(Bogota) Der Staatsrat von Kolumbien hat das Regierungsdekret aufgehoben, mit dem die Tötung ungeborener Kinder durch Abtreibung straffrei gestellt worden war. Mit dem Dekret 4444 hatte der Staatspräsident 2006 in Ausnahmefällen die Kindestötung erlaubt, die vom Verfassungsgerichtshof in einem Urteil desselben Jahres genannt worden waren: bei Gefahr für das Leben der Mutter, bei Mißbildung des Fötus und bei einer Schwangerschaft durch Vergewaltigung. Bereits 2009 war das Dekret suspendiert worden.
Der Staatsrat behandelte nicht die Entscheidung des Verfassungsgerichtshof zur Straffreistellung der Abtreibung in Ausnahmefällen. Das stünde ihm nicht zu. Er hob aber das Dekret des Staatspräsidenten mit der Begründung auf, daß zur Regelung der Frage ein ordnungsgemäß zustandegekommenes Staatsgesetz unverzichtbar ist.
Erst wenn ein Gesetz vorhanden ist, kann die Regierung entsprechende Dekrete mit Durchführungsbestimmen erlassen, so der Staatsrat.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: InfoCatolica