Benedikt XVI. erläßt Ad-hoc-Motu Proprio damit Konklave früher beginnen könnte


Ad hoc Motu proprio Benedikts XVI. damit Kardinäle Konklave vorziehen können(Vati­kan) Als letz­ten Akt sei­nes Pon­ti­fi­kats wird Papst Bene­dikt XVI. ein Ad-hoc-Motu pro­prio erlas­sen, das es den Kar­di­nä­len erlaubt, den Beginn des Kon­kla­ves vor­zu­zie­hen, dies berich­tet der Vati­ka­nist Andrea Tor­ni­el­li. Es wird sich um die zwei­te Ände­rung der Apo­sto­li­schen Kon­sti­tu­ti­on Uni­ver­si Domi­ni­ci gre­gis han­deln, mit der Papst Johan­nes Paul II. die Wahl­ord­nung des Kon­kla­ve fest­ge­legt hatte.

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In den ver­gan­ge­nen Tagen zeig­ten Kar­di­nä­le einen gewis­sen Unmut dar­über, daß das Kon­kla­ve mög­li­cher­wei­se län­ger dau­ern und damit in die Kar­wo­che und Oster­fest­ta­ge hin­ein­rei­chen könn­te. Laut der gel­ten­den Wahl­ord­nung muß das Kon­kla­ve zwi­schen dem 15. und dem 20. Tag ab Beginn der Sedis­va­kanz statt­fin­den. Die Zeit­an­ga­be mein­te bis­her den Tod des regie­ren­den Pap­stes. Der Wunsch der Kar­di­nä­le, das Kon­kla­ve frü­her begin­nen zu las­sen, deu­tet an, daß sie auf jeden Fall vor Ostern zu einer Ent­schei­dung kom­men wol­len. Recht­lich gese­hen läßt die Päpst­li­che Kon­sti­tu­ti­on jedoch kei­nen Spiel­raum für Interpretationen.

Der uner­war­te­te Rück­tritt des Pap­stes zieht damit wei­te­re Ände­run­gen nach sich, die durch Ad-hoc-Ent­schei­dun­gen schnell her­bei­ge­führt wer­den sol­len. Die Bestim­mun­gen Johan­nes Pauls II. soll­ten aus­rei­chend Zeit las­sen, daß die Kar­di­nä­le, auch aus ent­fern­ten Gegen­den recht­zei­tig nach Rom gelan­gen kön­nen. Der Druck der Kar­di­nä­le, die dar­auf behar­ren, daß durch die Rück­tritts­an­kün­di­gung aus­rei­chend Zeit gege­ben sei, und daher einem vor­zei­ti­gen Beginn nichts im Wege ste­he, wur­de in die­sen Tagen immer grö­ßer. In Rom heißt es nun, der Hei­li­ge Stuhl zie­he es vor, selbst tätig zu wer­den, solan­ge ein regie­ren­der Sou­ve­rän vor­han­den ist, um Eigen­mäch­tig­kei­ten durch die Kar­di­nä­le, die einen gefähr­li­chen Prä­ze­denz­fall schaf­fen wür­den, zu verhindern.

Mit einem Motu pro­prio soll den Kar­di­nä­len die Mög­lich­keit ein­ge­räumt wer­den, unter klar umris­se­nen Bedin­gun­gen den Beginn des Kon­kla­ve vor­zu­zie­hen. Das Motu pro­prio wird vom noch regie­ren­den Papst als „höch­stem Gesetz­ge­ber“, dem allein eine sol­che Ände­rung zusteht, erlas­sen, wes­halb es kir­chen­recht­lich kei­ne Hin­der­nis­se gibt, den Beginn des Kon­kla­ves bereits vor dem 15. März anzusetzen.

Ob die Kar­di­nä­le die­se Mög­lich­keit nüt­zen wer­den, kön­nen sie auf der Gene­ral­kon­gre­ga­ti­on ent­schei­den, die nach dem Beginn der Sedis­va­kanz zusam­men­tritt. Für eine even­tu­el­le Vor­zie­hung wird die abso­lu­te Mehr­heit der Kar­di­nä­le not­wen­dig sein oder anders aus­ge­drückt die Hälf­te der Stim­men plus eine. Bei Stim­men­gleich­heit wird die Stim­me jenes Kar­di­nals den Aus­schlag geben, der den Vor­sitz führt.

Zuletzt hat­ten sich zwei Kar­di­nä­le, deren Stim­men Gewicht haben, näm­lich der Erz­bi­schof von New York, Timo­thy Kar­di­nal Dolan und der Erz­bi­schof von Paris, André Kar­di­nal Vingt-Trois gegen einen vor­ge­zo­ge­nen Beginn des Kon­kla­ve aus­ge­spro­chen. Eine Zeit der Vor­be­rei­tun­gen, des gegen­sei­ti­gen Ken­nens­ler­nens und der Mög­lich­keit aus­führ­li­cher über die Zukunft der Kir­che zu spre­chen, sei not­wen­dig. Nicht nur in Rom sind zudem Stim­men zu hören, die ange­sichts der Aus­nah­me­si­tua­ti­on, die durch den Rück­tritt des Pap­stes ent­steht, vor wei­te­ren Impro­vi­sa­tio­nen warnen.

Text: Vati­can Insider/​Giuseppe Nardi
Bild: Vati­can Insider

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