Welches der Leben ist wertvoller? – Eine Erwiderung auf Kardinal Meisners Güterabwägung


Kar­di­nal Meis­ners Kurs in Fra­gen Lebens­recht reiht sich ein in die König­stei­ner Erklä­rung und Bera­tungs­schein­pra­xis der deut­schen Bischö­fe. Er fin­det mit sei­nem neu­en Kurs sicher größ­te Zustim­mung beim ZdK und einem Ver­ein, der sich zynisch den Namen Donum Vitae gege­ben hat.

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Alle Aktio­nen, das ZdK und Donum Vitae haben ein gemein­sa­mes Ziel: Die gesam­te katho­li­sche Leh­re zum Lebens­chutz und die katho­li­sche Ehe- und Sexu­al­mo­ral durch Güter­ab­wä­gung, die dem Natur­recht wie­der­spricht zu revidieren.

Die­se Idee der Güter­ab­wä­gung, die Kar­di­nal Meis­ner im Zusam­men­hang mir der „Pil­le danach“ vor­trug, wur­de immer wie­der von der Kir­che als Irr­leh­re zurück­ge­wie­sen. Katho­li­sches fand in der Redak­ti­ons­bi­blio­thek einen kur­zen Text Papst Pius XII. aus dem Buch Pius XII. sagt (vier­te Auf­la­ge von 1958), der die Fra­ge nach einer Güter­ab­wä­gung klar beantwortet.

Welches der Leben ist wertvoller?

Das unschul­di­ge Men­schen­le­ben, in wel­cher Lage es sich auch befin­den mag, ist vom ersten Augen­blick sei­ner Exi­stenz an jedem unmit­tel­ba­ren, gewoll­ten Angriff ent­zo­gen. Das ist ein grund­le­gen­des Recht der mensch­li­chen Per­son, das in der christ­li­chen Auf­fas­sung des Lebens eine all­ge­mei­ne Bedeu­tung hat. Es gilt eben­so für das noch im Mut­ter­schoß ver­bor­ge­ne Leben, wie für das bereits aus ihm her­vor­ge­tre­te­ne, eben­so gegen den direk­ten Abor­tus wie gegen die direk­te Tötung des Kin­des vor, wäh­rend und nach der Geburt. So begrün­det auch die Unter­schei­dung zwi­schen den ver­schie­de­nen Momen­ten in der Ent­wick­lung des gebo­re­nen und des noch unge­bo­re­nen Lebens für das pro­fa­ne und das kirch­li­che Recht und hin­sicht­lich eini­ger zivil- und straf­recht­li­cher Fol­gen sein kann, nach dem Sit­ten­ge­setz han­delt es sich in all die­sen Fäl­len um einen uner­laub­ten Anschlag auf das unver­letz­li­che Menschenleben.

Die­ser Grund­satz gilt für das Leben des Kin­des wie für das der Mut­ter. Nie­mals und in kei­nem Fal­le hat die Kir­che gelehrt, daß das Leben des Kin­des vor dem Leben der Mut­ter den Vor­rang haben müs­se. Es ist irrig, die Fra­ge mit die­ser Alter­na­ti­ve zu stel­len: ent­we­der das Leben des Kin­des oder das Leben der Mut­ter. Nein. Weder das Leben der Mut­ter noch das Leben des Kin­des kann einem Akt unmit­tel­ba­rer Ver­nich­tung aus­ge­setzt wer­den. Für den einen wie den ande­ren Teil kann es nur eine For­de­rung geben, näm­lich alles auf­zu­bie­ten, um das Leben bei­der zu ret­ten, das Leben der Mut­ter und das Leben des Kindes.

Es ist eines der schön­sten und ide­al­sten Zie­le der Medi­zin, immer neue Wege zu suchen, um das Leben bei­der zu sichern. Wenn trotz aller Fort­schrit­te der Wis­sen­schaft immer Fäl­le blei­ben und auch in Zukunft blei­ben wer­den, in denen man mit dem Tod der Mut­ter rech­nen muß, sofern die­se das Leben, das sie in sich trägt, bis zur Geburt brin­gen und nicht in Ver­let­zung des gött­li­chen Gebots „Du sollst nicht töten!“ ver­nich­ten will, so bleibt dem Men­schen nichts ande­res übrig, als sich bis zum letz­ten Augen­blick zu bemü­hen, zu hel­fen und zu ret­ten und sich, wenn es sein muß, in Ehr­furcht den Geset­zen der Natur und dem Wal­ten der gött­li­chen Vor­se­hung zu beugen.

Erhaltung des Lebens der werdenden Mutter

Aber „” so wen­det man ein „” das Leben der Mut­ter, vor allem der Mut­ter einer kin­der­rei­chen Fami­lie, ist von unver­gleich­lich höhe­rem Wert als das Leben eines unge­bo­re­nen Kin­des. Die Anwen­dung der Theo­rie von der Abwä­gung der Wer­te auf den Fall, der uns hier beschäf­tigt, hat bereits Auf­nah­me in die juri­sti­schen Dis­kus­sio­nen gefunden.

Die Ant­wort auf die­se pei­ni­gen­de Fra­ge ist nicht schwer. Die Unver­letz­lich­keit des Lebens eines Unschul­di­gen hängt nicht von sei­nem grö­ße­ren oder gerin­ge­ren Wert ab. Schon vor mehr als zehn Jah­ren hat die Kir­che aus­drück­lich die Tötung des „als wert­los erach­te­ten Lebens“ ver­ur­teilt. Wer die trau­ri­gen Vor­gän­ge kennt, die die­se Ver­ur­tei­lung her­auf for­der­ten, wer die ver­häng­nis­vol­len Fol­gen abzu­schät­zen weiß, die ein­tre­ten wür­den, wenn man die Unan­tast­bar­keit des unschul­di­gen Lebens nach sei­nem Wert bemes­sen woll­te, der weiß die Grün­de wohl zu wür­di­gen, die zu die­ser Maß­re­gel geführt haben.

Im übri­gen, wer kann mit Sicher­heit beur­tei­len, wel­ches der bei­den Leben in Wahr­heit wert­vol­ler ist? Wer kann wis­sen, wel­chen Weg das Kind gehen wird und wel­che Höhe des Wir­kens und der Voll­kom­men­heit es errei­chen kann? Hier ver­gleicht man zwei Grö­ßen mit­ein­an­der, von denen eine völ­lig unbe­kannt ist.

Wir haben mit Vor­be­dacht immer die Wor­te „direk­ter Anschlag auf das Leben des Unschul­di­gen“, „direk­te Tötung“ gebraucht. Denn wenn zum Bei­spiel die Erhal­tung des Lebens der wer­den­den Mut­ter „” unab­hän­gig von ihrer Schwan­ger­schaft „” drin­gend einen chir­ur­gi­schen Ein­griff oder eine ande­re the­ra­peu­ti­sche Maß­nah­me erfor­der­te, die als in kei­ner Wei­se gewoll­te oder beab­sich­tig­te, aber unver­meid­li­che Begleit­erschei­nung den Tod des Fötus­ses zur Fol­ge hät­te, so könn­te dies nicht ein direk­ter Anschlag auf das unschul­di­ge Leben genannt wer­den. Unter sol­chen Bedin­gun­gen kann die Ope­ra­ti­on erlaubt sein, eben­so wie ande­re medi­zi­ni­sche Ein­grif­fe, vor­aus­ge­setzt, daß es sich um ein Gut von hohem Wer­te han­delt, wie es das Leben ist, und daß es nicht mög­lich ist, die Ope­ra­ti­on bis nach der Geburt des Kin­des auf­zu­schie­ben oder ein ande­res wirk­sa­mes Heil­mit­tel zu verwenden.

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5 Kommentare

  1. Ich ver­ste­he den Bei­trag nicht als Erwi­de­rung zu den Aus­sa­gen von Kar­di­nal Meis­ner. Mir scheint das der Autor nicht alles gele­sen hat was Kar­di­nal Meis­ner gesagt hat.

  2. Bei der Fra­ge der Kon­kur­renz zwi­schen dem Leben der Mut­ter und dem des Unge­bor­nen ergibt sich die Fra­ge der Not­wehr. Bedroht jemand mein Leben, darf ich den Bedro­her töten, sofern es kei­ne ande­re Abwehr­mög­lich­keit gibt. Wie­so aner­kennt die Kir­che die­ses Recht nicht auch gegen­über einem Ungeborenen?

    Jörg Gut­ten­ber­ger

    • Das ist ja Dar­wi­nis­mus pur. Wie kön­nen Sie ein unge­bo­re­nes Kind als Angrei­fer bezeich­nen? Ausser­dem kann man nicht ernst­haft mei­nen es gebe eine Kon­kur­renz zwi­schen dem Leben der Mut­ter und dem Leben des Ungeborenen.

  3. Hal­lo erstmal.

    1) Die „Köl­ner Erklä­rung“ ist wenig ziel­füh­rend und könn­te in ihren Fol­gen zu einem wei­te­ren Damm­bruch wer­den, nach dem in der katho­li­schen Bio­ethik alles mög­lich und begründ­bar wird. Ehr­li­cher­wei­se muss gesagt wer­den, dass die aller‑, aller­mei­sten deut­schen Moral­theo­lo­gen genau sol­ches an den Unis leh­ren. Es wun­dert nun nicht, wenn sol­che Argu­men­ta­tio­nen nun lang­sam ihre fau­len Früch­te brin­gen. Die domi­nan­te uti­li­ta­ri­sti­sche Ethik ist der Anfang vom Ende. Damit kann alles begrün­det werden.

    2) Zur FAZ. Die hat das nicht nur begrif­fen, die freut sich dar­über und för­dert das zudem. Es muss ja gezeigt wer­den, dass nun auch Kar­di­nal Meis­ner auf der Wel­le der Deutsch-Katho­li­ken surft. Der FAZ geht es nicht ums Infor­mie­ren son­dern ums Mani­pu­lie­ren wie alle deut­schen Main­stream-Medi­en. Die tau­gen nicht mal als Toi­let­ten­pa­pier, da zu hart.

    3) Die Argu­men­ta­ti­on der Michel-Repu­blik, unge­bo­re­ne Kin­der als Angrei­fer zu sehen ist hane­bü­chen, viel­leicht sogar hoch­gra­dig krank­haft. Not­wehr ist erlaubt, wenn unse­re Köpf­chen mit sol­chem Schwach­sinn kon­fron­tiert werden.

    In die­sem Sin­ne, die Zukunft liegt noch vor uns. Abtrei­bungs­fa­na­ti­ker und Pil­len­schlucker mögen ihren Weg gehen. Das Pro­blem wird sich bio­lo­gisch – BIOLOGISCH lösen. Adios.

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