve zu Jor­ge Mario Kar­di­nal Berg­o­glio im Kon­kla­ve, ver­öf­fent­lich­te zum 1700. Gedenk­tag der Unter­zeich­nung des Edikts ein Buch (Ver­ges­sen wir Gott nicht. Frei­heit des Glau­bens, der Kul­tur und der Poli­tik, Riz­zo­li) zum Grund­recht der Reli­gi­ons­frei­heit und zu den Angrif­fen des moder­nen Staa­tes gegen die­ses Grundrecht.

Der moderne Staat verletzt das Grundrecht Religionsfreiheit und bedroht damit jede Ordnung

Mit den Wun­den, die der Staat heu­te der Reli­gi­ons­frei­heit zufügt, die an der Spit­ze aller Men­schen­rech­te das wich­tig­ste und erste Grund­recht dar­stellt, ris­kiert er alles zum Ein­sturz zu brin­gen, so der Nach­fol­ger auf dem Bischofs­stuhl des Kir­chen­va­ters Ambro­si­us. Bereits am 7. Dezem­ber 2012, dem Gedenk­tag des hei­li­gen Ambro­si­us und Stadt­pa­trons hat­te der Kar­di­nal in einer aus­führ­li­chen Rede an die Ein­woh­ner­schaft der Stadt Mai­land dar­an erin­nert, daß Ambro­si­us, bevor er Bischof wur­de, ein Mann des Staa­tes und Regie­rung war.

Der Anlaß stellt einen Mark­stein der Welt­ge­schich­te dar. Die Wen­de des Jah­res 313 droht jedoch durch Gleich­gül­tig­keit aus dem Gedächt­nis zu ent­schwin­den und durch eine dadurch mög­lich wer­den­de dia­lek­ti­sche Umin­ter­pre­ta­ti­on zu einem „ver­paß­ten Anfang“ ver­kehrt zu werden.

Fehlentwicklung des demokratisch-liberalen Staates garantiert keine Freiheit mehr

Der Staat, der unter dem Deck­man­tel der Neu­tra­li­tät den Rela­ti­vis­mus zur Staats­dok­trin erhebt und völ­li­ge Hand­lungs­frei­heit für sich als öffent­li­che Ein­rich­tung ein­for­dert, wird selbst zur größ­ten Bedro­hung der Glau­bens­frei­heit, so Kar­di­nal Sco­la. Die Kri­tik Sco­las fin­det ihren Höhe­punkt, wenn er zum Schluß kommt, daß der demo­kra­tisch-libe­ra­le Staat durch die Ent­wick­lung hin zu dem, was er heu­te im Westen weit­ge­hend ist, die Wen­de des Edikts von Mai­land ver­senkt und im Namen der Frei­heit über­haupt kei­ne Frei­heit mehr garantiert.

Die theo­re­ti­sche Grund­la­ge die­ser Fehl­ent­wick­lung bil­det, so Sco­la, das fran­zö­si­sche Modell der lai­ci­té, die ihrer­seits wie­der­um auf der Idee der Indif­fe­renz grün­det, die als Neu­tra­li­tät des Staa­tes gegen­über der Reli­gi­on defi­niert wird.

Theoretischer Anspruch staatlicher Neutralität und Praxis klaffen gefährlich auseinander

Soweit die Theo­rie. Die Pra­xis die­ser Theo­rie sieht jedoch ganz anders aus. Die Ergeb­nis­se sind viel­mehr das genaue Gegen­teil der behaup­te­ten „Gleich­gül­tig­keit“. Statt neu­tral und einer wirk­lich „gleich gül­ti­gen“ Hal­tung begeg­net der Staat dem „reli­giö­sen Phä­no­men mit Abnei­gung“, so Sco­la. Und das zie­he gefähr­li­che Fol­gen nach sich. Der Kar­di­nal nennt als Bei­spiel die USA, wo die Gesund­heits­re­form Oba­mas, die alle, unter­schieds­los, zur Aner­ken­nung, zur Finan­zie­rung und zur För­de­rung der Abtrei­bung, der Ste­ri­li­sie­rung und der Ver­brei­tung von künst­li­chen Ver­hü­tungs­mit­teln zwin­gen will, in Wirk­lich­keit nichts ande­res als „eine Ver­let­zung der Reli­gi­ons­frei­heit“ ist.

Eine emble­ma­ti­sche Ent­wick­lung, die offen­legt, daß der Kon­flikt in unse­ren Gesell­schaf­ten heu­te nicht so sehr der zwi­schen Gläu­bi­gen ver­schie­de­ner Reli­gio­nen ist, son­dern vor allem zwi­schen „der lai­zi­sti­schen Kul­tur und dem reli­giö­sen Phä­no­men“, so Sco­la. Durch das Ver­ken­nen ele­men­ta­rer Aspek­te des Mensch­seins, „hat die berech­tig­te Akon­fes­sio­na­li­tät des Staa­tes dazu geführt, daß unter Vor­täu­schung von ‚Neu­tra­li­tät‘ der Staat zum Ver­fech­ter einer lai­zi­sti­schen Welt­sicht ohne Gott gewor­den ist“.

„Gefährliche“ Situation durch Anerkennung von Vorrangigkeit der Religionsfreiheit überwinden

Wie kann „die­se schwer­wie­gen­de Situa­ti­on“ über­wun­den wer­den? Kar­di­nal Sco­la wirft als Denk­an­stoß die Idee eines Staa­tes ein, der sei­ne welt­an­schau­li­che Neu­tra­li­tät ernst nimmt und nicht als anti­re­li­giö­se Ideo­lo­gie ins Gegen­teil ver­kehrt. Ein Staat, der die Reli­gi­ons­frei­heit als „ver­wirk­lich­te Frei­heit auf die ober­ste Stu­fe der Grund­rech­teska­la setzt“. In die­sem Sinn sei wie­der­zu­ent­decken, was das Edikt von Mai­land vor 1700 Jah­ren ein­ge­lei­tet und begon­nen hat.

„Das Edikt von 313 ist von epo­cha­ler Bedeu­tung, weil es das Ini­ti­um liber­ta­tis des moder­nen Men­schen sym­bo­li­siert“, zitiert Kar­di­nal Sco­la den ver­stor­be­nen katho­li­schen Juri­sten und Intel­lek­tu­el­len Gabrio Lom­bar­di (1913–1994). Die­se Bedeu­tung muß, so der Kar­di­nal, auch die Kir­che wie­der­ent­decken. Vom Bischofs­stuhl gro­ßer Gestal­ten der Kir­che, des hei­li­gen Ambro­si­us, des hei­li­gen Karl Bor­ro­mä­us, von Achil­le Kar­di­nal Rat­ti, dem nach­ma­li­gen Papst Pius XI., und auch von Car­lo Maria Kar­di­nal Mar­ti­ni, der von hier aus zum Dia­log mit den Ungläu­bi­gen auf­rief, for­dert nun Ange­lo Kar­di­nal Sco­la die Katho­li­ken auf, nach Jahr­zehn­ten von Pro­test und Wider­spruch, „die das Ende jeder Form von öffent­li­cher Sicht­bar­keit der Katho­li­zi­tät behaup­te­ten, die Bedeu­tung und Not­wen­dig­keit der öffent­li­chen Dimen­si­on des Glau­bens zu bezeugen“.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: UCCR

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3 Kommentare

  1. Müss­te hier nicht auch die selbst­kri­ti­sche Fra­ge gestellt und beant­wor­tet wer­den, inwie­fern das 2. Vatikan.Konzil selbst die­se Ten­denz des lai­zi­sti­schen Staa­tes mit­zu­ver­ant­wor­ten hat?

    Die dama­li­ge Erklä­rung zur Reli­gi­ons­frei­heit betont das Recht auf Irr­tum, aber kaum die Pflicht des Staa­tes zum Schutz der sitt­li­chen Wer­te, die ja auf die wah­re Reli­gi­on ver­wei­sen und sie des­halb auch beson­ders schüt­zens- und för­derns­wert aus­wei­sen – im Gegen­satz zu fal­schen Reli­gio­nen, die auch des­halb falsch sind, weil sie Lie­be und Gerech­tig­keit nicht wirk­lich den ihnen gebüh­ren­den Platz geben!

    Will man wirk­lich eine „Her­me­neu­tik der Kon­ti­nui­tät“, müss­te eine lehr­amt­li­che Erklä­rung schon längst hier anset­zen und zei­gen, wie sich die über­lie­fer­te Staats- und Frei­heits­leh­re der Kir­che auf die heu­ti­gen Gege­ben­hei­ten über­tra­gen lässt, um damit auch das Ärger­nis des angeb­li­chen „Rechts auf Irr­tum“, das in der Erklä­rung zur Reli­gi­ons­frei­heit sehr ein­sei­tig the­ma­ti­siert wur­de und somit als Gegen­satz zur bis­he­ri­gen Leh­re der Kir­che wahr­ge­nom­men wur­de, auszuräumen!

    (Statt immer nur ste­reo­typ die Annah­me des Erklä­rung zur Reli­gons­frei­heit einzufordern!)

  2. Abtrei­bung ist mMm mehr als eine Miss­ach­tung von Reli­gi­ons­frei­heit: Sie ist eine Ver­bre­chen gegen das Naturrecht.
    Auch der zeit­gei­sti­ge, modi­sche Zwang für die Frau­en, sich und die Umwelt mit Ver­hü­tungs­hor­mo­nen zuzu­mül­len, um all­zeit ver­füg­bar zu sein, ist ein Fre­vel an den Frau­en und der jewei­li­gen Gesell­schaft. Die Frei­heit der wah­ren Reli­gi­on, die davor warnt, oder ihrer Mit­glie­der ist eher sekun­där betroffen.

    • War­um Abtrei­bung eine Miss­ach­tung der Reli­gi­ons­frei­heit sein soll, soll­ten sie dif­fe­ren­zier­ter dar legen, ihre obi­ge Aus­sa­ge ist nicht versändlich.

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