Robert Spaemann tappt in die Vergewaltigungsfalle


Abtrei­bungs­lob­by­isten haben ein sehr erfolg­rei­ches Mit­tel, mit dem es ihnen immer wie­der gelingt, Abtrei­bungs­geg­ner auf ihre Sei­te zu zie­hen. Miß­brauch­te und ver­ge­wal­tig­te Frau­en wer­den bewußt instru­men­ta­li­siert und müs­sen her­hal­ten für alles, was gegen Lebens­schutz spricht.

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Heu­te ver­öf­fent­licht die F.A.Z. einen Leser­brief von Pro­fes­sor Dr. Robert Spae­mann, in dem ohne einen reli­giö­sen Bezug zur Ent­ste­hung des Lebens, der Besee­lung des Men­schen und zu sei­ner ewi­gen Bestim­mung Abtrei­bungs­lob­by­is­mus auf höch­stem Niveau betrie­ben wird. Daß Robert Spae­mann sei­ne bis­he­ri­gen Wort­mel­dun­gen zum The­ma der ver­gan­ge­nen Jah­re über Bord wirft, scheint ihm dabei nicht bewußt zu sein.

Spae­mann negiert im wesent­li­chen in Gemein­schaft mit Kar­di­nal Meis­ner in der wis­sen­schaft­li­chen Dis­kus­si­on um die Pil­le danach, daß nach aktu­el­ler wis­sen­schaft­li­cher Daten­la­ge eine früh­ab­trei­ben­de Wir­kung der Post­ko­ital­pil­le nicht sicher aus­ge­schlos­sen wer­den kann, [1]Sie­he Stel­lung­nah­me der Ärz­te­ver­ei­ni­gung St. Lukas e.V. wenn er schreibt: „Die bis­he­ri­ge Miss­bil­li­gung der ‚Pil­le danach‘ hat­te ihren Grund dar­in, dass die­se Pil­le zunächst eine abtrei­ben­de Funk­ti­on hat­te, was auch für die Ver­hin­de­rung der Ein­ni­stung einer befruch­te­ten Funk­ti­on galt.“

Spae­mann kommt ein paar Zei­len wei­ter, wo die Mög­lich­keit der abtrei­ben­den Wir­kung als Effekt ver­harm­lost wird, zu einer lebens­feind­li­chen Posi­ti­on, die äußerst bedenk­lich ist und sei­nem bis­he­ri­gen Den­ken ent­ge­gen­ste­hen: „Dass zum gegen­wär­ti­gen Zeit­punkt ein sol­cher Effekt nicht in jedem Fall aus­ge­schlos­sen wer­den kann, bedeu­tet nicht, dass die Ein­nah­me die­ser Pil­le unter das Tötungs­ver­bot fie­le. Das wäre ja auch absurd. Wir wür­den dann kaum mehr irgend­ein Medi­ka­ment neh­men dür­fen, wenn wir im Bei­pack­zet­tel die schreck­li­chen mög­li­chen Neben­wir­kun­gen ein­schließ­lich töd­li­chen Schocks nicht erfah­ren hätten.“

Spae­mann läßt hier nicht nur Fra­gen offen: Wer ist hier krank? Gegen wel­che Krank­heit rich­tet sich das „Medi­ka­ment“? Wes­sen Sym­pto­me sind gemeint? Wel­che Sym­pto­me sol­len gemin­dert, ver­hin­dert werden?

Son­dern er ver­läßt die bis­he­ri­ge katho­li­sche Leh­re. Er spricht sich dafür aus, daß Drit­te über ein wehr­lo­ses und unschul­di­ges Leben ent­schei­den. Bei der Güter­ab­wä­gung meint er sogar, ein Lebens­recht des Unge­bo­re­nen bestehe nur, wenn es absicht­lich getö­tet wer­den soll. Wenn die Tötung des unschul­di­gen Lebens hin­ge­gen eine Inkauf­nah­me der abtrei­ben­den Neben­wir­kung ist, wäre die Tötung kei­ne „in sich schlech­te Hand­lung“ mehr.

Es ist wenig hilf­reich, sich bei Fra­gen zum Lebens­schutz an moder­nen Theo­lo­gen und Phi­lo­so­phen zu ori­en­tie­ren. Zu häu­fig negie­ren sie die Leh­ren der Kirche.

„Weder das Leben der Mut­ter noch das Leben des Kin­des kann einem Akt unmit­tel­ba­rer Ver­nich­tung aus­ge­setzt wer­den. Für den einen wie den ande­ren Teil kann es nur eine For­de­rung geben, näm­lich alles auf­zu­bie­ten, um das Leben bei­der zu ret­ten, das Leben der Mut­ter und das Leben des Kin­des.“ (Papst Pius XII. aus dem Buch Pius XII. sagt (vier­te Auf­la­ge von 1958).

Bei der Dis­kus­si­on um die „Pil­le danach“ wer­den nur schein­bar die Argu­men­te auf Grund­la­ge von ver­ge­wal­tig­ten Frau­en betrach­tet. Vie­le Frau­en mit Wunsch nach Post­ko­ital­pil­le, auch ohne Sexu­al­de­likt, befin­den sich in irgend­ei­ner Form von Not. Wenn sie nun bei Sexu­al­de­lik­ten erlaubt sein soll, so wird spä­ter gefragt wer­den, mit wel­chem Grund wird man die­se Pil­le in ande­ren Situa­tio­nen vor­ent­hal­ten? Das ist die Fal­le, in die Kar­di­nal Meis­ner und Prof. Dr. Robert Spae­mann getappt sind. Und das ist lei­der sehr Schade!

Text: Linus Schneider

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