Stellungnahme Ärzte für das Leben e.V. zur „Pille danach“-Debatte


Vor dem Hin­ter­grund der anhal­ten­den Debat­te um die Wir­kungs­wei­se und Abga­be der „Pil­le danach“ hat der Ver­ein „Ärz­te für das Leben e.V.“ am 15. März 2013 kri­tisch Stel­lung bezogen.

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„Die in unse­rer Kul­tur gefor­der­te und im Grund­ge­setz der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land gesetz­lich ver­an­ker­te Ach­tung der Wür­de eines jeden Men­schen und des Ver­bots sei­ner Tötung wird in der medi­zi­ni­schen Pra­xis vor allem in sog. Grenz­si­tua­tio­nen des Lebens nicht kon­se­quent durch­ge­hal­ten und immer wie­der rela­ti­viert“, erklär­te der 1. Vor­sit­zen­de der Ärz­te für das Leben e.V., Prof. Dr. med. Paul Cul­len in Münster.

„Para­dig­ma­tisch für eine sol­che medi­zi­ni­sche Grenz­si­tua­ti­on ist der Zustand von Men­schen, die gera­de ins Leben getre­ten sind, den Embryo­nen unmit­tel­bar nach der Befruch­tung. Zu die­sem Zeit­punkt ist bereits der Mensch als Ganz­heit ange­legt, die sich unter gün­sti­gen Umwelt­be­din­gun­gen aus sich her­aus wei­ter in die ver­schie­de­nen Pha­sen des Men­schen ent­fal­ten wird, ohne dass neue Ver­an­la­gungs­ele­men­te von außen hin­zu­kom­men. Kla­re bio­lo­gi­sche Ein­schnit­te, die das Bereits-Mensch­sein vom Noch-nicht-Mensch­sein tren­nen, sind in die­sem Ent­wick­lungs­kon­ti­nu­um nicht nach­weis­bar“, so Prof. Cullen.

In die­sen Kon­text fal­le die media­le Debat­te um die „Pil­le danach“. Dabei wur­den „neue­re wis­sen­schaft­li­che Erkennt­nis­se“ erwähnt, die zei­gen sol­len, daß die der­zeit in Deutsch­land zu die­sem Zweck zuge­las­se­nen Medi­ka­men­te [1]Der­zeit sind hier­für zwei Prä­pa­ra­te zuge­las­sen: das Gelb­kör­per­hor­mon Levon­or­gest­rel in einer hohen Dosie­rung von 1,5 mg sowie Uli­pri­sa­lace­tat, ein Modu­la­tor des Rezep­tors für das Hor­mon … Con­ti­n­ue rea­ding ihre Wir­kung aus­schließ­lich über eine Hem­mung der Befruch­tung – im wesent­li­chen durch Ver­hin­de­rung des Eisprungs – aus­üben, und nicht durch Hem­mung der Ein­ni­stung der befruch­te­ten Eizel­le [2]Bei­spiels­wei­se Pres­ser­klä­rung des Berufs­ver­bands der Frau­en­ärz­te e.V. vom 24.01.13: „Bei­de Medi­ka­men­te grei­fen des­halb nicht in das Wer­den eines bereits gezeug­ten Men­schen ein. Sie sind als … Con­ti­n­ue rea­ding.

„Aus Sicht der Ärz­te für das Leben gibt die­se Annah­me nicht den wis­sen­schaft­li­chen Kennt­nis­stand wie­der: zwar wirkt die „Pil­le danach“ auch über eine Ver­hin­de­rung des Eisprungs, doch wird je nach Zyklus­stand der Frau nach der­zei­ti­gem wis­sen­schaft­li­chem Kennt­nis­stand auch die Ein­ni­stung des Embry­os ver­hin­dert. Medi­ka­men­te, die die Ein­ni­stung von Embryo­nen ver­hin­dern, sind kei­ne „Not­fall­kon­tra­zep­ti­va“, son­dern Mit­tel zur Abtrei­bung. Denn durch die­se wird nicht die Ent­ste­hung eines Men­schen unter­bun­den, son­dern ein bereits exi­stie­ren­der Mensch getö­tet, der unse­ren Schutz ver­langt. Die still­schwei­gen­de Akzep­tanz sei­ner Tötung – in wel­chem Kon­text auch immer – höhlt unwei­ger­lich die Prin­zi­pi­en des Tötungs­ver­bots und der Men­schen­wür­de auf brei­ter Front aus“, sag­te Prof. Cullen.

Ärz­te für das Leben e.V. ist eine seit 1991 bestehen­de nicht-kon­fes­sio­nel­le und unab­hän­gi­ge Gemein­schaft von Ärz­ten unter­schied­li­cher Fach­rich­tun­gen, die sich für das Leben von der Befruch­tung bis zum natür­li­chen Tod einsetzt.

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1 Der­zeit sind hier­für zwei Prä­pa­ra­te zuge­las­sen: das Gelb­kör­per­hor­mon Levon­or­gest­rel in einer hohen Dosie­rung von 1,5 mg sowie Uli­pri­sa­lace­tat, ein Modu­la­tor des Rezep­tors für das Hor­mon Pro­ge­ste­ron, in einer Dosie­rung von 30 mg.
2 Bei­spiels­wei­se Pres­ser­klä­rung des Berufs­ver­bands der Frau­en­ärz­te e.V. vom 24.01.13: „Bei­de Medi­ka­men­te grei­fen des­halb nicht in das Wer­den eines bereits gezeug­ten Men­schen ein. Sie sind als Ver­hü­tungs­mit­tel ein­zu­stu­fen, nicht als Mit­tel für einen Schwangerschaftsabbruch.“
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